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Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln



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dnalor
Beiträge: 463

Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von dnalor »

Moin, ich bin mir nicht sicher ob folgende Dienstleistung KSK-Abgabepflichtig ist. Die KSK sagt ja, aber vielleicht lohnt es sich ja Einspruch zu erheben. Es geht um folgende Tätigkeit:

Setzten von Untertiteln in eine Timeline (Imagefilme).
Der Text und die Textstellen ist jeweils vorgegeben.

Da ich im letzten Jahr über hundert Imagefilme in verschiedenen Untertitelvarianten produziert habe und das untertiteln oft als Job vergeben habe ist das kein kleiner Betrag. Ich kann da aber keine besonders künstlerische oder publizistische Tätigkeit drin erkennen. Was meint ihr?



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von Alf_300 »

Kommt drauf an wie Du dein Geschäft nennst



Frank Glencairn
Beiträge: 23086

Re: Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von Frank Glencairn »

Die KSK sagt viel, wenn der Tag lang ist, die hoffen halt, daß jeden Tag ein dummer aufsteht. Wenn es nach denen geht, wäre sogar ein Tankwart KSKpflichtig.

Bei Untertiteln ist null Gestaltungsspielraum für irgendwas, alles ist streng vorgegeben - das ist ne rein technische Tätigkeit, sonst wär ja jede Tipse, die nen Text abschreibt plötzlich auch Künstler.



dirkus
Beiträge: 1165

Re: Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von dirkus »

Bist Du denn selbst bei der KSK als Künstler angemeldet (z.b. erhälst dadurch Nachlass bei der Krankenversicherung)?

Wenn ja, dann werden die wohl davon ausgehen, dass alle deine anderen Nebentätigkeiten ebenfalls was mit deinen künstlerischen Aktivitäten zu tun haben könnten.



Jott
Beiträge: 21809

Re: Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von Jott »

Wogegen die KSK nichts machen kann: irgendetwas auf die Rechnungen schreiben (und schreiben lassen), was definitiv nicht in deren Schleppnetz hängen bleibt, wie zum Beispiel Videotechniker statt Kameramann oder Editor - oder Reinzeichnung statt Grafik und so weiter.

Wenn ein Gesetz freie Interpretation zulässt, dann können das sowohl KSK und Unternehmen jeweils zu ihren Gunsten ausspielen. Das ist der Preis gesetzgeberischen Schwachsinns.

Und bei "stupiden" Sachen wie Untertitel setzen ist es sowieso angemessen, kein schlechtes Gewissen zu haben.

Ist aber nur eine Meinung und keine Rechtsberatung. Hinweis zur Sicherheit: hinterzogene Sozialabgaben (keine Meldung bei der KSK) sind kein Kavaliersdelikt. Verjährungsfrist 30 Jahre. Extrem hohe Geldstrafen.



dirkus
Beiträge: 1165

Re: Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von dirkus »

Ich denke mal der Threadstarter kann das am besten für sich selbst beantworten.


Im Grundsatz nach besteht zwar keine Abgabepflicht:
Bei überwiegend ausführenden, "handwerklichen" Tätigkeiten ohne größeren kreativen Gestaltungsspielraum fällt die Abgabe nämlich nicht an. Das hat das Bundessozialgericht vor Jahren in einem Grundsatzurteil entschieden
http://www.akademie.de/wissen/ksk-abgabe-umgehen


Wenn aber das hier zutrifft:
Anders ist es, wenn der Wegfall des künstlerischen oder publizistischen Umsatzanteils die weitere Mitgliedschaft in der KSK gefährdet wird. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dadurch ...

das Mindestjahreseinkommen aus künstlerischen oder publizistischen Tätigkeiten von zurzeit 3.900 Euro unterschritten oder

die Obergrenze nicht-künstlerischer/nicht-publizistischer Leistungen überschritten wird. Die liegt derzeit bei 5.400 Euro pro Jahr. Mit anderen Worten: Die nicht-künstlerischen/nicht-publizistischen "Nebentätigkeiten" von KSK-Mitgliedern dürfen aufs Jahr gesehen nicht den Umfang einer geringfügigen Beschäftigung überschreiten.

Die Tätigkeit selbst ist vielleicht nicht KSK pflichtig, aber wenn er einen überwiegenden Teil seiner Einnahmen aus solchen Tätigkeiten erhält, dann gefährdet er damit seine Mitgliedschaft bei der KSK oder sieht sich ggf sogar Rückforderungsansprüchen ausgesetzt.

Wie gesagt: Nur wenn er selbst KSK MItglied ist und daraus Leistungen erhält.
Zuletzt geändert von dirkus am Fr 19 Jun, 2015 13:32, insgesamt 1-mal geändert.



dnalor
Beiträge: 463

Re: Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von dnalor »

Ich selber hab ein ganz normales Gewerbe angemeldet und bin nicht als Künstler bei der KSK gemeldet. Ich werde mal Einspruch erheben, wahrscheinlich werden sie aber argumentieren das das eine Arbeit ist, die ein Cutter macht. Und Cutter stehen in ihrer Liste. Ich berichte dann mal wie es ausgeht.



dirkus
Beiträge: 1165

Re: Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von dirkus »

Hmm, die Abgabe muss doch der Auftraggeber bezahlen und nicht du?!

Du stellst ihm nur ganz normal deine Rechnung aus.
Zuletzt geändert von dirkus am Fr 19 Jun, 2015 13:44, insgesamt 1-mal geändert.



Jott
Beiträge: 21809

Re: Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von Jott »

Wenn er Cutter beauftragt, muss er sehr wohl Abgaben für deren Arbeit zahlen. Der Kunde dann zusätzlich noch einmal. Besonders charmant.



dirkus
Beiträge: 1165

Re: Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von dirkus »

Kann natürlich sein, dass er dann als Sub, Sub, Subunternehmer über mehrere Ecken wieder in der Rolle des KSK pflichtigen steckt.

Da kann ich allerdings dann auch nicht mehr mitreden;-)



dnalor
Beiträge: 463

Re: Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von dnalor »

Jott hat geschrieben:Wenn er Cutter beauftragt, muss er sehr wohl Abgaben für deren Arbeit zahlen. Der Kunde dann zusätzlich noch einmal. Besonders charmant.
Genau so ist es, die KSK-Abgabe wird für die Leistungen verlangt, die ich in Auftrag gegeben hatte.



dirkus
Beiträge: 1165

Re: Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von dirkus »

Hatte dein Dienstleister dir denn mitgeteilt, dass die Abgabe auf seine Arbeit anfällt?

Wenn du das schon bei "etlichen Projekten" so gemacht hast, dann muss das doch auf seinen früheren Rechnungen schon gestanden haben, oder war er Angstellter?



dnalor
Beiträge: 463

Re: Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von dnalor »

Hallo dirkus,

meine beauftragten Dienstleister haben damit doch gar nichts zu tun, ich schreibe doch auch nicht auf meine Rechnungen, dass KSK-Gebühren anfallen können. Das ist rechtlich nicht erforderlich und auch nicht üblich. KSK-Gebühren stehen niemals auf Rechnungen. Die muss man einmal im Jahr selber anmelden und bezahlen (z.b. für beauftragte Bildbearbeitung, Makeup, etc.). Selbst wenn du von deinem Webdesigner deine Webseite neu gestalten lässt, dann musst du dafür unaufgefordert KSK abführen (ab einem bestimmten Auftragsvolumen).

Ich hatte eine ganz normale Sozialversicherungsprüfung, da wird seit neuestem auch immer KSK mitgeprüft. Daher kommt die KSK-Forderung. Mir geht es auch nicht um das Grundsätzliche, da mir schon klar ist, dass ich auf bestimmte beauftragte Dienstleistungen KSK abführen muss und das auch mache. Mir gehts um diese spezielle Dienstleistung, die für mich von Verständnis keine Schöpfungshöhe enthält.



Jott
Beiträge: 21809

Re: Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von Jott »

Es muss in einer Rechnung nicht angegeben werden, dass eine Leistung KSK-pflichtig ist. Geht ja auch gar nicht, weil das immer nur die KSK bzw. deren Prüfer entscheiden können.

Denkfehler: die KSK-Abgabepflicht und eine eventuelle KSK-Mitgliedschaft des Dienstleisters haben überhaupt nichts miteinander zu tun. Die Abgaben sind auch dann zu zahlen, wenn der Lieferant überhaupt nichts mit der KSK zu tun hat. Ebenfalls charmant.

dnalor: in Sachen Untertitel setzen würde ich Einspruch erheben. Das kann keine künstlerische Tätigkeit im Sinne des Gesetzes sein.
Zuletzt geändert von Jott am Fr 19 Jun, 2015 14:56, insgesamt 1-mal geändert.



Frank Glencairn
Beiträge: 23086

Re: Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von Frank Glencairn »

Da würde ich mit der KSK in den Ring steigen, IMHO stehen die Chancen in diesem Fall nicht schlecht, daß sie damit auf die Schnauze fallen.



Jott
Beiträge: 21809

Re: Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von Jott »

Dann darf auf den Rechnungen des Lieferanten aber nicht "Untertitel setzen: 4 Stunden Cutter" oder so was stehen. Der Begriff "Cutter" findet sich in der von der KSK zusammenfantasierten Liste künstlerischer Berufe, und nur das zählt.

Ggf. den Lieferanten bitten, die Rechnungstexte auf "Videotechniker" oder so was zu ändern. Freie Cutter oder Kameraleute schreiben uns immer "Videotechniker"-Rechnungen und gut ist.



dirkus
Beiträge: 1165

Re: Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von dirkus »

Jott hat geschrieben: Denkfehler: die KSK-Abgabepflicht und eine eventuelle KSK-Mitgliedschaft des Dienstleisters haben überhaupt nichts miteinander zu tun. Die Abgaben sind auch dann zu zahlen, wenn der Lieferant überhaupt nichts mit der KSK zu tun hat. Ebenfalls charmant.

Das finde ich auch sehr merkwürdig. Eine Künstler-Abgabe auf etwas zu verlangen, für die sich der Dienstleister noch nichtmal selbst als Künstler bezeichnen darf...



Jott
Beiträge: 21809

Re: Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von Jott »

Auf der Homepage der KSK wird versucht, diese Schizophrenie zu erklären, die ja noch weiter geht (die Abgaben sind zum Beispiel auch abhängig von der Rechtsform des "Künstlers" und fallen sogar an, wenn selbiger im Ausland lebt). Die Lektüre lässt tief in die Seele der deutschen Bürokratieversessenheit blicken.

Unterm Strich ist die Abgabe Irrsinn. Will der Staat Geringverdiener subventionieren, dann doch gerne über allgemeine Steuern, ohne feine Unterscheidungen zwischen meinetwegen Kurierfahrern oder Pflegekräften und ach so kreativen Wollmützchenträgern (Film) bzw. Schalträgern (Journalisten). Sind die was Besseres und müssen besonders lieb gebauchpinselt werden? Ich finde das verwerflich.



wontuwontu
Beiträge: 500

Re: Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von wontuwontu »

Oh da hab ich auch noch ein paar schöne Beispiele.

Folgendes Szenario:

Ich bin geschäftsführender Gesellschafter in einer GmbH.
Daher kann ich keine Leistungen der KSK beziehen, obwohl ich ausschließlich als Regisseur und Kameramann arbeite.
Mein eigenes Gehalt ist aber KSK pflichtig, d.h. ich zahle auf mein eigenes Gehalt 5,2% an die KSK.

Das ist doch an Irsinn nicht zu überbieten. Hat denn noch nie jemand versucht, dass gerichtlich anzufechten? Da man zu der Abgabe gezwungen wird und dafür aber keine Leistung bekommt, handelt es sich in meinen Augen hier klar um eine verdeckte Steuer.



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von pixelschubser2006 »

Tröstet Euch: Ich bleibe als Handwerker mit nebenberuflichem Gewerbe auch nicht verschont. Ich soll aufgrund meiner Eintragung in Handwerksrolle Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Obwohl ein großer Teil meiner Einnahmen für Betriebsausgaben draufgehen und ich unterm Strich nur ein paar Hunderter jeden Monat erwirtschafte, womit ich unter jeden Freibetrag falle, werden meine Beiträge aufgrund meiner Zahlen von 2013 berechnet. Das Argument, dass ich damals den Job hauptberuflich gemacht habe und man das nciht vergleichen könne, zählt nicht. Ergebnis: Voller Regelbeitrag = 50-80% meines Gewinns als Rentenbeitrag. Geil, oder. Und das obwohl ich hauptberuflich mehr als 40h pro Woche in Festanstellung buckel. Irsinn hoch 10.

Zurück zur KSK: Der Grundgedanke dahinter ist sehr ehrenwert, aber in der Umsetzung völlig weltfremd. Die ganzen Ungerechtigkeiten und Stilblüten werden ja in Threads wie diesem immer wieder berichtet. In meinen Augen ist die Sache doch ganz simpel zu händeln: Künstlerische Leistungen werden auf der Rechnung mit KSK-Beitragspflicht dem Kunden berechnet. Inwieweit der Kunde der Abgabepflicht nachkommt, ist sein Problem bzw. das der KSK. Nun nehme ich als Künstler meine Rechnungen und gebe die Zahlen der KSK weiter und komme nach genauem Prozentsatz in den Genuss der Vergünstigungen. So einfach ist das. Als Freiberufler genauso wie in meiner eigenen GmbH: Für eigene Leistungen kassiere ich, für eingekaufte Leistungen führe ich Beiträge ab.

Genau in diesem Punkt sehe ich auch kein Problem: Ein normaler Geschäftsführer (Handel oder Industrie z.b.) bezieht im Wesentlichen auch ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt, führt aber auch Abgaben für seine Angestellten ab. Warum ist es für die KSK so ein Problem, diese Denkweise zu übernehmen? Es ist doch für jeden Medien-Kleinunternehmer ein großes Risiko, plötzlich als Verwerter darzustehen und damit die Fronten zu wechseln.

Dabei ist eine Einstufung auch hier relativ einfach: Der Produzent ist der Künstler, wer den Content sendet oder druckt ist der Kunde bzw. Verwerter. Dabei spielt es keine Rolle, ob es eine Mini-Firma ist, wo sich Kameramann, Assi und Cutter als Paket verkaufen oder eine Fernsehproduktionsbude mit 100 Mitarbeitern (den Begriff "Angestellte" vermeide ich ganz bewußt an dieser Stelle). Der letzte in der Kette zahlt.

Bei Schauspielern ist das komischerweise wieder anders. Da ist wohl zumindest in Deutschland ein normaler Angestelltenvertrag mit Arbeitslosengeld und allem Drum und dran nicht unüblich. K.A. ob das so vorgeschrieben ist oder eine Sache der individuellen Vereinbarung, aber es gibt viele deutsche Schauspieler, die ein paar Wochen drehen und dann erstmal zum Arbeitsamt stempeln gehen.

Ach ja: Noch viel, viel einfacher geht das Schweizer Rentenmodell: Alle Einnahmen werden herangezogen. Egal ob verdientes Geld, Zinsertrag oder der Gewinn aus dem Verkauf des Firmenwagens. Dann könnte man sich den ganzen Zinober komplett sparen. Jeder müsste Beiträge bezahlen und wäre gezwungen, die einfach miteinzukalkulieren. Ohne das der Kunden heiteres Beruferaten spielen müsste-



Jott
Beiträge: 21809

Re: Mal wieder Thema KSK-Abgaben: Setzen von Untertiteln

Beitrag von Jott »

"Hat denn noch nie jemand versucht, dass gerichtlich anzufechten?"

Schon. Aber man ficht gegen den Staat, der das so will, wenn auch mit dünner Mehrheit im Bundesrat.

Erfolgversprechender wäre es, die EU aufzuwecken, die nur eine Umsatzsteuer erlaubt. Mit der KSK-Abgabe haben wir aber eine zweite. Nicht zulässig. Neben dem Griechenproblem und dem Mautquatsch natürlich Pillepalle, aber vielleicht merkt's mal jemand in Brüssel noch zu unseren Lebzeiten ...



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