hehe, natuerlich auch wenn es schoen vorgetragen ist. wenn ich auf dem weg zur arbeit in meinem auto oder auf der strasse ein liedchen pfeife oder singe, interessiert das die gema nicht - ehrlich! nicht weil es zu schwierig zu kontrollieren ist, sondern weil es sie nicht interessiert. die gema interessiert ausschliesslich kommerzielle nutzung.Frank B. hat geschrieben:Sicher? Und wenn es nicht gegrölt, sondern schön vorgetragen ist? Wer unterscheidet das?stefangs hat geschrieben:
stimmt. wird es auch nicht. fuer groelen auf der strasse gitb es keinen gema tarif...
das stimmt, allerdings hat die gema nichts mit kopierschutz zu tun. das wird von anderen leuten gemacht, die sich aber allesamt ins faeustchen lachen, dass die gema als buhmann dasteht.Frank B. hat geschrieben:Das mag sein, aber du darfst nicht kopieren, wenn z.B. auf Deiner eigenen gekauften CD ein Kopierschutz drauf ist. Wobei ja eh keiner mitbekommt, ob auf der Party eine Original- oder eine kopierte CD läuft.stefangs hat geschrieben:...und auf jeder *privat*-party darfst du mucke spielen, bis der arzt (oder die polizei) kommt, ohne dir um die gema gedanken zu machen. das waere ja noch schoener.
richtig. der papierkram, der noetig ist, nur um zu beweisen, dass kein gema-repertoire laeuft, ist nervg. ist halt so, dass meistens gema repertoire laeuft, darum die sogenannte gema-vermutung. die finde ich auch nicht so toll.Frank B. hat geschrieben:Videovorführungen mit jeglicher Musik im öffentlichen Raum (z.B. Verein) müssen bei der GEMA angemeldet sein, auch wenn es sich um GEMA-freie Musik handelt (umgekehrte Beweispflicht).
na klar ist kunst privatbesitz. ob literatur, film, musik, oder bildhauerei. deinen punkt versteh ich nicht. wie soll denn die finanzielle gegenleistung, von der du sprichst, sonst geleistet werden? wie gesagt, es geht immer nur um kommerzielle nutzung. wenn du eine cd kaufst, hast du die lizenz erworben, sie so oft anzuhoeren, wie du willst, ob im ipod mit kopfhoerer oder auf deiner geburtstagsparty im garten. wenn du sie kopierst, hast du diese lizenz nicht. dagegen ist aber in erster linie die musikindustrie und nicht die gema. das muss unterschieden werden.Frank B. hat geschrieben:Ich hab auch nichts dagegen, wenn ein Künstler eine entsprechende finanzielle Gegenleistung für seine Kunst bekommt.
Ich bin aber nicht sicher, ob die vom Künstler geschaffene Kunst an jedem Ort und zu jeder Zeit unter dessen (bzw. nachrangiger Rechteinhaber) Kontrolle sein sollte. Denn dann ist es irgendwie keine Kunst mehr, sondern Privatbesitz. Kunst aber will allermeist unter die Menschen.
es ist schwierig, so ein pauschalurteil ernst zu nehmen, aber ich versuch's trotzdem:Alf_300 hat geschrieben:Künstler ?
Die eine Hälfte ist tot und die andere Hälfte liefert anstatt Qualität nur noch Geräusche oder Remakes ab.
Wäre es Anders bräuchten wir keine Gesetze und schon garkeine GEMA
Und was ist, wenn ich mich vor mein Haus stelle und vor vorübergehenden Menschenmassen mit meiner Gitarre bekannte Songs nachsinge? Ich würde auch keinen Hut hinstellen. Und, um das noch zu toppen: Das Grundstück von dem ich aus singe gehört mir. Könnte man mich da belangen?stefangs hat geschrieben: wenn ich auf dem weg zur arbeit in meinem auto oder auf der strasse ein liedchen pfeife oder singe, interessiert das die gema nicht - ehrlich! nicht weil es zu schwierig zu kontrollieren ist, sondern weil es sie nicht interessiert. die gema interessiert ausschliesslich kommerzielle nutzung.
Ja, wie in einem oben stehenden Post von mir gesagt, man sollte diese Sachen ein wenig auseinanderhalten. Da gebe ich Dir Recht.stefangs hat geschrieben:...allerdings hat die gema nichts mit kopierschutz zu tun. das wird von anderen leuten gemacht, die sich aber allesamt ins faeustchen lachen, dass die gema als buhmann dasteht.
Wenn Michelangelo ein Bild für einen Papst malt und dafür bezahlt wird, gehört das Gemälde dem Papst und nicht mehr Michelangelo. Der Papst kann nun Hinz und Kunz durch seine Gemächer führen, was Michelangelo nicht zu stören hat. Der Papst darf sogar Kopien anfertigen lassen und an seine Freunde verschenken. Er hat Michelangelo ja auch fürstlich bezahlt.stefangs hat geschrieben: na klar ist kunst privatbesitz. ob literatur, film, musik, oder bildhauerei. deinen punkt versteh ich nicht. wie soll denn die finanzielle gegenleistung, von der du sprichst, sonst geleistet werden?
Ja, weil die Lizenz an die CD gebunden ist und nicht an die erwerbende Person. Das finde ich halt falsch. Somit dürfte das Kopieren auf iPod oder CD fürs Autoradio (um die Original-CD zu schonen) und andere Träger untersagt sein. Und nochmals hast Du Recht mit der Unterscheidung zwischen GEMA und Musikindustrie. Dennoch ist die Erste die Handlangerin der Zweiten.stefangs hat geschrieben: wie gesagt, es geht immer nur um kommerzielle nutzung. wenn du eine cd kaufst, hast du die lizenz erworben, sie so oft anzuhoeren, wie du willst, ob im ipod mit kopfhoerer oder auf deiner geburtstagsparty im garten. wenn du sie kopierst, hast du diese lizenz nicht. dagegen ist aber in erster linie die musikindustrie und nicht die gema. das muss unterschieden werden.
...mehr: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 16,00.htmlDie Deutschland-Chefs von Sony Music und Universal Music attackieren die Gema. Die Verwertungsgesellschaft verhindert hartnäckig die Sendung zahlreicher Songs auf Youtube. Der Verdacht der Platten-Manager: Die Gema sei noch nicht im Digitalzeitalter angekommen.
nein, das darfst du tun. aerger kriegst du hoechstens mit den nachbarn :-) die gema interessiert sich dafuer in dem moment, wo du eintritt verlangst.Frank B. hat geschrieben:Und was ist, wenn ich mich vor mein Haus stelle und vor vorübergehenden Menschenmassen mit meiner Gitarre bekannte Songs nachsinge? Ich würde auch keinen Hut hinstellen. Und, um das noch zu toppen: Das Grundstück von dem ich aus singe gehört mir. Könnte man mich da belangen?stefangs hat geschrieben: wenn ich auf dem weg zur arbeit in meinem auto oder auf der strasse ein liedchen pfeife oder singe, interessiert das die gema nicht - ehrlich! nicht weil es zu schwierig zu kontrollieren ist, sondern weil es sie nicht interessiert. die gema interessiert ausschliesslich kommerzielle nutzung.
hmm, eine gute frage, mal abgesehen davon, dass michelangelos rechte laengst abgelaufen sind. also der papst darf das sicher, aber du und ich? ich werde mal nachforschen. es gibt ja auch die VG bild-kunst, die sich um die urheberrechte von kuenstlern, fotografen, etc. kuemmert. immerhin wird der kuenstler ja, wie du richtig schreibst, fuerstlich entlohnt. wenn du eine cd kaufst, ist das eine andere groessenordnung. aber ich moechte das nicht nach bauchgefuehl beurteilen, sondern frage mal nach und poste dann.Frank B. hat geschrieben:Wenn Michelangelo ein Bild für einen Papst malt und dafür bezahlt wird, gehört das Gemälde dem Papst und nicht mehr Michelangelo. Der Papst kann nun Hinz und Kunz durch seine Gemächer führen, was Michelangelo nicht zu stören hat. Der Papst darf sogar Kopien anfertigen lassen und an seine Freunde verschenken. Er hat Michelangelo ja auch fürstlich bezahlt.stefangs hat geschrieben: na klar ist kunst privatbesitz. ob literatur, film, musik, oder bildhauerei. deinen punkt versteh ich nicht. wie soll denn die finanzielle gegenleistung, von der du sprichst, sonst geleistet werden?
das kopieren fuer private zwecke ist ausdruecklich erlaubt. wenn du die cd gekauft hast, darfst du sie selbstverstaendlich auf deinen ipod kopieren oder was auch immer. wenn du sie aber von deinem kumpel kopierst eben nicht, klar. wer noch vinylscheiben kennt, kennt den kreisrunden aufdruck auf den labels ' Vervielfaetligung, Verleih, (ausser zum persoenlichen Gebrauch' untersagt' oder so aehnlich.Frank B. hat geschrieben:Ja, weil die Lizenz an die CD gebunden ist und nicht an die erwerbende Person. Das finde ich halt falsch. Somit dürfte das Kopieren auf iPod oder CD fürs Autoradio (um die Original-CD zu schonen) und andere Träger untersagt sein. Und nochmals hast Du Recht mit der Unterscheidung zwischen GEMA und Musikindustrie. Dennoch ist die Erste die Handlangerin der Zweiten.stefangs hat geschrieben: wie gesagt, es geht immer nur um kommerzielle nutzung. wenn du eine cd kaufst, hast du die lizenz erworben, sie so oft anzuhoeren, wie du willst, ob im ipod mit kopfhoerer oder auf deiner geburtstagsparty im garten. wenn du sie kopierst, hast du diese lizenz nicht. dagegen ist aber in erster linie die musikindustrie und nicht die gema. das muss unterschieden werden.
Finde ich auch! Bist offensichtlich ein kompetenter Mensch auf diesem Gebiet.stefangs hat geschrieben: spannende diskussion...
... mehr: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 62356.htmlPlattenlabels kritisieren GEMA wegen YouTube-Blockade
In die ins Stocken geratenen Verhandlungen zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem Videoportal YouTube haben sich nun die Deutschland-Chefs zweier Plattenlabels eingeschaltet. ...
ja , es ist tatsaechlich so. es gibt uebrigens auch ausnahmen. naemlich die strassenmusiker, die fast ausnahmslos fremdwerke (sprich: gema-repertoire) spielen. obwohl da zwar der hut oder gitarrenkoffer steht, sind diese auffuehrungen nicht meldepflichtig. ich glaube allerdings, dass das einen praktischen hintergrund hat, weil dieses system naemlich gezielt augenutzt wurde, um gema einnahmen zu erzielen. also ich stelle mich auf die strasse (oder mache das nicht einmal), melde aber der gema laufend, wie viel ich staendig auf der strasse spiele, natuerlich nur meine eigenen werke, und lasse mich dann dafuer von der gema bezahlen. das geht also nicht.Frank B. hat geschrieben: Ich bin bisher davon ausgegangen, dass jegliche öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten Inhalten, auch unkommerziell, verboten ist. Das wäre ja in meinem konstruierten Beispiel mit den Songs vorm Haus so.
Ob es nun die GEMA interessiert, weiß ich nicht. Jedoch müsste es sich dabei nach meiner Kenntnis um eine Verletzung des Urheberrechtes handeln.
Falls es doch nicht so sein sollte, wäre ich tatsächlich positiv überrascht.
tatsaechlich ist es nicht so, jedenfalls nicht ganz. ich habe nun recherchiert und die rechtslage bei bildern ist in § 44. Abs.1 UrhG (veräußerung des originals des werkes) geregelt.Frank B. hat geschrieben:Das Bild mit Michelangelo und dem Papst wollte ich auf unsere heutige Zeit übertragen wissen. Ähnlich könnte m.E. der Umgang mit Kunstwerken heute auch geregelt sein. Es würde vieles vereinfachen, wenn allein der Urheber bzw. der Besitzer eines Werkes die Verwertungserlaubnis erteilen würde/dürfte und damit basta. Eine Verwertungsgesellschaft nochmal dazwischengeschaltet und mit finanziellen Eigeninteressen verkompliziert die Sache unnötig. Ich erwerbe ein Werk von einem Künstler (Rechteinhaber) und kann damit machen, was ich will. Der Künstler hat dann das Recht am Werk mit verkauft.
der kopierschutz nervt in allererster linie mal den ehrlichen kunden, keine frage. das hat auch dazu gefuehrt, dass ueber einen gewissen zeitraum der grossteil an software nicht geschuetzt war. aber wahrscheinlich war der anteil an ehrlichen kunden zu gering, um das aufrecht zu erhalten. itunes verkauft ja inzwischen auch ohne (man kann alte geschuetzte titel nun kostenpflichtig 'upgraden' auf ungeschuetzte - was fuer eine geschaeftsidee!)Frank B. hat geschrieben:Um, wie im Falle der Bild- und Tonträger, die ja in Massen verkauft werden sollen und müssen, damit der Künstler sein Auskommen hat, Kopien und deren Weitergabe zu verhindern, könnte man notgedrungen mit personenbezogenen Lizenzen arbeiten. Dies würde eine Weitergabe von Kopien genauso unterbinden wie die gängige Praxis, nach der, wie gesagt, audiovisuelle Medien mit aufgebrachten Kopierschutz nicht unter Umgehung dieses Kopierschutzes kopiert werden dürfen. Auch nicht privat. So jedenfalls mein Kenntnisstand.
http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html
Die gegenwärtige Praxis empfinde ich somit als Gängelung und Freiheitsbeschränkung des Konsumenten, der ja eine Ware erworben hat.
In der Tat ist das wohl primär kein Problem der GEMA. Der Gesetzgeber hat das aber so im Interesse der Unterhaltungsindustrie geregelt.
Inzwischen ist es eben so, dass der Erwerber eines audiovisuellen Werkes dieses nicht nach seinen Vorstellungen nutzen kann. Das schafft z.B. den Frust bei vielen Videofilmern, die gern ihre Filme mit Musik von eigenen CDs unterlegen und diese dann öffentlich aufführen wollen. Worin bei dieser Verwendung der Schaden für den Urheber der Musik liegen soll, ist mir nicht ersichtlich.
ich kenne zwar die zahl nicht, was kueblbock verdient hat, aber ich kann dir versichern, dass derjenige, der diesen schwachsinn verzapft hat, sie auch nicht kennt.Alf_300 hat geschrieben:Abgesehen davon dsss mich die GEMA nicht nervt, ist es schon witzig wenn man lesen darf dass der Küblböck 1 Millon Euro mit seiner Scheibe verdient hat - weils halt wahrscheinlich die einzig Wahre Kunst war. Wer sowas unterstützt ist selber schuld.
naja, die gema ist zur zeit nunmal ein reizthema. das wird jetzt so gehandelt, als wenn wieder einmal ein rottweiler ein baby zerfleischt. richtig ist, dass die gema sich in den verhandlungen mit youtube stur stellt. richtig ist aber auch, dass youtube genauso stur ist und nun ueber diese neuen einblendungen bei gesperrten clips versucht, die stimmungslage auszunutzen und druck auf die gema auszuueben.deti hat geschrieben:... und hier nochmal:... mehr: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 62356.htmlPlattenlabels kritisieren GEMA wegen YouTube-Blockade
In die ins Stocken geratenen Verhandlungen zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem Videoportal YouTube haben sich nun die Deutschland-Chefs zweier Plattenlabels eingeschaltet. ...
Deti
die berliner boulevardzeitung ist natuerlich was ganz serioeses. besonders lustig finde ich den satz:
Das ist es ja eben, was ich nicht gut finde, dass der Käufer in seinen Rechten beschnitten wird. Im Verlauf der Geschichte muss es mal anders gewesen sein.stefangs hat geschrieben: die vorschrift besagt: "Veräußert der Urheber das Original des Werkes, so räumt er damit im Zweifel dem Erwerber ein Nutzungsrecht nicht ein."
Erläuterung: Ist also nicht ausdrücklich vereinbart, dass der Erwerber des Originals Nutzungsrechte (zum Beispiel Vervielfältigungsrechte) erwirbt, so verbleibt das Nutzungsrecht beim Werkschöpfer ("im Zweifel")...
... ERGEBNIS: Wer also ein Werk erwerben und nicht nur ausstellen, sondern vervielfältigen oder auf andere Weise nutzen will, der muss sich die entsprechende Rechte einräumen lassen.
Das Verkaufen bzw. die kommerzielle Nutzung ist ja nicht allein das Kriterium, sondern, was für viele Videofilmer viel schlimmer ist, die öffentliche Aufführung. Auch die ist ja verboten. Ich habe z.B. einen Film gemacht und in diesem (urheberrechtlich geschützte) Musik meines Lieblingsensembles verwendet. Diesen Film kann ich nun nicht mehr öffentlich aufführen, z.B. im örtlichen Rathaussaal oder Gemeindesaal für Interessierte, auch wenn ich kein Geld nehmen würde. Mein Problem ist, dass der Film m.E. nur mit dieser Musik so wirkt, wie ich es wollte.stefangs hat geschrieben: wenn du deine privatfilme mit kommerziellen tracks unterlegst, ist das ja kein problem, solange du nicht versuchst, das zu verkaufen oder anderweitig kommerziell nu nutzen. mache ich auch so.
allerdings, da gab es leibeigentum. dahin moechte ich nicht mehr zurueck! aber klar, durch die digitalisierung ist das ganze rechtekonstrukt extrem rigide, kompliziert und schachermaessig geworden. oder es erscheint zumindest so, weil mehr geschrei drum gemacht wird.Frank B. hat geschrieben: Das ist es ja eben, was ich nicht gut finde, dass der Käufer in seinen Rechten beschnitten wird. Im Verlauf der Geschichte muss es mal anders gewesen sein.
frag mal nach, ich *glaube*, das darfst du. du musst den terminus 'kommerzielle nutzung' allerdings ziemlich weit fassen. wenn die leute dahinkommen, ohne eintritt, sich deinen film anschauen, drueber reden etc. und wieder gehen, ist es *glaube ich* kein problem. das ist ja dann auch nicht anders als eine privatparty. aber in dem moment, wo tante hilde nebenbei ihren leckeren kuchen verkauft, ist es nicht mehr unkommerziell. das finde ich auch zu rigide. grotesk eigentlich. aber so ist es.Frank B. hat geschrieben: Das Verkaufen bzw. die kommerzielle Nutzung ist ja nicht allein das Kriterium, sondern, was für viele Videofilmer viel schlimmer ist, die öffentliche Aufführung. Auch die ist ja verboten. Ich habe z.B. einen Film gemacht und in diesem (urheberrechtlich geschützte) Musik meines Lieblingsensembles verwendet. Diesen Film kann ich nun nicht mehr öffentlich aufführen, z.B. im örtlichen Rathaussaal oder Gemeindesaal für Interessierte, auch wenn ich kein Geld nehmen würde. Mein Problem ist, dass der Film m.E. nur mit dieser Musik so wirkt, wie ich es wollte.
stefangs hat geschrieben: allerdings, da gab es leibeigentum. dahin moechte ich nicht mehr zurueck!
Das würde mich sehr wundern und noch mehr freuen. Vielleicht kann dazu jemand etwas Genaues sagen.stefangs hat geschrieben: frag mal nach, ich *glaube*, das darfst du.
Ich wäre gern bereit, die gute Tante für diesen Abend zumindest abzuservieren.stefangs hat geschrieben:...tante hilde nebenbei ihren leckeren kuchen verkauft,