Daher wohl der Artikelstandort Russland. Wie wir spätestens seit Tödliche Versprechen wissen, sind der Russen-Mafia unsere tiefsitzenden Skrupel fremd. Mit dem Außer-Kraft-Setzen einer Simkartensperre stellen sich Mobilfunknutzer natürlich ebenfalls auf Seite des Verbrechens. Danke für die Klarstellung.ddiethelm hat geschrieben:Es ist nicht erlaubt OS X auf anderen Fremd-Rechner zu installieren. Steht in jeder AGB. Wer solche Geräte herausgibt oder betreibt macht sich Strafbar.
Welche AGB? Etwa die, die ich erst lesen kann, wenn ich mir mir eine SNOW-Leopard DVD gekauft habe, die ich dann -auch wenn ich nicht zustimme- nicht mehr umtauschen kann?ddiethelm hat geschrieben:Es ist nicht erlaubt OS X auf anderen Fremd-Rechner zu installieren. Steht in jeder AGB. Wer solche Geräte herausgibt oder betreibt macht sich Strafbar.
So, so... http://www.apple.com/legal/sla/mella hat geschrieben: Welche AGB? Etwa die, die ich erst lesen kann, wenn ich mir mir eine SNOW-Leopard DVD gekauft habe, die ich dann -auch wenn ich nicht zustimme- nicht mehr umtauschen kann?
So, so... http://images.apple.com/legal/sla/docs/macosx106.pdfmella hat geschrieben: Laut aktueller Rechtsauslegung gelten diese EULA-AGB-Bestimmungen in Deutschland nicht. ES IST NICHT ILLEGAL, sondern Apple-FUD.
Strafbar ist gegen Gesetze zu verstossen, nicht gegen AGBs oder den Willen einer Firma.ddiethelm hat geschrieben: Der Hersteller sagt Du darfst es nicht, also darfst Du's auch nicht
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Es ist nicht erlaubt OS X auf anderen Fremd-Rechner zu installieren. Steht in jeder AGB. Wer solche Geräte herausgibt oder betreibt macht sich Strafbar.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)ddiethelm hat geschrieben: Das ganze Schlupfloch gibt es wohl nur in vereinzelten Ländern. Es muss also in Deutschland erst ein Gesetz her welches solche AGB's für Gültig erklärt? Was für ein Schwachsinn...
Kapier ich echt nicht, was du sagen willst. (ich kann wohl nicht lesen).ddiethelm hat geschrieben:Ich zitiere mich dann gleich mal selbst:Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)ddiethelm hat geschrieben: Das ganze Schlupfloch gibt es wohl nur in vereinzelten Ländern. Es muss also in Deutschland erst ein Gesetz her welches solche AGB's für Gültig erklärt? Was für ein Schwachsinn...
Es ist viel einfacher als Du denkst. Was radneuerfinder geschrieben hat, hab ich weiter oben auch schon geschrieben. Daher das Zitat ;)mella hat geschrieben: Kapier ich echt nicht, was du sagen willst. (ich kann wohl nicht lesen).
Ich verstehe nur nach wie vor nicht, warum du da ein Fragezeichen dahinter stellst.Es muss also in Deutschland erst ein Gesetz her welches solche AGB's für Gültig erklärt?
In Deutschland gilt deutsches Recht, auch wenn Apple und Microsoft das nicht gefällt. Wenn ich mir eine OSX-DVD KAUFE, dann darf ich hierzulande damit machen, was ich will. Mach doch bitte den Leuten keine falsche Angst.Wer solche Geräte herausgibt oder betreibt macht sich Strafbar.
Juristisch - und nur darum geht´s hier realistischerweise - ist allerdings durchaus die im Land gültige Gesetzeslage das allein Ausschlaggebende, nicht das Wunschdenken von gewinnorientierten Großunternehmen. Sobald AGBs, EULAs oder was auch immer eine Firma sich ausdenkt, das deutsche Recht brechen, sind sie (zumindest in den betroffenen Punkten) hierzulande ungültig.ddiethelm hat geschrieben:...Ob es Staatlich legal ist spielt hier gar keine Rolle. DU als Hersteller darfst sagen was man damit tun und was man unbedingt unterlassen soll...
Die amerikanischen Gefängnisse sind schon so dermaßen überfüllt, da wird das Interesse der US-Justiz sich in engen Grenzen halten, noch Insassen zu importieren ;-) Im realen Leben dürfte jemand, der versucht, OS X auf einer Windows-Kiste zum Laufen zu bringen, jedenfalls noch lange nicht mit einem Bein in San Quentin stehen. Oder kennst du einen solchen Präzedenzfall?ddiethelm hat geschrieben:...wenn die EULA hier in Deutschland nicht greift, kannst Du als Hersteller die selben Diebe in Deinem Land (wo die EULA Staatlich gültig ist) vor Gericht ziehen. Für den Dieb heisst dies ab nach Amerika und gegebenen falls dort in den Knast. Falls der Dieb sich weigert, kann der Staat "Amerika" auf eine Auslieferung des Diebes bestehen...
So, so... wo kann ich das nachlesen?nordheide hat geschrieben:Das sehe ich nicht so.
Es gilt sicher nicht das Recht, in dem der Hersteller sitzt, sondern der End-Verbraucher.
Das ist erstens mal Diebstahl von geistigem Eigentum
Hackintosh-Baster bereichern sich in der Regel nicht daran. EFIX und andere die es versucht haben, wurden von der Community bitter abgestraft (was Apple nicht hinbekommen hat).und zweitens eine Bodenlose Frechheit sich auf Kosten anderer zu Bereichern.
NEIN. So weit geht in Deutschland die Macht der Firmen nicht. Ein Hersteller kann mir nicht alles vorschreiben, was ich mit seinen Sachen mache, wenn ich dafür legal bezahlt habe. Ich darf zwar keine Kopien verbreiten oder ähnliches, was ja auch völlig OK ist und Apples Eigentum schützt. Aber ich darf die DVD eben auch in einen PC schieben. Wenn sie läuft, ist das alleine meine Sache.Ob es Staatlich legal ist spielt hier gar keine Rolle. DU als Hersteller darfst sagen was man damit tun und was man unbedingt unterlassen soll.
Amerika, Knast.. sehr teuer. WOW, ich glaube wir leben (zum Glück) nicht im gleichen Rechtsstaat.So und wenn die EULA hier in Deutschland nicht greift, kannst Du als Hersteller die selben Diebe in Deinem Land (wo die EULA Staatlich gültig ist) vor Gericht ziehen. Für den Dieb heisst dies ab nach Amerika und gegebenen falls dort in den Knast. Falls der Dieb sich weigert, kann der Staat "Amerika" auf eine Auslieferung des Diebes bestehen... den Rest könnt Ihr Euch selber denken... jedenfalls wird es sehr schnell sehr teuer.
Und was ist die Frage? OSX basiert mindesten zu 90% auf freier Software, da haben ganz andere den Bärenanteil dran entwickelt. Apple hat in erster Linie eine bunte Oberfläche für ein Unix-System draufgeklebt. Und eben weil Apple nicht so viel selbst entwickelt hat, ist es so leicht das System auch auf einen normalen PC umzubiegen.So, und jetzt ganz eine Direkte Frage an Dich. Nehmen wir an Du bist der Hersteller. Du hast eine Software in vielen Jahren und mit noch mehr Geldinvestionen für Deine eigenen Computer entwickelt. Ein System was ausschliesslich darauf laufen kann da Du ja die Speziellen Prozessoren auch gleich mitentwickelst. Nach ein paar Jahren stellst Du die CPU-Entwicklung ein und steigst auf eine bekannte Marke um. Jetzt kommt irgend ein dahergelaufener Hacker auf die Glorreiche Idee die selbe Software zu Kaufen um diese so Umzuprogrammieren dass sie auf anderen Geräten auch läuft. Andere schnappen diese Idee auf und liefern gleich noch den passenden PC.
Du musst mir auch nicht helfen, du sollst nur anderen nicht mit so üblen Drohszenarien den Spaß am Frickeln verderben. Und jetzt mal ganz im Ernst: Wenn Apple wollte, könnte es technisch den ganzen Hackintosh-Spuk ganz schnell beenden. Jeder Mac hat einen DRM-Verschlüsselungschip, und wenn man wichtige Systemroutinen hiermit kontrollieren würde, wäre ganz schnell Schluss mit OSX64. Apple duldet die Sache, solange niemand komplett konfigurierte Hackintosh-Rechner anbietet. Letzteres wurde von Apple auch schon bisher drastisch verfolgt, geahndet und unterbunden.Richtig... Du hast die DVD gekauft und darfst damit machen was Du willst. Zum Beispiel darauf rumhopsen, sie knuddeln oder sie sogar ins Feuer werfen. Legst Du diese aber in einen Rechner sagt Dir die EULA was Du tun darfst ansonsten musst Du die Softwareinstallation an diesem Punkt abbrechen. Wer das nicht kapiert dem kann ich auch nicht helfen.
Deine Haltung in Bezug auf das siebte Gebot ist ehrbar, aber technische Tüftler als Diebe zu bezeichnen, ist Pharisäertum. Betrifft nicht nur Hacker. Was ich zu privater Nutzung gekauft habe, darf ich auch privat weitergeben, zum Beispiel Musik, uneigennützig oder als Tausch. Es ist trotz größter Anstrengungen der Industrie nie gelungen, dies zu kriminalisieren, weil es eben kein zu rechtfertigender Wunsch ist und unverhältnismäßig. Besonders fuchst die natürlich der Online-Tausch, da dieser Musik, Filme und Software sehr schnell und sehr gründlich entwertet. Hier wird nach Möglichkeiten geforscht, wie man reagieren kann (z.B. Download-Portale wie iTunes-Store u.ä.), die Aufwertung von Konzerten. Man kann die Uhr aber nicht zurückdrehen, freien Austausch propagieren und Computer mit riesigen Speichern verkaufen und heuchlerischerweise hoffen, dass nur Tante Gretes Geburtstags-E-Mail darauf gespeichert wird.ddiethelm hat geschrieben:Gut, dann ist die Meinung hier also:
"Klauen ist legal solange dies der eigene Staat erlaubt. Feine Leute sind hier unterwegs".
Dass in Deutschland deutsches Recht, in Spanien spanisches und in den USA amerikanisches Recht gilt, kann für dich doch keine neue Erkenntnis sein? Aber wenn du es nachlesen möchtest, dann zum Beispiel in den AGB des deutschen Apple Online-Store: "Diese Bedingungen sowie alle nach Maßgabe dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht."ddiethelm hat geschrieben:So, so... wo kann ich das nachlesen?nordheide hat geschrieben:...Es gilt sicher nicht das Recht, in dem der Hersteller sitzt, sondern der End-Verbraucher.
Hat's den Microschrott verboten?nordheide hat geschrieben: Das ist richtig. Dennoch finde ich es unangemessen, denn Windows auf einem Apple ist o.k.?
Hallo? AGB's sind nicht gleich EULA!Bernd E. hat geschrieben:Dass in Deutschland deutsches Recht, in Spanien spanisches und in den USA amerikanisches Recht gilt, kann für dich doch keine neue Erkenntnis sein? Aber wenn du es nachlesen möchtest, dann zum Beispiel in den AGB des deutschen Apple Online-Store: "Diese Bedingungen sowie alle nach Maßgabe dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht."ddiethelm hat geschrieben:So, so... wo kann ich das nachlesen?
Siehste, also hat sich Deine Frage sowieso erübrigt.nordheide hat geschrieben: Nein, denn die wissen mittlererweile, wie soetwas enden kann.
Genau weil das weil das Betriebsystem für Applerechner Entwickelt wurde. Ob es nun Dir passt oder nicht, das ist nun mal einfach so. Ach waren die Zeiten der PowerPC-Prozessoren doch schön. Wir könnten uns diesen ganzen Thread sparen ;) ...übrigens funktionieren die Dell-Windows-installations-CD's auch in keinem anderen Rechner.nordheide hat geschrieben: Aber warum schreibt Apple mir vor, dass ich Ihr Betriebssystem nur auf einem bestimmten Rechner einsetzen darf? Stell Dir mal vor, MS würde vorschreiben oder technisch dafür sorgen, das Windows nur auf DELL Rechnen laufen darf?
Ich hoffe dass Apple das ganze noch sehr stark verschärft. Es gibt genug Fälschungen auf dieser Welt... aber egal Ihr befürwortet das ja.nordheide hat geschrieben: Wie gesagt, ich denke, dass geht zu Recht nicht mehr lange so weiter mit Apples Restrktionspolitik. Der Verband der Zeitungsverleger hat sich, soweit ich weiß, auch schon aufgelehnt.
Kauf Dir ein Messer und schneid Dir den Finger ab. Musst aber nachher ja nicht weinend beim Messerhersteller vorbei um Dich zu beklagen dass dies nirgens gestanden sprich: Dass man so etwas besser nicht macht! Der Hersteller weist Dich dann einfach auf die EULA und Du stehst mit abgeschnittenen Finger da. Und das schönste: Da hilft Dir nicht mal das Deutsche Gesetz :Dnordheide hat geschrieben: Sorry, wen interessiert den EULA?
Ich gehe an die Kasse und kaufe eine Software, wie auf der Verpackung beschrieben. Was auch immer danach passiert kann meine Rechte nicht einschränken, es sei denn, es steht ein einem deutschen Gesetz. Ich bin zwar kein Jurist, aber ist doch logisch. Sonst könnte der Softwarehändler doch Beschränkungen jeder Art nachträglich implementieren.
Ein bißchen differenzierter als das deutsche Intelligenzblatt mit den vier Buchstaben sollte man solche juristischen Zusammenhänge schon sehen, denn mit "Fälschungen" hat diese Thematik so wenig zu tun wie mit Haftstrafen in US-Gefängnissen oder abgeschnittenen Fingern.ddiethelm hat geschrieben:...Es gibt genug Fälschungen auf dieser Welt... aber egal Ihr befürwortet das ja...
Ja wohin das führ sehen wir gerade am Beispiel https://www.pearc.de/. Es wissen es alle und der Staat unternimmt nichts dagegen. So sieht's aus. Da wundert es nicht dass solche Einträge in der OS X EULA stehen. Übrigens verwechselst Du da etwas entscheidendes: "Es ist nicht Apple die einfach ein Fremdprodukt eines Herstellers ohne dessen Erlaubnis nehmen und mit diesem Kohle scheffeln". Apple bricht hier also kein Gesetz.Bernd E. hat geschrieben: Der Legalisierung von Fälschungen/Plagiaten/Raubkopien wird niemand das Wort reden wollen, aber wir sind uns doch hoffentlich einig, dass es nicht einer einzelnen Firma überlassen sein kann, ihre eigenen Vorschriften zu erlassen, die staatliche Gesetze nach Belieben brechen dürfen. Denk mal zu Ende, wohin das führen könnte!
Ist wohl flächendeckend bekannt :) "Du darfst alles mache, Dich nur nie erwischen lassen" ist wohl bei den meisten Leuten so im Kopf. Wenn dann wegen der falschen CD im falschen Rechner dieser in Flammen aufgeht bin ich mal auf die Garantieansprüche gespannt. Aber dass muss jeder selber wissen... und wer erst dann in's Handbuch schaut ist schuld.Bernd E. hat geschrieben: Ist dir übrigens mal aufgefallen, in wievielen Bedienungsanleitungen von Camcordern - wohl das Einzige, das noch seltener gelesen wird als EULAs ;-) - die "kommerzielle Verwendung" dieser Geräte verboten wird? Reinschreiben kann das der Hersteller durchaus (warum auch immer), doch nie und nimmer durchsetzen.
Ja er kann sehr wohl. Schliesslich musst Du beim Installieren der Software die EULA als "Gelesen und Akzeptiert" bestätigen. Ansonsten wird nichts installiert. Was das wohl für einen Grund hat?nordheide hat geschrieben: Du hast geschrieben, dass der Softwarehersteller durch EULA (m.E. rechtswidrig) einschränken kann. Dein Messerbeispiel hat nichts, aber auch gar nichts mit Einschränkung zu tun.


