Was genau meinst Du mit "berichten"? Kann man die Filme im Internet ansehen oder downloaden? Über Filme berichten kannst Du natürlich so viel, wie Du willst. Wir haben doch Meinungs- und Pressefreiheit. Relevant wird Deine Frage erst, wenn Deine Filme mitsamt der Musik auch öffentlich zugänglich gemacht werden. Also beschreibe mal genau, auf welche Weise Du die Filme verbreiten möchtest.BP hat geschrieben:Ist es eben noch privat, wenn ich auf einer öffentlichen Internet-Seite über die Filme berichte, und es dort evtl. den Eindruck erwecken könnte, dass man die Filme kaufen kann, ich aber tatsächlich seperat entscheide, an wen ich die Filme weitergebe (bevorzugt eben Leute, die ich kenne).
Woher kommen denn solche seltsamen Ratschläge? Die Gema schickt ihm dann eine Preisliste mit den Tarifen. Da weiß er immer noch nicht, welche Regeln für ihn gelten. Die Gema macht doch keine Rechtsberatung, das darf sie auch gar nicht. Nun lass ihn uns doch erst mal erklären, was er genau mit "berichten" meint und in welchem Rahmen und Umfang nun die Filme tatsächlich veröffentlicht oder vervielfältigt werden. Denn nur darum geht es.AndyZZ hat geschrieben:Warum fragst du nicht die GEMA? Die sollten es doch wohl wissen! Kannst ja anonym dort anrufen. Noch besser, weil verbindlich, schreib sie an und bitte um offizielles Statement diesbezüglich. Kostet eine Email oder eine Briefmarke.
Wer das kann, darf es nicht... :-)AndyZZ hat geschrieben:Oder ist jemand von euch als Rechtsanwalt auf Urheberrecht spezialisiert? Wer von euch kann denn verbindlich (!) Auskunft geben?
Das "Gema-registriert" kannst Du weglassen, ich erwähnte ja bereits, dass das für alle Werke gilt, die ein anderer als der Filmhersteller komponiert hat. Das Recht zur Benutzung muss immer eingeholt werden. Außer wenn der Filmhersteller selbst der Komponist ist.Anderl hat geschrieben:...sobald Du die mit nem GEMA-registrierten Werk untermalst...
Mit nicht-charakteristisch meinst du hoffentlich nicht, daß es keiner erkennt, weil es nicht treppauf, treppab im Radio abgedudelt wird? Das wäre ein Irrtum. Ich selbst mache es so: Für die "Untermalung" suche ich mir existente Musik. Diese baue ich selbst zuhause nach, denn glücklicherweise gibt es Sequenzer mit Synthies. Das Original lade ich ein, dann übernehme ich Instrumentierung und Rhytmus und verändere nur die Melodie. Für Gesang und echte Instrumente ziehe ich Musikerfreunde hinzu (Gitarren etwa klingen am besten in echt). Die Abmischung aller Elemente mache ich ebenfalls nicht selbst, denn obwohl ich gerne an der Tonmischung tüftele, bin ich kein Musiker, und es gibt Leute, die sowas besser können und auch geeignetes Equipment haben.BP hat geschrieben:Eine generelle Frage hätte ich noch: wie kann eigentlich die GEMA bei nicht-charakteristischen Musikstücken (z. B. Soundtrack) überhaupt nachweisen, dass die Musik "geklaut" ist? Bei Liedern ist das ja was anderes, aber bei Filmmusik?
Zunächst mal bedeutet "gemafrei" nicht, dass die Musik nach Belieben kostenlos verwendet werden darf, sondern es bedeutet nur, dass der Komponist kein Gema-Mitglied ist und seine Rechte selbst wahrnimmt. Viele machen das so, dass sie zum Beispiel einem Produzenten pauschal das Recht einräumen, ein Stück oder mehrere ihrer Stücke beliebig zu verwenden, gegen eine Einmalzahlung. Diese ist dann im Zweifelsfall natürlich viel zu niedrig, um auch im höheren Alter noch von der Musik leben zu können.cutaway hat geschrieben:was spricht eigentlich dagegen, GEMA-freie Musik zu nehmen?? Ist diese Musik soviel schlechter?
Wenn Du meinst, bitte.PowerMac hat geschrieben:Wir sind hier in Deutschland, nicht den USA. Hier muss man gar nciht beweisen. Die Beweispflicht hat der Ankläger, nicht der Angeklagte.
Aua. Die GEMA selbst handelt äusserst unseriös und undurchsichtig, gerade unbekannten und neuen Komponisten gegenüber. An den Werken verdient praktisch nur die GEMA und die Hauptprofiteure des Verteilungsschlüssels. Daran ist überhaupt nichts "solidarisch". Deshalb ziehen es immer mehr Komponisten vor, weniger "ruhestandsorientierte" aber faire Selbstvermarktung zu betreiben.Pianist hat geschrieben:Denn alle seriösen Komponisten sind Gema-Mitglied.
Unfug. Jeder kann Mitglied werden, jeder kann seine Werke anmelden (und muss es dann auch). Wenn jemand keine Ausschüttungen erhält, dann liegt das daran, dass seine Werke eben nicht genutzt werden. "Hauptprofiteure" gibt es schon lange nicht mehr, seit vor vielen Jahren auf einer Mitgliederversammlung festgelegt wurde, dass die Stücke, die zum Beispiel im Rahmen von täglichen oder wöchentlichen Sendungen aufgeführt werden, nur noch ein Zehntel der ursprünglichen Ausschüttung erhalten.Unseriöser_Komponist hat geschrieben:Aua. Die GEMA selbst handelt äusserst unseriös und undurchsichtig, gerade unbekannten und neuen Komponisten gegenüber. An den Werken verdient praktisch nur die GEMA und die Hauptprofiteure des Verteilungsschlüssels. Daran ist überhaupt nichts "solidarisch".
Rechtsberatung in einem deutschen Forum kann immer problematisch werden. Sowas kann zu Abmahnungen führen.BP hat geschrieben: Ist das dann alles Rechtens?
Kein Anwalt, der seine sieben Sinne beisammen hat, würde hier eine Rechtsberatung loslassen. Zu manchen Sachverhalten würde er eine allgemeine Auffassung als seine Meinung einstreuen. Auf Fragen wird in keinem Forum durch einen Anwalt geantwortet.der_kleine_techniker hat geschrieben:Rechtsberatung in einem deutschen Forum kann immer problematisch werden. Sowas kann zu Abmahnungen führen.
Meine Meinung hierzu: jetzt hast Du wirklich ein Problem. Du hast hier nämlich gerade gepostet, daß Du Dich vorsätzlich über Rechte Dritter hinweggesetzt hast. Meine Meinung hierzu: auch Abmahnanwälte (ein Begriff übrigens, der ziemlich pauschalisiert) können gugeln!fexbest hat geschrieben:Wusste schon vorher, dass das nicht ganz legal ist, jedoch war uns das mehr oder weniger egal...
Ja Du bist aber ein richtig Schlauer! Hier haben wir sogar noch den Fortsetzungswillen! Alleine die Anwaltsgebühren für die sog. "strafbewehrte Unterlassungserklärung" können Dir das Weihnachtsfest richtig versauen. Wenn ich jetzt einen Wunsch freihätte: ich würde gerne die Rechteinhaber gegen Dich vertreten, Du machst einem ja das Geldverdienen richtig leicht.fexbest hat geschrieben:P.S.: Wenn ihr die Filme sehen wollt, schreibt mich an, hab die Sachen mal auf sichereren Quellen geupt....
Wie Du siehst, gibt es Leute, die a) das wirklich nicht kapieren, b) andere mit ständig derselben Frage auf den Keks gehen, voller Verzweiflung, das Recht doch noch irgendwie umgehen zu können und c) dann eine kleine Minderheit, die auch noch stolz drauf ist, Rechteinhaber zu begaunern.Anonymous hat geschrieben:Im Netz dürfen keine Clips mit Audio zum Ansehen oder Kauf angeboten werden, wenn man nicht dafür bezahlt, an GEMA U N D Verlag.
Egal wie lang das Stück ist, egal ob mit oder ohne Gewinnabsicht.
Ist das soooo schwierig zu verstehen?