Genau.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Fr 18 Aug, 2023 15:08Gibt's schon (wenigstens für Gesichter), aber halt nicht für Final Cut.
Die DSVGO gilt EU-weit. Das ist nix spezifisch deutsches.
Der hiesige Datenschutz-Wahn trägt erheblich dazu bei, dass Deutschland international immer weiter abgehängt wird.Pianist hat geschrieben: ↑Fr 18 Aug, 2023 17:02 Keine Ahnung. Ich frage mich eher, wie das alles weitergehen soll. Bei einem Schulungsfilm kann ich das ja noch verschmerzen. Aber wie soll man zum Beispiel einen Film für ein öffentliches Verkehrsunternehmen drehen, wenn man womöglich keine Fahrgäste mehr zeigen darf? An sich würde ich da dem § 22 KUG Vorrang vor der DSGVO geben, wenn Leute an der Haltestelle ein- und aussteigen, und mich auf "unwesentliches Beiwerk" berufen, aber erzählt das mal einem Datenschützer. Womöglich will der von jedem Fahrgast im Zug eine schriftliche Einverständniserklärung sehen... (wo man dann mit dem Datensammeln erst mal so richtig anfängt)
Ich finde übrigens, dass Kennzeichen am Lkw oder Reisebus nicht schutzwürdig sind, weil sie keiner Einzelperson zuzuordnen sind (nun gut, jetzt könnte man argumentieren, dass eine GmbH eine juristische Person ist)...
Vielleicht Leute bestellen und bezahlen, so wie jede andere Produktion das auch machen muss?
Die mehr als schlampig gemachte DSGVO spielt in diesem Zusammenhang zunächst keine Rolle. Hier geht’s zuerst um das Recht am eigenen Bild.
Aber es gibt keine Verknüpfung zwischen der Person des Fahrers und dem Kennzeichen des Lkws oder Busses, außer wenn es sich um einen alleinfahrenden Soloselbständigen handelt.
Dann wäre es ja ein Spielfilm und kein authentischer Film mit echten Fahrgästen. Im Prinzip sind meine ÖPNV-Filme ja eine Sonderform der "Street Photography".
Ja, so sehe ich das auch. Aus meiner Sicht wird das erst dadurch ein Datenschutz-Thema, in dem man es zu einem Datenschutz-Thema macht. In dem man die Leute zum Beispiel irgendwelche Zettel ausfüllen lässt. Wenn 20 Fahrgäste aus einer Straßenbahn aussteigen, und für drei Sekunden in einem Film zu sehen sind, ist das für mich "unwesentliches Beiwerk".
Das mit dem Kennzeichen verpixeln ist sowieso Blödsinn.
Finde ich im Prinzip auch, weil ja kein Normalbürger einfach vom Kennzeichen auf die Person schließen kann, weil die Verknüpfung zwischen Person und Kennzeichen in der Zulassungsbehörde stattfindet. Und die rückt normalerweise keine Daten raus. Die Datenschützer argumentieren, dass es ja schon reicht, wenn die Ehefrau in einem Film das Auto ihres Mannes sieht und sich fragt, was der da in dieser Stadt gemacht hat...Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Fr 18 Aug, 2023 17:54 Das mit dem Kennzeichen verpixeln ist sowieso Blödsinn.
Wenn es quasi "Street Photography" ist, dann sind die Personen aber kein unwesentliches Beiwerk. Wären sie unwesentliches Beiwerk, könntest du sie ja auch einfach weg lassen. Wenn du unbedingt echte Menschen filmen willst, wirst du dir wohl auch deren Einverständnis holen müssen. Du verdienst immerhin auch Geld mit denen.Pianist hat geschrieben: ↑Fr 18 Aug, 2023 17:54Aber es gibt keine Verknüpfung zwischen der Person des Fahrers und dem Kennzeichen des Lkws oder Busses, außer wenn es sich um einen alleinfahrenden Soloselbständigen handelt.
Dann wäre es ja ein Spielfilm und kein authentischer Film mit echten Fahrgästen. Im Prinzip sind meine ÖPNV-Filme ja eine Sonderform der "Street Photography".
Ja, so sehe ich das auch. Aus meiner Sicht wird das erst dadurch ein Datenschutz-Thema, in dem man es zu einem Datenschutz-Thema macht. In dem man die Leute zum Beispiel irgendwelche Zettel ausfüllen lässt. Wenn 20 Fahrgäste aus einer Straßenbahn aussteigen, und für drei Sekunden in einem Film zu sehen sind, ist das für mich "unwesentliches Beiwerk".
Matthias
Zumal Kennzeichen ja sowieso bereits öffentliche Daten sind, und damit nicht mehr schützenswert, es sei denn man verfolgt mit der Veröffentlichung finstere/kriminelle Ziele.
Es gibt exakt die gleiche Verknüpfung wie bei jedem beliebigen PKW.
Jetzt wird es aber richtig verquer: Datenschutz und das Recht am eigenen Bild haben nullkommanull mit irgendwelchem finanziellen Hintergrund zu tun. Es geht geht allein um das Kriterium einer öffentlichen Vorführung/Nutzung der Aufnahmen.DKPost hat geschrieben: ↑Fr 18 Aug, 2023 18:03 Wenn es quasi "Street Photography" ist, dann sind die Personen aber kein unwesentliches Beiwerk. Wären sie unwesentliches Beiwerk, könntest du sie ja auch einfach weg lassen. Wenn du unbedingt echte Menschen filmen willst, wirst du dir wohl auch deren Einverständnis holen müssen. Du verdienst immerhin auch Geld mit denen.
Ich habe den finanziellen Aspekt überhaupt nicht in Verbindung mit Datenschutz gebracht.TomStg hat geschrieben: ↑Fr 18 Aug, 2023 18:10Jetzt wird es aber richtig verquer: Datenschutz und das Recht am eigenen Bild haben nullkommanull mit irgendwelchem finanziellen Hintergrund zu tun. Es geht geht allein um das Kriterium einer öffentlichen Vorführung/Nutzung der Aufnahmen.DKPost hat geschrieben: ↑Fr 18 Aug, 2023 18:03 Wenn es quasi "Street Photography" ist, dann sind die Personen aber kein unwesentliches Beiwerk. Wären sie unwesentliches Beiwerk, könntest du sie ja auch einfach weg lassen. Wenn du unbedingt echte Menschen filmen willst, wirst du dir wohl auch deren Einverständnis holen müssen. Du verdienst immerhin auch Geld mit denen.
Das ist doch von der praktischen Durchführung her vollkommen unmöglich. Im Zug kann man die Leute ja noch fragen, aber doch nicht beim An- oder Abstrom an der Haltestelle oder auf einem Bahnhof. Zumal viele gar kein deutsch verstehen werden. Aber wie scheiße sieht ein Straßenbahnfilm aus, wenn man vom Kunden aufgefordert wird, alle Menschen zu verpixeln? Das kann ja theoretisch passieren.
Klar ist das möglich. Ich habe ganze Aktenordner voll Einverständniserklärungen von einem einzigen Projekt in München hier. Ich musste für jeden Scheiß Genehmigungen einholen, und dann zusätzlich noch von jeder Person Einverständniserklärungen, obwohl die immer nur in Gruppen als quasi "Beiwerk" zu sehen sind. Und das, obwohl es sich um ein nicht-kommerzielles Projekt handelt. Wir sind auch über ein Freiluftkino geflogen. Da gab es z.B. eine Ansage von Veranstalter und wer nicht gefilmt werden wollte konnte für 15 Minuten aus dem Bild gehen.Pianist hat geschrieben: ↑Fr 18 Aug, 2023 18:14Das ist doch von der praktischen Durchführung her vollkommen unmöglich. Im Zug kann man die Leute ja noch fragen, aber doch nicht beim An- oder Abstrom an der Haltestelle oder auf einem Bahnhof. Zumal viele gar kein deutsch verstehen werden. Aber wie scheiße sieht ein Straßenbahnfilm aus, wenn man vom Kunden aufgefordert wird, alle Menschen zu verpixeln? Das kann ja theoretisch passieren.
Ich frage mich eben, ob wir uns in solchen Fällen überhaupt im Rechtskreis "Datenschutz" bewegen. Für klassische Fernsehberichterstattung gilt das ja ausdrücklich nicht, aber für Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen oder Behörden womöglich doch. Auch wenn es sich eben nicht um fest installierte Kameras zur systematischen Überwachung handelt, sondern um reine Zufallsaufnahmen an ständig wechselnden Standorten.
Bei Streckenkunde-Schulungsfilmen sehe ich das ja noch ein, aber bei reportagigen Filmen nicht.
Matthias
Aber damit legst Du ja überhaupt erst mal eine schutzbedürftige Datensammlung an. Ich könnte mir vorstellen, dass die meisten Leute gar kein Problem damit hätten, für ein paar Sekunden in einem Film zu sehen zu sein, aber viele werden ein sehr großes Problem damit haben, obendrein noch ihren Namen und ihre Anschrift auf einem Formular einzutragen. Damit würde man ja auch gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit verstoßen, weil man Daten erhebt, die man gar nicht braucht. Außerdem müsste in einer korrekten Belehrung ja auch stehen, dass die Leute die Löschung verlangen können. Will ich das wirklich? Damit ist jedenfalls kein einziger Millimeter Rechtssicherheit gewonnen.DKPost hat geschrieben: ↑Fr 18 Aug, 2023 18:20 Ich habe ganze Aktenordner voll Einverständniserklärungen von einem einzigen Projekt in München hier. Ich musste für jeden Scheiß Genehmigungen einholen, und dann zusätzlich noch von jeder Person Einverständniserklärungen, obwohl die immer nur in Gruppen als quasi "Beiwerk" zu sehen sind.
Klar ist das so. Brauchen tust du die Daten die du da erhebst aber schon. Aber andererseits gehst du das Risiko ein, dass jemand deinen fertigen Film killt wenn er sich darin sieht und du kein Einverständnis hast. Auch wenn das Risiko gering ist. Alles schon erlebt.Pianist hat geschrieben: ↑Fr 18 Aug, 2023 18:36Aber damit legst Du ja überhaupt erst mal eine schutzbedürftige Datensammlung an. Ich könnte mir vorstellen, dass die meisten Leute gar kein Problem damit hätten, für ein paar Sekunden in einem Film zu sehen zu sein, aber viele werden ein sehr großes Problem damit haben, obendrein noch ihren Namen und ihre Anschrift auf einem Formular einzutragen. Damit würde man ja auch gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit verstoßen, weil man Daten erhebt, die man gar nicht braucht. Außerdem müsste in einer korrekten Belehrung ja auch stehen, dass die Leute die Löschung verlangen können. Will ich das wirklich? Damit ist jedenfalls kein einziger Millimeter Rechtssicherheit gewonnen.DKPost hat geschrieben: ↑Fr 18 Aug, 2023 18:20 Ich habe ganze Aktenordner voll Einverständniserklärungen von einem einzigen Projekt in München hier. Ich musste für jeden Scheiß Genehmigungen einholen, und dann zusätzlich noch von jeder Person Einverständniserklärungen, obwohl die immer nur in Gruppen als quasi "Beiwerk" zu sehen sind.
Matthias
Wenn man Bilder von Personen veröffentlichen will, dann hat das mit Datenschutz erstmal überhaupt nichts zu tun. Das ist eine Frage der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen.Pianist hat geschrieben: ↑Fr 18 Aug, 2023 18:14Das ist doch von der praktischen Durchführung her vollkommen unmöglich. Im Zug kann man die Leute ja noch fragen, aber doch nicht beim An- oder Abstrom an der Haltestelle oder auf einem Bahnhof. Zumal viele gar kein deutsch verstehen werden. Aber wie scheiße sieht ein Straßenbahnfilm aus, wenn man vom Kunden aufgefordert wird, alle Menschen zu verpixeln? Das kann ja theoretisch passieren.
Ich frage mich eben, ob wir uns in solchen Fällen überhaupt im Rechtskreis "Datenschutz" bewegen. Für klassische Fernsehberichterstattung gilt das ja ausdrücklich nicht, aber für Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen oder Behörden womöglich doch. Auch wenn es sich eben nicht um fest installierte Kameras zur systematischen Überwachung handelt, sondern um reine Zufallsaufnahmen an ständig wechselnden Standorten.
Bei Streckenkunde-Schulungsfilmen sehe ich das ja noch ein, aber bei reportagigen Filmen nicht.
Matthias
Mit dem Tracker in fcp halt. Einfacher kann‘s eigentlich nicht werden.Pianist hat geschrieben: ↑Fr 18 Aug, 2023 14:26 Ich habe mir das gerade mal durchgelesen, aber ich muss ehrlicherweise zugeben, dass ich kein Wort verstehe. Das ist aber nicht verwunderlich, ich habe damals schon den Witness-Protection-Filter samt Tracking beim Avid nicht verstanden. Gibt es nicht irgendwas, wo man einfach nur auf die Gesichter und Kennzeichen klicken muss und der Rest von alleine passiert?
Matthias
Seitdem Midjourney oder Stable Diffusion fotorealistische Bilder generieren kann, will man natürlich auch realistische Bewegungen "digital erträumen". Doch das erweist sich für ein KI-Modell noch einmal als ziemlich anspruchsvollere Aufgabe... weiterlesen>>