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klusterdegenerierung
Beiträge: 27404

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von klusterdegenerierung »

DKPost hat geschrieben: Do 09 Feb, 2023 14:24
klusterdegenerierung hat geschrieben: Do 09 Feb, 2023 14:21

Ist lesen schwer? Ja ist es!
Auch das habe ich dir bereits beantwortet: Von daher würde ich sagen: Nein, das ist keine korrekte Methode um KSK-Abgaben zu sparen.
Wenn du mir nicht glaubst dann lass es von einem Anwalt klären. Es gibt übrigens keine KSK-Besteuerung. Das ist keine Steuer sondern eine Abgabe.
Und nur als gut gemeinter Tipp: Vielleicht erstmal selbst aufmerksam lesen bevor man mit schnippischen Kommentaren ankommt ;)
Du hast mir die Frage nicht beantwortet und ich habe auch mehrmals den Begriff abgabe gewählt.
Was Du als Antwort deklarierst, ist die Erläuterung dafür, das ein Auftraggeber eine KSK Abgabe zu zahlen hat, wenn der Künstler im Sinne von freischafend ist, nicht aber wenn eine GmbH beauftragt wird.

Dies ist klar, war aber nicht die Frage und Du willst mir doch wohl jetzt nicht wirklich klarmachen wollen, das die besagte Agentur nur mit GmbH Formen arbeitet, nur damit sie die KSK Abgabe nicht leisten muß?

Wenn Du als Tonmann dort für die eine Aufnahme machst, dürfen sie am Ende des Tages 4.2% an die KSK abdrücken und die Frage ist immernoch nach wievor, können die mit ihrem Geschäftsmodell bzw mit deren Abrechnungsart auf Honorarbasis ohne das man eine Rechnung schreiben kann, dem ganzen entgehen?

Mehr nicht!
"Was von Natur aus flach ist, bläht sich auf!"



MK
Beiträge: 4176

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von MK »

klusterdegenerierung hat geschrieben: Do 09 Feb, 2023 14:32 die Frage ist immernoch nach wievor, können die mit ihrem Geschäftsmodell bzw mit deren Abrechnungsart auf Honorarbasis ohne das man eine Rechnung schreiben kann, dem ganzen entgehen?
Nein



DKPost
Beiträge: 838

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von DKPost »

klusterdegenerierung hat geschrieben: Do 09 Feb, 2023 14:32
DKPost hat geschrieben: Do 09 Feb, 2023 14:24

Auch das habe ich dir bereits beantwortet: Von daher würde ich sagen: Nein, das ist keine korrekte Methode um KSK-Abgaben zu sparen.
Wenn du mir nicht glaubst dann lass es von einem Anwalt klären. Es gibt übrigens keine KSK-Besteuerung. Das ist keine Steuer sondern eine Abgabe.
Und nur als gut gemeinter Tipp: Vielleicht erstmal selbst aufmerksam lesen bevor man mit schnippischen Kommentaren ankommt ;)
Du hast mir die Frage nicht beantwortet und ich habe auch mehrmals den Begriff abgabe gewählt.
Was Du als Antwort deklarierst, ist die Erläuterung dafür, das ein Auftraggeber eine KSK Abgabe zu zahlen hat, wenn der Künstler im Sinne von freischafend ist, nicht aber wenn eine GmbH beauftragt wird.

Dies ist klar, war aber nicht die Frage und Du willst mir doch wohl jetzt nicht wirklich klarmachen wollen, das die besagte Agentur nur mit GmbH Formen arbeitet, nur damit sie die KSK Abgabe nicht leisten muß?

Wenn Du als Tonmann dort für die eine Aufnahme machst, dürfen sie am Ende des Tages 4.2% an die KSK abdrücken und die Frage ist immernoch nach wievor, können die mit ihrem Geschäftsmodell bzw mit deren Abrechnungsart auf Honorarbasis ohne das man eine Rechnung schreiben kann, dem ganzen entgehen?

Mehr nicht!
Steht alles schon da:
Bist du ein Gewerbe muss sie nicht bezahlen, bist du Freiberufler, dann schon. Ob das über eine "normale" Rechnung oder als Honorar verrechnet wird ist (soweit ich weiß!) unerheblich.
Von daher würde ich sagen: Nein, das ist keine korrekte Methode um KSK-Abgaben zu sparen.

Sorry, ich weiß nicht wie man das noch klarer ausdrücken soll.



Bluboy
Beiträge: 4396

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von Bluboy »

@Kluster
Wenn Du einen Vertrag hattest werden die das schon Ordnunggemöß verbuchen



pillepalle
Beiträge: 8552

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von pillepalle »

So, wieder zuhause. Geb' jetzt auch mal meinen Senf dazu :)

Ob das Unternehmen das jemanden bucht KSK bezahlen muss, hängt von der Tätigkeit ab, die die gebuchte Person ausübt. Nicht davon ob er eine Rechnung schreibt, oder nicht. Es hängt noch nicht mal davon ab, ob derjenige überhaupt in der KSK ist. Für jeden der gebucht wird und eine kreative oder künstlerische Tätigkeit ausübt muss man als Unternehmer KSK abführen. Natürlich nur sofern er nicht fest angestellt ist, denn dann zahlt man als Arbeitgeber ohnehin anteilig Krankenversicherungsbeiträge.

Ich arbeite z.B. nächste Woche auf einer Messe als Fotograf und bin selber gesetzlich krankenversichert, also nicht in der KSK. Trotzdem muss der Auftaggeber auch KSK für meine Beschäftigung abführen. Und auch ich bin Freiberufler und schreibe eine Honorarrechnung. Das ich unabhängig davon selber auch noch Krankenversicherungsbeiträge zahle hat damit nichts zu tun. Ob er das dann wiederum macht ist eigentlich nicht mein Bier, deshalb kümmert mich das normalerweise auch nicht wirklich. Das ist was ich zu dem Thema weiß.

VG
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Jott
Beiträge: 21809

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von Jott »

Wo keine Rechnung, da keine KSK. Logisch.

Klingt ein bisschen nach Schwarzmarkt-Vermittlungsagentur. Natürlich wird die Nummer irgendwann auffliegen, was für alle unangenehm werden dürfte. Was es alles gibt.



pillepalle
Beiträge: 8552

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von pillepalle »

@ Jott

Wie gesagt, im Verlagswesen gibt es das schon. Das heißt aber nicht, das man die Einnahmen als Freiberufler nicht trotzdem bucht (steht ja auch auf dem Kontoauszug), denn der Verlag bucht sie mit Sicherheit, da es Kosten für ihn sind. Der würde genau gar nichts sparen, wenn er seine Ausgaben nicht angibt :)

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MK
Beiträge: 4176

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von MK »

Jott hat geschrieben: Do 09 Feb, 2023 14:45 Wo keine Rechnung, da keine KSK. Logisch.

Klingt ein bisschen nach Schwarzmarkt-Vermittlungsagentur. Natürlich wird die Nummer irgendwann auffliegen, was für alle unangenehm werden dürfte. Was es alles gibt.
Der Gutschriftbeleg des Auftraggebers an den Auftragnehmer ist das Equivalent zur Ausgangsrechnung des Auftragnehmers... wenn man natürlich den Zahlungseingang nicht bucht und den Beleg in den Reißwolf gibt fällt es halt erst irgendwann bei einer Betriebsprüfung in den nächsten 10 Jahren auf.



MK
Beiträge: 4176

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von MK »

pillepalle hat geschrieben: Do 09 Feb, 2023 14:48 der Verlag bucht sie mit Sicherheit, da es Kosten für ihn sind. Der würde genau gar nichts sparen, wenn er seine Ausgaben nicht angibt
Jeder Selbstständige sollte zumindest kaufmännische Grundkenntnisse haben... dass die Angabe der Ausgaben steuerlich mehr Ersparnis bringt als die paar anteiligen Kröten KSK-Abgabe müsste jedem klar sein.



pillepalle
Beiträge: 8552

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von pillepalle »

@ MK

Genau deshalb habe ich es ja geschrieben. Für den Auftaggeber macht es keinen Sinn Ausgaben nicht anzugeben. Die KSK-Abgabe ist nur davon abhängig, was der jenige gemacht hat. Keine Rechnung und nicht Angeben macht eigentlich nur Sinn, wenn man Geld hat das nirgendwo auftauchen soll.

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MK
Beiträge: 4176

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von MK »

pillepalle hat geschrieben: Do 09 Feb, 2023 14:57 Keine Rechnung und nicht Angeben macht eigentlich nur Sinn, wenn man Geld hat das nirgendwo auftauchen soll.
Man kann sich dann ja ein Zimmer mit Hoeneß, Schubeck und Becker teilen... ;D



Pianist
Beiträge: 8405

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von Pianist »

pillepalle hat geschrieben: Do 09 Feb, 2023 14:42 Ich arbeite z.B. nächste Woche auf einer Messe als Fotograf und bin selber gesetzlich krankenversichert, also nicht in der KSK.
Deine Aussagen waren allesamt korrekt, nur diesen einen Satz verstehe ich nicht. Also das "also" verstehe ich nicht, weil das eine ja nicht die Folge des anderen ist. Du kannst als Selbständiger entweder privat oder gesetzlich krankenversichert sein. Wenn Du die Vermutung hast, möglicherweise selbständiger Künstler/Publizist zu sein, und Du beantragst bei der KSK die Prüfung der Sozialversicherungspflicht nach § 1 KSVG, und die kommen zu dem Ergebnis, dass Du versicherungspflichtig bist, dann zahlst Du ab sofort in die gesetzliche Rentenversicherung ein, und der Betrag, den Du jeden Monat zu zahlen hast, wird um den Betrag gekürzt, den sie Dir als Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zahlen. Wobei der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung auf den Betrag begrenzt ist, den sie als hälftigen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen würden. Was in der Regel irrelevant ist, weil man als Gutverdiener in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich höhere Beiträge als in der privaten zahlen müsste.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben
Zuletzt geändert von Pianist am Do 09 Feb, 2023 15:16, insgesamt 2-mal geändert.



Pianist
Beiträge: 8405

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von Pianist »

klusterdegenerierung hat geschrieben: Do 09 Feb, 2023 14:32 Wenn Du als Tonmann dort für die eine Aufnahme machst, dürfen sie am Ende des Tages 4.2% an die KSK abdrücken und die Frage ist immernoch nach wievor, können die mit ihrem Geschäftsmodell bzw mit deren Abrechnungsart auf Honorarbasis ohne das man eine Rechnung schreiben kann, dem ganzen entgehen?
Nein, natürlich nicht, weil es einzig und allein auf die Art der Tätigkeit ankommt. Und wie ich und andere schon schrieben: Es ist egal, ob man denen eine Rechnung schreibt, oder ob sie Dir eine Honorarabrechnung schicken. Irgendeinen Beleg muss es ja geben, sonst gäbe es ja keine Grundlage für die Zahlung. Auch für die Umsatzsteuer muss ja ein Beleg existieren.

Die Leistung des Tonmannes wäre übrigens nicht abgabepflichtig, weil er zu den technischen und nicht zu den künstlerisch-publizistischen Berufen zählt. Anders beim Diplom-Tonmeister, der bei einer Orchesteraufnahme zu den künstlerischen Berufen zählt.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



soulbrother
Beiträge: 381

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von soulbrother »

Kluster:
Du bist nicht in der KSK, richig?

Falls ja, dann köntest Du wissen, dass der Künstler seine Rechnungen und Umsatzinfos NICHT an die KSK weitergibt, d.h. die KSK zieht die fälligen Beiträge nicht aufgrund von Rechnungen der Künstler ein.

Es ist eine Pflichtabgabe und jeder Unternehmer der sich vor dieser unangenehmen Abgabe drücken will bescheißen will, kann das auch.
Aber es fliegt immer irgendwann auf, spätestens bei einer Steuerprüfung.
Denn die Prüfer vom Finanzamt prüfen DAS mit.
Und ich kenne sogar jemanden, der hat sich einige Jahre lang diese Abgaben "gespart".
Die Nachzahlung war dann halt unangenehm, weil viel Geld auf einmal, statt verteilt über etliche Jahre ;-)



Pianist
Beiträge: 8405

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von Pianist »

soulbrother hat geschrieben: Do 09 Feb, 2023 15:19 Aber es fliegt immer irgendwann auf, spätestens bei einer Steuerprüfung.
Denn die Prüfer vom Finanzamt prüfen DAS mit.
Nein, die Prüfer von der Rentenversicherung prüfen das mit. Das Finanzamt hat damit nichts zu tun. Allerdings sind die Prüfer offenbar nicht besonders gut geschult. Ich kenne Fälle, wo Kundschaft von mir geprüft wurde, und da sind meine Rechnungen nicht als abgabepflichtig aufgefallen, weil man anhand der Rechnungen nicht erkennen kann, dass ich das alles alleine mache.

An sich weiß ich aber, dass meine Auftraggeber sich überwiegend korrekt verhalten, und auf meine Rechnungen die Abgabe leisten.

Aber selbst alte Profis sind bei dem Thema nicht sattelfest. Vor Jahren rief mich der Chef einer Agentur an und fragte mich, ob ich KSK-Mitglied sei. Dem musste ich erst mal erklären, dass es darauf überhaupt nicht ankommt...

Matthias
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pillepalle
Beiträge: 8552

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von pillepalle »

@ Painist

Ja, das also stand da nur um klarzustellen, dasa die Abgabe nicht nur für Buchungen von KSK-Mitgliedern fällig wird.

VG
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MK
Beiträge: 4176

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von MK »

§ 28 KSVG - Das prüft die Rentenversicherung, nicht das Finanzamt



pillepalle
Beiträge: 8552

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von pillepalle »

@ Pianist

Wobei ich das anders kenne. Eine Bekannte von mir hatte vor ein paar Jahren eine Steuerprüfung und weil sie nichts zum Beanstanden gefunden hatten fingen sie dann an zu monieren, daß sie für Ihren Webdesigner keine KSK abgeführt hätte. Sie hat dagegen geklagt und auch gewonnen, aber das Finanzprüfer darauf gar nicht achten, scheint auch nicht ganz zu stimmen.

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soulbrother
Beiträge: 381

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von soulbrother »

Pianist hat geschrieben: Do 09 Feb, 2023 15:24 ... die Prüfer von der Rentenversicherung prüfen das mit. ...
Vor Jahren rief mich der Chef einer Agentur an und fragte mich, ob ich KSK-Mitglied sei. Dem musste ich erst mal erklären, dass es darauf überhaupt nicht ankommt...
AH, ja, jetzt wo Du´s sagst, kann sein Rentenversicherung ...
Und:
Den Kunden erklären, dass es egal ist ob ich in der KSK bin oder nicht, hab ich sicher schon 6 oder 7 mal machen müssen...

Ich hab ("fairerweise") einen Hinweis in meinen AGB, da steht sinngemöß drin, dass meine Lieferungen und Leistungen abgabepflichtig sind...

Hatte auch tatsächlich einen "Erstkunden", der das komplett durchgelesen hatte und daraufhin absagte :-)
Hab dann mitbekommen, dass ein mir gut bekannter 360° Profi in München den Job erledigt hatte (ist jetzt nicht soo schwer bei Google Maps kurz zu sehen, wer die Tour hochgeladen hat...) und da ich wusste, dass er auch Einzelunternehmer ist, hab ich den "Kunden" nochmal angerufen und gefragt, ob es denn nun irgendwelche Vorteile gehabt hätte mit dem Kollegen... (Ich wusste auch, dass er nicht günstiger war als mein Angebot, wir kooperieren manchmal auch...).
Das war ein lustiges Gespräch... bis zum Thema KSK, dann hat der gute Herr keinen Bock mehr gehabt... ;-)
Zuletzt geändert von soulbrother am Do 09 Feb, 2023 15:45, insgesamt 1-mal geändert.



dienstag_01
Beiträge: 13471

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von dienstag_01 »

Wie hoch ist die KSK-Abgabe derzeit? 3,4 Prozent?



MK
Beiträge: 4176

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von MK »

dienstag_01 hat geschrieben: Do 09 Feb, 2023 15:38 Wie hoch ist die KSK-Abgabe derzeit? 3,4 Prozent?
2023 sind es 5%... immer noch weniger als die Kirchensteuer.



Pianist
Beiträge: 8405

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von Pianist »

pillepalle hat geschrieben: Do 09 Feb, 2023 15:31 Eine Bekannte von mir hatte vor ein paar Jahren eine Steuerprüfung und weil sie nichts zum Beanstanden gefunden hatten fingen sie dann an zu monieren, daß sie für Ihren Webdesigner keine KSK abgeführt hätte. Sie hat dagegen geklagt und auch gewonnen, aber das Finanzprüfer darauf gar nicht achten, scheint auch nicht ganz zu stimmen.
Also das wäre mir vollkommen neu. Die sind dafür nicht zuständig. Ich weiß allerdings nicht, ob sie berechtigt oder gar verpflichtet sind, irgendwelche Auffälligkeiten an andere gesetzlich Berechtigte zu melden, oder ob das im Rahmen des Steuergeheimnisses ausdrücklich verboten ist.

Ob die Leistung eines Webdesigners abgabepflichtig ist, hängt natürlich auch wieder von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn der nur programmiertechnisch umsetzt, was man selbst entworfen hat, dann nicht. Wenn er aber eigene schöpferische Leistungen erbringt, dann schon. Die Webdesigner hatten es ja am Anfang auch schwer, als Mitglied aufgenommen zu werden, inzwischen dürfte das wohl geklärt sein.

Hatte ich hier eigentlich mal erwähnt, wie das mit der KSK überhaupt anfing?

Matthias
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pillepalle
Beiträge: 8552

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von pillepalle »

@ Pianist

Ja, genau das war der Streitpunkt. Er programmiert eigentlich nur die Webseite und die Finanzprüfer meinten, das wäre eine kreative Tätigkeit. Aber es war eben eine Steuerprüfung bei der das Thema wurde. Wie gesagt, ob das unüblich ist weiß ich nicht. Ich weiß aber garantiert, dass es genauso war.

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Jott
Beiträge: 21809

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von Jott »

Webdesigner laufen im KSK-Fantasieland als Künstler. Aushebeln tut man das, in dem man irgend was anderes auf die Rechnung/Gutschrift schreibt, meinetwegen „Reinzeichnung“. Kameraleute schreiben "Techniker". Psst.

Im Streitfall geht es um diese Begrifflichkeiten aus dem „Berufe-Katalog“ der KSK, nicht um Logik.



soulbrother
Beiträge: 381

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von soulbrother »

Jott hat geschrieben: Do 09 Feb, 2023 20:24 Webdesigner laufen im KSK-Fantasieland als Künstler.
Ein Designer ist ein Designer und somit kreativ Schaffender.
Soll heissen:
Es gibt (oder gab mal? oder gibt es (nur noch) in größeren Unternehmen/Agenturen...) Designer, die nur das Design kreieren und nix mit der Umsetzung in html, css, etc. zu tun haben.
Bei Einmannfirmen wird aber wohl eher alles aus einer Hand gemacht...



Pianist
Beiträge: 8405

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von Pianist »

Man muss immer genau schauen, was jemand macht. Ich habe meine Webseiten immer mit Photoshop als Pixelgrafik entworfen und alles genau festgelegt. Somit hatte derjenige das dann nur noch in HTML umzusetzen, also rein technische Leistung, somit keine Abgabepflicht.

Wenn aber jemand alles selbst gestaltet und womöglich auch noch Inhalte beisteuert, dann besteht an der Abgabepflicht kein Zweifel. Ob er dort selbst als Mitglied aufgenommen wird, hängt davon ab, ob der überwiegende Teil seiner Arbeit aus gestalterischer und inhaltlicher Tätigkeit besteht, und ob diese sich an die allgemeine Öffentlichkeit richtet.

Also reine Hochzeitsfilmer werden nicht aufgenommen. Auch niemand, der immer nur für Vereine irgendwelche Sportfeste filmt.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Jott
Beiträge: 21809

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von Jott »

Aufgenommen werden - wenn man das wirklich möchte - und Abgabepflicht für Auftraggeber haben absolut nichts miteinander zu tun. Wurde aber ja oben schon erwähnt. Das Grundprinzip: Abgaben eintreiben so viel wie möglich, Mitglieder aufnehmen so wenig wie möglich. Für beides gelten völlig verschiedene Kriterien. Ein Jurist spricht da von Janusköpfigkeit, alles ziemlich absurd und aus der Zeit gefallen (ein Baby früherer Vollbeschäftigungs-Jahrzehnte ohne heutige "Medien", als selbständige Künstler und Publizisten noch quasi Aussätzige und auf Almosen angewiesen waren), und auch - sagen Juristen - unmöglich mit geltendem EU-Recht vereinbar. Läuft halt quasi in einem Graubereich so vor sich hin.

Ich habe irgendwo mal gelesen, dass die KSK mit Abstand den traurigen Rekord in Sachen Höhe des Verwaltungsaufwandes hält. Egal ... wer damit leben muss, weiß sich jedenfalls zu helfen.



Pianist
Beiträge: 8405

Re: Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?

Beitrag von Pianist »

Ja, ein wenig dubios ist das schon. Aber 50 Prozent Zuschuss zur Rente und zur Krankenversicherung ist ja auch nicht zu verachten. In Zeiten von null Zinsen vielleicht nicht die schlechteste Option. Natürlich nur als eine von mehreren Säulen.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



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