So isses. Wenn ich vorab Reisekosten ins Angebot schreiben muss, nehme ich die Entfernungen aus Google Maps plus 20 Prozent mal 30 Cent, und dann 100 EUR pro Nacht für das Hotel. Vor Ort kommen ja auch noch mal etliche Kilometer zusammen. Ich hatte mal ein Wochenende auf einer Bahnbaustelle, wo das Hotel acht Kilometer entfernt war, und das hat sich innerhalb von drei Tagen auf 100 Kilometer addiert.klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑Fr 16 Nov, 2018 20:46 Dazu dann Frühstück, parken wenn nötig und etwas Puffer, damit liegst Du so grob bei 100€.
Und die man dann selbst tragen muss? Nein, also ich würde da immer mit einem gewissen Puffer rangehen, weil in aller Regel die Einkaufsbedingungen der Auftraggeber vorsehen, dass keine zusätzlichen Kosten abgerechnet werden können. Natürlich könnte man vereinbaren, die Reisekosten gemäß Bundesreisekostengesetz (daran orientieren sich auch private Großkonzerne) spitz abzurechnen, aber will man wirklich sämtliche Hotelrechnungen einreichen und so weiter?Darth Schneider hat geschrieben: ↑Sa 17 Nov, 2018 07:37 das sind unvorhergesehene Kosten, die nicht in der Offerte drinn sind.
Naja, ob nun jemand ein Angebot unterschreibt oder mir per Mail mitteilt, dass der Auftrag erteilt ist, das ist mir ziemlich egal. Es sollte nur mal eine eindeutige Willenserklärung erfolgt sein. So lange alles planmäßig läuft, wird es im Normalfall auch keine Probleme geben, außer bei besonders windigen Auftraggebern, aber für solche Leute arbeitet ja hoffentlich niemand. Interessant wird es genau dann, wenn die gewünschten Aufnahmen aus Gründen nicht zustande kommen, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Üblicherweise werden wir es als Filmemacher wohl mit einem Werkvertrag zu tun haben, also wir schulden ein Arbeitsergebnis, in diesem Fall einen Film mit einem bestimmten Inhalt. Wenn wir vor Ort eingetroffen sind, und dann der Anlass des Drehtermines entfällt, wird uns allerdings klar, dass wir es eher aus einer Mischform zwischen Werk- und Dienstvertrag zu tun haben, und der Auftraggeber auch unsere Arbeitsbereitschaft zahlen muss.pillepalle hat geschrieben: ↑Sa 17 Nov, 2018 09:02 Und wenn der Kunde das Angebot annimmt ist es auch empfehlenswert sich vorab einen KV unterschreiben zu lassen. Dann hat man im Streitfall vor Gericht auch etwas in der Hand, falls der Kunde z.B. den Job kurzfristig abbläßt, oder ähnliches...
Ist mir der falsche Begriff reingerutscht, ich meinte mit Unkosten auch nicht Un Kosten,
Finde ich trotzdem ganz passend und bei der Eingangsfrage auch nicht uninteressant zu wissen,
Manche sagen mir auch: "Um den ganzen Aufwand mit der Reisekostenabrechnung zu sparen, schreibe doch stattdessen einfach einen zusätzlichen Schnitt-Tag rein, das kümmert keinen".klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑Sa 17 Nov, 2018 10:26 So gibt es eben gute Stammkunden, denen die Kosten klar sind und einfach reingereicht werden, weil es einfach logisch ist was bei Job X alles anfällt.
So ist es. Daher würde ich wirklich jede Leistung ins Angebot reinschreiben, und zwar mindestens zu dem Betrag, den man selbst zahlen müsste, wenn man Dritte beauftragt, auch wenn man alles selbst macht. Denn spätestens, wenn man aus irgendwelchen Gründen mal was weitergeben muss, würde man ansonsten in der Verlustzone landen. Wenn ich also weiß, dass ein fremder Sprecher für einen Kurzbeitrag 300 EUR kosten würde, nehme ich eben dafür ebenfalls 300 EUR und betrachte das nicht einfach als Gefälligkeit, weil ich das ja glücklicherweise selbst erledigen kann.pillepalle hat geschrieben: ↑Sa 17 Nov, 2018 10:52 Kann ja prinzipiell jeder so machen wie er möchte, jedenfalls empfiehlt es sich ein Angebot möglichst detailliert und transparent zu halten, um Unklarheiten vorab schon aus dem Weg zu räumen. Die meisten Streitfälle entstehen aus vorab ungeklärten Fragen und im Nachhinein ist man immer in der schlechteren Verhandlungsposition.
Problem ist halt wenn dein Kunde dich noch mal rausschickt und noch dahin und dahin...der muss ja auch checken das ihn das kostet.