dies Gesetz ist also entweder schlampig gemacht (Seiteneffekte vernachlässigt) oder - falls doch
faktisch wohl nicht.
Für Gebäude gibt es das ja schon.Bestimmt gibts auch bald Bäume, Mülleimer und Fahrräder mit Persönlichkeitsrechten....
Ich glaub du solltest das nochmal genau lesen.
Es geht auch nicht in erster Linie um die, sondern um die, die veröffentlichen wollen. Mit dem Internet haben wir ein demokratisches Medium, das Journalismus/ Berichterstattung/ Wertung gesellschaftlicher Zusammenhänge auch Privatleuten ermöglicht. Das wird offensichtlich von vielen Verantwortlichen in Presse und Politik als Bedrohung empfunden. Man unterstellt diesen Privatpersonen zunächst das Leben in einer Blase, bei Kritik an bestimmten Zuständen Hatespeech, man erschlägt sie mit diversen rhetorischen Keulen, macht sich über sie lustig. Und wenn das alles nichts bringt, braucht man eben Gesetze, um sie in ihrer Existenz zu bedrohen.
ich befürchte, so einfach ist es nicht.Kein professioneller Fimler ist bedroht, denn die mußten schon immer gewisse Regeln befolgen.
Nur ist das keine explizite Einverständniserklärung. Hilft also kaum.Alf_300 hat geschrieben: ↑Mi 25 Apr, 2018 10:26 Dosaris schreibt;
Bisher hatte ich für unsere Reportagen immer im EIngangsbereich ein Schild aufgehängt:
heute TV-Aufzeichnung
Somit konnte niemand behaupten, er wäre ohne sein Wissen abgelichtet worden.
Bisher ohne Probleme, aber ob dies zukünftig noch hilft ?!?!?
Solche Pointen sind generell umstritten und bedeuten absolut keine Einwilligung.
im Prinzip hat's bisher geholfen,
Entweder immer noch nicht gelesen, oder immer noch nicht verstanden.
Nö, im Gegenteil, für die ändert sich quasi garnix.
Jau.markusG hat geschrieben: ↑Di 24 Apr, 2018 11:00Ich hab mich immer gefragt, inwiefern das Veröffentlichen legal sein kann, Recht am eigenen Bild und so. Ich gehe davon aus, dass die wenigsten ihre Zustimmung erteilen, weil sie gar nicht mitbekommen dass das Bild (oder Video) veröffentlicht wird. Fällt mir bei vielen Vloggern auf. War in der Hinsicht ja sowieso schon illegal - zumindest in der EU.
Hier geht's nicht um "fragen".
Mir ist das Prinzip der konkludenten Handlung durchaus klar. Nur dürfte das hier nicht greifen, da explizite Zustimmungen gefordert werden.dosaris hat geschrieben: ↑Mi 25 Apr, 2018 12:27im Prinzip hat's bisher geholfen,
nennt sich in Juristen-Deutsch:
konkludente Einwilligung.
Zusätzlich spreche ich sowas natürlich immer mit dem Veranstalter ab
(kleine Akkreditierung), der das in der Anmoderation nochmals betont
("wer nicht auf's Bild will der muss jetzt ....")
Bisher hat's gereicht.
Oder das Problem gab's vielleicht garnicht ?!?
Das werde ich wohl nie erfahren.
Befürchtungen haben ich eher für die Zukunft,
zB wieweit diese implizite Zustimmung auch für die institutionalisierte Presse gilt.
Ein Widerrufsrecht wäre dort faktisch unmöglich umsetzbar.
Wenn's gesendet wurde dann isses raus.
Du schmeißt jetzt "Recht am eigenen Bild" und die Datenschutzgrundverordnung durcheinander.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mi 25 Apr, 2018 13:19Hier geht's nicht um "fragen".
Du mußt jeden der irgendwo im Hintergrund zufällig durch einen Clip latscht, egal wie weit im Hintergrund, ein mehrseitiges Formular ankreuzen und unterschreiben lassen. Erklär mir mal, wie du das im öffentlichen Raum praktisch anstellen willst? Alle Straßen im Umkreis von 500 Metern sperren, bis du alle Passanten die da irgendwo rumwuseln abgelappert hast? Diese Formulare generieren natürlich persönliche wieder Daten, die zu zunächst aufbewahren mußt und deren Verarbeitung und aufbewahrung du dokumentieren und schriftlich nachweisen mußt, und dann irgendwann vernichten, allerdings brauchst du einen schriftlichen Nachweis und eine Dokumentation für die Vernichtung dieser Daten, was natürlich neue Daten generiert, die du dokumentieren und aufbewahren mußt usw.
Fällt dann irgendeinem Vollpfosten ein, nach 10 Jahren seine Meinung zu ändern, kannst du mal damit anfangen herauszufinden, auf welchen Bildern der eigentlich drauf ist, und wie der damals aussah (nur dumm, daß du ja zwischenzeitlich die Formulare vernichten mußtest). Dann mußt du die Bilder vernichten, und die Vernichtung natürlich schriftlich nachweisen und Dokumentieren.
Nur um es deutlicher zu machen. Eine digitale Personenaufnahme stellt immer eine Datenverarbeitung dar. Ob GPS Daten vorliegen oder nicht ist unerheblich für den Geltungsbereich dieser Verordnung und für die Fragestellung ob es eine Datenverarbeitung ist oder nicht. So wie es sehe, fallen praktisch alle digitalen Bildwerke auf denen Personen zu erkennen sind hierunter. Sonst könnte man meinen, wenn keine Ortsdaten, Datum, Uhrzeit,... erfasst werden, ist man aus dem Schneider. Dem ist nicht so....
Österreich gleich Schilda... fängt bei der (DSGVO) und hört bei ELGA auf ...wolfgang hat geschrieben: ↑Mi 25 Apr, 2018 15:00 Spione sind ausgenommen. Zumindest in Österreich:
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 31217.html
Aber dafür machen wir Ösis derzeit ein neues Überwachungspaket. Da kann man die Bilder nicht zu stark unter Strafe stellen! ;)
Absolut! Und dieser Heise Artikel ist auch nur seltsam. Offenbar lebe ich woanders.motiongroup hat geschrieben: ↑Mi 25 Apr, 2018 15:19 Österreich gleich Schilda... fängt bei der (DSGVO) und hört bei ELGA auf ...
Jost hat geschrieben: ↑Mi 25 Apr, 2018 14:20
Die Datenschutzgrundverordnung erweitert dies um den Schutz von Daten, die bei der Abbildung entstehen. Dabei geht es aber nicht um Blende, Shutter oder ISO, sondern um automatisch erfasste Daten wie Ort und Zeit. Das sind in der Regel GPS-Daten.
Auf den Schutz dieser Daten kann man sich aber erst berufen, wenn sich die GPS-Daten einer bestimmten Person zuordnen lassen. Ist dies nicht möglich, werden grundsätzlich keine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Da lässt sich zivilrechtlich nichts holen. Wie sollte ich meine Ansprüche auf den Schutz meiner Daten durchsetzen, wenn ich auf der Abbildung nicht zu erkennen bin?
Ich hab mir die schonmal ins Regal gestellt:
Das finde ich gut, ehrlich. Kannst Du möglicherweise auch fragen was mit bereits veröffentlichten Werken ist, welche die neue Bestimmung nicht deckeln? Müssen die für Selbstständige aus dem Netz? Das wäre wirklich wichtig zu wissen. Ich suche seit Wochen und finde keine verwertbare Aussage dazu!
Mach heimlich ein analoges Foto und veröffentliche es mit der Bildunterschrift:Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mi 25 Apr, 2018 18:04Jost hat geschrieben: ↑Mi 25 Apr, 2018 14:20
Die Datenschutzgrundverordnung erweitert dies um den Schutz von Daten, die bei der Abbildung entstehen. Dabei geht es aber nicht um Blende, Shutter oder ISO, sondern um automatisch erfasste Daten wie Ort und Zeit. Das sind in der Regel GPS-Daten.
Auf den Schutz dieser Daten kann man sich aber erst berufen, wenn sich die GPS-Daten einer bestimmten Person zuordnen lassen. Ist dies nicht möglich, werden grundsätzlich keine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Da lässt sich zivilrechtlich nichts holen. Wie sollte ich meine Ansprüche auf den Schutz meiner Daten durchsetzen, wenn ich auf der Abbildung nicht zu erkennen bin?
Uuuund immer noch nicht gelesen oder immer noch nicht verstanden.
Es geht hier überhaupt nicht um irgendwelche blödsinnigen Rechte am eigenen Bild, sondern um Datenerhebung. Das sieht man schon allein daran, daß wenn du ein analoges Foto machst, das ganze überhaupt nicht greift.
Das steht nicht in der DSGVO. In der DSGVO steht überhaupt nichts von Bildern oder Videos (mit Ausnahme expliziter Videoüberwachungssysteme)...Das sieht man schon allein daran, daß wenn du ein analoges Foto machst, das ganze überhaupt nicht greift.