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Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment



Filmen als Beruf: Hier geht´s um Themen wie: Tarifliches, Kundenkommunikation, Abnahmen und wieviel man für bestimmte Aufträge verlangen kann
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kamerauser
Beiträge: 12

Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von kamerauser »

Hallo zusammen,

wie handhabt Ihr den Verkauf von gebrauchtem Equipment?
Mein Steuerberater sagt, dass man auch nach der Abschreibung bsplsweise. einer Kamera mit 19% ausweisen muss. Wie verhält es sich mit dann mit der Gewährleistung? Müsste ich haften, wenn ich eine Rechnung ausstelle? Muss man tatsächlich eine Rechnung für eine über 3 Jahre alte Kamera ausstellen?

Gibt es ggf. zu empfehlende Foren/Handelsplätze wo so etwas üblich ist?

Danke!



TheSquarecow
Beiträge: 10

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von TheSquarecow »

>Mein Steuerberater sagt, dass man auch nach der Abschreibung bsplsweise. einer Kamera mit 19% ausweisen muss.
Stimmt, es sei denn Du fällst unter die Kleinunternehmerrregelung.

>Müsste ich haften, wenn ich eine Rechnung ausstelle?
Jap.

>Muss man tatsächlich eine Rechnung für eine über 3 Jahre alte Kamera ausstellen?
Jap.

Und Du musst den Erlös natürlich als Einnahme versteuern.

Aus meiner Sicht lohnt "offizieller" Gebrauchtverkauf die Mühe nicht. Ist eine Riesenmenge Heckmeck, es bleibt unterm Strich kaum Geld übrig, und Du musst dich noch mit dem Käufer rumschlagen wenn das Gerät kaputt geht oder ihm doch nicht gefällt.

Andere Lösung: Du wirfst die Kamera offiziell weg (aus der Inventarliste streichen, ist ja abgeschrieben) und nimmst sie mit nach hause und verkaufst sie privat, cash, wenn Du einen Käufer findest der keine Rechnung braucht.



dnalor
Beiträge: 462

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von dnalor »

TheSquarecow hat geschrieben: Do 14 Dez, 2017 12:44Andere Lösung: Du wirfst die Kamera offiziell weg (aus der Inventarliste streichen, ist ja abgeschrieben) und nimmst sie mit nach hause und verkaufst sie privat, cash, wenn Du einen Käufer findest der keine Rechnung braucht.
Super Anleitung zum Steuerbetrug.



TheSquarecow
Beiträge: 10

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von TheSquarecow »

psssst.



kmw
Beiträge: 699

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von kmw »

Du kannst aber die Geräte auch in den Privatbesitz übernehmen.
Und dann ganz legal privat verkaufen.
Das müsste Dir Dein Steuerberater aber erklären...
Passion is the best gear.

lg
Michael



dnalor
Beiträge: 462

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von dnalor »

kmw hat geschrieben: Do 14 Dez, 2017 13:20 Du kannst aber die Geräte auch in den Privatbesitz übernehmen.
Und dann ganz legal privat verkaufen.
Das müsste Dir Dein Steuerberater aber erklären...
Legal ist was anderes. Dazu gibt es mittlerweile auch schon genug Urteile, gerade bei Autoverkäufern ist diese Masche sehr beliebt. Umgehungsgeschäfte (Privatverkauf in der Familie oder an dich selber & Weiterverkauf) helfen einen nicht aus der Gewährleistungspflicht.



DV_Chris
Beiträge: 3213

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von DV_Chris »

dnalor hat geschrieben: Do 14 Dez, 2017 12:54
TheSquarecow hat geschrieben: Do 14 Dez, 2017 12:44Andere Lösung: Du wirfst die Kamera offiziell weg (aus der Inventarliste streichen, ist ja abgeschrieben) und nimmst sie mit nach hause und verkaufst sie privat, cash, wenn Du einen Käufer findest der keine Rechnung braucht.
Super Anleitung zum Steuerbetrug.
Könntest Du bitte ausführen, in welcher Art und Weise es hier zu einem Steuerbetrug kommt?



dnalor
Beiträge: 462

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von dnalor »

DV_Chris hat geschrieben: Do 14 Dez, 2017 13:37
dnalor hat geschrieben: Do 14 Dez, 2017 12:54

Super Anleitung zum Steuerbetrug.
Könntest Du bitte ausführen, in welcher Art und Weise es hier zu einem Steuerbetrug kommt?
Du bist doch auch selbständig, oder? Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist und Anlagevermögen verkaufst musst du den Verkaufsgewinn versteuern. Ansonsten wäre es ja ein super Geschäftsmodell: Anlagevermögen kaufen -> die Vorsteuer ziehen -> offiziell wegwerfen (kaputt) -> privat verkaufen. Frag mal deinen Steuerberater, du musst auch abgeschriebenes Anlagevermögen zum Realwert verkaufen, z.B. deinen Firmenwagen, der nach fünf Jahren abgeschrieben ist. Und diesen Gewinn darauf musst du versteuern. Selbst wenn die Kamera kaputt ist und du sie als defekt abschreibst und danach als kaputt verkaufst musst du das versteuern.



DV_Chris
Beiträge: 3213

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von DV_Chris »

Ich werde Deine Sichtweise mal meinem Steuerberater weiterleiten.



dnalor
Beiträge: 462

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von dnalor »

Vielleicht hilft ja auch einfach mal googlen;-). Der Buchwert nach Abschreibung hat nie was mit dem realen Wert zu tun. Veräußerungsgewinne müssen voll versteuert werden. Dabei sollte sich der Veräußerungsgewinn nicht vom realen Marktwert groß unterscheiden. Wenn etwas als kaputt ausgebucht wurde, dann aber bei Ebay Kleinanzeigen als gut erhaltene Red Kamera für 6900 Euro auftaucht und privat ohne versteuern verkauft wird, dann ist das Steuerhinterziehung.



Jott
Beiträge: 21802

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von Jott »

dnalor hat Recht. Steuerbetrug ist zwar Volkssport, aber als Selbständiger kann man auch mit vermeintlichen Kavaliersdelikten schnell in Teufels Küche kommen. Via eBay sowieso.

Das sollte einem der Steuerberater nicht anders erzählen.



DV_Chris
Beiträge: 3213

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von DV_Chris »

Es geht um die Frage des Buchwertes. Wenn dieser 0 ist und die Sache aus dem Anlageverzeichnis rausgenommen wird, kann imho kein Gewinn mehr entstehen. Wenn so eine Sache dann ins Privatvermögen überführt wird, scheint mir ein Privatverkauf "sauber".

Nachdem es bei mir in der Firma so einen Fall noch nie gegeben hat, frage ich mal nach. Kann ja auch sein, dass das in Österreich und Deutschland verschieden gehandhabt wird.



kamerauser
Beiträge: 12

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von kamerauser »

Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Bleibt für mich noch die Frage nach der Gewährleistung. Ich habe mal gehört, dass das bei Selbständigen, die eigentlich nicht gewerblich regelmäßig Kameras verkaufen so wie bei Privatverkäufen gehandhabt wird - also, ohne Gewährleistung - ganz gleich, ob man USt ausweist...



DV_Chris
Beiträge: 3213

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von DV_Chris »

Und um das noch mal klarzustellen, mir geht es um den möglichen Privatverkauf nach Erfüllung dieser Punkte:

- Ware abgeschrieben (Buchwert 0)
- Überführung ins Privatvermögen



TheSquarecow
Beiträge: 10

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von TheSquarecow »

Ich hab das nochmal ein bisschen recherchiert, zum Thema "Abgeschriebene Wirtschaftsgüter an privat verschenken" gibts hier ein paar Infos:
https://traumprojekt.com/forum/thread/1 ... verkaufen/
Ist wohl also wirklich nicht so einfach.

Bringt mich zu meinem Originalpunkt zurück: Gebrauchtverkauf aus Firmenvermögen ist so viel Heckmeck das es die Zeit kaum lohnt.



Jott
Beiträge: 21802

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von Jott »

DV_Chris hat geschrieben: Do 14 Dez, 2017 14:46 Und um das noch mal klarzustellen, mir geht es um den möglichen Privatverkauf nach Erfüllung dieser Punkte:

- Ware abgeschrieben (Buchwert 0)
- Überführung ins Privatvermögen
Der Denkfehler: Buchwert und Marktwert sind verschiedene Dinge. Du kannst nicht einfach eine nach drei Jahren abgeschriebene 5.000 Euro-Kamera aus der Firma verschwinden lassen und für 2.000 Euro privat verticken. Buchwert = Null heißt ja nur, dass die steuermindernde Abschreibungsphase zu Ende ist - der Zeitwert der Kamera ist aber immer noch da. Das ist doch auch logisch, denn du bekommst ja Geld für den Verkauf.

Beim Erwerb Gewerbetreibender sein (mit allen Vorteilen) und beim Verkauf dann Privatmann spielen ist selbstverständlich nicht sauber.



ShakyMUC

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von ShakyMUC »

kamerauser hat geschrieben: Do 14 Dez, 2017 14:38 ... Ich habe mal gehört, dass das bei Selbständigen, die eigentlich nicht gewerblich regelmäßig Kameras verkaufen so wie bei Privatverkäufen gehandhabt wird - also, ohne Gewährleistung - ganz gleich, ob man USt ausweist...
Wo hört man denn so einen Unsinn?!?
Wäre das Selbe wie "... bei Selbständigen, die eigentlich nicht gewerblich regelmäßig Autos verkaufen so wie bei Privatverkäufen gehandhabt wird - also, ohne Gewährleistung - ganz gleich, ob man USt ausweist..."

Stell dir vor, du kaufst (z.B. für Frau oder Kind) im guten Glauben an einen Privatverkauf ein Auto das vormals gewerblich im Kurierdienst gefahren ist. Der Kurierdienstfahrer verkauft ja auch nicht regelmäßig Autos, er fährt nur sehr intensiv damit.
Dann geht was Größeres kaputt und du bekommst heraus, dass das Fahrzeug vorher gewerblich gekauft & genutzt wurde und unter dem Dekmantel "privat" verkauft wurde, damit der Verkäufer (angeblich) aus der Gewährleistungspflicht ist...??? Richtig - du gehst zu Anwalt!

Verbraucherschutzrechte sind halt mal nicht dazu da, damit sie umgangen werden. Wenn du es trotzdem tust ist es nichts anderes als illegal bzw. genauer Betrug (§ 263). Ob du erwischt wirst steht auf einem anderen Blatt.



kamerauser
Beiträge: 12

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von kamerauser »

Keiner will hier betrügen. Ich frage mich nur, wie ich als kleiner Freiberufler für etwas garantieren kann bzw. haften kann, für das ich selber keine Garantie mehr habe, da ich nun mal nicht Hersteller bin und das Gerät schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat.



ShakyMUC

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von ShakyMUC »

kamerauser hat geschrieben: Do 14 Dez, 2017 16:02 ... Ich frage mich nur, wie ich als kleiner Freiberufler für etwas garantieren kann bzw. haften kann, für das ich selber keine Garantie mehr habe, da ich nun mal nicht Hersteller bin und das Gerät schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat.
Genau das Gleiche fragt sich der "kleine Kurierfahrer" aus meinem Bespiel auch. Wenn du´s "sauber" machen willst, gib die Sachen beim Neukauf deinem Händler in Zahlung.



kamerauser
Beiträge: 12

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von kamerauser »

Hier nochmal eine andere Meinung:

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/ ... staendigen

"[...]Dabei möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass im Falle eines sog. Verbrauchsgüterkaufs, wenn Sie also auch für den Verkauf der gebrauchten Fotosausrüstung als Unternehmerin zu beurteilen wären, gem. § 474 und § 475 Abs. 1 BGB ein Mängelgewährleistungsausschluss nicht wirksam möglich wäre. Denn hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Ware neu oder gebraucht ist.

Zur Unternehmereigenschaft bestimmt § 14 Abs. 1 BGB, dass die betreffende Person bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt haben muss. [...]

[...]Dieses planmäßige und dauerhafte Anbieten von Leistungen gegen Entgelt müsste bei Abschluss des Kaufvertrages über die gebrauchte Fotoausrüstung erfüllt sein. Da aber der Verkauf Ihrer gebrauchten Fotoausrüstung für Sie eine einmalige Tätigkeit darstellt, handeln Sie - unabhängig von der umsatzsteuerlichen Beurteilung - in diesem Fall nicht als Unternehmerin im Sinne von § 14 BGB.

Die Vereinbarung eines Mängelgewährleistungsausschlusses wäre Ihnen daher für den Verkauf der gebrauchten Fotoausrüstung m.E. möglich, auch wenn sich nach der o.g. Rechtsprechung nicht ausschließen lässt, dass ein Gericht diesbzgl. eine andere Beurteilung vornehmen würde."



kamerauser
Beiträge: 12

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von kamerauser »

Und hier wieder wie ShakyMUC bereits sagte:

https://www.123recht.net/Kein-Gewaehrle ... 03670.html

Dann ist es halt so ;)



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von pixelschubser2006 »

dnalor und Jott haben in ihren Erklärungen 100%ig recht. Es gibt da auch keine rechtliche Grauzone, die Sache ist eindeutig.

Gewährleistung ist eine klare Kiste: Bei Gebrauchtkauf kann man die Gewährleistung in der Dauer reduzieren, aber das entscheidende halbe Jahr vor der Beweislastumkehr bleibt. Und: Nur als Privatperson kann man die Gewährleistung ganz ausschließen. Bei jungen Secondhand mit Restgarantie- und Gewährleistung kann es ggf. fraglich sein, ob diese so ohne weiteres bei Weiterverkauf mitwandert. Das ist nämlich Ermessenssache von Hersteller und Verkäufer. Letzterer ist bei der Gewährleistung aber nicht raus, ggf. muss aber eine Abwicklung über den Erstbesitzer erfolgen.

Was immer wieder ein gewaltiger Irrtum ist: Gewährleistung ist beim Unternehmer nicht von der Branche abhängig. Jeder Unternehmer haftet für Mängel beim Firmenwagenverkauf, egal ober Gebrauchtwagenhändler ist oder er das Auto nur selbst nutzte. Da gerade beim Kfz der Ärger vorprogammiert ist, ist das Haftungsfalle Nummer 1. Daher kann mur raten: Zunächst Auto an Verwandten oder Kumpel verkaufen, erst Monate später regulär. Das ändert aber nichts an der Rechtslage, macht nur die Verfolgung schwieriger.

Wer allerdings als geprellter Käufer dies einklagen will, kann sich warm anziehen. Ein Nachbar hat von seinen Schwiegereltern mal gebrauchten Kombi geschenkt bekommen. Von einer Verkäuferin, die ständig auf Ebay Kleinanzeigen mit Gebrauchtwagen dieser Marke und Preisklasse handelt. Mit Gewährleistungsausschluss und angebotener Inzahlungnahme. Immer frisch Tüv und meistens einigen Neuteilen. Sie ist Strohfrau, ihr Macker der Schrauber und tatsächliche Verkäufer. Nun, der Kombi war Schrott, Motorschaden. Nachbars Schwiegerpapa hat geklagt und weithgehend verloren. Wie man juristisch gegen dieses Konglomerat aus gewerbsmäßigem Betrug, Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit (Sie quasi Unternehmerin, er schwarzarbeitender Kfz-Schrauber, juristisch gesehen) verlieren kann, ist mir schleierhaft. Aber bei den ständigen Begegnungen von weltfremden, faulen und gelangweilten Richtern sowie ebenso faulen, zahnlosen und imkompetenten Anwälten wundert mich überhaupt nichts mehr.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27267

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von klusterdegenerierung »

dnalor hat geschrieben: Do 14 Dez, 2017 13:52
DV_Chris hat geschrieben: Do 14 Dez, 2017 13:37

Könntest Du bitte ausführen, in welcher Art und Weise es hier zu einem Steuerbetrug kommt?
Du bist doch auch selbständig, oder? Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist und Anlagevermögen verkaufst musst du den Verkaufsgewinn versteuern. Ansonsten wäre es ja ein super Geschäftsmodell: Anlagevermögen kaufen -> die Vorsteuer ziehen -> offiziell wegwerfen (kaputt) -> privat verkaufen. Frag mal deinen Steuerberater, du musst auch abgeschriebenes Anlagevermögen zum Realwert verkaufen, z.B. deinen Firmenwagen, der nach fünf Jahren abgeschrieben ist. Und diesen Gewinn darauf musst du versteuern. Selbst wenn die Kamera kaputt ist und du sie als defekt abschreibst und danach als kaputt verkaufst musst du das versteuern.
Deswegen ist ja auch diese ganze Fragerei bzgl. der MwSt so obsolet, denn zahlen mußt man sie eh immer bei einem Verkauf,
selbst wenn man sie nicht ausweißt, nur das man in so einem Fall als Verkäufer dann die Arschkarte gezogen hat,
weil die MwSt. dann vom angedachten Reingewinn oder auch Privaterlös genannt, abgezogen wird!!

Deshalb ist hier die Fragenstellung bzgl. der MwSt immer falsch bzw. unpassend gestellt,
denn MwSt wird als Geschäftstreibender Verkäufer immer fällig!
Wird sie allerdings nicht auf den Nettobetrag aufaddiert, wird sie unschönerweise vom Bruttobetrag abgezogen!
So hat man als Privatkäufer ein gutes Geschäft gemacht und als Verkäufer 19% Miese gemacht, weil dies vom Reinerlös abgezogen wird.

Anders ist es, wenn man absehen kann,
das es immer mal wieder Kleingeräte gibt die man veräusern möchte und diese dann garnicht erst abschreiben lässt.
Dann wäre es bei einem Privatverkauf zumindest kein Betrug.
"Was von Natur aus flach ist, bläht sich auf!"



Jörg
Beiträge: 10319

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von Jörg »

und als Verkäufer 19% Miese gemacht, weil dies vom Reinerlös abgezogen wird.
ich will mal die vielgescholtenen Milchmädchen nicht weiter diffamieren...

Wie kann ich als Verkäufer Miese machen, wenn ich die fälligen 19% beim Verkauf ausweise, wenn ich genau diese 19% beim Einkauf NICHT zahlen musste???



klusterdegenerierung
Beiträge: 27267

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von klusterdegenerierung »

Jörg hat geschrieben: Sa 16 Dez, 2017 12:22
und als Verkäufer 19% Miese gemacht, weil dies vom Reinerlös abgezogen wird.
ich will mal die vielgescholtenen Milchmädchen nicht weiter diffamieren...

Wie kann ich als Verkäufer Miese machen, wenn ich die fälligen 19% beim Verkauf ausweise, wenn ich genau diese 19% beim Einkauf NICHT zahlen musste???

Du mußt als Verkäufer das Produkt mit 19% MwSt einkaufen und im besten Fall auch verkaufen.
Beispiel:
Abgeschriebenes Objektiv soll für 500€ verkauft werden, egal an wen, also auch an Privat in der Bucht.

Variante mit MwSt. sieht so aus, 500€ Netto + 95€ MwSt. = 595€ Brutto
Variante ohne MwSt. sieht so aus, 500€ Netto ist gleich Brutto - 95€ abzuführende MwSt. = 405€ Netto

Das ist das was viele Selbständige einfach nicht sehen oder begreifen wollen!
Wer meint ihm ginge es als MwSt flichtiger nicht so, der sollte mal einen "kompetenten" Buchhalter konsultieren,
oder sich seinen Posten "Verkäufe" in seiner Bilanz mal etwas genauer ansehen!
"Was von Natur aus flach ist, bläht sich auf!"



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von pixelschubser2006 »

Kluster hat recht, aber ich glaube, ihr redet ein wenig aneinander vorbei.

Im Normalfall kauft der Unternehmer die Sachen mit Mehrwertsteuer ein, bekommt diese vom FA wieder bzw. zieht sie als Vorsteuer von seiner USt.-Zahlung ab. Dürfte allen soweit klar sein. Benutzt man das Ding bis es in der Tonne landet, hat man es faktisch für netto eingekauft. Wird es gebraucht wieder verhökert, muss man anteilig vom Erlös Umsatzsteuer bezahlen. Also 19% vom Netto bzw, 19/119 vom Bruttobetrag (in diesem Punkt hat Kluster einen kleinen Rechenfehler, ändert aber nix am Sinn). Ist man Kleinunternehmer und vom Mehrwertsteuerausweis befreit (was in den meisten Fällen keinen Sinn macht), wird das Teil für Brutto eingekauft und abgeschrieben, dafür muss man beim Weiterverkauf keine Mehrwertsteuer abführen. Eigentlich logisch und simpel.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27267

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von klusterdegenerierung »

Sorry, ich habe wiedermal die Umsatzsteuer mit der Einkommenssteuer verwechselt! ;-)
Das heißt man sollte gut daran tun, diese vorher zu inkludieren um bei dessen abführung hinterher nicht das nachsehen zu haben.
Sorry, war dumm von mir! ;-)

Was letztendlich bedeutet, das wenn der Käufer eine aufgerechnete Umsatzsteuer geltend macht,
kann sie beim Verkäufer nicht mehr als Umsatz geltend gemacht werden kann und muß auch dort abgeführt werden.

Verkaufe ich es Privat und weise die MwSt. aus, könnte ich sie im anderen Fall als mein Gewinn verbuchen, deswegen auch der Betrugsvorwurf.

So wird ein Schuh draus :-)
"Was von Natur aus flach ist, bläht sich auf!"
Zuletzt geändert von klusterdegenerierung am Sa 16 Dez, 2017 14:13, insgesamt 1-mal geändert.



kamerauser
Beiträge: 12

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von kamerauser »

Nochmal zur Gewährleistung...
Habe mich mal bei ebay (business&industrie / broadcast) umgesehen. Viele scheinen sich nicht besonders darum zu scheren und schreiben so etwas wie "Verkauf von privat. Keine Gewährleistung" oder konkretes Beispiel:

"Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an! Die Ware wird dem Höchstbietenden unter Ausschluss jeder Rechts- und Sachmängel verkauft. Rückgabe oder Umtausch der Ware, Minderung oder Nachverhandeln sind ausgeschlossen. Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein halbes Jahr für die verkaufte Ware. Bieten Sie nicht wenn Sie damit nicht einverstanden sind!"

Aber gleichzeitig weist der Hinweis "inkl. 19%" auf nicht-privaten Verkauf hin.



Jott
Beiträge: 21802

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von Jott »

Ebay ist ja auch bekannt für grundsätzlich legale Transaktionen! :-)

Wie immer: wo kein Kläger ...

Wozu bezahlst du eigentlich einen Steuerberater, wenn du ihm nicht glaubst? Das ist irgendwie lustig.



ShakyMUC

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von ShakyMUC »

kamerauser hat geschrieben: Sa 16 Dez, 2017 14:13 ... Viele scheinen sich nicht besonders darum zu scheren und schreiben so etwas wie "Verkauf von privat. Keine Gewährleistung" oder konkretes Beispiel:
...
Wenn´s drauf ankommt, ist das alles BlaBla und sonst nix. Ein Gericht wird danach entscheiden, was IST - nicht was irgendjemand irgendwo hinschreibt.

Ob man das als ggf. geschädigter Käufer nachweisen und einklagen kann, kommt darauf an
- wie erfahren & motiviert ist dein/e Rechtsanwalt/In.
- wieviel Informationen und Beweise lieferst du als Mandant/In.

Jede Rechtsvertretung ist nur so gut wie die Informationen die der Mandant bereitstellt. Um ein paar Euro nach RVG wird sich niemand hinsetzen, und selbst beweisbare Verknüpfungen des Verkäufers (u.v.a. eBay-Verkäufer checken aber auch Recherche nach dem Verkäufer im I-Net etc.) zum Gewerbe suchen.

Nur mit ausreichend Beweisen - die dann evtl. nicht gwürdigt werden - kann man einen Prozess wasserdicht machen, so dass der Richter fürchten muss ein unzureichend begründetes Urteil in der Berufung "um die Ohren gehauen" zu bekommen. Dazu muss dir aber der/die Rechtsanwalt/In ausreichend Gehör verschaffen und kommunizieren, dass er/sie sich ein "Aburteilen" nicht gefallen lassen wird!!!



nur Amateur
Beiträge: 2

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von nur Amateur »

Weis hier denn jemand, wie es mit der Gewährleistung, bzw. deren Ausschluss bei einem Verkauf von Gewerbetreibenden zu Gewerbetreibenden aussieht?
Ist da der Ausschluss von jeglicher Gewährleistung rechtssicher?



Jott
Beiträge: 21802

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von Jott »

Ich nehme an, ja, weil dann kein Konsumentenschutz greift. Betrügen darf man aber trotzdem nicht! :-)

Kompetente Antwortgeber sind aber immer nur Anwälte.



acrossthewire
Beiträge: 939

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von acrossthewire »

Jott hat geschrieben: So 17 Dez, 2017 17:31
Kompetente Antwortgeber sind aber immer nur Anwälte.
Das würde ich in dieser absoluten Form nicht behaupten.
Be Yourself. Everyone else is already taken
Oscar Wilde



Jott
Beiträge: 21802

Re: Steuerliche Frage zu Verkauf von gebrauchtem Equipment

Beitrag von Jott »

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