Meine Crew und ich wurden angefragt Corporate-Video zu drehen. Nach einem Meeting in dem alles Grundlegende geklärt wurde, haben wir ein schriftliches Angebot abgeschickt. Ein paar Tage später telefonisch die Zusage bekommen.
Da wir etwas von der Bezahlung schon jetzt in dringend benötigtes Equipment investieren möchten, hätten wir natürlich gerne eine Absicherung, dass der Auftrag auch auf jeden Fall stattfindet (Dreh ist erst im Herbst). Gibt es - vll. einmal abgesehen von einem richtigen Vertrag - eine adäquate Form sich so etwas versichern zu lassen? Was ist mit einem Ausfall-Honorar? Ist so etwas gang und gäbe?
Danke und Grüße,
Albert
Zuletzt geändert von colbert am Di 08 Aug, 2017 21:38, insgesamt 2-mal geändert.
Ihr hättet vielleicht eine Abschlagssumme mit anbieten können, aber das ist auch nicht immer easy,
denn sollte der Job aus irgendeinem Grund dann doch nicht realisiert werden können,
müßt ihr die vielleicht schon ausgegebene Kohle wieder zurück zahlen,
es sei denn ihr seit auch tatsächlich schon in Vorleistung gegangen und könnt es verechnen.
Eine Absicheung wird Dir wohl niemand unterschreiben.
Ps. Mir sind das mit dem hiring und Security Firma schon zu viel internas,
die hätte ich hier nicht genannt, "Job" reicht nach meinem dafürhalten völlig aus!
Du kannst der Firma noch eine kaufmännische Auftragsbestätigung schicken in der die besprochenen Punkte Eurer Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Keinesfalls sollten Punkte mit aufgenommen werden die nicht besprochen waren!
Widerspricht der Kunde dem nicht ausdrücklich, ist das dann fest gebucht.
Erstmal vielen Dank für den HGB-Hinweis. Ich hatte das mal GENAU SO gelernt und fand, als ich es brauchte, nicht die passenden Quellen dazu. Hilft enorm.
Zum konkreten Fall:
Ich würde auch ein Bestätigungsscheiben schicken, evtl. als VERBINDLICHES ANGEBOT, welches der Kunde bitte noch gegenzeichnet und zurücksendet. Damit ist die Sache wasserdicht und erspart möglicherweise Diskussionen. Verbindliches Angebot deshalb, weil ja offenbar die Durchführung und der Termin schon fix sind.
Bei der Gelegenheit würde ich die allgemeinen Geschäftsbedingungen mitsenden und auf individuelle Vereinbarungen wie Ausfallhonorare hinweisen. Wobei AGB als solche überschätzt werden. Die allermeisten Punkte müssen eh geltendem Recht entsprechen, weil sie sonst unwirksam sind. Es gibt aber ein paar Punkte wie den erweiterten Eigentumsvorbehalt, der es sinnvoll macht, auf AGB nicht ganz zu verzichten.
Vorsichtig wäre ich mit Abschlagsforderungen. Damit kann man sich viel versauen, vor allem wenn sie mit der Auftragsbestätigung nachgereicht werden. Es gibt Kunden, die einem sofort 30-100% der Auftragssumme überweisen und sich über Extra-Skonto freuen, aber es gibt deutlich mehr Kunden, wo Du schräg angesehen wirst bzw. gleich achtkannt rausfliegst. Wenn Du auf den Betrag angewiesen bist, würde ich freundlich/devot anrufen und Dich entschuldigen, daß dieser Punkt bei dem so netten Gespräch vergessen worden wäre. Bitte um Verständnis, daß es mittlerweile aus Gründen XYZ notwendig sei, mit Abschlägen zu arbeiten und nett fragen, ob das für den Kunden akzeptabel sei. Falls nicht, dann schlucken. Aber auch vorsichtig sein: Die meisten seriösen Kunden gehören zu den verständnisvollen. Besonders die Unternehmer, die selbst sehen wie die Kohle reinkommt. Wer also hier komplett blockt, muss also kritisch beäugt werden!
Verallgemeinern kann man an dieser Stelle nix. Ich habe Kunden gehabt, die zähnekrnirrschend mit 15% Anzahlung für eine große Telefonanlage einverstanden waren (gewünscht hatte ich 30% oder so...) und sich nach Jahren rückblickend als zuverlässige und treue Kunden erwiesen haben. Es bleibt Dir also nicht anderes übrig, als sehr viel Fingerspitzengefühl für Kunden zu entwickeln und zu akzeptieren, dass man immer Überraschungen erlebt...
Rechtliche Notiz: Wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge
und behalten uns das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.