Moin! Muß jetzt doch mal einen gerichtlichen Mahnantrag schreiben, da der Kunde dauerhaft nicht zahlt. Ist es denn ein Werksvertrag oder eine Dienstleistung, wenn ich auf eigenem Equipment und selbständig nach Drehbuch für eine Agentur einen Imagefilm drehe, den die Agentur schneidet?
Das ist in der Tat eine kniffelige Frage. Was hast Du denn im entsprechenden Auftrag / Vertrag geschrieben? Für das gerichtliche Mahnverfahren ist das auch nicht sonderlich relevant, da zählt nur die Beauftragung an sich.
Theoretisch günstiger könnte es für Dich sein, wenn Du es als Dienstleistung darstellst, denn manch ein Beklagter fängt auf einmal vor Gericht an zu heulen ob irgendwelcher Reklamationen, die der Kläger ja erstmal abarbeiten soll, bevor Geld fließt (und klar, der Beklagte hat Dich ja auch jedesmal versucht zigmal anzurufen, nachdem er eine von den zehn Mahnungen im Briefkasten hatte... die übliche Lügerei halt...)
Jedenfalls schuldest Du im Werkvertrag das Ergebnis, das ist bei künstlerischen Sachen immer so eine Sache. Mit dem Dienstvertrag bist Du fein raus, vor allem wenn Du ein augenscheinlich brauchbares Produkt abgeliefert hast. Drücke Dir jedenfalls die Daumen, daß das gut klappt.
Was ich übrigens auch empfehlen kann, ist ein Anwalt mit einem Online-Inkasso-Portal. Die Gebühren und der Aufwand sind sehr gering. Wenn es allerdings zum Prozess kommt, brauchst Du noch einen Anwalt vor Ort. Befürchte ja, das der Streitwert so hoch ist, daß es gleich vor das Landgericht geht, ergo Anwaltszwang. Da musst Du halt mal schauen, was der richtig Weg ist.
Das Charakteristische eines Werkvertrags besteht in einem vereinbarten Endergebnis, im Gegensatz zum Dienstvertrag, der Art und Umfang einer bestimmten Tätigkeit regelt.
Es kommt in diesem Fall darauf an, was vereinbart wurde - schriftlich oder mündlich. Wesentlich dürfte hier aber nur sein, welche Vergütung und welche Zahlungsmodalitäten vereinbart wurden.
Vereinbart wurde, daß ich nach Drehbuch auf eigenem Equipment diverse Einstellungen drehe und zum Schneiden abliefere. Dafür gibts ein Festhonorar zuzüglich Anfahrt und evtl. Überstunden.
Ich glaube, das kann man guten Gewissens als Dienstleistung deklarieren. Solange das Ergebnis nicht in bestimmten Eigenschaften als Ziel definiert wurde, ist es eine klassische Dienstleistung. Ich glaube aber auch ehrlich gesagt nicht, daß von dieser Frage im Gerichtsverfahren jemand groß Notiz nimmt.
Für mich in meinem Hauptbroterwerb ist das schwierig, da ich Handwerker bin. Das ist so gut wie immer Werkvertrag. Allerdings gibt es Fälle, wo man einfach kein Ergebnis garantieren kann. In meiner Branche z.b. beim Beseitigen von Computerviren. Die einzige Chance, die ich da habe, ist, die genaue Tätigkeit zu definieren und nicht das Ergebnis. Allerdings muss ich auch sagen, das ich noch nie auf diesem Niveau Stress hatte. Hatte nur mal Streit mit einem Kunden, der mich um eine gebrauchte Fritzbox erpressen wollte. Die WLAN-Reichweite sei zu gering, fiel ihm nach der dritten Mahnung ein. Von den ca. 1m dicken Wänden hat er nix geschrieben. War eine teure Fritzbox für ihn am Ende. Aus 60 Euro wurden 360. Schade nur, daß es keine mündliche Verhandlung gab...
mal so als ganz andere idee, bluffen, "ich weisse sie hiermit darauf hin, dass meine aufnahmen mit einem unsichtbaren digitalen wasserzeichen versehen sind, sollten sie selbige verwenden ohne sie zu bezahlen machen sie sich einer urheberrechtsverletzung nach § "so und so" schuldig." ;-)
Ich befürchte, mit einem Bluff kommst Du nicht weit. In Deutschland gelten "Einigung und Übergabe", nicht aber Bezahlung, um Eigentum erlangen. Ähnlich sieht es bei Dienstleistungen aus, auch bei kreativen. Trotz erweitertem und verlängerten Eigentumsvorbehalt ist es quasi immer erlaubt, Produkte im Rahmen der regulären Lieferkette weiterzugeben.
Was allerdings ein Aspekt sein kann, der sich zu prüfen lohnt: Wende Dich an den Endkunden oder drohe das zumindest an. Drohe damit, Deine Forderung direkt dort einzutreiben. Für eine Blamage Deines Auftraggebers reicht es immer, und die könnte man ja noch zeitig durch Zahlung verhindern. Durchaus auch mal prüfen, ob Du nicht sowieso einen entsprechenden Anspruch hast.
Ansonsten ist auch die KSK immer ein schönes Druckmittel. Kannst ja mal höflich nachfragen, ob für Dich KSK-Beiträge abgeführt, denn Deine Leistungen waren mit Sicherheit beitragspflichtig (auch wenn das in keinem Zusammenhang mit der Frage steht, ob Du selbst von der KSK profitierst, aber dieses kranke Thema wurde schon oft genug hier mit einhelliger Frustration und Resignation durchgekaut...).
Es gibt immer ein paar schöne Druckmittel, die i.d.R. gratis sind, nichts mit Nötigung zutun haben (da bitte immer vorsichtig sein!) und auch recht schnell wirken. Einfach nur auf den Busch klopfen!
Wenn die Agentur wirklich aus Prinzip nicht zahlen will, sind sie A...löcher, und das Petzen beim Endkunden ist daher eine überlegenswerte Idee. Nett darauf hinweisen, dass das Urheberrecht bei dir liegt und Nutzungsrechte die Bezahlung voraussetzen. Das Rohmaterial hast du hoffentlich in Kopie behalten?
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