Na also. Genau das meine ich.Jott hat geschrieben: ↑Mo 02 Okt, 2017 23:38
Wir fliegen mehrmals pro Woche kommerziell, ohne dass die aktuellen Gesetze irgend etwas einschränken würden. Der Trick ist ja nur: Startgewicht unter 2kg plus gesunder Menschenverstand plus filmisches Denken. Was soll ich in 100m Höhe? Die Musik spielt viel tiefer.
Das kindgerechte Erklärchart von Herrn Dobrindt, auch für Analphabeten und Idioten problemlos verstehbar, ist okay. Er hat zwar sonst nie was auf die Reihe gebracht, aber das schon. Außer Haftpflicht und Plakette keinerlei Bürokratie mehr. Höchst undeutsch. Möge es so bleiben.
Dann ist es halt so. Auslöser wären - auch wenn du das bestreitest - Idioten. Ohne solche Damen und Herren würde niemand Handlungsbedarf sehen.
Die bestehenden Gesetze hätten völlig gereicht. Schon vorher brauchte man eine Versicherung, durfte nicht in bestimmten Lufträumen, der Nähe von Flughäfen, Militäreinrichtungen, Kraftwerken etc. fliegen. Aber die Führerschein Nummer, und alles andere hätte es nicht gebraucht, weil es nix bringt. Die Idioten werden weiterhin idiotische Sachen machen, weil sie sich schon vorher nicht an die Gesetze gehalten haben, warum sollten sie es jetzt plötzlich tun?
Top Idee. Genau das meine ich mit meinen Einlässen hier. Aber, oh Scheck. ..trotzdem wird einer der kommenden Terroranschläge mit einer Phantom ausgeführt. Und rate mal, wieso! Ich sags dir. Weil Terroristen sich für keine Verbote interessieren. Es ist nämlich auch verboten ohne Führerschein LKWs zu fahren und schon gar in Menschenansammlungen hinein. Es ist auch total verboten, in Richtung von Menschen zu schießen und zu stechen oder in U-Bahnen Bomben zu zünden, ja gar Feuerwaffen, Stichwaffen und Bomben mit sich zu führen. Und hat das Verbot was genützt?TheGadgetFilms hat geschrieben: ↑Di 03 Okt, 2017 11:13 Anschläge werden auch mit der Phantom begangen, und auch Flugzeuge könne durch die Phantom abstürzen.
Finde die Regelung nicht gut.
Prüfung, und dann dürfen eben nur Leute it Drohnen fliegen die sie brauchen- Leute die ihr Geld damit verdienen und Wissenschaftler/ Rettungskräfte. Das sind nämlich die Gruppen, die mit Sicherheit keinen Mist mit Drohnen bauen. Für alle anderen: 100%iges Verbot.
Ein Verbot richtet sich ja nicht nur gegen Terrorismus, du Knallkörper ;)Frank B. hat geschrieben: ↑Di 03 Okt, 2017 11:34Top Idee. Genau das meine ich mit meinen Einlässen hier. Aber, oh Scheck. ..trotzdem wird einer der kommenden Terroranschläge mit einer Phantom ausgeführt. Und rate mal, wieso! Ich sags dir. Weil Terroristen sich für keine Verbote interessieren. Es ist nämlich auch verboten ohne Führerschein LKWs zu fahren und schon gar in Menschenansammlungen hinein. Es ist auch total verboten, in Richtung von Menschen zu schießen und zu stechen oder in U-Bahnen Bomben zu zünden, ja gar Feuerwaffen, Stichwaffen und Bomben mit sich zu führen. Und hat das Verbot was genützt?TheGadgetFilms hat geschrieben: ↑Di 03 Okt, 2017 11:13 Anschläge werden auch mit der Phantom begangen, und auch Flugzeuge könne durch die Phantom abstürzen.
Finde die Regelung nicht gut.
Prüfung, und dann dürfen eben nur Leute it Drohnen fliegen die sie brauchen- Leute die ihr Geld damit verdienen und Wissenschaftler/ Rettungskräfte. Das sind nämlich die Gruppen, die mit Sicherheit keinen Mist mit Drohnen bauen. Für alle anderen: 100%iges Verbot.
Lies mal das erste Wort des von mir angegebenen Zitats!dienstag_01 hat geschrieben: ↑Di 03 Okt, 2017 12:24Frank B. hat geschrieben: ↑Di 03 Okt, 2017 11:34
Top Idee. Genau das meine ich mit meinen Einlässen hier. Aber, oh Scheck. ..trotzdem wird einer der kommenden Terroranschläge mit einer Phantom ausgeführt. Und rate mal, wieso! Ich sags dir. Weil Terroristen sich für keine Verbote interessieren. Es ist nämlich auch verboten ohne Führerschein LKWs zu fahren und schon gar in Menschenansammlungen hinein. Es ist auch total verboten, in Richtung von Menschen zu schießen und zu stechen oder in U-Bahnen Bomben zu zünden, ja gar Feuerwaffen, Stichwaffen und Bomben mit sich zu führen. Und hat das Verbot was genützt?
Ein Verbot richtet sich ja nicht nur gegen Terrorismus, du Knallkörper ;)
So weit ich informiert bin besteht der Unterschied tatsächlich nur zwischen gewerblich und privat. Als privater darfst du dann auch aufnehmen, aber sobald du veröffentlichst, sei es auf YouTube und co., kann das auch als gewerblich gelten.Olaf Kringel hat geschrieben: ↑Fr 06 Okt, 2017 23:36 ...das die Kosten durch den Wettbewerb generell sinken, finde ich ja eine feine Sache.
Am günstigsten wäre da eine Einweisungsbescheinigung (Kenntnisnachweis) aktuell beim DMFV (ca. 25,- EUR + MwSt.)
Nun erhält man dort eine Bescheinigung gemäß § 21 "e".
Wo genau ist jetzt der Unterschied zu 21 "d" (dem teuren), außer der gewerblichen Nutzung?
Darf man jetzt mit 21 "e" auch nicht mehr privat aus der Luft aufnehmen?
...dank Dir für die Antwort,
...das habe ich ja ;)
Du wirst hier keine rechtsverbindliche Auskunft erhalten [können].Olaf Kringel hat geschrieben: ↑Fr 06 Okt, 2017 23:58 bitte nicht böse sein, aber "So weit ich informiert bin", war genau die Antwort, die mir nicht weiter hilft.
Kennt sich da jemand "rechtskundig" aus?
so gründlich ist das (noch) nicht:
...es würde mir schon helfen, wenn jemand links zu Seiten mit mehr Infos hätte.
...danke für den Hinweis, bringt mich bzgl. meiner Frage aber leider nicht weiter.
...nuja, ich muß ja auch kein Gerichtsurteil abwarten um zu wissen, das es verboten ist, bei rot über eine Ampel zu fahren.