Klose
Beiträge: 464

Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von Klose »

*Wir haben schon 201 8K*



rush
Beiträge: 14037

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von rush »

Nichts wirklich Neues - oder habe ich was überlesen?

Die Infos sind ja im Prinzip seit mehreren Monaten bekannt - hatten eigentlich alle genügend Zeit sich mal mit zu befassen und sich für 'nen paar schmale Taler so'n Schild zu besorgen :-)

Letztlich kann das ja eigtl auch nur sinnvoll sein... Durch einen "Haftpflicht-Muss" ist man ja im Fall eines Falles sowieso versichert... Und möglicherweise Geschädigte stehen entsprechend nicht im Regen.

Und wenn das Ding dagegen bspw. nur einen flyaway hat und dann iwo gefunden wird - besteht durch so ein Schild zumindest die Chance einer Zurückführung zum Piloten...
keep ya head up



klusterdegenerierung
Beiträge: 27404

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von klusterdegenerierung »

Haftpflicht muß war aber schon immer, auch wenn viele Private immer dachten, nicht für Spielzeuge und nur für Gerwerbe.
"Was von Natur aus flach ist, bläht sich auf!"



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von Frank B. »

Im Frühjahr konnte mir noch niemand sagen, wie so eine Plakette aussehen muss und woher ich sie bekomme. Ich habe mir daher einen Aufkleber drauf gemacht, auf dem mein Name und meine Anschrift stehen. Nun habe ich diese Woche erfahren und nun auch hier gelesen, dass die Plakette feuerfest sein muss und dauerhaft mit der Drohne verbunden. Das stelle ich mir schwierig vor. Denn so ein Aluminiumplakettchen, vielleicht nur bedruckt, ist keineswegs feuerfest und eine dauerhafte Verbindung ist schwierig bei einem Verkauf der Drohne an eine andere Person.
Ist die Platte vielleicht graviert oder geprägt, kann es sein, dass die Flugeigenschaften vor allem bei kleinen Drohnen gestört werden.
Wahrscheinlich darf man gar nicht so ein Aufhebens darum machen. Einfach was Alumäßiges bestellen und dann drauf und ahnungslos stellen im Falle, es träten wirklich mal alle Punkte ein, die da Ärger machen könnten.



rush
Beiträge: 14037

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von rush »

Frank B. hat geschrieben: Do 21 Sep, 2017 08:13 Im Frühjahr konnte mir noch niemand sagen, wie so eine Plakette aussehen muss und woher ich sie bekomme.
Komisch - kann ich so nicht bestätigen... Im Frühjahr war das schon alles ziemlich valide und nahezu druckreif... nur die Übergangszeit bis Oktober war eben noch lang.
Die relativ konkreten Infos diesbezüglich waren aber bereits Anfang des Jahres bekannt - auch das entsprechend "feuerfeste" Plaketten drangehören und was draufzustehen hat...

Im Januar diesen Jahres war es bereits u.a. hier nachzulesen:

https://www.drohnen.de/14181/neue-drohn ... nuar-2017/

und ab April herum war es dann eigentlich auch in allen gängigen "größeren" Medien zu lesen wie z.B.

http://www.zeit.de/digital/mobil/2017-0 ... isnachweis

Wenn man sich ein wenig mit der Materie beschäftigt - kann oder sollte das eigentlich kaum an einem vorbeigegangen sein ;)
keep ya head up



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von Frank B. »

Das war mir entgangen.



Frank Glencairn
Beiträge: 23075

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von Frank Glencairn »

Ich hab die Angaben einfach mit Edding auf die Carbonplatte zwischen den Landebeinen geschrieben.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Jost
Beiträge: 2055

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von Jost »

Macht doch keine Wissenschaft daraus, die ganze Bucht ist voll damit.
https://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R4 ... n&_sacat=0
30x15mm reicht. Bei DJI P4 passt es dann bestens hochkant auf die Aufnahme des Gimbals.



TheGadgetFilms
Beiträge: 1288

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von TheGadgetFilms »

Ich hab mir bei Amazon 2 Hundemarken bestellt für 6 Euro oder so...



dosaris
Beiträge: 1701

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von dosaris »

recht gut funktionieren dafür auch (alte) ADREMA-Folien.
Die sind aus Alu-Legierung, wiegen fast nix und lassen sich auf
einer Schreibmaschine problemlos (OHNE Farbband) beschriften.
Die hatten vielleicht mal 20 Pfg gekostet.



ruessel
Beiträge: 9757

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von ruessel »

Mal schauen wann die Dinger in DE komplett unten bleiben müssen...... wird ja schon medial dran gearbeitet:

http://www.tagesschau.de/inland/drohnen-gefahr-101.html
Gruss vom Ruessel



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von Alf_300 »

Änderung ab Sonntag in Kraft Führerschein für zivile Drohnen wird Pflicht



blueplanet
Beiträge: 1498

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von blueplanet »

...ab 2,5 Kilo ;)



rush
Beiträge: 14037

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von rush »

blueplanet hat geschrieben: Fr 29 Sep, 2017 10:10 ...ab 2,5 Kilo ;)
Falsch - ab einem Abfluggewicht von mehr als zwei Kilogramm (2,0 Kg)

Andererseits: Dieser "Nachweis" ist für die Katz... kann bei Modellflugverbänden für wenig Geld online durchgeführt werden und sagt so rein gar nichts aus, da wiederholbar. Leider. Ist also völlig an der Realität vorbei geflogen..
keep ya head up



Frank Glencairn
Beiträge: 23075

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von Frank Glencairn »

Die ganze "Führerschein" Nummer ist totaler BS, und völlig unnötig.

Als ob jemand der 2 Kilo fliegen kann, 2.5 Kilo nicht fliegen könnte.
Also ob jemand der privat zum Spaß fliegt, alle Fähigkeiten und Flugerfahrung schlagartig verliert, sobald ihn jemand dafür bezahlt.
Als ob jemand, der 3 Jahre geflogen ist, nach 3 Jahren schlagartig alles vergisst, und dann den "Führerschein" neu machen müsste.
Als ob jemand der eine 6000 Euro Drohne hat, mit ner 40.000 Euro Kamera drunter, nicht sowieso so vorsichtig wie möglich fliegt.
Als ob ein "Führerschein" einen Idioten, irgendwie auf magische Weise davon abhalten würde, idiotische Dinge zu tun (sieht man ja im Straßenverkehr, wie gut das funktioniert).

Es geht dabei nur um Bürokratisierung, Überregulierung, und den Leuten noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen.
Sapere aude - de omnibus dubitandum
Zuletzt geändert von Frank Glencairn am Fr 29 Sep, 2017 10:43, insgesamt 4-mal geändert.



Sammy D
Beiträge: 2270

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von Sammy D »

ruessel hat geschrieben: Fr 29 Sep, 2017 09:35 Mal schauen wann die Dinger in DE komplett unten bleiben müssen...... wird ja schon medial dran gearbeitet:

http://www.tagesschau.de/inland/drohnen-gefahr-101.html
Ich gebe dem ganzen noch ein Jahr. Ein groesserer Zwischenfall oder gar ein Anschlag, dann ists vorbei.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27404

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von klusterdegenerierung »

Frank Glencairn hat geschrieben: Fr 29 Sep, 2017 10:37 Die ganze "Führerschein" Nummer ist totaler BS, und völlig unnötig.

Als ob jemand der 2 Kilo fliegen kann, 2.5 Kilo nicht fliegen könnte.
Also ob jemand der privat zum Spaß fliegt, alle Fähigkeiten und Flugerfahrung schlagartig verliert, sobald ihn jemand dafür bezahlt.
Als ob jemand, der 3 Jahre geflogen ist, nach 3 Jahren schlagartig alles vergisst, und dann den "Führerschein" neu machen müsste.
Als ob jemand der eine 6000 Euro Drohne hat, mit ner noch teureren Kamera drunter, nicht sowieso so vorsichtig wie möglich fliegt.
Als ob ein "Führerschein" einen Idioten davon abhalten würde, idiotische Dinge zu tun (sieht man ja im Straßenverkehr, wie gut das funktioniert).

Ist alles nur die Hilflosigkeit mit moderner Technik umzugehen,
die durch fakenews zu einem massiven und irrationalen Problem hochgezüchtet wurde!
"Was von Natur aus flach ist, bläht sich auf!"



ruessel
Beiträge: 9757

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von ruessel »

Für alle Drohnen über zwei Kilogramm braucht man ab Oktober einen Kenntnisnachweis, einen so genannten Drohnenführerschein. Eine Verordnung mit Hintertürchen?
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-jo ... l-100.html
Gruss vom Ruessel



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von Frank B. »

Der IS ist eben inzwischen überall.



DeejayMD
Beiträge: 452

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von DeejayMD »

Wie gut, dass ich mir erst vor kurzem ne Mavic Pro geleistet habe, die mit ihren paar Gramm Gewicht keinen unverschämt teuren Kenntnisnachweis erfordert. 300€ - 600€ sind definitiv zu viel! Und das müssen natürlich wir gewerblichen stemmen (einen Kenntnisnachweis für privat gibt es für ein paar wenige Euros), bzw. wird auf die Kunden abgewälzt, die dann rumjammern, warum Luftaufnahmen denn so teuer sind. Meine Inspire 1 bleibt erstmal im Equipmentschrank, zumal die Mavic annähernd gleiche Qualität liefert, bei viel weniger Aufwand.

Ich befürworte eine Regulierung des modernen Luftverkehrs, zu moderaten Preisen, habe aber gleichzeitig im Hinterkopf, dass es auch Menschen gibt, die auf Regulierungen pfeifen. Da lob ich mir doch die Schweiz mit ihren sehr humanen Drohnengesetzen. Dort darfst du eigentlich fast überall fliegen bei viel schönerer Landschaft als im überreguliertem Deutschland. War ich erstaunt, als ich mit diversen Tourismusstellen telefoniert habe, ob ich denn da und dort fliegen darf und als Antwort erhalten habe: "Nur zu und viel Spaß!" Ein kleiner Lichtblick: Hier in Hamburg darf seit kurzem die Elbe überflogen werden. Hätte nicht gedacht, dass die Behörden auch mal chillig sein können.

Als die Nachricht rauskam bin ich natürlich sofort in die Hafencity geeilt um folgendes 360° HDR Panorama mit der Mavic zu erstellen:

http://www.ideja-media.de/fileadmin/inh ... _Logo.html

Generell ist die Luftaufsicht hier in HH sehr nett und hilfsbereit.

Zitat Frank Glencairn: "Die ganze "Führerschein" Nummer ist totaler BS, und völlig unnötig.

Als ob jemand der 2 Kilo fliegen kann, 2.5 Kilo nicht fliegen könnte.
Also ob jemand der privat zum Spaß fliegt, alle Fähigkeiten und Flugerfahrung schlagartig verliert, sobald ihn jemand dafür bezahlt.
Als ob jemand, der 3 Jahre geflogen ist, nach 3 Jahren schlagartig alles vergisst, und dann den "Führerschein" neu machen müsste.
Als ob jemand der eine 6000 Euro Drohne hat, mit ner noch teureren Kamera drunter, nicht sowieso so vorsichtig wie möglich fliegt.
Als ob ein "Führerschein" einen Idioten davon abhalten würde, idiotische Dinge zu tun (sieht man ja im Straßenverkehr, wie gut das funktioniert)."

Genau mein Reden!

P.S.: Die Drohnenverordnung verbietet auch das Überfliegen von Bahngleisen, bzw. Bahnanlagen. Ist denn wirklich eine Drohne dazu in der Lage, einen Zug zum Entgleisen zu bringen? Schwachfug!

So, ich habe jetzt genug rumgejammert! ;)

MfG,

Martin
Kameras: Panasonic GH5 - Canon 70D - Canon 5D MK III - Inspire 1 - Mavic Pro

Objektive: Tokina 11-16mm - Voigtlander Nokton 25mm - Lumix 12-60mm - Canon 100mm 2,8L - Canon 16-35mm 4.0L - Samyang 24mm...

www.ideja-media.de - www.facebook.com/idejamedia



Jost
Beiträge: 2055

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von Jost »

DeejayMD hat geschrieben: Sa 30 Sep, 2017 21:43 Die Drohnenverordnung verbietet auch das Überfliegen von Bahngleisen, bzw. Bahnanlagen. Ist denn wirklich eine Drohne dazu in der Lage, einen Zug zum Entgleisen zu bringen? Schwachfug!
Wenn der Eigentümer es nicht möchte, dann muss man das halt akzeptieren.

Alles, was man für einen rechtssicheren Flug benötigt, findet man übrigens hier:

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Droh ... rohnenApp/



Jost
Beiträge: 2055

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von Jost »

Jost hat geschrieben: So 01 Okt, 2017 09:16
DeejayMD hat geschrieben: Sa 30 Sep, 2017 21:43 Die Drohnenverordnung verbietet auch das Überfliegen von Bahngleisen, bzw. Bahnanlagen. Ist denn wirklich eine Drohne dazu in der Lage, einen Zug zum Entgleisen zu bringen? Schwachfug!
Wenn der Eigentümer es nicht möchte, dann muss man das halt akzeptieren. Bahngelände ist nun mal kein öffentlicher Raum. Warum um alles in der Welt sollte der Eigentümer seine Rechte aufgeben müssen, nur weil sich jemand in den Kopf gesetzt hat, über seinem Eigentum zu fliegen?

Bastel in die Mavic ein 47mm-Objektiv rein, dann hat sich auch das mit dem 100-Meter-Abstandsgebot erledigt.

Alles was man für einen rechtssicheren Flug benötigt, findet man übrigens hier:

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Droh ... rohnenApp/



DeejayMD
Beiträge: 452

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von DeejayMD »

Die Bahn ist zwar Privatunternehmen, aber zu 100% in Staatsbesitz. Da hätte man auch einen Kompromiss finden können, denn 100m Abstand sind mindestens 50m zu viel. Fast wäre ein Fotoshooting deswegen geplatzt, da die Gleise ca. 90m von der Location entfernt waren, aber nach einem freundlichen Telefonat mit der Luftaufsicht habe ich doch noch ein Go bekommen.
An der Mavic rumzubasteln ist keine Option.
Kameras: Panasonic GH5 - Canon 70D - Canon 5D MK III - Inspire 1 - Mavic Pro

Objektive: Tokina 11-16mm - Voigtlander Nokton 25mm - Lumix 12-60mm - Canon 100mm 2,8L - Canon 16-35mm 4.0L - Samyang 24mm...

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Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von Frank B. »

Jost hat geschrieben: So 01 Okt, 2017 09:16

Bastel in die Mavic ein 47mm-Objektiv rein, dann hat sich auch das mit dem 100-Meter-Abstandsgebot erledigt.



DeejayMD hat geschrieben: So 01 Okt, 2017 11:36
An der Mavic rumzubasteln ist keine Option.
Vor allem auch deshalb, weil es vollkommen Wumpe ist, wie das Objektiv der Kamera bestückt ist. 100m Abstand bleiben 100m Abstand. Mit ner Weitsichtbrille darf ich auf der Autobahn ja auch nicht näher auffahren als mit ner Nahsichtbrille. :)



MrMeeseeks
Beiträge: 1919

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von MrMeeseeks »

Frank Glencairn hat geschrieben: Fr 29 Sep, 2017 10:37 Die ganze "Führerschein" Nummer ist totaler BS, und völlig unnötig.

Als ob jemand der 2 Kilo fliegen kann, 2.5 Kilo nicht fliegen könnte.
Also ob jemand der privat zum Spaß fliegt, alle Fähigkeiten und Flugerfahrung schlagartig verliert, sobald ihn jemand dafür bezahlt.
Als ob jemand, der 3 Jahre geflogen ist, nach 3 Jahren schlagartig alles vergisst, und dann den "Führerschein" neu machen müsste.
Als ob jemand der eine 6000 Euro Drohne hat, mit ner 40.000 Euro Kamera drunter, nicht sowieso so vorsichtig wie möglich fliegt.
Als ob ein "Führerschein" einen Idioten, irgendwie auf magische Weise davon abhalten würde, idiotische Dinge zu tun (sieht man ja im Straßenverkehr, wie gut das funktioniert).

Es geht dabei nur um Bürokratisierung, Überregulierung, und den Leuten noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen.
Der Grund warum dich mit großer Wahrscheinlichkeit niemals wer auf der Straße mit großer Freude zusammenprügelt sind unsere Gesetze und deren rechtliche Folgen die Menschen davon abhalten zu tun was sie wollen.
Wenn du meinst du brauchst größere unkontrollierte Freiheit, dann schnapp dir deine Drohne und bau dir deine Hütte in Somalia, da kannst du fliegen was du willst, zum Dank wirst du dann ausgeraubt und enthauptet.

Wir leben in einem der sichersten Länder der Welt und das liegt zum großen Teil an unserer Bürokratie, sicherlich nervig aber unabdingbar.

Und dein Beispiel mit dem Führerschein und dem Straßenverkehr ist natürlich absoluter Quark. Würden wir jedem erlauben ungeprüft ein Auto fahren zu dürfen, dann hätten wir täglich tausende Tote im Straßenverkehr.



Frank Glencairn
Beiträge: 23075

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von Frank Glencairn »

Der Preis für den dümmsten und unreflektiertesten Beitrag der Woche geht an: MrMeeseeks

...der offenkundig an der Deutschen Krankheit - das Betteln nach mehr Verboten, mehr Bürokratie, mehr Steuern und Abgaben - leidet.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Jost
Beiträge: 2055

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von Jost »

DeejayMD hat geschrieben: So 01 Okt, 2017 11:36 Die Bahn ist zwar Privatunternehmen, aber zu 100% in Staatsbesitz. Da hätte man auch einen Kompromiss finden können, denn 100m Abstand sind mindestens 50m zu viel. Fast wäre ein Fotoshooting deswegen geplatzt, da die Gleise ca. 90m von der Location entfernt waren, aber nach einem freundlichen Telefonat mit der Luftaufsicht habe ich doch noch ein Go bekommen.
An der Mavic rumzubasteln ist keine Option.
Irgendwas passt in Deinem Workflow nicht. Man weiß doch in Google-Earth-Zeiten fast auf den Meter genau, was in der verbotenen Zone liegt und was nicht. Man kann doch nicht sehenden Auges ein Location aussuchen, die in der verbotenen Zone liegt.
Ganz besonders nicht in einer verbotenen Zone der Deutschen Bahn. Bei der Deutschen Bahn gibt es keine Ausnahmegenehmigung, weil nämlich niemand weiß, wer zuständig ist. Die Deutsche Bahn hat mehr Tochterunternehmen als Fahrgäste.

Und die Luftaufsicht ist ausschließlich für ihre eigene Sperrzone und ihre eigene Kontrollzone zuständig. Die darf Dir und hat Dir auch keine Erlaubnis gegeben, in der Sperrzone der Deutschen Bahn aufzusteigen oder dort zu fliegen.

So wie es das Recht am eigenen Bild gibt, so gibt es nun mal das Recht, das mich als Grundeigentümer vor Überflügen schützt. Ganz einfach.
Egal, ob es Deutsche Bahn, Kitas, Schulen, Krankenhäuser oder Müller, Meyer, Schulze betrifft.
Die Bahn hat einfach nur vorab gesagt: Ich mache von meinem Recht Gebrauch. Das kann übrigens jeder auf der Internetseite noflyzone.org.

Und nur Laien behaupten, das sei neu: Als Fotograf darf ich meine Leiter zwar vor der Grundstücksmauer aufbauen, aber nicht hinter der Mauer.

Um das Umbasteln kommst Du im professionellen Einsatz ohnehin nicht herum. Die Mavic hat ein 28mm-Objektiv verbaut. Wenn Du die 100 Meter Abstand zu Menschenansammlungen (mehr als 12) etc einhalten willst, ist alles, was die Mavic fotografiert so klein wie der Punkt auf dem i im Wort Mist.
Original ist die Mavic im professionellen Einsatz unbrauchbar. Das gilt aber praktisch für jede Drohne unter 2 Kilo.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von Frank B. »

Ach so meintest du das... :D



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von pixelschubser2006 »

In der Tat leben wir in einem der sichersten Länder der Welt. Das liegt aber nicht an der Bürokratie. Das liegt an der Bildung, daran, daß es uns allen vergleichsweise gut geht. Und Sicherheit im Straßenverkehr... klar, Regeln haben schon zum aktuellen Stand beigetragen. Aber auch hier gilt: Sinnvolle Gebote und Verbote, die in den Köpfen der Autofahrer auch ankommen, tragen zur Sicherheit bei. Abkassieren an unlogischen Standorten für Radarfallen, gepaart mit geisteskranken Tempo-Begrenzungen untergräbt die Sicherheit gewaltig.

Und was die Drohnen betrifft: Hier kann ich die Reglementierungen schon verstehen, finde sie aber übertrieben. Es geht in den seltensten Fällen um Schutz vor abstürzenden Coptern, die Menschen verletzen. Es kann nicht sein, daß in Städten jeder Wahnsinnsrechte an seiner Häuserfront hat, die Flugaufnahmen de facto unterbinden. Und dann kommt Google Earth und filmt die ganze Welt generalstabsmäßig und definitv mit höchstkommerziellen Hintergedanken. Das passt doch nicht.

Ich staune nur über den Hype. Da geben Menschen, die über das Handy hinaus nie eine ordentliche Kamera besessen haben (nichtmal für Foto), nun fast 2000 Euro für eine Drohne aus. Nur um a bisserl durch die Gegend zu fliegen. Ich bin froh, daß ich das nicht brauche. Für meine Nachrichten-Beiträge ist die Drohne eh praktisch immer verboten, und für rein kommerzielle, also auch planbare Drehs habe ich einen Kollegen mit der Phantom 4. Und der kann das Ding auch fliegen.

Sicher reizt mich so ein Ding auch. Aber wenn ich sehe, was ich anderweitig mit der Kohle anfangen könnte... für 2000 Ocken (auch wenn diese Klasse inzwischen preislich nachgegeben hat) kann ich mir noch ne zweite Nikon D500 anschaffen. Davon habe ich wesentlich mehr.



rush
Beiträge: 14037

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von rush »

pixelschubser2006 hat geschrieben: Mo 02 Okt, 2017 08:30 für 2000 Ocken (auch wenn diese Klasse inzwischen preislich nachgegeben hat) kann ich mir noch ne zweite Nikon D500 anschaffen. Davon habe ich wesentlich mehr.
Ist doch aber eben immer rein individuell zu betrachten...

'nen Zweitbody kann sicher auch nie schaden - aber dem Hobbyisten oder Semi(Amateur) oder wie auch immer wir es nennen wollen taugt ja oft doch eine Kamera... man hat ja nur zwei Hände zum halten von einem Body - und wie die Presse oder hochzeitsfotografen mit zwei Bodies und weiteren Optiken laufen ja doch die wenigsten mal eben so in freier Wildbahn rum ;)

Zudem.. was kostet 'ne Spark oder Mavic heute noch? Ersterer liegt doch eher bei um 500€... sprich an einer für viele vermutlich durchaus bezahlbaren Schwelle. Objektive kosten heute doch auch locker 4stellige Beträge... da kann man dann schonmal drüber nachdenken.

Und... oft spielt den Herstellern ja auch der technische Trieb der männlichen Gattung in die Hände... früher sind es eben ferngesteuerte Autos gewesen, dann vllt. ein kleines Modellflugzeug und heute gibt es eben leicht zu handelnde FLugobjekte mit denen man ja auch einfach so just for fun mal durch die Gegend fliegen kann... oder das Dach von einem Freund überprüfen kann - wo er sonst einfach schlecht bis gar nicht rankommt. Oder im Sportbereich... Breitensport ist heute ja kaum noch in den Medien vertreten - obwohl viele in kleinen Vereinen organisiert sind und tolle Sachen machen.. 'der Bootsverein ums Eck freut sich wie Bolle wenn es plötzlich Fotos oder Videos vom Drachenboot in voller Fahrt auf dem nächsten Vereinsfest zu bestaunen gibt.

Für nur mal so nebenbei oder auch gewerblich, wenn man eigentlich eh schon keine Zeit hat - macht es sicherlich weniger Sinn... zumal man sich eben auch damit beschäftigen muss. Wer einmal im Jahr fliegt - wird damit auch keinen Blumentopf gewinnen... zumal die Dinger gefühlt alle paar Wochen geupdated werden wollen wenn man die jeweils "neuesten" Features nutzen möchte. Muss man natürlich nicht - wenn man noch ältere FW fährt... aber bei Neukäufen isses dann sicherlich nicht mehr ganz so easy einen Rollback der FW zu realisieren... und sich damit zu beschäftigen kostet ja auch wieder Zeit.

Für 500€ oder auch die angesprochenen 2000€ kann man auch einfach mal schön Urlaub machen :D Es muss ja nicht immer der neueste "Shit" einziehen - egal ob neue Drohne oder Kamera... den Bestand der vorhandenen Technik auzusführen und damit schöne Aufnahmen machen ist doch eigentlich das Ziel... erst wenn man da wirklich an die Grenzen kommt, macht es Sinn sich über neue Betätigungsfelder Gedanken zu machen.
keep ya head up



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von pixelschubser2006 »

Kann ich jedes Wort von unterschreiben... wobei 500 Euro für Spielzeug / Modellbau durchaus in Ordnung gehen. Denke schon, daß so eine Drohne einen Höllenspaß macht. Nur leider oft auf Kosten genervter / unfreiwilliger Protagonisten... Für Privat brauche ich natürlich auch keine zweite Kamera (vor allem keine zwei identischen), sondern nur für meine Presseagentur-Einsätze. Die Anzahl der verkauften Bilder rechtfertigt allerdings keine hohenInvestitionen, hab das ja nicht täglich. Nur ist meine zweite Kamera ne D7000, die ist schon vergleichsweise steinalt. Und die D500 ist halt ne Waffe, da verblasst meine Zweite... die trotz ihrer Lebensjahre bestimmt nicht schlecht ist.



DeejayMD
Beiträge: 452

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von DeejayMD »

Jost hat geschrieben: So 01 Okt, 2017 20:09
DeejayMD hat geschrieben: So 01 Okt, 2017 11:36 Die Bahn ist zwar Privatunternehmen, aber zu 100% in Staatsbesitz. Da hätte man auch einen Kompromiss finden können, denn 100m Abstand sind mindestens 50m zu viel. Fast wäre ein Fotoshooting deswegen geplatzt, da die Gleise ca. 90m von der Location entfernt waren, aber nach einem freundlichen Telefonat mit der Luftaufsicht habe ich doch noch ein Go bekommen.
An der Mavic rumzubasteln ist keine Option.
Irgendwas passt in Deinem Workflow nicht. Man weiß doch in Google-Earth-Zeiten fast auf den Meter genau, was in der verbotenen Zone liegt und was nicht. Man kann doch nicht sehenden Auges ein Location aussuchen, die in der verbotenen Zone liegt.
Ganz besonders nicht in einer verbotenen Zone der Deutschen Bahn. Bei der Deutschen Bahn gibt es keine Ausnahmegenehmigung, weil nämlich niemand weiß, wer zuständig ist. Die Deutsche Bahn hat mehr Tochterunternehmen als Fahrgäste.

Und die Luftaufsicht ist ausschließlich für ihre eigene Sperrzone und ihre eigene Kontrollzone zuständig. Die darf Dir und hat Dir auch keine Erlaubnis gegeben, in der Sperrzone der Deutschen Bahn aufzusteigen oder dort zu fliegen.

So wie es das Recht am eigenen Bild gibt, so gibt es nun mal das Recht, das mich als Grundeigentümer vor Überflügen schützt. Ganz einfach.
Egal, ob es Deutsche Bahn, Kitas, Schulen, Krankenhäuser oder Müller, Meyer, Schulze betrifft.
Die Bahn hat einfach nur vorab gesagt: Ich mache von meinem Recht Gebrauch. Das kann übrigens jeder auf der Internetseite noflyzone.org.

Und nur Laien behaupten, das sei neu: Als Fotograf darf ich meine Leiter zwar vor der Grundstücksmauer aufbauen, aber nicht hinter der Mauer.

Um das Umbasteln kommst Du im professionellen Einsatz ohnehin nicht herum. Die Mavic hat ein 28mm-Objektiv verbaut. Wenn Du die 100 Meter Abstand zu Menschenansammlungen (mehr als 12) etc einhalten willst, ist alles, was die Mavic fotografiert so klein wie der Punkt auf dem i im Wort Mist.
Original ist die Mavic im professionellen Einsatz unbrauchbar. Das gilt aber praktisch für jede Drohne unter 2 Kilo.
Ja, Google ist mir bekannt und auch seine Messmethoden, deshalb waren die 90m - 95m zu den Bahngleisen ja auch eine Art "55km/h in der City fahren", was mir die Luftaufsicht dann schlussendlich bewilligt hat. Es ging mir darum, ob ich noch im Rahmen der Gesetze bleibe, deshalb die Nachfrage bei der Luftaufsicht, um sicher zu gehen. Mit der DB will ich gar nichts zu tun haben.

Achja, wer ner Mavic den professionellen Einsatz Abspricht, muss das auch bei einer Inspire 1 machen, denn beide sind annähernd gleich auf. Ich würde beide als semiprofessionell bezeichnen, professionell fängt bei mir ab GH5 unten drunter an.
Und dass eine Menschenmenge genau ab 12 Personen anfängt ist auch nicht ganz richtig, das ist alles viel schwammiger formuliert. Bei diesem Job war es aber eh egal, da es galt 10 Personen abzulichten.
Kameras: Panasonic GH5 - Canon 70D - Canon 5D MK III - Inspire 1 - Mavic Pro

Objektive: Tokina 11-16mm - Voigtlander Nokton 25mm - Lumix 12-60mm - Canon 100mm 2,8L - Canon 16-35mm 4.0L - Samyang 24mm...

www.ideja-media.de - www.facebook.com/idejamedia



pixler
Beiträge: 567

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von pixler »

Nur weiter so liebe Drohnenfreaks...

http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/sto ... e-18689708


Dann wird Drohnenfliegen und Modellfliegen in kürze komplett verboten. Unser Modellflugplatz in der Schweiz unterliegt bereits einer Maximalhöhenbeschränkung von 150 Meter - Modell-Segelfliegen praktisch unmöglich. Dank vielen Drohnenfliegern welche denken das Ihre "Spielzeuge" keine Fluggeräte wären.



Jott
Beiträge: 21809

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von Jott »

Nicht die inzwischen durchaus vernünftigen Gesetze sind das Problem, sondern die Idioten.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Drohnenverordnung: Auf jeder Drohne muss der Eigentümer stehen

Beitrag von Frank B. »

Nein, die Idioten sind kein Problem. Die Gesetze sind es. Idioten kann man aus dem Verkehr ziehen und fertig. Gesetze nicht mehr. Darunter leiden die Integren.
Offensichtlich halten Idioten sich nicht an Gesetze.

Kommt mir hier alles ein bisschen vor wie im Kindergarten. Wenn die Kindertante die ganze Gruppe bestraft, wenn ein Kind was ganz Böses gemacht hat. Da sagen alle zu dem einen Kind: Du bist schuld, dass die Tante uns bestraft.
Typisch deutsche Autoritätshörigkeit.



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