Genau. Offiziell muss man immer fragen. Aber ich gehe davon aus, dass einem niemand den Kopf abreißt, wenn man das mal nicht macht. Zumal man ja unterwegs nicht so einfach herausbekommt, wem ein Feldweg gehört. Da würde es dann auch reichen, einfach abzuziehen, wenn der Bauer kommt und sich beschwert. Mit etwas diplomatischem Geschick sollte man da aber immer eine vernünftige Lösung finden.Frank B. hat geschrieben:Dann darfst du nirgends eine Drohne starten lassen, ohne vorher die Grundstücksbesitzerfrage zu klären. Auch Wiesen und Äcker und Feldwege gehören jemandem.
Das stimmt so nicht. Du darfst von fremden Grundstücken starten, wenn du dazu kein Hindernis (Zaun, Gatter, Mauer usw.) überwinden musst. Also alles was frei zugänglich ist, ist okay, auch wenn es privat ist.Frank B. hat geschrieben: Dann darfst du nirgends eine Drohne starten lassen, ohne vorher die Grundstücksbesitzerfrage zu klären. Auch Wiesen und Äcker und Feldwege gehören jemandem.
Bist du Dir da sicher? Quelle?Frank Glencairn hat geschrieben: Du darfst von fremden Grundstücken starten, wenn du dazu kein Hindernis (Zaun, Gatter, Mauer usw.) überwinden musst. Also alles was frei zugänglich ist, ist okay, auch wenn es privat ist.
Haha, so schlau war ich auch mal, da meinte dann der Typ vom Ordnungsamt: Oha, Sonntags und öffentliche Wege ... Sondernutzung, es muss ja schließlich der Startplatz abgesichert werden !rush hat geschrieben: Dann schon eher von öffentlichen Grund/Straße.
Keine Ahnung - fliege seit längerer Zeit keine Drohnen mehr :Dthsbln hat geschrieben:Haha, so schlau war ich auch mal, da meinte dann der Typ vom Ordnungsamt: Oha, Sonntags und öffentliche Wege ... Sondernutzung, es muss ja schließlich der Startplatz abgesichert werden !rush hat geschrieben: Dann schon eher von öffentlichen Grund/Straße.
Drohnen sind in Deutschland beliebt wie nie. Um die steigende Gefahr von Unfällen einzudämmen, hat das Kabinett jetzt schärfere Regeln für die Nutzung der Geräte beschlossen. So sollen etwa künftig alle Drohnen über 250 Gramm gekennzeichnet werden.
Als wenn man vorm Verlassen des brennenden Hauses noch schnell den Abwasch macht.Frank Glencairn hat geschrieben:Reiner Populismus, um bei der jeweiligen Wählerschaft Fleißsternchen zu ergattern.
der Begriff unbemanntes Luftfahrtsystem ( UAS) ist seit langem missverständlich,TheGadgetFilms hat geschrieben:"...Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich. "
ganz genau.Rudolf Max hat geschrieben:Man darf (fast...) überall fliegen... man darf sich bloss nicht erwischen lassen...
genau so machts grad der alte präsi :)....Frank B. hat geschrieben:Als wenn man vorm Verlassen des brennenden Hauses noch schnell den Abwasch macht.Frank Glencairn hat geschrieben:Reiner Populismus, um bei der jeweiligen Wählerschaft Fleißsternchen zu ergattern.
Gruß, AndreasVerboten ist [...]der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über Wohngrundstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.