TonBild
Beiträge: 2070

Bundesländer fordern Gefängnisstrafe für Oberbeleuchter beim Film

Beitrag von TonBild »

Nach https://de.wikipedia.org/wiki/Beleuchter#Oberbeleuchter ist ein Gaffer ein Oberbeleuchter (kurz: OB, engl.: Lighting Designer oder Gaffer) .

Nach der Überschrift auf
http://www.rp-online.de/panorama/deutsc ... -1.7428966
fordern nun die Bundesländer Gefängnisstrafe für Gaffer. Was haben denn diese Oberbeleuchter schlimmes getan?

Im Mai 2002 hatte das norwegische Kronprinzenpaar Prinzessin Mette Marit und Prinz Haakon wahrscheinlich durch die starken TV Lampen des Oberbeleuchters, die das Sonnenlicht aufhellen sollten, bei einem Fernseh-Interview Verbrennungen erlitten:

"Das Gespräch dauerte 45 Minuten; insgesamt soll sich das Thronfolgerpaar eine Stunde in der prallen Sonne aufgehalten haben."
"Sandra Maischberger habe sich über einen ihrer Beleuchter gewundert, dem schlecht geworden sei, berichtete "Bild am Sonntag" weiter. Hofsprecherin Wenche Rasch habe im norwegischen Rundfunk indirekt das deutsche TV-Team für die Verletzungen verantwortlich gemacht. Die Verbrennungen seien bei beiden auf der rechten Gesichtshälfte entstanden, auf die das Scheinwerferlicht gerichtet gewesen sei."
"Der stellvertretende Teamleiter Lichttechnik beim ZDF, Horst Hohenstatt, erklärte, Scheinwerfer hätten das gleiche UV-Spektrum wie Sonnenlicht. Wenn zum Beispiel die Lampe direkt neben der Kamera stehe, könne das denselben gleißenden Effekt haben wie Schnee oder Sonnenlicht. Schwerere Schäden könnten nur dann entstehen, wenn die Glasscheibe vor der Scheinwerferlampe defekt sei oder ganz fehle. "Dann kann man tatsächlich Verbrennungen erleiden", sagte Hohenstatt."
http://www.rp-online.de/panorama/mette- ... -1.2045395

"Die Hautverbrennungen des Kronprinzenpaares können nach Darstellung von Maischberger nicht von den Lampen herrühren. Sie sagte der "Bild"-Zeitung, die 400 Watt starken Kobold-HMI-Lampen hätten ein Sicherheitssystem und "gehen ohne Filter gar nicht an"."
"Maischberger habe sich über einen ihrer Beleuchter gewundert, dem schlecht geworden sei, hatte die "Bild am Sonntag" zuvor berichtet. Hofsprecherin Wenche Rasch habe im norwegischen Rundfunk indirekt das deutsche TV-Team für die Verletzungen verantwortlich gemacht. Die Verbrennungen seien bei beiden auf der rechten Gesichtshälfte entstanden, auf die das Scheinwerferlicht gerichtet gewesen sei. Das Sonnenlicht sei von links gekommen."
http://www.spiegel.de/panorama/verbrenn ... 95836.html

Also wenn die Beleuchter, also die Gaffer, solche Verletzungen erzeugen, dann gehören sie ins Gefängnis, oder?

"Der hohe Ultraviolett-Anteil des ungefilterten Lichtes der Brenner (sowohl Quarzglas als auch Aluminiumoxid-Keramik sind ultraviolettdurchlässig) verlangt in der Regel eine besondere Leuchtenkonstruktion oder einen filternden Hüllkolben. Die Anforderungen an die Leuchte unterscheiden sich oft von denen für Glüh- oder Halogen-Glühlampen. Grundsätzliche Anforderungen sind zum Beispiel die Begrenzung der UV-Emission und Leuchtenteile aus UV-beständigem Material."https://de.wikipedia.org/wiki/Halogen-M ... r_Leuchten

Die verwendten 400 Watt starken Kobold-HMI-Lampen können also durch den starken UV Anteil tatsächlich Verbrennungen auslösen. Und um einen Schatten bei starkem klaren Sonnenlicht gleich hell wie die Sonne zu machen um auch den Hintergrund richtig zu belichten muss man sehr starkes Licht verwenden. Aber wären solche Gefahren nicht schon durch den § 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung gedeckt? Muss man extra einen Straftatbestand nur für die Berufsgruppe der Gaffer und Beleuchter schaffen?

Hier ein Bild der Aufnahmesituation bei der sich das königliche Paar den schweren Sonnenbrand im Interview mit Sandra Maischberger zuzog und im Sonnen- und Scheinwerferlicht Verbrennungen ersten und zweiten Grades im Gesicht erlitt. Mette-Marit erlitt außerdem Hornhautschäden, wie sie bei Schneeblindheit auftreten.
http://media2.faz.net/ppmedia/aktuell/g ... g-sich.jpg

Hier noch ein Artikel der mehr technische Infos gibt:

" Hat die UV-Strahlung der sechs Kobold-400-Watt-HMI-Tageslichtscheinwerfer die zarte Haut des Prinzenpaars versengt?

Scharfe Kritik äußert Fredrik Skavlan, Talk-Show-Moderator des norwegischen Fernsehens, in der Zeitung „Dagbladet“: „Uns wäre so ein Ausrutscher nie passiert. Ich bin ziemlich neugierig, wer dieser Beleuchter war. Offenbar hatte das Team nicht wirklich die Kontrolle.“

Tageslichtscheinwerfer, so bestätigt Hartmut Mausolf, Chef der Ausrüsterfirma Cineservice in Berlin, „können sehr gefährlich sein“. Ohne Schutzscheiben, die das UV-Licht absorbieren, können die aggressiven Strahlen „sofort einen Sonnenbrand oder Augenverletzungen“ hervorrufen. Beim Fehlen des Schutzglases verhindere ein Mechanismus das Einschalten der Lampen. In einem Test für FOCUS demonstrierte Mausolf an einer Kobold-Lampe DLF 400, dass diese auch mit herausgenommener oder gesprungener Scheibe in Betrieb zu nehmen sind. „Das ist kein Problem“, so Mausolf. Die Herstellerfirma Bron-Kobold in der Schweiz bestätigt gegenüber FOCUS, dass das Sicherheitsglas bei allen Kobold-Lampen zum Beispiel bei Wartungsarbeiten leicht zu entfernen ist. Thomas Völker von der Verwaltungsberufsgenossenschaft (Unfallversicherungsträger für Rundfunk- und Fernsehanstalten) kennt Schadensfälle nach einer Überdosis UV-Strahlung aus defekten HMI-Lampen: „Bei einer Sendung in einem Fernsehstudio war nur eine von 20 Lampen nicht in Ordnung, und die Leute bekamen alle Haut- und Augenprobleme.“"
https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 06080.html

"Die Hautverbrennungen des Kronprinzenpaares können nach Darstellung von Maischberger nicht von den Lampen herrühren."
http://www.spiegel.de/panorama/verbrenn ... 95836.html

Was meint Ihr? Können sie oder können sie nicht?
Zuletzt geändert von TonBild am Fr 02 Mär, 2018 20:52, insgesamt 9-mal geändert.



Auf Achse
Beiträge: 4031

Re: Bundesländer fordern Gefängnisstrafe für Oberbeleuchter beim Film

Beitrag von Auf Achse »

.... na wenn sie blöd im Weg stehen .... :-)

Auf Achse

Muß meinen Eitrag editieren. Gestern war der obige Eintrag als Wortspiel zu erkennen. Seit gestern wurde der Eintrag mehrmals editiert und ein ernsthafter Hintergrund dazugefügt was meine obige Wortspende natürlich ad absurdum führt.
Zuletzt geändert von Auf Achse am Sa 03 Mär, 2018 11:15, insgesamt 1-mal geändert.



Darth Schneider
Beiträge: 19115

Re: Bundesländer fordern Gefängnisstrafe für Oberbeleuchter beim Film

Beitrag von Darth Schneider »

Ich hoffe nicht, das der Beleuchter in den Knast muss, aber was hat den die Verbrennung wirklich verursacht ?
Wenn die Filter ja auf den Lampen waren ?
Irgendwelche Spiegelungen.....von konzentriertem Sonnenlicht ?
Das Sonnenlicht ist ja konzentriert auch schädlich sehr (Beispiel Lupe, kann schnell ein Feuer entfachen)
Auf jeden Fall interessant, diese Story.
Gruss Boris
Alles vor und rund herum um die Kamera ist für einen guten Film viel, viel wichtiger als die Kamera selber.



cantsin
Beiträge: 14149

Re: Bundesländer fordern Gefängnisstrafe für Oberbeleuchter beim Film

Beitrag von cantsin »

TonBild hat geschrieben: Fr 02 Mär, 2018 19:38 Nach https://de.wikipedia.org/wiki/Beleuchter#Oberbeleuchter ist ein Gaffer ein Oberbeleuchter (kurz: OB, engl.: Lighting Designer oder Gaffer) .

Nach der Überschrift auf
http://www.rp-online.de/panorama/deutsc ... -1.7428966
fordern nun die Bundesländer Gefängnisstrafe für Gaffer. Was haben denn diese Oberbeleuchter schlimmes getan?
Kann jemand mal diesen Blödsinnsthread löschen? Danke.

Wirklich ärgerlich und zeitraubend, wenn dieses Forum zugemüllt wird.



Jott
Beiträge: 21802

Re: Bundesländer fordern Gefängnisstrafe für Oberbeleuchter beim Film

Beitrag von Jott »

Muss man wirklich hinschreiben: Achtung, Wortspiel?



blickfeld

Re: Bundesländer fordern Gefängnisstrafe für Oberbeleuchter beim Film

Beitrag von blickfeld »

nö, aber vorsicht, ich VERSUCHE zwanghaft lustig zu sein...



TonBild
Beiträge: 2070

Re: Bundesländer fordern Gefängnisstrafe für Oberbeleuchter beim Film

Beitrag von TonBild »

Darth Schneider hat geschrieben: Sa 03 Mär, 2018 00:54 Ich hoffe nicht, das der Beleuchter in den Knast muss, aber was hat den die Verbrennung wirklich verursacht ?
Wenn die Filter ja auf den Lampen waren ?
Irgendwelche Spiegelungen.....von konzentriertem Sonnenlicht ?
Bei einer empfindlichen Haut kann auch eine Stunde Aufenthalt in der direkten Sonne zu einem Sonnenbrand führen.

Aber da ja bei der Prinzessin auch starke Augenschäden aufgetreten sind und sie nicht in die Sonne, sondern in die sechs Kobold-400-Watt-HMI-Tageslichtscheinwerfer geschaut hat, denke ich, dass hier die Ursache zu suchen ist.

UV Filter sperren ja je nach Qualität die UV-Strahlung nicht vollständig. In der Summe kann es also trotz Filter die verbleibende UV-Strahlung der sechs Kobold-400-Watt-HMI-Tageslichtscheinwerfer gewesen sein die die Verletzungen hervor gerufen hat.

Oder es war einfach die allgemeine Lichtstärke. Denn um Schatten auf die Helligkeit von starkem Sonnenlicht zu bekommen braucht man ungewöhnlich viel Kunstlicht. Deshalb auch die sechs starken Kobold-400-Watt-HMI-Tageslichtscheinwerfer statt nur einem schwachen Aufhellicht was vielleicht bei bedeckten Himmel gerecht hätte.

Da das Interview ursprünglich im Inneren geplant war kann es auch sein dass man beim schnellen Umbau einen Fehler gemacht hat. Weiß jemand wie das mit dem Filterwechsel von Kunstlicht zu Tageslicht bei den Kobold-400-Watt-HMI-Tageslichtscheinwerfer funktioniert?



Darth Schneider
Beiträge: 19115

Re: Bundesländer fordern Gefängnisstrafe für Oberbeleuchter beim Film

Beitrag von Darth Schneider »

An Ton Bild
Danke für die Info.
Ich wusste ja noch nicht mal das das Licht von solchen Lampen überhaupt so gefährlich sein können, ich dachte die werden einfach heiss, aber nicht das man so schwere Verbrennungen davon tragen kann. Die Lampen waren ja auch sicher ein paar Meter weit weg, das finde ich schon krass...
Wenn jetzt jemand vergessen hat den richtigen Filter davor zu schrauben ist das schon extrem, wenn dann gleich so etwas passiert, dann noch gleich einem Prinz.
Das wird wohl schon Konsequenzen haben...aber gleich Gefängnis ?
Schon etwas übertrieben, ausser natürlich jemand hat das mit Absicht getan..l
Vieleicht sollte man solche „Laser“ Lampen ja einfach auf den Sets verbieten....oder wenigstens einen grösseren Mindestabstand zum Menschen bestimmen...
Man sollte beim Dreh die Leute beleuchten, nicht braten....
Gruss Boris
Alles vor und rund herum um die Kamera ist für einen guten Film viel, viel wichtiger als die Kamera selber.
Zuletzt geändert von Darth Schneider am Sa 03 Mär, 2018 09:22, insgesamt 1-mal geändert.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Bundesländer fordern Gefängnisstrafe für Oberbeleuchter beim Film

Beitrag von Frank B. »

Es war wahrscheinlich zu hell. In Norwegen ist es ja immer dunkel. Ewige Nacht sozusagen. Deshalb hat die norwegische Fahne auch einen schwarzen Schlittenhund auf schwarzem Grund. Da verblitzt man sich halt schnell mal die Augen, wenn ein Streichholz entzündet wird. Einem Maulwurf ist auch eine Kerze schon zu hell.



Darth Schneider
Beiträge: 19115

Re: Bundesländer fordern Gefängnisstrafe für Oberbeleuchter beim Film

Beitrag von Darth Schneider »

Zu hell ? Wohl eher, viel zu heiss...
Hast du dir das Foto vom Gesicht des Prinzen mal angeschaut ?
Das sieht doch aus wie eine Pizza Margerita, oder als ob er von einem Lichtschwert gestreichelt wurde.
Wie ein Sonnenbrand sieht das nicht wirklich mehr aus.
Gruss Boris
Alles vor und rund herum um die Kamera ist für einen guten Film viel, viel wichtiger als die Kamera selber.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Bundesländer fordern Gefängnisstrafe für Oberbeleuchter beim Film

Beitrag von Frank B. »

Man setzt einfach keine Norweger eine Stunde in die mitteleuropäische Sonne und macht dazu noch Licht an. Das ist doch einleuchtend. Das ist Norwegerquälerei. Hat man keine Gruft gefunden und ein paar Kienspäne?



TonBild
Beiträge: 2070

Re: Bundesländer fordern Gefängnisstrafe für Oberbeleuchter beim Film

Beitrag von TonBild »

Jott hat geschrieben: Sa 03 Mär, 2018 07:41 Muss man wirklich hinschreiben: Achtung, Wortspiel?
:-)
Natürlich weiß ich auch das bei dem Gesetzesentwurf mit Gaffer die abwertende Bedeutung von Schaulustigen meint.

Aber nach meinem Empfinden ist der Begriff nicht nur wegen der Mehrdeutigkeit falsch gewählt. Denn eigentlich meint man man private Handyfilmer die Rettungskräfte behindern. Und nicht Ersthelfer die zuerst schauen wo ihre Hilfe am dringendsten benötigt wird oder um beim Notruf schon wichtige Angaben machen zu können. Und man meint auch nicht Schaulustige die z. B. den Rosenmontagszug in Köln anschauen. Also Schaulustige bei einer Veranstaltung wie einem Fussballspiel oder einem Umzug oder Leute die Rettungskräfte behindern oder Leute die Aufnahmen von Toten machen sollte man mit unterschiedlichen Begriffen bezeichnen. Und Personen wie Gutachter, Polizisten, Pathologen, Fotojournalisten, TV-Kameraleute usw., die beruflich Aufnahmen von Unfällen oder Toten machen müssen, hätte man auch genau nennen müssen um Missverständnisse zu vermeiden.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1

"Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches
(StGB) - Effektive Bekämpfung von sogenannten „Gaffern“ sowie
Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Ver-
storbenen

Problem und Ziel
Mit zunehmendem technischem Fortschritt kommt es immer häufiger dazu, dass
Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen oder Videoaufnah-
men fertigen und diese über soziale Netzwerke verbreiten. Auch werden Bildauf-
nahmen an Zeitungen oder Fernsehanstalten weitergegeben. Dies stellt eine erhebli-
che Missachtung des Persönlichkeitsrechts der Opfer dar. Der strafrechtliche Schutz
gegen solche Praktiken ist bisher lückenhaft. Der kürzlich durch das Neunundvier-
zigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches mit Wirkung vom
27. Januar 2015 neu gefasste § 201a StGB schützt lediglich lebende Personen.
Es gilt daher, den strafrechtlichen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ge-
gen die Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbe-
nen Personen zu verbessern."

Wenn ich es richtig verstanden habe soll also durch diesen Entwurf folgendes gelten:

-----------
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
...
3. von einer verstorbenen Person eine Bildaufnahme, die diese zur
Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt,
(4) Der Versuch ist strafbar
------------

In der Tagesschau werden regelmäßig Aufnahmen von Kriegen, Unfällen und Kathastropfen gezeigt in denen zumindest als Beiwerk auch Tote vorkommen können und zumindest verpixelt auch immer wieder gezeigt werden. Sind solche Aufnahmen nach dem neuen Gesetz nun wegen des möglichen Versuches, auch tote oder noch lebende Opfer auf den Aufnahmen haben zu können, generell auch für professionelle Kameraleute verboten?

Denn die Einverständiserklärung, solche Aufnahmen zu machen, kann man sich ja nicht mehr von einem Toten einholen. Und selbst wenn später im geschnittenen Beitrag keine Toten mehr zu sehen sind bzw. gar nicht erst aufgenommen wurden, sind ja nach dem Gesetzesentwurf bereits die Aufnahmen oder sogar der Versuch, solche Aufnahmen machen zu können, strafbar.

Und wenn ein Gerichtsmediziner Aufnahmen von einem Toten für einen Gerichtsprozess macht, muss er dann auch eine Bestrafung fürchten?

"Als die Rote Armee auf das Lager vorrückt, geht es Brasse nur noch darum, seine Fotos für die Nachwelt zu sichern. "Brasse, der Iwan kommt" brüllt Walter vom Motorrad aus. Er soll die Bilder verbrennen. Brasse zündet die Fotografien mit den unzähligen Gesichtern und Geschichten an.
Als der Chef fort ist, löscht er sie. Nur an den Ecken sind sie angekokelt. Er verriegelt das Studio. Er denkt: "Diese Dokumente, die bleiben." Sein Tun soll einen Sinn haben. 38.000 seiner Bilder überleben für die Nachwelt. Als Auschwitz am 27. Januar 1945 von sowjetischen Soldaten befreit wird, flattern einige von Brasses Bildern über die leeren Wege des Konzentrationslagers. Überlebende finden ihre Karten.
Brasse ist 28 und frei. Doch es dauert lange, bis er in einer Normalität ankommt. Mit seiner Frau redet er niemals über das Lager. Doch bis kurz vor seinem Tod fühlt er sich der Erinnerung verpflichtet. Er erzählt seine Geschichte in Auschwitz. Und er behält den Glauben an die Menschen. Seine Fotografien geben den Opfern ein Gesicht - Zeugnisse des Grauens. Wilhelm Brasse tat das, was ein Fotograf mit Seele tun musste, er zeigte das, was in Auschwitz geschah." http://www.spiegel.de/einestages/auschw ... 11484.html

Hat Wilhelm Brasse nach § 201a StGB die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau gestellt, die Fotos einer dritten Person zugänglich gemacht und sollte deshalb bis zu zwei Jahren ins Gefängnis?

Beim Unglück bei der Loveparade 2010 mit vielen Toten wurden auch viele Handyaufnahmen ins Netz gestellt. Aber war es hierbei das Ziel dieser Tätigkeit, die Opfer und Toten bloßzustellen oder wollte man nicht eher damit die Wirklichkeit zeigen um anderen Darstellungen z. B. vom Veranstalter zu widersprechen?

Bei der Hindenburg-Katastrophe am 6. Mai 1937 oder bei den Terroranschläge am 11. September 2001 wurden auch Aufnahmen gemacht und veröffentlicht. Wären diese nach dem neuen Gesetz verboten?

Das berühmte Bild des „Napalm-Mädchens“ Kim Phúc, welches am 8. Juni 1972 vom Pressefotografen Nick Út gemacht wurde, gehört heute zu den bekanntesten Fotos aus dem Vietnamkrieg und wurde zum Pressefoto des Jahres 1972 gewählt. Sollte Nick Út bestraft werden weil er nach § 201a StGB die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau gestellt hat?

"Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) begründet den Gesetzentwurf mit der Entwicklung an Unfallstellen. "Während früher bei jedem Unfall Schaulustige herbeiströmten, die gratis und unentgeltlich jede Menge gute Ratschläge verteilten, haben es die Einsatzkräfte zunehmend mit Unbeteiligten zu tun, die durch Gaffen, Fotografieren und Filmen Rettungsmaßnahmen behindern und Unfallopfer auch noch nachträglich bloßstellen, indem sie die Aufnahmen ins Netz stellen."
https://www.ndr.de/nachrichten/Gaffer-S ... er230.html

"Pistorius dazu: "Bisher ist der strafrechtliche Schutz des Paragrafen 201a StGB auf die Persönlichkeitsrechte lebender Personen beschränkt. Bereits Verstorbene genießen diesen Schutz nicht und die Fälle sind bekannt, in denen Angehörige von Unfallopfern von der Tatsache, dass Angehörige, an einem Unfall beteiligt, verstorben sind, über Facebook erfahren haben und nicht über die Polizei beispielsweise.""https://www.mdr.de/nachrichten/politik/ ... n-100.html

Nach meiner Meinung macht es schon einen Unterschied, ob man beruflich Unfallfotos z. B. als Polizist oder Gerichtsmediziner macht um dieses als Beweis für einen Gerichtsprozess zu verwenden oder ob man die Bilder der Verstorbenen den Angehörigen über Facebook schickt um diese zu bewusst zu schockieren. Schade, dass der Gesetzesentwurf die ehrenwerten Beweggründe von Unfallaufnahmen, die es durchaus gibt, nicht berücksichtigt.
Zuletzt geändert von TonBild am Sa 03 Mär, 2018 11:40, insgesamt 5-mal geändert.



strassenfilm
Beiträge: 64

Re: Bundesländer fordern Gefängnisstrafe für Oberbeleuchter beim Film

Beitrag von strassenfilm »

Sorry, aber die Vermengung von kalauerhaftem Wortspiel und einer Anekdote aus der Veranstaltungstechnik ist irgendwie nicht so richtig lustig. Komischer Humor.



MrMeeseeks
Beiträge: 1900

Re: Bundesländer fordern Gefängnisstrafe für Oberbeleuchter beim Film

Beitrag von MrMeeseeks »

Nicht nur "nicht" lustig sondern der ganze Text ist nervig. Welchen Link muss ich denn nun anklicken um mal zu sehen welchen Schaden die Dame nun im Gesicht erlitten hat?.

Davon abgesehen...das ist 2002 passiert? Welche Art von Langeweile muss man haben um solch alten Kram auszugraben o.O



TonBild
Beiträge: 2070

Re: Bundesländer fordern Gefängnisstrafe für Oberbeleuchter beim Film

Beitrag von TonBild »

MrMeeseeks hat geschrieben: Sa 03 Mär, 2018 16:15 Welchen Link muss ich denn nun anklicken um mal zu sehen welchen Schaden die Dame nun im Gesicht erlitten hat?.
http://www.spiegel.de/panorama/verbrenn ... 95836.html

Die beiden Bilder sieht man auf der linken Seite. Aber ja, lustig ist das nicht. Aber ganz gut zu wissen, dass so etwas passieren kann.



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