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hinterlegen oder beglaubigen



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Benutzername
Beiträge: 2535

hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von Benutzername »

Moin!

Sollte man ein Drehbuch oder ähnliches bei einem Notar hinterlegen oder reicht eine Beglaubigung des Texts beim Notar? Danke.
Ihr seht mich vielleicht, ´nen toten Rottweiler Gassi führen, im Park, ohne Kopf, aber mit Nietenhalsband, wie ich ihn anschreie, weil das Mistvieh nicht zu bellen aufhören will.



-paleface-
Beiträge: 4422

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von -paleface- »

Macht keinen Sinn.... dafür müsste der "klauer" schon dein Buch 1:1 übernehmen.

Dann wäre er aber dämlich....und dämliche Leute können eh keine Filme machen! :-D :-D :-D
www.mse-film.de | Kurzfilme & Videoclips

www.daszeichen.de | Filmproduktion & Postproduktion



Benutzername
Beiträge: 2535

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von Benutzername »

danke, aber das beantwortet nicht meine frage. ;)
Ihr seht mich vielleicht, ´nen toten Rottweiler Gassi führen, im Park, ohne Kopf, aber mit Nietenhalsband, wie ich ihn anschreie, weil das Mistvieh nicht zu bellen aufhören will.



Framerate25
Beiträge: 1402

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von Framerate25 »

Ich würde direkt beim Notar Anfragen. Aber es ist nicht unüblich ein wertvolles/vielversprechendes Manuskript bei einem Notar/ Fachanwalt zu hinterlegen.

Poststempel der Meldung auf Bezug des Manuskripts kann auch reichen, frag nach, dann ist es rechtsverbindlich.
Grüßle
FR25 👩‍🎨



Darth Schneider
Beiträge: 19099

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von Darth Schneider »

Frag das besser einen Notar. Allerdings sehe ich das so wie paleface. Jeder der die Geschichte aus deinem Drehbuch klauen will, braucht nur den Titel, die Namen der Figuren, ein paar markante Details, ein wenig den Schreibstil zu ändern und dann womöglich noch behaupten er habe von deinem Drehbuch gar nichts gewusst..... Dann ist der Diebstahl auch mit Notar legal. Also spielt es eigentlich keine grosse Rolle, ausser du hast so ein Hit wie Star Wars geschrieben.
Gruss Boris
Alles vor und rund herum um die Kamera ist für einen guten Film viel, viel wichtiger als die Kamera selber.



Frank Glencairn
Beiträge: 22700

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von Frank Glencairn »

Framerate25 hat geschrieben: Mo 26 Feb, 2018 14:07 Aber es ist nicht unüblich ein wertvolles/vielversprechendes Manuskript bei einem Notar/ Fachanwalt zu hinterlegen.
Doch, das ist völlig unüblich, wenigstens in der Filmbranche.

WGA ist der Industriestandard: https://www.wgawregistry.org/registration.asp
Sapere aude - de omnibus dubitandum
Zuletzt geändert von Frank Glencairn am Mo 26 Feb, 2018 14:57, insgesamt 1-mal geändert.



ksingle
Beiträge: 1820

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von ksingle »

Das Dokument von einem Notar in einem Umschlag versiegeln lassen. Das ist absolut narrensicher und gleichzeitig ein eindeutiger Beweis vor Gericht.
WEB-Agentur Jürgen Meier - Köln
https://prysma.de
Das verkaufe ich aktuell: http://bit.ly/3QskXmz



Benutzername
Beiträge: 2535

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von Benutzername »

danke für die antworten.

um es einfacher zu machen: wenn es sich um ein sachbuch oder roman oder was auch immer handelt, reicht da eine beglaubigte kopie oder muss es hinterlegt werden?

ich verstehe nämlich den sinn des hinterlegens nicht, wenn ich durch eine notariell beglaubigte kopie das gleiche erreiche: ich kann mit der beglaubigung beweisen, dass ich das sachbuch zu diesem zeitpunkt schon im besitz hatte.

es geht um urheberrecht.
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Zuletzt geändert von Benutzername am Mo 26 Feb, 2018 15:37, insgesamt 1-mal geändert.



7River
Beiträge: 3679

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von 7River »

Runterscrollen bis „Wo kann ich mein Drehbuch registrieren lassen?“. Auch „Kann ich ein Exposé ohne Gefahr aus der Hand geben?“ ist interessant.

http://www.drehbuchautoren.de/leistunge ... -antworten
„Wissen Sie, Ryback, aussehen tut's köstlich. Aber riechen tut's wie Schweinefraß. Ich hab' Ihren Scheiß lang genug geduldet. Nur weil der Captain die Art liebt, wie Sie kochen. Aber dieses eine Mal ist er nicht hier und wird Ihnen nicht helfen können.“



Benutzername
Beiträge: 2535

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von Benutzername »

danke, 8River, aber es geht nicht ums drehbuchschreiben. ich hatte das mit dem drehbuch nur als beispiel genommen. es geht um bücher generell, z.b ein sachbuch. sorry, habe mich mal wieder ungeschickt ausgedrückt.
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carstenkurz
Beiträge: 5079

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von carstenkurz »

Ein Notar kann so etwas nicht nach Augenschein beglaubigen, da reicht ein Stempel nicht unter dem ganzen Text. Bei 'teuren' Verträgen ist es schon so, dass eine Unterschrift unter der letzten Seite nicht mehr ausreicht, da muss jede Seite einzeln abgezeichnet werden. Aber da haben immerhin schon alle Vertragspartner eine Kopie, die hinterher auf Konsistenz verglichen werden können. Ein Notar lässt sich nicht mit seinem Stempel darauf festlegen, irgendwas 'gesehen' oder 'gelesen' zu haben, soll der sich die Texte Wort für Wort merken, um hinterher bestätigen zu können, dass ihm genau dieser Text vorgelegen hat? Nein, es muss schon vollständig hinterlegt sein. In dem Fall muss der Notar noch nichtmal den Text lesen (wer soll auch diese Arbeitszeit bezahlen...), es reicht, wenn er notariell beglaubigt, dass zum Zeitpunkt x genau dieses Original beim ihm hinterlegt und seitdem nicht mehr verändert wurde.

http://www.law-blog.de/297/einsatz-der- ... berschutz/

- Carsten
and now for something completely different...



Darth Schneider
Beiträge: 19099

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von Darth Schneider »

An Benutzername
Meine Mutter hat ein kleines Buch geschrieben, sie hat es nur veröffentlicht und drucken lassen natürlich über einen kleinen Druck Verlag. Jetzt steht jhr Name auf jedem Buch, dann braucht es keinen Notar und das Buch geht auch noch unter die Leute.
Drucken und verkaufen, würde ich das, so schnell wie möglich, im Schrank wird es nicht gelesen.....ich kauf dir schon mal eins ab....ehrlich.
Was ist das Thema deines Sachbuches ?
Oder ist das Geheim ?
Gruss Boris
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Benutzername
Beiträge: 2535

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von Benutzername »

carstenkurz,

wenn ich 10 Seiten, die einen text haben, unterschreibe, der notar diese 10 Seiten kopiert und dann die unterschrift beglaubigt, dann kann ich den text doch nachträglich gar nicht verändern, weil dann müsste ich ein neues blatt nehmen, aber da steht dann nicht mehr die original unterschrift drauf und die beglaubigung des notars. eigentlich müsste doch eine beglaubigte unterschrift vom notar reichen, um dem gericht klar zu mache, dass der text, der über meiner notariell beglaubigten unterschrift steht, schon zum datum der beglaubigung der unterschrift existiert hat.

Darth Schneider,

ja, das mit dem buch veröffentlichen hatte ich mir auch schon überlegt, aber ist dass dann rechtlich sicher? verkauft deine mutter die bücher privat oder was ist ein druck verlag?
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Alf_300
Beiträge: 8011

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von Alf_300 »

Ich würde sagen

versigeln und beim Notar hinterlegen.



rainermann
Beiträge: 1722

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von rainermann »

bevor sich alles im Kreis dreht, wie im lustigen, farbenfrohen Nachbarthread, würde ich mal Kontakt mit einem kleinen Verlag aufnehmen und die fragen, was man machen könnte, sollte oder müsste.



Darth Schneider
Beiträge: 19099

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von Darth Schneider »

An Benutzername
Sie verkauft das nicht selber, der Verlag hat das Buch gedruckt und schickt dieses dann zu den Buchhändlern.
Es gibt auch viele kleine Verleger, einfach probieren.
Wenn dein Buch im Regal steht wird kaum einer auf die Idee kommen dir den Inhalt zu klauen, was man ja so wie so nicht darf.
Ein gedrucktes Buch unterliegt doch dem Urheberrecht, steht ja auch immer vorne drin kopieren verboten.
Meine Mutti hatte eine Firma auf ihrer Seite die das Geschriebene cool fand und den Druck dann zusammen mit einem kleinen Appenzeller Verlag sponserte.
Es ist überigens ein Sachbuch über eine alte schon fast vergessene zeitgenössische Tanztechnik, die Sigurd Leeder Technik, die Leeder zusammen mit Kurt Joos 20 Jahre lang entwickelt hat, das ist überigens einer der Gründer der grossartigen deutschen Volkwang Schule der Künste in Essen.
Willst du nicht grob umschreiben von was dein Buch denn handelt....?
Finde es immer spannend wenn Leute Bücher schreiben.
Hier wird dir die Idee doch sicher keiner klauen...
Gruss Boris
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Benutzername
Beiträge: 2535

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von Benutzername »

selbstverlag würde nicht gehen, um mich abzusichern? zb. bücher bei einer online druckerei ausdrucken und dann an verschiedene leute schicken / verschenken?
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Andreas_Kiel
Beiträge: 2016

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von Andreas_Kiel »

... sich selbst im versiegelten Umschlag als Einschreiben mit Rückschein zusenden und den Umschlag dann - immer noch versiegelt - mit Einschreibequittung aufbewahren. Kann man natürlich auch einer Vertrauensperson zusenden, die den Brief auch nicht öffnen darf. Dabei wäre noch ein Vorteil, dass das Manuskript vor zufälligem Untergang - Brand o.dgl. geschützt wäre.
"Doch das genügt nicht." - Arseni Tarkowskij



Benutzername
Beiträge: 2535

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von Benutzername »

das mit dem sich selber zusenden ist rechtlich nicht haltbar. habe mich da schon informiert.
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Framerate25
Beiträge: 1402

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von Framerate25 »

Ich bin da kackendreist. Einfach in anderen Städten soviele Notare/ Fachanwalt anrufen bis die Informationen zwischen meinen Ohren angekommen sind, welche ich tatsächlich brauche.

Eine Information von erster Stelle einholen ist legitim und stellt noch keine Rechtsberatung dar. Das haben die hungrigen Juristen aber leider scheinbar vergessen, zum Großteil.

Und wie die Industrie das mit welchen Standards auch immer bewerkstelligt, ist mir kleinen Hanswurscht.......ganz genau, herzlich wurscht, solange mein Copyright save ist und das mit rechtlichen Fundament.

Der Zweck heiligt die Mittel. ;-)))
Grüßle
FR25 👩‍🎨



Benutzername
Beiträge: 2535

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von Benutzername »

Framerate25,

glaubs oder nicht, aber genau so habe ich es gemacht. ;) ich habe in berlin, frankfurt und hamburg angerufen, um mich schlau zu machen, aber es gibt viele, die echt keine ahnung hatten. ein notar meinte, dass, aus rechtlicher sicht, eine unterschriftbeglaubigung ausreichen würde auch den text, der über der unterschrift steht, zu beglaubigen, auch wenn der notar den text nicht lesen würde, weil es ja nur um die beglaubigung der unterschrift geht - text kann man ja nicht austauschen auf dem beglaubigten blatt papier. das problem war aber, das ich mit vielen telefoniert habe und einer dies und das gesagt hat, weshalb ich dann wieder verunsichert war und ich hier die frage noch mal gestellt habe.und ich habe nur bei notaren angerufen.
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carstenkurz
Beiträge: 5079

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von carstenkurz »

Notare machen halt nicht jeden Scheiss, den man ihnen vorschlägt, sondern die folgen etablierten Praxisrichtlinien. Unterschriftsbeglaubigungen beglaubigen nunmal nur Unterschriften. Sie stellen eine Verbindung zwischen Dokument und dem Unterschreibenden als Person her. Aber sie beglaubigen nicht das Dokument inhaltlich. Sonst bräuchte es ja keine Hinterlegung...

Das mit dem 'an sich selbst schicken' ist Humbug, ohne inhaltliche Festlegung ist das doch überhaupt nicht beweisfähig. Einfache Urkunden kann man sich selbst von einem Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Der nimmt den Inhalt zur Kenntnis und versichert später, genau dieses Dokument zugestellt zu haben. Das hat aber eben auch Grenzen bei umfangreicheren Dokumenten. Ganz einfach weil es in der Gebührenordnung nicht vorgesehen ist, dass der Gerichtsvollzieher für 15€ Zustellgebühr einen Roman lesen soll...

Ob Du nun zu einem Notar gehst für eine Hinterlegung, oder für eine Beglaubigung - wenn Du erstmal da bist, muss und wird er dich eh beraten.

- Carsten
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Jott
Beiträge: 21802

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von Jott »

Ein Notar ist kein Anwalt und auch kein Rechtsberater. Ich lasse mich aber gerne korrigieren.



Frank Glencairn
Beiträge: 22700

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von Frank Glencairn »

Notar, Anwalt Blah...

Gibt's irgendeinen Grund das Script nicht - wie der Rest der Welt - bei der WGA zu registrieren, wie ich schon ganz am Anfang vorgeschlagen hatte?
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Benutzername
Beiträge: 2535

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von Benutzername »

eine zusätzliche beglaubigung eines textes wäre doch bei einer unterschriftsbeglaubigung, auf dem auch der text steht, eh egal, weil der inhalt des textes automatisch mitbeglaubigt wird, egal ob der notar den text gelesen hat oder nicht.

zwar hat der notar den text nicht gelesen, aber ein richter würde doch den teufel tun und die beglaubigung der unterschrift nicht anerkennen, nur weil es eine unterschriftsbeglaubigung ist über der noch ein text steht, den der notar nicht beglaubigt hat. somit kann ein richter das beglaubigte "dokument" nicht anzweifeln, woraus dann wohl hervorgeht, dass der text zum zeitpunkt der unterschriftsbeglaubigung schon auf dem platt papier war, auf dem auch die unterschrift beglaubigt wurde.

ich kann also mit der unterschriftsbeglaubigung beweisen, dass auch der nichtbeglaubigte text schon zum zeitpunkt der unterschriftsbeglaubigung in meinem besitz war. ich kann zwar nicht beweisen, dass ich der autor bin, aber wenn es um eine klage geht, muss die gegenseite, in dem fall der hinterlistige dieb, NUR beweisen, dass sie den text schon vor dem datum meiner unterschriftsbeglaubigung in ihrem besitz hatte. was also eine teure hinterlegung bezahlen, wenn auch eine unterschriftsbeglaubigung rechtlich haltbar ist?

und ein "dokument", auf dem eine unterschrift notariell beglaubigt wurde, ist rechtlich haltbar, egal, was da noch drauf steht z.b. ein drehbuch oder was auch immer.



stimm, notar ist kein anwalt und kann, so weit ich weiß, keine rechtsberatung machen.



geht nicht um ein drehbuch. hatte ich aber noch mal erwähnt. ist eine allgemeine frage. und ein drehbuch, hinterlegt bei der wga, genießt kein copyright.
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carstenkurz
Beiträge: 5079

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von carstenkurz »

Jott hat geschrieben: Do 01 Mär, 2018 08:40 Ein Notar ist kein Anwalt und auch kein Rechtsberater. Ich lasse mich aber gerne korrigieren.
Aufklärung und Belehrung sind explizite Amtspflicht des Notars. Das tun die freilich nur bezogen auf eine konkrete Anfrage, die sie in ihrem Tätigkeitenkatalog haben. Wenn man einen Notar zwecks Hinterlegung oder Beglaubigung zur Prioritätssicherung aufsucht, wird er dazu beraten.

Der Grund für die Aufklärungspflicht ist schlicht der, dass Notare anders als Anwälte unmittelbare und ggfs. teure oder schicksalhafte Fakten schaffen, wenn sie etwas beurkunden. Das kann ein Anwalt nicht. Anwaltliche Entscheidungen können über mehrere Instanzen vor Gericht verhandelt werden.
Folgen aus notariellen Beurkundungen können dagegen ohne Einschaltung eines Gerichtes unmittelbar vollstreckt werden.

Und weil die Tätigkeit eines Notars so finale Fakten schafft, wird er sich auch nicht auf Halbheiten einlassen sondern nur das raten, von dem er weiss dass es Bestand hat, er haftet nämlich für Fehler.

- Carsten
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Benutzername
Beiträge: 2535

Re: hinterlegen oder beglaubigen

Beitrag von Benutzername »

Darth Schneider hat geschrieben: Mi 28 Feb, 2018 11:16 Willst du nicht grob umschreiben von was dein Buch denn handelt....?
Finde es immer spannend wenn Leute Bücher schreiben.
Hier wird dir die Idee doch sicher keiner klauen...
Gruss Boris
ist eigentlich nichts besonderes. mehr so eine art zusammenfassung. wird so um die ca. 30 seiten haben. ich glaube nicht, das sich die jungs hier für das thema interessieren. ist auch mehr für einen kleinen kreis bestimmt. mal sehen, wie ich es absichere.
Ihr seht mich vielleicht, ´nen toten Rottweiler Gassi führen, im Park, ohne Kopf, aber mit Nietenhalsband, wie ich ihn anschreie, weil das Mistvieh nicht zu bellen aufhören will.



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