Doch, das ist völlig unüblich, wenigstens in der Filmbranche.Framerate25 hat geschrieben: ↑Mo 26 Feb, 2018 14:07 Aber es ist nicht unüblich ein wertvolles/vielversprechendes Manuskript bei einem Notar/ Fachanwalt zu hinterlegen.
Aufklärung und Belehrung sind explizite Amtspflicht des Notars. Das tun die freilich nur bezogen auf eine konkrete Anfrage, die sie in ihrem Tätigkeitenkatalog haben. Wenn man einen Notar zwecks Hinterlegung oder Beglaubigung zur Prioritätssicherung aufsucht, wird er dazu beraten.
ist eigentlich nichts besonderes. mehr so eine art zusammenfassung. wird so um die ca. 30 seiten haben. ich glaube nicht, das sich die jungs hier für das thema interessieren. ist auch mehr für einen kleinen kreis bestimmt. mal sehen, wie ich es absichere.Darth Schneider hat geschrieben: ↑Mi 28 Feb, 2018 11:16 Willst du nicht grob umschreiben von was dein Buch denn handelt....?
Finde es immer spannend wenn Leute Bücher schreiben.
Hier wird dir die Idee doch sicher keiner klauen...
Gruss Boris