Es gibt wohl Politiker, die das einfach befehlen können: knall den mal ab?7River hat geschrieben: ↑Mi 07 Mär, 2018 12:48 Der Film, der heute Abend um 20:15 Uhr (ARD) mit dem ersten Teil startet, könnte durchaus interessant werden.
Damals, 1988, war es ja ein riesiges Spektakel; die Verbrecher wurden auf ihrer Irrfahrt von einer Meute Reporter mit Kameras verfolgt und begleitet. Verantwortliche Politiker, die nicht den Mut für einen Erschießungsbefehl der Verbrecher hatten. Zwei tote Geiseln: Ein Mädchen und ein Junge...
Schade. Den Film, die beiden Teile, kann ich mir nur nachträglich in der Mediathek anschauen.
das geht noch viel weiter...Es gibt wohl Politiker, die das einfach befehlen können: knall den mal ab?
Solche Plätze meide ich sowieso ;)Jörg hat geschrieben: ↑Mi 07 Mär, 2018 13:25das geht noch viel weiter...Es gibt wohl Politiker, die das einfach befehlen können: knall den mal ab?
Wenn du wüsstest, welche internen Dienstanweisungen bei Sonderkräften vorhanden sind, würdest du alle Plätze meiden, bei denen Geiselnahme vorkommen könnte...
Manches eine Reaktion auf Gladbeck.
Nein, gibt es nicht.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mi 07 Mär, 2018 13:03 Es gibt wohl Politiker, die das einfach befehlen können: knall den mal ab?
Na dann beschäftige Dich mal mit dem 3.Reich, dem Stalinismus, Syrien usw. ...Pianist hat geschrieben: ↑Do 08 Mär, 2018 08:36Nein, gibt es nicht.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mi 07 Mär, 2018 13:03 Es gibt wohl Politiker, die das einfach befehlen können: knall den mal ab?
Matthias
und du dich bitte mit dem geschriebenen...Bruno Peter hat geschrieben: ↑Do 08 Mär, 2018 09:24Na dann beschäftige Dich mal mit dem 3.Reich, dem Stalinismus, Syrien usw. ...
Das war im Prinzip auch damals so.
Sehe ich anders - Politiker des Bundestages und Bundesrates beschließen Gesetze, u.A. auch das Polizeigesetz in dem der "finale Rettungsschuss" beschrieben und legitimiert ist.Pianist hat geschrieben: ↑Do 08 Mär, 2018 08:36Nein, gibt es nicht.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mi 07 Mär, 2018 13:03 Es gibt wohl Politiker, die das einfach befehlen können: knall den mal ab?
Matthias
Der "finale Rettungsschuss" darf aber nach derzeitiger Rechtslage nicht befohlen werden. Die Entscheidung liegt beim einzelnen Polizeibeamten, sofern sein Polizeigesetz das abdeckt.Roland Schulz hat geschrieben: ↑Do 08 Mär, 2018 11:20 Sehe ich anders - Politiker des Bundestages und Bundesrates beschließen Gesetze, u.A. auch das Polizeigesetz in dem der "finale Rettungsschuss" beschrieben und legitimiert ist.
Im Zusammenhang Gladbeck hätte es den finalen Rettungsschuss ja nach Validität der Darstellungen so mehrfach geben "können".
So ist es. Das Einzige, was man machen kann: Einen Polizisten straffrei stellen, wenn er in einer konkreten Situation einen solchen Schuss abgibt. Das klingt jetzt zwar nicht gerade nach Rechtssicherheit, aber mehr geht nicht.
Äh - der Unterschied zwischen "fluchtunfähig schießen" und "töten" ist Dir aber irgendwie schon bewusst? :-)
Daher wäre das in diesem Fall ja auch keine angemessene Lösung gewesen. Hier hätte man tatsächlich eine gezielte Tötung gebraucht. Aber sowas darf eben nicht "von oben" angeordnet werden. Meiner Meinung nach müsste es ausreichend sein, wenn ein Polizist in einer solch eindeutigen Situation dann wenigstens nicht auch noch ein Strafverfahren zu erwarten hat, wenn er diese Entscheidung selbst getroffen hat.Roland Schulz hat geschrieben: ↑Fr 09 Mär, 2018 00:09 Fluchtunfähig schießen wäre in so einem Fall in meinen Augen aber schon grob fahrlässig gewesen weil ein Geiselnehmer dann ohne weiteres noch eine oder mehrere Geiseln verletzen/erschießen könnte.
Es ist Dir aber hoffentlich auch klar, dass „Folter“ nicht zwangsläufig „töten“ heißt.
stimmt, psychische schmerzen sind ja keine schmerzen... man man man, was für ein weltbild. mobbing und psychischer terror können bei weiten größe wunden hinterlassen als körperliche übergriffe. wer so etwas runter spielt, hat echt den schuss nicht gehört.WoWu hat geschrieben: ↑Fr 09 Mär, 2018 02:09Es ist Dir aber hoffentlich auch klar, dass „Folter“ nicht zwangsläufig „töten“ heißt.
Es gehört wohl zu den deutschen Seltsamkeiten, dass ein Polizeibeamter, der „Schmerzen“ androht, um eine Geisel zu befreien, dafür bestraft wird und der Geiselnehmer für die dadurch erlittenen „Qualen“ (wohlgemerkt ... nur die Androhung) eine Entschädigung erhält.
Ich finde, diese Art von „Deutschtum“ ist in dem Film besonders gut herausgearbeitet worden.
Vorweg meine Einstellung dazu: Ja, das ist die Aufgabe eines Berichterstatters. Grundsätzlich. Aber auch slashCAM-intern konnte man das kontrovers diskutieren. Ich erinnere mich an einen slashCAMer, der in einem eindeutig gescripteten RTL-Beitrag sensationsheischend als geistesgestörter Stalker gezeigt wurde. Alternative Fakten sind moralisch verwerflich. Hinsehen und "Scharfstellen" ist berufsethisch dagegen geboten.
Da bin ich tatsächlich etwas distanzierter...Roland Schulz hat geschrieben: ↑Fr 09 Mär, 2018 00:09
Hab mich ja hier schon öfter mal unbeliebt gemacht, aber: wenn jemand bewaffnet eine Bank überfällt ist der Schalter umgelegt, dann müsste er wenn es nach mir ginge in jedem Fall damit rechnen über den Haufen geschossen zu werden, und zwar "final" und bei der ersten Gelegenheit.
Ja, der Film war sehr gut gemacht. Wenn man bedenkt, dass man für die Doku der Geiselnahme von Gladbeck im August 1988 auch alle Requisiten aus der Zeit stammen sollten, muss das alleine von der Ausstattung ein großer Aufwand gewesen sein. Und die Schauspieler waren auch hervorragend.rush hat geschrieben: ↑Fr 09 Mär, 2018 08:51 Zum Film... wirklich gut gemacht für meine Begriffe. Sicherlich gab es hier und da minimale Abweichungen, aber wenn man Originalmaterial mit denen im Film vergleicht wird einem schon etwas mulmig und wundert sich wie es überhaupt soweit kommen konnte... und das mna in der Tat an sehr vielen Stellen maßlos überfordert gewesen sein muss.
Nach
Ob es bei solchen Situationen Richtlinien gibt, weiß ich nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass die Verbrecher nie die Bank hätten verlassen dürfen.TonBild hat geschrieben: ↑Fr 09 Mär, 2018 09:59Nach
http://www.daserste.de/unterhaltung/fil ... index.html
bei Minute 19:20 erzahlt Martin Thomas (Untersuchungsausschuss Bremen) dass die Festnahme der Täterin Marion Löblich bei der Pinkelpause absolut verantwortungslos war und zum Tod des Jungen geführt hat.
Bei Minute 19:20 sagt Thomas dass die Verhaftung eindeutig mitverantwortlich dafür dass es zum Tod des 14-jährigen Jungen Emanuele de Giorgi gekommen ist.
Also hier hätte die Polizei einfach durch Nachdenken den Tod dieses Jungen verhindern können.
Im ersten Teil auf
LOL. Stimmt natürlich.TonBild hat geschrieben: ↑Fr 09 Mär, 2018 10:56Im ersten Teil auf
http://www.daserste.de/unterhaltung/fil ... o-106.html
ab 4:14 werden diese Richtlinien Einsatz bei Geiselnahmen Polizeidienstvorschrift PDV 132 sogar im Bild gezeigt.
;-)
Was mir dieser Film klar gemacht hat ist dass eine Polizeioperation wie jedes Projekt, auch Filmprojekte, gut organisiert und geleitet sein muss. Ausserdem braucht man eine funktionierende Technik und qualifiziertes Personal. Bei dem Gladbecker Drama funktionierte stellenweise der Funk nicht, es hob niemand den Telefonhörer ab, zuständige Mitarbeiter waren nicht erreichbar, es wurde kein Rettungswagen mitgeführt, es wurden in Bremen NRW Kräfte eingesetzt die keine Ortskenntnisse hatten, die Polizisten wussten nicht wer gerade zuständig ist oder wer sie führt, es gab viele Kommunikationsprobleme, man hat keine Absperrungen durchgeführt, man hat nicht die Busse aufgefordert den Gefahrenbereich zu verlassen, ...
Kaiserzeiten?! Wieso vertrittst du nicht mal in deinem unmittelbaren Umfeld deine Verständnis (moderate Interpretation meinerseits) für Folter. Wirst bestimmt Begeisterung ernten.