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Drehen mit Minderjährigen - Ohne Bewilligigunsbescheid?



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
Pride
Beiträge: 105

Drehen mit Minderjährigen - Ohne Bewilligigunsbescheid?

Beitrag von Pride »

Guten Abend alle zusammen,

heute ist bei uns im Unternehmen folgende Frage aufgekommen, die mich, bei näherer Betrachtung durchaus an meiner Kompetenz zweifeln ließ und lässt.

Wir haben in Vergangenheit, auf Kundenwunsch, immer mal wieder mit Kindern gedreht. Keine Sprechrollen oder sonstige große Rollen - mehr in Verbindung mit Produkten um eine ausgelassene "wir sind alle so happy" Stimmung zu generieren. Dementsprechend hatten wir auch nie auf die die Zeiten am Set achten müssen, da diese Aufnahmen lediglich 1 - 2 Stunden in Anspruch nahmen. Darüber hinaus handelte es sich oft um Kinder von Freunden, Verwandte etc...

Bei unserem aktuellen Projekt wird schon etwas mehr Aufwand betrieben und so haben wir uns mal ein wenig mit der Materie "Dreh mit Kindern" beschäftigt. Dass Kinder lediglich eine gewisse Anzahl an Stunden, je nach Alter, am Set verbringen dürfen war mir natürlich ganz klar - umso besser dass ich jetzt genaue Zahlen kenne.

Nun ist es aber so, dass man bei der "Beschäftigung" von Minderjährigen zwischen 6 und 13 Jahren wohl einen Bewilligungsbescheid des Gewerbeaufsichtsamts inkl. Genehmigung der Schule (unabhängig davon ob es innerhalb oder außerhalb der Schulzeiten stattfindet), Stellungnahme des Jugendamtes sowie Nachweis einer ärztlicher Untersuchung des Kindes, benötigt.
Wir gingen immer davon aus, dass, unter Einhaltung der Setzeiten, eine Zustimmung der Eltern + Rechteabtretung völlig ausreichend ist.

Hat irgendjemand von euch Erfahrungen hiermit?

Wir befinden uns - um ehrlich zu sein - gerade mitten im Projekt und können aus Zeitgründen "unmöglich" unterbrechen. Eine Genehmigung dauert aber locker mal 2 Wochen - zu Coronazeiten wahrscheinlich noch länger. Weiß irgendjemand welche Konsequenzen drohen? Es wird wohl ein Bußgeld von 500 € pro Tag fällig, das wir in Kauf nehmen würden. Die Frage ist aber: Dürfen wir das Material verwenden?

Vielen Dank vorab.



dosaris
Beiträge: 1701

Re: Drehen mit Minderjährigen - Ohne Bewilligigunsbescheid?

Beitrag von dosaris »

Pride hat geschrieben: Mo 21 Sep, 2020 17:17 ...Stellungnahme des Jugendamtes sowie Nachweis einer ärztlicher Untersuchung des Kindes, benötigt.
Wir gingen immer davon aus, dass, unter Einhaltung der Setzeiten, eine Zustimmung der Eltern + Rechteabtretung völlig ausreichend ist.

Hat irgendjemand von euch Erfahrungen hiermit?

Wir befinden uns - um ehrlich zu sein - gerade mitten im Projekt und können aus Zeitgründen "unmöglich" unterbrechen. Eine Genehmigung dauert aber locker mal 2 Wochen - zu Coronazeiten wahrscheinlich noch länger. Weiß irgendjemand welche Konsequenzen drohen? Es wird wohl ein Bußgeld von 500 € pro Tag fällig, das wir in Kauf nehmen würden. Die Frage ist aber: Dürfen wir das Material verwenden?
ein ganz giftiges Thema!

einfachster Fall:
Dreh in Schule/Sportverein/Kindergarten etc.
Dazu haben wir ein Formblatt, dass der Leiter der Einrichtung unterschreiben soll
(juristische Freistellung), dass die EInwilligung der Erziehungsberechtigten gegeben ist
(erweitertes Hausrecht)

lästiger Fall: unorganisierte Veranstaltung.
Noch unkritisch: Panorama ohne Darstellung einzelner/hervorgehobener Kinder.

Darüber hinaus benötigt man die EInwilligung der Erziehungsberechtigten.
Besonders zäh, wenn zB die Eltern geschieden/getrennt und sich selber uneinig sind.

KurzResumee:
in diesen Fällen lassen wir Kinder weg bzw Gesichter werden verpixelt.

Selbst das Bußgeld verhindert nicht nachträgliche Regress-Ansprüche der Erziehungsberechtigten.
Im Gegenteil: dies kann auch erst die Rechtsgrundlage für Ansprüche schaffen.
(was juristisch ausdrücklich möglich ist).

Das dümmste ist, wenn Erziehungsberechtigte nachträglich ihre Zustimung zurückziehen

Diese jur. Konstellation ist mir einfach zu blöd als dass ich uns damit in Schlamassel ziehen lassen will.
Konkludente EInwilligung der Kinder ist juristisch wertlos!
Zuletzt geändert von dosaris am Mo 21 Sep, 2020 18:21, insgesamt 1-mal geändert.



Frank Glencairn
Beiträge: 23166

Re: Drehen mit Minderjährigen - Ohne Bewilligigunsbescheid?

Beitrag von Frank Glencairn »

Wie alt sind die denn?
In Berlin gilt: Einverständniserklärung von Schule, Jugendamt und Arzt etc. nur bis zu 5 Jahren - von 6 Jahren bis zur Beendigung der Vollzeitschulpflicht:
Beschäftigung bis zu 3 Stunden täglich in der Zeit von 08.00 bis 22.00 Uhr möglich, behördliche Genehmigung der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde. Welche Aufsichtsbehörde zuständig ist, richtet sich nach dem Firmensitz der beantragenden Produktion, Einverständniserklärungen der Eltern muss vorliegen. Die Kinder dürfen bis zu 5 Stunden am Set sein und bis zu 3 Stunden davon arbeiten.

Und weil wir in Deutschland sind, macht natürlich jedes Bundesland nochmal seine eigenen Vorschriften, da mußt du nochmal nachsehen.

Tausend Fußangeln - wir sind deshalb dazu übergegangen uns da komplett raus zu halten und solche Sachen den Auftraggeber machen zu lassen. Dazu haben die ja ne Rechtsabteilung. Wenn dann irgendeinen bescheuertes Elternteil nach einem halben Jahr seine Meinung ändert, sind wir außen vor.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Jost
Beiträge: 2059

Re: Drehen mit Minderjährigen - Ohne Bewilligigunsbescheid?

Beitrag von Jost »

Kinderarbeit ist schon seit dem Jahr 1904 in Deutschland verboten.
Das regelt heute die Kinderarbeitsschutzverordnung.
Hier ab Seite 89:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Download ... cationFile

Das Jugendarbeitschutzgesetz konkretisiert dann, welche Ausnahmen für Kinder ab 13 gilt. Höchstens zwei Stunden täglich.
https://www.arbeitsrechte.de/jugendarbe ... t%20werden.
Bußgeld geht danach mit 500 Euro los. Pro Kind und Tag. Bußgeld - nicht verhandel- und nur auf dem Klageweg revidierbar. Was auch völlig in Ordnung ist. Sind schließlich Kinder.

Dass jedes Bundesland andere Vorschriften hat, liegt an der Schulpflicht und Schule Ländersache ist.

Mir fiele nur ein, mich von der Arbeitsagentur (Pressestelle) beraten zu lassen. Die sollten eigentlich wissen, wie man Schülerjobs organisiert.
Zuletzt geändert von Jost am Mo 21 Sep, 2020 19:17, insgesamt 1-mal geändert.



Frank Glencairn
Beiträge: 23166

Re: Drehen mit Minderjährigen - Ohne Bewilligigunsbescheid?

Beitrag von Frank Glencairn »

Auf die Clowns von der Arbeitsagentur würde ich mich nicht verlassen.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Jost
Beiträge: 2059

Re: Drehen mit Minderjährigen - Ohne Bewilligigunsbescheid?

Beitrag von Jost »

Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 21 Sep, 2020 19:16 Auf die Clowns von der Arbeitsagentur würde ich mich nicht verlassen.
Ich auch nicht. Aber weil viele Schüler arbeiten wollen/müssen, sollte die Agentur noch die besten Kontakte haben. Die Vermittlung von Schülerarbeit ist außerdem ein Geschäftsmodell.



dosaris
Beiträge: 1701

Re: Drehen mit Minderjährigen - Ohne Bewilligungsbescheid?

Beitrag von dosaris »

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