das muss man sich wirklich überlegen.
Mein Aufwand zur 3. Anekdote:dosaris hat geschrieben: ↑Mo 16 Mär, 2020 17:00das muss man sich wirklich überlegen.
Diesen (Zeit-)Aufwand wird man - selbst bei Prozesserfolg - nie wieder (finanziell) reinholen.
Nur die Anwälte gewinnen.
Von demselben "Kunden" wird man ohnehin nie wieder einen Auftrag bekommen,
ergo ist die therapeutische Wirkung eines Prozesses = NULL
Kompensiert die Genugtuung den Aufwand eines Prozesses?
Das muss ich hier auf jeden Fall klarstellen: Seit dem ersten Anwaltsschreiben, in dem mir schon die Urheberschaft bestritten wurde, bin ich anwaltlich vertreten. Es gab mit dem ersten Anwalt ein ewiges hin und her. Dann wurde das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Dem wurde natürlich widersprochen, dann kam der zweite Anwalt mit dem Vorwurf der Erpressung und Drohung der Staatsanwaltschaft und seit März letztes Jahr wurde Klage eingereicht und es gab wieder ewige Korrespondenz mit dem dritten Anwalt. Die Termine vor Gericht wurden bisher immer wieder verschoben, auf Antrag der Gegenseite natürlich. Die Taktik des Hinhaltens ist mir in natürlich bewusst. Geldpuffer für das Spiel ist da. Ende der Woche steht wieder einmal ein Termin vor Gericht an, ob der klappt ist ja nun dank Corona auch nicht so sicher. Hier reden wir aber erst einmal von einem ersten Gütetermin mit anschließender Verhandlung, sollte es zu keinem Vergleich vorher gekommen sein.Cinealta 81 hat geschrieben: ↑Mo 16 Mär, 2020 17:42
Bei Ihnen ist es offensichtlich schon zu spät, Sie haben viel zu lange gezögert/gezweifelt.
Fechten Sie es jetzt juristisch durch. Man kann Fehler machen, macht jeder. Aber machen Sie diesen Fehler nicht nochmal - oder gar mehrmals. Es kann kleine (und auch durchaus große) Firmen ruinieren. Seien Sie einfach Kaufmann - eine Kamera, Ton und Computer zu bedienen, reicht schon lange nicht mehr, um ein entsprechendes Geschäft auskömmlich zu führen.
Die Rohschnitte gingen immer mit Wasserzeichen und Timecode per Link raus. Den Fehler der fehlenden Teilzahlung bereue ich natürlich. Ab dem Moment, wo die Abwicklung schriftlich fertig war, gab es das Rohmaterial ohne Wasserzeichen per Festplatte. Hier hätte ich natürlich auf Geldeingang warten müssen oder Passwortschutz für die Festplatte. Hier wurde von der Gegenseite (zu dem Zeitpunkt noch gut gesinnte Menschen) deren Zeitdruck ausgespielt und ich habe es rechtzeitig losgeschickt, damit dort weiter gearbeitet werden konnte. Vertrauen und so ... nun ja.Cinealta 81 hat geschrieben: ↑Mo 16 Mär, 2020 17:42
Ganz simpel:
1. IMMER - bis zur vollständigen Bezahlung - nur Filme mit Wasserzeichen ausliefern
2. Bezahlung im Vorfeld über mehrere Raten schriftlich mit Terminierung vereinbaren - z.B. 1/3 bei Beginn der Dreharbeiten, 1/3 bei Beendigung der Dreharbeiten, 1/3 bei Schnitt und Finalisierung
3. Keine halbseidenen Kompromisse - seriöse und erfolgreiche Geschäftspartner verstehen das. Die anderen braucht man nicht als Kunden.
Ich denke mal, dass sie sich schnell einen anderen vor Ort gesucht hatte. Im Endeffekt wirkte das Ganze wie von längerer Hand geplant. Denn wie gesagt, bis zu meiner Frage nach dem Geld war die Geschäftsbeziehung eigentlich eine gute und es war ein guter Umgang. Der plötzliche Umschwung war dann sehr merkwürdig.freezer hat geschrieben: ↑Mo 16 Mär, 2020 16:37 Was ich nicht verstehe:
Das ist eine Einzelunternehmerin - wieso kann die plötzlich die Filme selbst schneller finalisieren? Wie soll das gehen? Billige Studenten/Schüler als Cutter gefunden?
Wenn Du es Dir leisten kannst - ich würde die Sache vor Gericht durchziehen, schon aus Prinzip nun.
Sehe ich auch so.
Das ist ein oft unterschätzter Punkt, der in jedem Vertrag Erwähnung finden sollte. Eine vertragliche Klärung dient beiden Seiten, Kunde und Dienstleister.Schiffshebewerker hat geschrieben: ↑Di 17 Mär, 2020 08:17 Wenn ich jedoch für fertige Filme beauftragt werde, mittendrin aber der Auftrag abgebrochen wird und der Kunde alle Rechte am Rohmaterial für einen Spottpreis will, steht das doch in keinem Verhältnis oder sehe ich das falsch?