Forumsregeln
Hinweis: Die im slashCAM-Forum geschriebenen Beiträge stellen nur eine allgemeine Information dar und können eine rechtliche oder fachliche Beratung nicht ersetzen.

Rechtliches Forum



EU-Datenschutz-Grundverordnung



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
Framerate25
Beiträge: 1402

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Framerate25 »

Noch ne Sache auf die ich schon von Anfang an hingewiesen hatte.

Quelle: https://www.drweb.de/seitenbetreiber-bl ... iko-check/

[Zitat daraus]
Wie wahrscheinlich ist die Abmahnung und warum?
Damit dich ein Anwalt abmahnen kann, muss er natürlich einen Verstoß identifizieren können. Ob ganz hinten in deinem CRM-System vielleicht noch nicht alle IPs anonymisiert sind, kann er nicht beurteilen.

Es kann demnach bei solchen Abmahnungen immer nur um erkennbare Verstöße gehen. Ein solcher Verstoß, bei dem auch die Gerichte häufig vom Charakter einer Marktverhaltensregelung ausgehen, läge etwa vor, wenn du keine oder nur unzureichende Datenschutzhinweise auf deinen Seiten vorhieltest oder erkennbar keine Einwilligungen abfordern, sowie personenbezogene Daten außerhalb der Erforderlichkeit (zB Abfrage der Schuhgröße bei der Anmeldung zum Newsletter) erheben würdest.

All das kann natürlich von außen recht einfach identifiziert werden, ist aber ebenso leicht auch zu vermeiden.

In Sachen DSGVO werden hier die Karten insofern neu gemischt, als einer der bekanntesten Wettbewerbsrechtler Deutschlands in seinem Kommentar zum UWG (36. Auflage 2018, § 3a Rn. 1.40a und 1.74b, Köhler) klar schreibt, dass „Verstöße gegen die DS-GVO … daher nicht nach § 3a verfolgt werden” können. Mitherausgeber dieses Kommentars, der übrigens als Standardwerk gilt, ist ein Richter und Mitglied des für UWG-Fälle zuständigen I. Zivilsenats des Bundesgerichtshof. Das ist eben jener Senat, der schlussendlich die Frage, ob Verstöße gegen die DSGVO wettbewerbsrechtlich relevant sind,beantworten wird. (Quelle: Löffel Abrar)

Ich finde diese Ansicht eines juristischen Schwergewichts jedenfalls schon mal beruhigend.

Abmahnung kommt, was tun?
Was wir uns stets vor Augen führen müssen, ist die Tatsache, dass die DSGVO das sprichwörtliche Neuland ist. Rechtsprechung dazu gibt es noch nicht und wer welche Ansprüche hat, sowie geltend machen und letztlich durchsetzen kann, wissen wir nicht.

Genauso geht es auch den Abmahnern! Du kannst sicher sein, dass diese zwar im Zweifel felsenfest behaupten werden, einen Anspruch zu besitzen. Deren Schreiben werden furchterregend klingen. Aber was dahinter steckt, weiß nur der Richter, der die Frage bislang nicht entscheiden musste.

Du solltest also, selbst wenn dir eine Abmahnung ins Haus flattert, Ruhe bewahren. Erstmal ist diese Abmahnung nichts anderes als die Meinungsäußerung eines Anwalts.

Inwieweit dieser wirklich von seinem Anspruch überzeugt ist, ist zusätzlich unklar. Wenn seine Zielsetzung gar nicht darin besteht, dass du den Rechtsverstoß unterlässt, sondern darin, dass du die Abmahngebühren bezahlst und die Unterlassungserklärung unterschreibst, braucht ihn die substanzielle Beurteilung ja auch nicht zu interessieren.

Oder anders ausgedrückt, wenn du blöd genug bist, direkt zu zahlen, ist das Geschäft doch gemacht, ob der eigentliche Anspruch nun rechtmäßig ist oder nicht.

In der Regel wird die Abmahnung eine Kostennote über die Kosten der Abmahnung, sowie eine Unterlassungserklärung beinhalten. Manche Hartgesottene trauen sich überdies, Schadenersatz zu beziffern und zu verlangen.

Wenn du nun hergehst, und die Unterlassungserklärung unterschreibst, schließt du damit einen Unterlassungsvertrag mit dem Abmahner. Dann hat dieser tatsächlich den Anspruch, den er bis dahin nur behaupten brauchte. Denn Verträge sind bindend und können frei geschlossen werden. Du hättest ja nicht unterschreiben brauchen. Und genau das solltest du dann auch nicht tun.

Wenn der Abmahner mit seiner Abmahnung bei dir unmittelbar nicht durchkommt, weil du weder zahlst, noch unterschreibst, müsste er seinen vermeintlichen Anspruch rechtlich, also vor Gericht durchsetzen. Dabei steht dir dann der Weg durch die Instanzen offen. Mehrere Gerichte befassen sich im Zweifel mit der Frage. Und ob hier der flugs herbei behauptete Anspruch des Abmahners Bestand behalten wird, ist mehr als fraglich.

Fraglich ist zudem, ob der Abmahner das überhaupt will. Denn, wenn Gerichte entscheiden, dass wettbewerbsrechtliche Ansprüche aus der DSGVO tatsächlich nicht abzuleiten sind, dann ist Schluss mit Abmahnen. Und das nicht nur bei dir. Da könnte es für die Abmahner durchaus lukrativer sein, die Frage unentschieden zu lassen und von der Furcht derer, die tatsächlich zahlen, auf Dauer zu profitieren.

Fazit: Ruhe bewahren
Ich hoffe, ich konnte dir nun auch bezogen auf mögliche Konsequenzen etwas Linderung verschaffen. Natürlich musst du die wesentlichen, sagen wir ruhig die sichtbaren Eckpunkte der DSGVO unbedingt umsetzen. Aber in Existenzangst musst du dich als Seitenbetreiber wirklich nicht versetzen lassen.

Abschließend muss ich natürlich wieder den Disclaimer bringen, dass du dich für die Beurteilung deines ganz konkreten Einzelfalls an einen Rechtsanwalt wenden musst, weil wir hier natürlich weder Rechtsberatung machen, noch eine solche ersetzen können oder wollen.

Ich habe keine Ahnung in wie weit der verlinkte/zitierte Artikel bestand hat oder Realitätstiefe besitzt. habe versucht es zu recherchieren, bin noch dabei. Ließt sich aber mehr als Plausibel.

Hausaufgaben machen und gut is mit der DSGVO Wurst. ;-)
Grüßle
FR25 👩‍🎨



Framerate25
Beiträge: 1402

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Framerate25 »

Endlich habe ich die perfekte Musterseite für eine abmahnsichere DSGVO Umsetzung gefunden. *lach* ;-)

Link: http://www.1337core.de/datenschutz/

Ja, ab heute gilt es wohl.
Grüßle
FR25 👩‍🎨



bArtMan
Beiträge: 501

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von bArtMan »

Das wird meine neue Startseite ;-)



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Alf_300 »



handiro
Beiträge: 3259

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von handiro »

Und der hier legt gleich richtig los :-)))

https://www.irishtimes.com/business/tec ... -1.3508177

Three complaints worth €3.9 billion were filed

:-D
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



beiti
Beiträge: 5151

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von beiti »

mati108 hat geschrieben: Di 15 Mai, 2018 09:43 Habe mal Generator von der DGD bemüht und den ganzen Text in ein JPG umgewandelt (nicht so einfach maschinenlesbar). Das sind jetzt 10 DIN A4 Seiten. Wer liest denn sowas freiwillig durch? Aber wenigstens ist es jetzt Abmahnsicher und nur das ist für mich relevant.
Ich habe Zweifel, ob das abmahnsicher ist.

Ich hatte selber früher mein Impressum als PNG-Datei angelegt (aus den gleichen Gründen), wurde dann aber von einem wohlmeinenden Leser auf ein Gerichtsurteil aufmerksam gemacht, laut dem das Impressum einer Internetseite ausdrücklich "maschinenlesbar" sein muss. Begründet wurde es mit der nötigen Barrierefreiheit. Dazu gehört, dass z. B. Sehbehinderte eine Internetseite nicht optisch lesen können, sondern dafür Hilfsmittel (z. B. Spracherzeugung) benutzen. Das funktioniert dann mit einer pixelbasierten Textdarstellung nicht.

Für die Datenschutzerklärung gibt es vermutlich noch kein vergleichbares Urteil, aber es würde mich wundern, wenn die Richter es hier plötzlich lockerer sehen würden.
Interessantes rund um die Foto- und Videotechnik - fotovideotec.de
Der FotoVideoTec-Blog - fotovideotec-blog.de
Alles über Satellitenempfang - satellitenempfang.info



Frank Glencairn
Beiträge: 22539

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Frank Glencairn »

Wer denkt das diese Datenschutzscheiße ein Problem war, der sollte mal nen Blick auf die kommende e-Privacy Verordnung werfen, was da auf uns zu kommt ist noch viel schlimmer.
Ich hab echt das Gefühl. daß die das Internet kaputt machen wollen.


Sapere aude - de omnibus dubitandum



Steelfox
Beiträge: 407

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Steelfox »

beiti hat geschrieben: Sa 26 Mai, 2018 21:20
mati108 hat geschrieben: Di 15 Mai, 2018 09:43 Habe mal Generator von der DGD bemüht und den ganzen Text in ein JPG umgewandelt (nicht so einfach maschinenlesbar). Das sind jetzt 10 DIN A4 Seiten. Wer liest denn sowas freiwillig durch? Aber wenigstens ist es jetzt Abmahnsicher und nur das ist für mich relevant.
Ich habe Zweifel, ob das abmahnsicher ist.

Ich hatte selber früher mein Impressum als PNG-Datei angelegt (aus den gleichen Gründen), wurde dann aber von einem wohlmeinenden Leser auf ein Gerichtsurteil aufmerksam gemacht, laut dem das Impressum einer Internetseite ausdrücklich "maschinenlesbar" sein muss. Begründet wurde es mit der nötigen Barrierefreiheit. Dazu gehört, dass z. B. Sehbehinderte eine Internetseite nicht optisch lesen können, sondern dafür Hilfsmittel (z. B. Spracherzeugung) benutzen. Das funktioniert dann mit einer pixelbasierten Textdarstellung nicht.

Für die Datenschutzerklärung gibt es vermutlich noch kein vergleichbares Urteil, aber es würde mich wundern, wenn die Richter es hier plötzlich lockerer sehen würden.
Ist natürlich eine krasser Wiederspruch zur DSGVO. Auf der einen Seite dürfen meine Daten als Kunde nur mit meiner Zustimmung "genutzt" werden aber im Impressum muss ich alle Daten für jeden frei zur Verfügung stellen. In dem Fall hätte es Sinn gemacht, wenn ein Impressum als Bild erlaubt wäre. Hätte ich ein Kontaktformular, könnte das eine blinde Person auch nicht nutzen. Barrierefreier Zugang ist sicher ok. Welches Interesse hätte denn eine blinde Person an einer Seite, wo ich meine selbstgemalten Bilder (Videos) ausstelle?
...

@Frank
interessantes Video!
thx



rainermann
Beiträge: 1722

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von rainermann »

mir kommt das alles wie ein großes Sieb vor: die wenigen, ganz großen Companys schlingern da problemlos durch dank eigener, dicker Rechtsabteilung, großem Finanzpolster und einer Riesencommunity, die blind alle AGB's abklickt (Facebook & Co).
Hängen bleiben die kleineren Firmen, die 2-3 Mann-Teams und die unzähligen Selbständigen, die sich z.T. nur dank Familienunterstützung einigermaßen durchschlagen können. Denen wächst der Wust irgendwann über den Kopf und entweder schließen sie sich den Companies an oder werden zu reinen Verbrauchern. Es wird nun einige geben, die sagen: wem das zuviel ist, ist halt nicht zur Selbständigkeit geeignet. Das ist vollkommen verständlich. Die Frage wäre dann aber, sollen deshalb zigtausende aufgeben und sich einfach bei den "Großen" anstellen lassen? Damit es in jeder Hinsicht noch weniger Vielfalt gibt? 2 große Foren, die ich gerne besucht habe, wurden geschlossen. Hatten nichts mit Film zu tun. Sicher, vielleicht alle zu doof oder bequem, sich damit auseinanderzusetzen. Ändert aber am Ergebnis auch nichts - die Vielfalt geht verloren, wegen Datengelumpe, das im Detail (z.B. Google Fonts Einbindung etc.) wirklich niemanden interessiert, ausser ein paar Anwälten oder Nerds.
Wer nun meint, es sei Unsinn, ein Gesetz zu vereinfachen, weil viele zu doof sind, das umzusetzen, hat vielleicht sogar recht! Keine Widerrede von mir. Aber nochmal der Hinweis: damit wird gesiebt und die Vielfalt ausgedünnt.



Starshine Pictures
Beiträge: 2658

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Starshine Pictures »

rainermann hat geschrieben: So 27 Mai, 2018 11:45 mir kommt das alles wie ein großes Sieb vor
Natürlich. Oder hast du gedacht die bauen so ein Monsterregelwerk um den armen kleinen Bürger vor der bösen Datensammelmafia zu beschützen?
*Aktuell in Vaterschaftspause*
Zuletzt geändert von Starshine Pictures am So 27 Mai, 2018 14:55, insgesamt 1-mal geändert.



blickfeld

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von blickfeld »

die verschwörungstheorien, die hier rausgehauen werden, tun echt ein wenig weh...



Framerate25
Beiträge: 1402

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Framerate25 »

blickfeld hat geschrieben: So 27 Mai, 2018 14:53 die verschwörungstheorien, die hier rausgehauen werden, tun echt ein wenig weh...
...spricht der Pauschalrealistiker!

Sorry, das soll jetzt keine Anmache sein, ganz im Gegenteil. Ein Stück weit hast Du ja recht. Aber leider ist das“Sieb“, das schwerwiegendere Argument, da eine großartige Künstlerin in meinem Umfeld selbst aussortiert wurde, da sie den Aufwand nicht wuppen konnte. Dazu wurde sie von der KSK abgelehnt durch alle Instanzen- weil ihr klassisches Fotografenhandwerk unterstellt wurde.
Durch all das, wie Rainermann geschrieben, war es finanziell nicht zu stemmen.

Sehr schade und ärgerlich. Was ist bloß aus unserer Gesellschaft geworden?
Grüßle
FR25 👩‍🎨



handiro
Beiträge: 3259

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von handiro »

Also ich habe erstmal keine Probleme mit dem Machwerk dsgvo. Als erstes kamen nämlich die letzten Tage ein Haufen emails von Spammern die ich schon lange loswerden wollte und somit hat sich mein Spam Aufkommen deutlich verringert. Zum zweiten konnte ich mich bei einem Haufen sonstigen Marketingmülls aus-opten, auch sehr gut.

Jetzt schaumermal was noch so kommt. Die Werbebranche kann von mir aus wegbrechen. Wer glaubt, das Indernett finanziere sich nur mit Werbung...bitte sehr.
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



blickfeld

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von blickfeld »

Framerate25 hat geschrieben: So 27 Mai, 2018 15:21
blickfeld hat geschrieben: So 27 Mai, 2018 14:53 die verschwörungstheorien, die hier rausgehauen werden, tun echt ein wenig weh...
...spricht der Pauschalrealistiker!

Sorry, das soll jetzt keine Anmache sein, ganz im Gegenteil. Ein Stück weit hast Du ja recht. Aber leider ist das“Sieb“, das schwerwiegendere Argument, da eine großartige Künstlerin in meinem Umfeld selbst aussortiert wurde, da sie den Aufwand nicht wuppen konnte. Dazu wurde sie von der KSK abgelehnt durch alle Instanzen- weil ihr klassisches Fotografenhandwerk unterstellt wurde.
Durch all das, wie Rainermann geschrieben, war es finanziell nicht zu stemmen.

Sehr schade und ärgerlich. Was ist bloß aus unserer Gesellschaft geworden?
nun ja, wer als photografin / photokünstlerin aufgeben muss, sollte nicht die datenrechtsverordnung vorschieben. denn da hat sich erstmal nicht wirklich viel getan.
wenn man bei der ksk nachweisen kann, dass man photokunst macht und mehrere ausstellungen hatte, sollte man ansich hereinkommen. pauschal unterscheiden die zwar erst einmal, ob studiert und künstlerischen hintergrund oder ausbildungsberuf und handwerklichen hintergrund, jedoch mit ausstellungen als beweiß kommt man eigentlich da auch so rein.
aber das jetzt so darzustellen, als wäre es allein das "böse" neue gesetzt halt ich für wenig haltbar.



rainermann
Beiträge: 1722

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von rainermann »

Hab heute mal ein wenig gesurft. Einige Seiten gefunden, die immer noch lediglich ein Impressum haben bzw. den Link im Impressum versteckt. Öfters auch Datenschutzerklärungen gefunden, die SSL aufzählen, deren Seite aber nicht auf SSL läuft. Bei einem großen Handwerksbetrieb sind im Text sogar noch Platzhalter drin (...). Solche Stilblüten entstehen halt durch Leute von nebenan, die keine IT-Spezis sind und hilfesuchend Textgeneratoren blind nutzen.
Wenn ich auf verschiedenen Seiten immer wieder den gleichen Satz "Für XY ist der Schutz und die Vertraulichkeit Ihrer Daten von besonderer Bedeutung." lese, wirkt das für mich nur noch wie Realsatire. Aber nicht wirklich lustig, weil dahinter die Unsicherheit steht, halt so einen Textgenerator-Erzeugnis blind übernehmen zu müssen, um ja nichts falsch zu machen.



blickfeld

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von blickfeld »

rainermann hat geschrieben: So 27 Mai, 2018 23:43 Hab heute mal ein wenig gesurft. Einige Seiten gefunden, die immer noch lediglich ein Impressum haben bzw. den Link im Impressum versteckt. Öfters auch Datenschutzerklärungen gefunden, die SSL aufzählen, deren Seite aber nicht auf SSL läuft. Bei einem großen Handwerksbetrieb sind im Text sogar noch Platzhalter drin (...). Solche Stilblüten entstehen halt durch Leute von nebenan, die keine IT-Spezis sind und hilfesuchend Textgeneratoren blind nutzen.
Wenn ich auf verschiedenen Seiten immer wieder den gleichen Satz "Für XY ist der Schutz und die Vertraulichkeit Ihrer Daten von besonderer Bedeutung." lese, wirkt das für mich nur noch wie Realsatire. Aber nicht wirklich lustig, weil dahinter die Unsicherheit steht, halt so einen Textgenerator-Erzeugnis blind übernehmen zu müssen, um ja nichts falsch zu machen.
dafür kann halt das gesetz nichts, wenn leute, die sich nicht damit auskennen, eine webseite betreiben. ist halt genauso wie die vielen die meinen, wozu eine professionelle betreuung, ich kann meinen server selbst betreuen, ohne auch nur die geringste ahnung zu haben. wenn diese server dann offen sind wie ein scheunentor haftet zurecht der betreiber dafür.
itbetreuung kostet halt entweder gelt und/oder zeit. wer dazu nicht bereit ist, sollte es halt auch nicht anfangen. meine meinung.



Pianist
Beiträge: 8378

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Pianist »

blickfeld hat geschrieben: Mo 28 Mai, 2018 02:40 dafür kann halt das gesetz nichts, wenn leute, die sich nicht damit auskennen, eine webseite betreiben. ist halt genauso wie die vielen die meinen, wozu eine professionelle betreuung, ich kann meinen server selbst betreuen, ohne auch nur die geringste ahnung zu haben. wenn diese server dann offen sind wie ein scheunentor haftet zurecht der betreiber dafür.
itbetreuung kostet halt entweder gelt und/oder zeit. wer dazu nicht bereit ist, sollte es halt auch nicht anfangen. meine meinung.
Aber wie weit willst Du das treiben? Wie viel Geld soll ein kleiner Unternehmer oder Freiberufler versenken, nur weil das ganze "Drumherum" immer komplizierter wird? Mir würde es schon missfallen, wenn ich einen Buchhalter oder Steuerberater bezahlen müsste. Aus meiner Sicht muss es für einen durchschnittlich intelligenten kleinen Unternehmer oder Freiberufler möglich sein, sich um diese Sachen selbst zu kümmern. Ich habe jedoch mittlerweile den Verdacht, dass die Regeln bewusst immer komplizierter gemacht werden, um Juristen und Beratern das Einkommen zu sichern. In einer idealen Gesellschaft dürfte es weder Rechtsanwälte noch Steuerberater geben.

Zurück zum Datenschutz: Warum muss eigentlich jeder diese ellenlangen Erklärungen veröffentlichen, wo doch ohnehin nur Selbstverständlichkeiten drinstehen? Heute weiß jedes Kind, dass Dinge wie IP-Adressen übertragen werden, wenn man eine Internetseite aufruft. Als nächstes muss man vermutlich noch eine Erklärung zur Teilnahme am Straßenverkehr veröffentlichen: "§1 Kundenbesuche: Wenn ich einen Kunden besuche, und dazu einen Personenkraftwagen einsetze, werde ich mich an sämtliche Regeln der Straßenverkehrsordnung halten".

Mir ist ja schon nicht klar, warum es sich bei IP-Adressen oder Kfz-Kennzeichen überhaupt um "personenbezogene Daten" halten soll, und zwar deshalb, weil ich als Normalbürger doch überhaupt nicht herausfinden kann, zu welcher Person ein Kfz-Kennzeichen oder eine IP-Adresse gehört. Dazu müsste ich ja erst mal einen Auskunftsanspruch gegenüber der zuständigen Stelle haben.

Ich finde es jedenfalls total blöd, wenn ich künftig zufällig im Film auftauchende Kfz-Kennzeichen verpixeln muss. Erstens komme ich mit der Tracking-Funktion des Filters "Whitness Protection" im Avid einfach nicht klar, und zweitens finde ich, dass dass Bild dadurch total entstellt wird. Letztendlich ist das ein Eingriff in meine gestalterische Freiheit.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Frank Glencairn
Beiträge: 22539

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Frank Glencairn »

Pianist hat geschrieben: Mo 28 Mai, 2018 07:58
Mir ist ja schon nicht klar, warum es sich bei IP-Adressen oder Kfz-Kennzeichen überhaupt um "personenbezogene Daten" halten soll, und zwar deshalb, weil ich als Normalbürger doch überhaupt nicht herausfinden kann, zu welcher Person ein Kfz-Kennzeichen oder eine IP-Adresse gehört. Dazu müsste ich ja erst mal einen Auskunftsanspruch gegenüber der zuständigen Stelle haben.
Natürlich sind IP und Kennzeichen keine personenbezogne Daten. Niemand weiß, wer von uns hier vor dem Rechner sitzt, wenn er die IP hat, im Auto kann auch weißgottwer sitzen. Das ist alles völliger Blödsinn.
Pianist hat geschrieben: Mo 28 Mai, 2018 07:58
Ich finde es jedenfalls total blöd, wenn ich künftig zufällig im Film auftauchende Kfz-Kennzeichen verpixeln muss. Erstens komme ich mit der Tracking-Funktion des Filters "Whitness Protection" im Avid einfach nicht klar, und zweitens finde ich, dass dass Bild dadurch total entstellt wird. Letztendlich ist das ein Eingriff in meine gestalterische Freiheit.
Niemand muß ein Kennzeichen verpixeln, auch wenn das immer wieder behauptet wird, ist das nur ein Mythos.
Man kann Kennzeichen nicht veröffentlichen, sie sind ja bereits öffentlich - und das ist keine Option, sie müssen öffentlich sein - versuch mal dein Kennzeichen zu verdecken, und schau wie weit du damit kommst :-)

Das Kennzeichen gehört nicht mal dem Halter, sondern der Zulassungsstelle.
Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung gegeben ist.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Roland Schulz
Beiträge: 3565

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Roland Schulz »

Wie sieht das eigentlich aus wenn ich eine Seite betreibe, welche keine kommerziellen Hintergründe verfolgt, keine Kontaktformulare/Scripte hat und auf der man "nur gucken" kann, zudem keine Personen oder persönliche Dinge Dritter dargestellt werden? Da brauchte ich bisher weder ein Impressum noch sonst was.
Wenn sich jetzt jemand auf meiner Seite Inhalte ansieht kann ich nachvollziehen, welche IP Adresse wann welchen Inhalt angesehen hat, damit erkenne ich aber noch nicht wer das war.
Nachdem wie ich das bis hierher aufgelöst habe gibt´s da doch kein Problem, oder?!

Trotzdem mal wieder ein "Paradebeispiel" der EU Aufwand zu erzeugen wo in dem Ausmaß keiner notwendig wäre, zudem keinen "Waschzettel" zu verteilen der als "Bedienungsanleitung" für den Ottonormalverbraucher direkt anwendbar wäre.



Pianist
Beiträge: 8378

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Pianist »

Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 28 Mai, 2018 08:32 Niemand muß ein Kennzeichen verpixeln, auch wenn das immer wieder behauptet wird, ist das nur ein Mythos.
Man kann Kennzeichen nicht veröffentlichen, sie sind ja bereits öffentlich - und das ist keine Option, sie müssen öffentlich sein - versuch mal dein Kennzeichen zu verdecken, und schau wie weit du damit kommst :-)

Das Kennzeichen gehört nicht mal dem Halter, sondern der Zulassungsstelle.
Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung gegeben ist.
Früher hätte ich Dir da vollumfänglich Recht gegeben. Heute könnte es aber sein, dass das anders ist. Nehmen wir mal an, ich stehe an der Straße und filme Nahverkehrsbusse, weil ich gerade einen Film für ein Nahverkehrsunternehmen mache. Da kann es ja durchaus mal vorkommen, dass vor oder neben dem Bus ein privater Pkw fährt. Es gibt durchaus Datenschützer, die der Meinung sind, dass es sich bei Kennzeichen um personenbezogene Daten handelt. Auch wenn nicht jeder beliebige Bürger bei der Zulassungsstelle nachfragen kann, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, reicht es wohl schon, wenn die Ehefrau des Fahrzeughalters das Kennzeichen im Film sieht und dadurch erkennt, dass ihr Mann irgendwann mal in der besagten Stadt gewesen sein muss, wovon sie nichts weiß...

Und so ganz grundsätzlich basiert die DS-GVO ja wohl auf der Grundannahme, dass es sich bei der Aufnahme von digitalen Bildern in jedem Fall um die Verarbeitung von Daten handelt, mal abgesehen vom rein privaten Filmen und Fotografieren.

Auf meine Nachfrage beim BMI habe ich übrigens seit anderthalb Wochen keine Antwort erhalten. Das sagt mir, dass man sich dort doch nicht mehr so ganz sicher ist, ob die in dem berühmten Schreiben getätigten Aussagen wirklich richtig sind, oder ob die Sache nicht doch etwas komplizierter ist...

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Framerate25
Beiträge: 1402

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Framerate25 »

Mit der DSGVO wollen die ja ursprünglich den Großen an den Kragen.

Nur sind die Großen eben erstens gut rechtlich aufgestellt und zweitens ist es den Schnurz, da man bei Registrierung/ Anmeldung (Facebook) deren AGB akzeptiert.
Also, DSGVO ausgehebelt.

Außer das ganz viele Leute, ganz viele Sorgen mehr haben, ist das Gesetz vielleicht gut gemeint aber eben halt wie immer nicht zuende gedacht worden.

Spätestens wenn die Policengeschichte kommt wird’s noch dunkler.

Der Letzte macht das Licht aus.
Grüßle
FR25 👩‍🎨



Frank Glencairn
Beiträge: 22539

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Frank Glencairn »

Pianist hat geschrieben: Mo 28 Mai, 2018 08:56 Es gibt durchaus Datenschützer, die der Meinung sind, dass es sich bei Kennzeichen um personenbezogene Daten handelt.
Gottseidank sind wir hier nicht auf irgendwelche zufälligen Meinungen von sogenannten Datenschützern angewiesen, das haben die Gerichte schon mehrfach geklärt.

Da zu Beispiel: https://www.datenschutz.eu/urteile/Land ... -20070510/
Sapere aude - de omnibus dubitandum
Zuletzt geändert von Frank Glencairn am Mo 28 Mai, 2018 09:15, insgesamt 2-mal geändert.



Pianist
Beiträge: 8378

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Pianist »

Dieses Urteil ist aber elf Jahre alt. Da wäre es mal interessant zu wissen, wie das heute läuft.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Frank Glencairn
Beiträge: 22539

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Frank Glencairn »

Ich hab auch schon gehört, daß manche meinen verpixeln sein Urkundenfälschung/Kennzeichenmissbrauch (Beeinträchtigung der Erkennbarkeit, Veränderung oder Entfernung - Abs. 1 Nr. 3) - jetzt kannst du es dir aussuchen, nach was du verklagt werden willst ;-)
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Pianist
Beiträge: 8378

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Pianist »

Lustige Vorstellung. Das wäre ja nur der Fall, wenn sich die Pixel immer vor dem echten Kennzeichen in der Realität bewegen würden... :-)

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Roland Schulz
Beiträge: 3565

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Roland Schulz »

Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 28 Mai, 2018 08:32 Niemand muß ein Kennzeichen verpixeln, auch wenn das immer wieder behauptet wird, ist das nur ein Mythos.
Man kann Kennzeichen nicht veröffentlichen, sie sind ja bereits öffentlich - und das ist keine Option, sie müssen öffentlich sein - versuch mal dein Kennzeichen zu verdecken, und schau wie weit du damit kommst :-)

Das Kennzeichen gehört nicht mal dem Halter, sondern der Zulassungsstelle.
Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung gegeben ist.
Hmm, da wäre ich mir jetzt aber auch nicht 100% sicher dass man Kennzeichen einfach überall aufnehmen und abbilden darf, damit ist ein Fahrzeug im Zweifelsfall schon irgendwo zuzuordnen und eine automatische Auswertung und Verarbeitung ist auch vielerorts möglich und wird durchgeführt (A, CH, GB..., teils in Parkhäusern und zur Geschwindigkeitskontrolle (Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Messpunkten) - D ???).
Der Halter ist im Zweifelsfall für das was mit dem Fahrzeug passiert verantwortlich und haftbar. Fährt irgendwer dreimal mit dem einen Kennzeichen zu schnell und du behauptest du bist nicht gefahren weil a) die Sonnenblende groß und b) die Sonnenbrille das halbe Gesicht verhüllt kriegste im Wiederolungsfall ganz schnell nen Fahrtenbuch zum zukünftigen Nachweis auferlegt!

Ich habe zudem mal ein Foto von einem Fischerhafen verkauft (zufällig "gute Stimmung" bzgl. Licht) und musste dazu alle vollständig sichtbaren Bootskennzeichnungen "ändern", d.h. die richtigen waren nicht zulässig und ganz ohne wollten die das Bild auch nicht.



blickfeld

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von blickfeld »

Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 28 Mai, 2018 08:32 Natürlich sind IP und Kennzeichen keine personenbezogne Daten. Niemand weiß, wer von uns hier vor dem Rechner sitzt, wenn er die IP hat, im Auto kann auch weißgottwer sitzen. Das ist alles völliger Blödsinn.

da widerspreche ich mal. ipadressen sind definitiv nach der neuen datenschutzverordnung personenrelevante daten, mehr dazu auch gleich. ich persönlich hatte es aber auch so bei den kennzeichen vor der neuen verordnung verstanden. da gab es glaube ich auch ein gerichtsurteil, bei dem jemand strafe zahlen musste, weil er ein dashcamvideoveröffentlich hatte auf youtube, bei dem nicht die kennzeichen verpixelt waren und ein fahrzeughalter geklagt hatte. das ist gerade aber komplettes halbwissen mit dem kennzeichen.
roland schulz hat geschrieben:Wie sieht das eigentlich aus wenn ich eine Seite betreibe, welche keine kommerziellen Hintergründe verfolgt, keine Kontaktformulare/Scripte hat und auf der man "nur gucken" kann, zudem keine Personen oder persönliche Dinge Dritter dargestellt werden? Da brauchte ich bisher weder ein Impressum noch sonst was.
Wenn sich jetzt jemand auf meiner Seite Inhalte ansieht kann ich nachvollziehen, welche IP Adresse wann welchen Inhalt angesehen hat, damit erkenne ich aber noch nicht wer das war.
Nachdem wie ich das bis hierher aufgelöst habe gibt´s da doch kein Problem, oder?!

Trotzdem mal wieder ein "Paradebeispiel" der EU Aufwand zu erzeugen wo in dem Ausmaß keiner notwendig wäre, zudem keinen "Waschzettel" zu verteilen der als "Bedienungsanleitung" für den Ottonormalverbraucher direkt anwendbar wäre.
war auch schon vor dem neuen gesetz illegal. in deutschland brauchte jede kommerzielle webseite ein impressum.
pianist hat geschrieben: Früher hätte ich Dir da vollumfänglich Recht gegeben. Heute könnte es aber sein, dass das anders ist. Nehmen wir mal an, ich stehe an der Straße und filme Nahverkehrsbusse, weil ich gerade einen Film für ein Nahverkehrsunternehmen mache. Da kann es ja durchaus mal vorkommen, dass vor oder neben dem Bus ein privater Pkw fährt. Es gibt durchaus Datenschützer, die der Meinung sind, dass es sich bei Kennzeichen um personenbezogene Daten handelt. Auch wenn nicht jeder beliebige Bürger bei der Zulassungsstelle nachfragen kann, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, reicht es wohl schon, wenn die Ehefrau des Fahrzeughalters das Kennzeichen im Film sieht und dadurch erkennt, dass ihr Mann irgendwann mal in der besagten Stadt gewesen sein muss, wovon sie nichts weiß...

Und so ganz grundsätzlich basiert die DS-GVO ja wohl auf der Grundannahme, dass es sich bei der Aufnahme von digitalen Bildern in jedem Fall um die Verarbeitung von Daten handelt, mal abgesehen vom rein privaten Filmen und Fotografieren.

Auf meine Nachfrage beim BMI habe ich übrigens seit anderthalb Wochen keine Antwort erhalten. Das sagt mir, dass man sich dort doch nicht mehr so ganz sicher ist, ob die in dem berühmten Schreiben getätigten Aussagen wirklich richtig sind, oder ob die Sache nicht doch etwas komplizierter ist...

Matthias
das bmi hat auf seiner homepage geschrieben, dass das kug vor der neuen datenschutzverordnung gilt, matthias. seit dem 11.05.2018 ist das online:
gab es zuerst eine eigene seite für. jetzt steht es in den faqs: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... 9.2_cid295

zurück zu dem punkt mit der ipadresse und warum die datenschutzverordnung wichtig ist: große schlagwort ist unter anderem reclaim your data.
es geht darum, dass viele webseiten z.b. google analytics verwendetet haben, das trafficauswerttool mit dem der webseiten betreiber persönliche daten kostenlos an google weitergeleitet hatte, ohne dass es den meisten webseitebetreibern überhaupt klar war oder interessiert hat, was mit den daten passiert. es geht darum, dass man nach dem neuen datenschutzrecht eben die möglichkeit hat, diesem zu widersprechen und das dann die daten nicht ausgewertet werden dürfen. und dass ich nicht gezwungen werden kann, das mit der agb zu akzeptieren, da solche aktionen eben nicht mit der agb geknüpft werden kann. heute muss eine webseite auch nutzbar sein, wenn ich dem nicht einwillige. ein extrem wichtiger schritt. gibt noch viele andere gute gründe.
und ein durchschnittlich intelligenter mensch kann die neue datenschutzverordnung stemmen. er muss sich halt nur in die materie einarbeiten. und es ist gut so, dass endlich mehr wert auf dem schutz der daten im internet gelegt werden.
wie das ganze dann später kontrolliert und dem nachgegangen wird, ist halt noch eine andere geschichte.
nicht umsonst werden gerade facebook, google & co von datenschutzsktivisten verklägt, weil sie sich eben versuchen, um diese sachen herumzudrücken.



Pianist
Beiträge: 8378

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Pianist »

Roland Schulz hat geschrieben: Mo 28 Mai, 2018 09:18 Ich habe zudem mal ein Foto von einem Fischerhafen verkauft (zufällig "gute Stimmung" bzgl. Licht) und musste dazu alle vollständig sichtbaren Bootskennzeichnungen "ändern", d.h. die richtigen waren nicht zulässig und ganz ohne wollten die das Bild auch nicht.
Das finde ich dann aber wirklich zu weitreichend. Kennzeichen von Fischerbooten sind wohl eher keine personenbezogenen, sondern unternehmensbezogene Daten. Und die sind in diesem Zusammenhang nicht geschützt. Ich würde ja auch nicht die Nummer einer Lokomotive verpixeln.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



dienstag_01
Beiträge: 13368

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von dienstag_01 »

IP-Adressen sind im Sinne der DSVGO sehr wohl personenbezogene Daten.

Hier mal ein Auszug aus der GDPR:
Ein sehr diskutiertes Thema ist die IP-Adresse. DSGVO sagt, daß die IP-Adressen für personenbezogene Daten erhalten werden sollen, denn diese gehören zu der Kategorie der „Online-Identifizierung“. Natürlich, falls der dynamischen IP-Adresse – die sich jedes Mal verändert, wenn eine Person sich zu einem Netzwerk anschließt – es ist noch diskutiert, ob diese zur Identifizierung einer Person führen kann. Zurzeit erhält die Verordnung auch diesen Typ von Adressen für personenbezogene Daten. Die Logik hinter diesem Beschluss ist relativ einfach. Der Lieferant der Internetdienstleistung hat ein Register mit dynamischen vorläufigen IP-Adressen und weißt wem jede davon zugeteilt wurde. Der Besitzer einer Webseite hat ein Register mit den von einer bestimmten dynamischen IP-Adresse zugegriffenen Seiten (aber verfügt über keine anderen Daten, die zur Identifizierung der Person führen). Wenn diese beiden Informationen zusammengefügt sind, könnte der Besitzer der Webseite die Person hinter einer bestimmten IP-Adresse identifizieren. Trotzdem gibt es wenige Chancen um dieses Szenario Realität zu werden, denn der Lieferant der Informationen muss einige gesetzliche Bedingungen erfüllen, bevor dieser die Informationen einem Besitzer einer Webseite liefern könnte. Die Schlussfolgerung bleibt, daß alle IP-Adressen für personenbezogene Daten erhalten werden sollten, damit sie in Übereinstimmung mit den Vorschriften der DSGVO sind.
Quelle: https://eugdprcompliant.com/de/personenbezogene-daten/

Wenn man sich erinnert, auf welcher Basis die erste Abmahnwelle wegen illegaler Downloads (eigentlich Uploads) von Musik und Filmen stattgefunden hat (nämlich IP-Adresse), kann man diese Herangehensweise möglicherweise verstehen.
Man kann sich aber auch darüber Gedanken machen, auf welcher Datenbasis heutzutage Drohnenangriffe ausgelöst werden. Ein Handy wählt sich täglich an verschiedenen Orten für wenige Sekunden/Minuten ein, sonst ist es Offline - sehr verdächtig. Oder anders: Die Identifizierung von Personen aus dem gesammelten Datenwust heraus ist eines der ganz großen Themen. Und zwar auf dem ganzen Feld zwischen simpler (kommerzieller) Werbung und umfassender Überwachung.



blickfeld

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von blickfeld »

Frank Glencairn hat geschrieben: Mo 28 Mai, 2018 09:07
Pianist hat geschrieben: Mo 28 Mai, 2018 08:56 Es gibt durchaus Datenschützer, die der Meinung sind, dass es sich bei Kennzeichen um personenbezogene Daten handelt.
Gottseidank sind wir hier nicht auf irgendwelche zufälligen Meinungen von sogenannten Datenschützern angewiesen, das haben die Gerichte schon mehrfach geklärt.

Da zu Beispiel: https://www.datenschutz.eu/urteile/Land ... -20070510/
und da gibt es ein späteres urteil, dass es z.b. im bezug auf kennzeichen und dashcams als personenbezogenes identifikationsmittel dargestellt haben:
Ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz liegt laut dem Verwaltungsgericht Ansbach (12.08.2014, Az. AN 4 K 13.01634) dann vor, wenn mit einer Dashcam Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später zu veröffentlichen (Internet, Youtube, Facebook, ...)...



Roland Schulz
Beiträge: 3565

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Roland Schulz »

Hiernach (auch schon älter) sollte es mit KFZ Kennzeichen tatsächlich "kaum" Probleme geben:
https://www.rechtambild.de/2014/09/foto ... ment-60703

Mit den IP Adressen wäre es sehr ähnlich - als Privatmann komme ich auch nicht an die Person, die sich zur Zeit x mit der IP Adresse y auf meiner Seite befand.
Da muss schon ein schwerer Verstoß vorliegen und ein Gericht muss beim Provider die Herausgabe der tatsächlich personenbezognen Daten fordern. Bis dahin sind die Daten (IP...) nur eine Referenz auf nicht unmittelbar einsehbare Daten.



Frank Glencairn
Beiträge: 22539

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Frank Glencairn »

dienstag_01 hat geschrieben: Mo 28 Mai, 2018 09:21 IP-Adressen sind im Sinne der DSVGO sehr wohl personenbezogene Daten.
Woran man sehen kann, was für ein unausgegorener Mist die DSVGO ist.

Es gibt meines Wissens keine einzige Möglichkeit von einer IP, auf die Person vor dem Rechner zu schließen.
Eine IP kann immer nur Geräte bezogen sein, niemals Personen bezogen - sprich die "Telefonnummer" des Routers.
Wer tatsächlich vor dem Rechner sitzt, bleibt völlig unbekannt. Genau wie beim Auto - da können auch Frau, Kinder, Verwandschaft oder sonstwer drin sitzen, da nutzt mir das Kennzeichen gar nix.
blickfeld hat geschrieben: Mo 28 Mai, 2018 09:23
und da gibt es ein späteres urteil, dass es z.b. im bezug auf kennzeichen und dashcams als personenbezogenes identifikationsmittel dargestellt haben:
Ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz liegt laut dem Verwaltungsgericht Ansbach (12.08.2014, Az. AN 4 K 13.01634) dann vor, wenn mit einer Dashcam Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später zu veröffentlichen (Internet, Youtube, Facebook, ...)...
Und das ist ein Gutes Beispiel für die mangelnde Rechtssicherheit, aufgrund handwerklich schlampiger Gesetze.
Ob Kennzeichen verpixelt werden müssen oder nicht, hängt offensichtlich von der Meinung des jeweiligen Richters ab.
Dummerweise kenne ich die Meinung vorher nicht - und kann mich auch nicht an anderen Urteilen orientieren - sprich Recht ist in diesem Land ein reines Glücksspiel.
Sapere aude - de omnibus dubitandum
Zuletzt geändert von Frank Glencairn am Mo 28 Mai, 2018 09:52, insgesamt 1-mal geändert.



rainermann
Beiträge: 1722

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von rainermann »

blickfeld hat geschrieben: Mo 28 Mai, 2018 09:19ein durchschnittlich intelligenter mensch kann die neue datenschutzverordnung stemmen. er muss sich halt nur in die materie einarbeiten.
kann er vielleicht in der Theorie. Ich kann es nicht selbständig und ein mir bekannter Rechtsanwalt, der nichts mit IT zu tun hat, auch nicht. Wenn ich jetzt als gelernter Regisseur so doof bin, wie ein Rechtsanwalt, ist es halt so. In dem Gesetz steht z.B. nichts von Google Fonts. Woher soll z.B. ein Jurist OHNE Fachkenntnisse im IT-Bereich wissen, wie das mit Google Fonts funktioniert? Du sagst, Gesetz ist Gesetz und verteidigst es immer wieder. Kann man grundsätzlich nichts dagegen sagen. Bei mir steht halt erst mal der gesunde Menschenverstand im Vordergrund und die Empathie für den kleinen Blogger, Kofferraumproduzent und die Häkel-Hausfrau von Nebenan, die als Bürger von diesem Gesetz für den Bürger erschlagen werden. Ausdrücklich möchte ich auch die vielen Webseiten einschließen, die komplett unkommerziell unter z.T. großem zeitlichen Aufwand für eine wichtige, kulturelle Vielfalt sorgen. Beispiel: Die Seite von Filmkritiker und Buchautor Christian Kessler. Momentan offline.
Ich selbst habe inzwischen meinen DSDSGNTM-Text online, trotzdem werde ich nicht die Augen schließen und denken "wer's nicht kann, soll's sein lassen." Eine solche Einstellung ist mir zuwider und könnte ich auch nicht mit meinem Beruf als Filmemacher vereinbaren.



Frank Glencairn
Beiträge: 22539

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von Frank Glencairn »

rainermann hat geschrieben: Mo 28 Mai, 2018 09:49 Du sagst, Gesetz ist Gesetz und verteidigst es immer wieder. Kann man grundsätzlich nichts dagegen sagen.
Nur weil ein Gesetz, Gesetz ist, heißt das noch lange nicht, daß es auch Recht ist.

Unzählige Gesetze mußten vom BVG kassiert werden, weil sie total Verfassungswidrig, und damit illegal waren.
Solange es keine persönliche Haftung für Gesetzgeber gibt, können die erst mal machen was sie wollen, und das hat dann oft jahrelang völlig illegal Bestand, bis einer mal den Nerv (und das Geld) hat, das durchzuklagen. Aber eigentlich sollte das in einem angeblichen "Rechtsstaat" nicht Aufgabe des Bürgers sein.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



dienstag_01
Beiträge: 13368

Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Beitrag von dienstag_01 »

rainermann hat geschrieben: Mo 28 Mai, 2018 09:49
blickfeld hat geschrieben: Mo 28 Mai, 2018 09:19ein durchschnittlich intelligenter mensch kann die neue datenschutzverordnung stemmen. er muss sich halt nur in die materie einarbeiten.
kann er vielleicht in der Theorie. Ich kann es nicht selbständig und ein mir bekannter Rechtsanwalt, der nichts mit IT zu tun hat, auch nicht. Wenn ich jetzt als gelernter Regisseur so doof bin, wie ein Rechtsanwalt, ist es halt so. In dem Gesetz steht z.B. nichts von Google Fonts. Woher soll z.B. ein Jurist OHNE Fachkenntnisse im IT-Bereich wissen, wie das mit Google Fonts funktioniert? Du sagst, Gesetz ist Gesetz und verteidigst es immer wieder. Kann man grundsätzlich nichts dagegen sagen. Bei mir steht halt erst mal der gesunde Menschenverstand im Vordergrund und die Empathie für den kleinen Blogger, Kofferraumproduzent und die Häkel-Hausfrau von Nebenan, die als Bürger von diesem Gesetz für den Bürger erschlagen werden. Ausdrücklich möchte ich auch die vielen Webseiten einschließen, die komplett unkommerziell unter z.T. großem zeitlichen Aufwand für eine wichtige, kulturelle Vielfalt sorgen. Beispiel: Die Seite von Filmkritiker und Buchautor Christian Kessler. Momentan offline.
Ich selbst habe inzwischen meinen DSDSGNTM-Text online, trotzdem werde ich nicht die Augen schließen und denken "wer's nicht kann, soll's sein lassen." Eine solche Einstellung ist mir zuwider und könnte ich auch nicht mit meinem Beruf als Filmemacher vereinbaren.
Ich denke, irgendwie haben hier die meisten verstanden, dass für dich nicht der *Mensch*, sondern der *bloggende und häkelnde Internet-Mensch* im Zentrum steht. Reicht dann auch mal wieder ;)



 Aktuelle Beiträge [alle Foren]
 
» Warnung vor LED-Leuchten mit internem Akku
von MK - Di 10:09
» Dji Osmo Action 4 Native Iso
von -paleface- - Di 9:24
» Wie Dune Teil 2 entstand - DoP Greig Fraser und Hans Zimmer im Interview
von markusG - Di 9:23
» After Effects CS6 Green Screen Frage
von -paleface- - Di 8:32
» IDEENFINDUNG: Wie man spannende Filme entwickelt! mit Vi-Dan Tran (Actiondesigner DUNE)
von 7River - Di 7:44
» Was schaust Du gerade?
von Frank Glencairn - Di 7:30
» ZRAW - Allgemeines und Umwandlung
von roki100 - Mo 22:49
» Apple setzt auf lokale KIs in iPhone, iPad und Mac
von Jost - Mo 20:48
» Sony Alpha 9 III Sensor Test: Shutter, Debayering und Dynamik
von iasi - Mo 20:35
» Panasonic AG AC 90 Zubehörschuh
von martin2 - Mo 16:53
» Zu verkaufen Viltrox 56mm 1.4 Viltrox 85mm 1.8 MKII Fuji X mount
von Jörg - Mo 14:27
» Musk macht GROK zu Open Scource
von SamSuffy - Mo 13:09
» The Next Big Thing? LED-Riesenkugel Sphere will Massen-Immersion neu definieren
von Alex - Mo 13:08
» Mocha Pro 2024 integriert 3D-Tracking von SynthEyes
von slashCAM - Mo 13:00
» Was hast Du zuletzt gekauft?
von Funless - Mo 12:54
» Software Tools für Productivity
von Frank Glencairn - Mo 12:51
» welches mikro für live-konzerte?
von Skeptiker - Mo 11:11
» Mikrohalterung Sony FS5 und Z150
von nicecam - Mo 11:05
» Apple Vision Pro: Verkaufsstart (USA) ab Februar für 3.499,- Dollar + neuer Werbeclip
von Frank Glencairn - Mo 9:18
» Drohne bauen, die nicht zu orten ist …?
von Jalue - So 22:02
» Werbung - es geht auch gut ;) Sammelthread
von 7River - So 17:07
» Monitor-Leuchte als Alternative zur Tischlampe ? - Quntis ScreenLinear Pro
von Jack43 - So 16:14
» Oppenheimer - inhaltlich und spirituell
von Frank Glencairn - So 15:43
» - Erfahrungsbericht - DJI Pocket 3
von klusterdegenerierung - So 13:20
» LG investiert 1 Milliarde Dollar in OLED-Produktion
von slashCAM - So 11:36
» 30-300mm T4 Cinezoom von Viltrox
von rush - So 8:03
» Revolutionäre Video-KI Sora soll noch dieses Jahr kommen
von Alex - So 7:49
» Wenn nennt man die Musik?
von Alex - So 7:29
» 7Artisans Sprite 24-96mm T2.9 - 4x Cinezoom für S35
von roki100 - Sa 22:57
» Was hörst Du gerade?
von klusterdegenerierung - Sa 20:42
» Biete: Manfrotto MH057M0-Q5 Kugelkopf
von beiti - Sa 18:17
» Suche LUT names Acuity
von jojo1243 - Sa 17:40
» Plant Nikon eine REDCODE RAW-Offensive zur NAB 2024?
von iasi - Sa 14:57
» The Crow — Rupert Sanders
von Gol - Sa 12:09
» Lohnt Kauf Canon HV40
von Bruno Peter - Sa 12:00