Seite 1 von 1

Tagesschau-Ausschnitte lizenzieren oder durch Zitatrecht gedeckt?

Verfasst: Do 24 Aug, 2017 19:10
von RLX-Devlin
Hallo,

Ich habe eine Frage bzgl. Zitierrecht in Dokumentarfilmen:

Ist es vom Zitatrecht gedeckt, wenn ich kurze Anmoderationen aus der Tagesschau im Rahmen von etwa 5-10 Sekunden in einen eigenen Dokumentarfilm einbaue? Klar ist natürlich, dass die Quelle korrekt angegeben und als Zitat erkennbar ist und die Szene im Film darauf Stellung bezieht bzw. sich kritisch damit auseinandersetzt? Ergo, dass das zitierte Material in einem Kontext mit Schöpfungshöhe eingebettet ist und nicht standalone und kontextlos kopiert wird.

Der gesamte Dokumentarfilm wird nachher unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht. Ich nehme an, dass die zitierten Tagesschaubeiträge diese Lizenz nachher nicht unmöglich machen, da das Tagesschaumaterial ja nicht lizensiert wurde. Oder sehe ich das falsch?

Der Umfang der Zitate sind 5 Anmoderationen die insgesamt 30 Sekunden dauern (ohne Ton) in einer insgesamt 18-minütigen Doku.

Ich habe einen Anwalt gefragt, der gesagt hat: "Es kommt darauf an!" Zitat:
"Zulässig ist ein Zitat danach nur, wenn das Zitat der geistigen Auseinandersetzung dient, und zwar als Beleg oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen des Zitierenden. Der Zitierende soll sich nicht lediglich eigene Ausführungen ersparen. Es muss also eine innere Verbindung zwischen dem Zitierten und den eigenen Ausführungen des Zitierenden hergestellt werden (BGH, Urt. v. 29.04.2010 – I ZR 69/08). "

Ich habe die Tagesschauredaktion gefragt, die gesagt hat: "Muss man lizenzieren wegen Urheberrechten und Rechten am eigenen Bild!"

Beide Antworten waren also erwartbar. Aber das Zitierrecht erlaubt ja die eingeschränkte Nutzung von geschützten Material.
Also was nun?

Danke.

Re: Tagesschau-Ausschnitte lizenzieren oder durch Zitatrecht gedeckt?

Verfasst: Sa 26 Aug, 2017 04:59
von Jalue
Wenn sich die Sache so verhält, wie du sie beschreibst, dein Film also ganz direkt inhaltlich auf den Ausschnitt Bezug nimmt (ex negativo: es sich nicht um den Versuch handelt dein Werk einfach nur gestalterisch aufzupeppen, weil du gerne Frau Merkel im Bild hättest o.ä.), dann könnte die Verwendung durch das Zitatrecht gedeckt sein.

Könnte, wohlgemerkt, denn das Zitatrecht ist eine grausame Grauzone, wie dein Anwalt ja auch klargestellt hat. Immer eine Frage der Einzelfallbewertung, ähnlich wie das Recht am eigenen Bild.

Ich an deiner Stelle würde wie folgt entscheiden:

a) Der Film ist eine kommerzielle Produktion. Dann würde ich eine Lizenz für den Ausschnitt erwerben, bei fünf Sekunden dürften die Kosten überschaubar bleiben.

b) Der Film ist ein NoBudget-Projekt. Dann würde ich auf den Ausschnitt verzichten, wozu das Risiko einer Abmahnung oder eines Rechtstreits eingehen? Kreativ über einen Workaround nachdenken, z.B. ein paar Außenbilder vom ARD-Haupstadtstudio drehen und den einen Satz aus der Moderation als Textzitat einblenden.

Re: Tagesschau-Ausschnitte lizenzieren oder durch Zitatrecht gedeckt?

Verfasst: Sa 26 Aug, 2017 09:59
von handiro
oder Du machst genau das: "Zulässig ist ein Zitat danach nur, wenn das Zitat der geistigen Auseinandersetzung dient, und zwar als Beleg oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen des Zitierenden. Der Zitierende soll sich nicht lediglich eigene Ausführungen ersparen. Es muss also eine innere Verbindung zwischen dem Zitierten und den eigenen Ausführungen des Zitierenden hergestellt werden."

und hältst Dich genau daran, hast eine gewerbliche rechtsschutz vs und die zeit das ggf bis zum bgh durchzufechten.

Re: Tagesschau-Ausschnitte lizenzieren oder durch Zitatrecht gedeckt?

Verfasst: Sa 26 Aug, 2017 10:24
von dienstag_01
Jalue hat geschrieben: Sa 26 Aug, 2017 04:59 Wenn sich die Sache so verhält, wie du sie beschreibst, dein Film also ganz direkt inhaltlich auf den Ausschnitt Bezug nimmt (ex negativo: es sich nicht um den Versuch handelt dein Werk einfach nur gestalterisch aufzupeppen, weil du gerne Frau Merkel im Bild hättest o.ä.), dann könnte die Verwendung durch das Zitatrecht gedeckt sein.

Könnte, wohlgemerkt, denn das Zitatrecht ist eine grausame Grauzone, wie dein Anwalt ja auch klargestellt hat. Immer eine Frage der Einzelfallbewertung, ähnlich wie das Recht am eigenen Bild.

Ich an deiner Stelle würde wie folgt entscheiden:

a) Der Film ist eine kommerzielle Produktion. Dann würde ich eine Lizenz für den Ausschnitt erwerben, bei fünf Sekunden dürften die Kosten überschaubar bleiben.

b) Der Film ist ein NoBudget-Projekt. Dann würde ich auf den Ausschnitt verzichten, wozu das Risiko einer Abmahnung oder eines Rechtstreits eingehen? Kreativ über einen Workaround nachdenken, z.B. ein paar Außenbilder vom ARD-Haupstadtstudio drehen und den einen Satz aus der Moderation als Textzitat einblenden.
Dieser Beitrag zeigt eigentlich sehr schön, zu welcher Verwirrung unter Druck geratenes Denken fähig ist. Grandios.

Re: Tagesschau-Ausschnitte lizenzieren oder durch Zitatrecht gedeckt?

Verfasst: Sa 26 Aug, 2017 12:53
von Jalue
Jetzt gerät mein Denken tatsächlich unter Druck, denn ich kann dir nicht folgen. Bitte erleuchte mich.