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Darsteller Vertrag & Nutzungsrecht

Verfasst: Do 18 Mai, 2017 23:56
von Frances
Abend,

Mich beschäftigen zwei fragen.vllt habt ihr so ein ähnliches Problem

1) ihr habt einen ehemaligen Freund gefärbt, oh gegen kleines Entgelt als Schauspieler in einem Imagefilm mitwirken will.

Es ist schon paar Monate - bis ein Jahr her. Hab den nicht unterschreiben lassen, dass er mitgespielt hat, sodass er eigentlich das Recht hätte seine gespielten Szenen raus nehmen zu lassen oder? Kann ich ihn nachträglich noch unterschreiben lassen? Falls er auf dumme Ideen kommt?

2) wenn ich einen kleinen kurztrailer schneide - für einen Freund - der es wiederrum einem anderen Geschäftspartner für Werbezwecke nutzen weitergibt... wer hat eigentlich das Nutzungsrecht?

Urheber bin ja immernoch ich.
Wenn ich seinem Geschäftspartner erlaube den geschnittenen Film zu benutzen, ggf. ich noch etwas ändere, damit es auf seine Storry passt, dann kann er es doch nutzen solange ich es "erlaube" oder? Oder kann mein Freund frei entscheiden?

Gibt es sowas wie Nutzungsrechte abtreten? Und wenn ja wie viel nehmt ihr für so etwas. Wenn der Kunde das komplette Rohmaterial haben will z.B..
Würde mich mal interessieren.

Danke im Voraus

Re: Darsteller Vertrag & Nutzungsrecht

Verfasst: Fr 19 Mai, 2017 18:26
von MLJ
@Frances
Zu deiner ersten Frage: Ja, er könnte OHNE Vertrag/Einverständniserklärung darauf bestehen dass die Szenen mit ihm nicht verwendet werden dürfen. Was das nachträgliche Unterschreiben angeht, so geht das auch, ABER dann muss das Datum des AUFNAHMEDATUMS eingetragen werden, NICHT das aktuelle Datum, also Rückwirkend. Wenn es mehrere Tage waren, so muss für jeden Tag eine neue Einverständniserklärung von ihm unterzeichnet werden, ebenfalls mit dem Datum des jeweiligen Drehtages an dem die Aufnahmen gemacht wurden.

Zu deiner zweiten Frage: Der Urheber bist du allerdings würde ich keine Szenen weitergeben wenn dein "ehemaliger Freund" nichts unterschrieben hat. Du selbst kannst bestimmen in welchem Umfang dein Material genutzt werden darf und von wem, auch was eine eventuelle Vergütung betrifft.

"Rohmaterial" würde ich auf keinen Fall herausgeben sondern nur die Sequenzen die in Frage kommen, Kunde hin oder her es sei denn, es wurde vorher so vereinbart. Ich würde in jedem Fall einen Anwalt für Medienrecht zu Rate ziehen wenn du dir nicht sicher bist, okay ? ;)

Cheers

Mickey

Re: Darsteller Vertrag & Nutzungsrecht

Verfasst: Fr 19 Mai, 2017 19:19
von dienstag_01
1) ihr habt einen ehemaligen Freund gefärbt, oh gegen kleines Entgelt als Schauspieler in einem Imagefilm mitwirken will.

Es ist schon paar Monate - bis ein Jahr her. Hab den nicht unterschreiben lassen, dass er mitgespielt hat, sodass er eigentlich das Recht hätte seine gespielten Szenen raus nehmen zu lassen oder? Kann ich ihn nachträglich noch unterschreiben lassen? Falls er auf dumme Ideen kommt?
Natürlich kann er das sagen. Du musst es aber nicht machen.
Letztendlich würde das auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen und da werden alle Fakten bewertet. Wenn du dich also immer korrekt verhalten hast, z.B. das versprochene Geld gezahlt hast, dann dürfte es nicht so sicher sein, wer das gewinnt. Und dieses Risiko muss erstmal jemand eingehen wollen. Wofür?
Verträge sind nicht alles.

Was das alles für das Thema Freundschaft bedeutet, steht auf einem anderen Blatt ;)

Re: Darsteller Vertrag & Nutzungsrecht

Verfasst: Sa 20 Mai, 2017 12:08
von Frances
danke für eure Meinungen!

Wenn ich mein Rohmaterial rausgeben, was manchmal der Fall war, dann lasse ich mir das vergüten.
Urheber bleibe ich, aber Nutzungsrechte und Verwertungsrechte bekommt der, der es erwirbt.

Zu Berechnung meines Rohmaterials:
Mein zeitlicher Aufwand, bis das Rohmaterial entsteht, ist in der Regel hoch!
...Weil ich eine gewisse Zeit(sagen wir 2 Tage) an Konzeption und (sagen wir mal 2 Tage) Dreh reingesteckt habe.
Wenn ich einen Tagessatz von 600 € habe würde es Stur zusammengerechnet sein: 2.400 €
Das ist der eigentliche Wert meines Rohmaterials, oder sehe ich das falsch?