Ist bei uns nicht der Fall, obwohl auch hier das Gewerbe und Wohnort derselbe ist.Sprich ich zahle 2x den GEZ Satz. Privat und Gewerblich.
Wenn sich eine Betriebsstätte in einer privaten Wohnung befindet, muss für das Büro kein eigener Rundfunkbeitrag mehr gezahlt werden. Voraussetzung: Für die private Wohnung wird bereits ein Beitrag entrichtet. Beispiel: Ein freier Programmierer arbeitet von zuhause aus und zahlt bereits für die Wohnung einen Rundfunkbeitrag. Eine doppelte Zahlung ist nicht erforderlich. Für die Betriebsstätte fällt kein eigener Beitrag an.
Halte ich auch für ein Gerücht, da ich mein Büro und Wohnung auch zusammen habe.-paleface- hat geschrieben: ↑Do 04 Mai, 2017 21:09 Das doofe ist ja für Freelancer wie ich es einer bin.
Ich zahle ja auch noch doppelt.
Ich wohne alleine in einem Haushalt. Hab aber mein Gewerbe auf diese Adresse angemeldet.
Sprich ich zahle 2x den GEZ Satz. Privat und Gewerblich.
Das sind solche Verbrecher! Kann ich nicht schön reden! :-/
Es ist doch ein Fakt....ich zahle das doch. Ist kein Gerücht.blickfeld hat geschrieben: ↑Do 04 Mai, 2017 22:15Halte ich auch für ein Gerücht, da ich mein Büro und Wohnung auch zusammen habe.-paleface- hat geschrieben: ↑Do 04 Mai, 2017 21:09 Das doofe ist ja für Freelancer wie ich es einer bin.
Ich zahle ja auch noch doppelt.
Ich wohne alleine in einem Haushalt. Hab aber mein Gewerbe auf diese Adresse angemeldet.
Sprich ich zahle 2x den GEZ Satz. Privat und Gewerblich.
Das sind solche Verbrecher! Kann ich nicht schön reden! :-/
nur mal so am rande:
Selbstständige und Freiberufler, die von zu Hause arbeiten, brauchen in Zukunft keinen zusätzlichen Rundfunkbeitrag mehr zu bezahlen. Wenn sich das Büro in der Mietwohnung oder im privaten Eigenheim befindet, ist die Beitragspflicht bereits durch den privaten Rundfunkbeitrag abgedeckt.
wenn man schon bashed, dann bitte auf fakten basis...
nöö, nicht soviel dazu...Soviel dazu.
Ein Firmenfahrzeug ist pro Betriebsstätte beitragsfrei im GEZ-Rundfunkbeitrag bereits enthalten. Für jedes weitere Auto muss ein Betrag von 5,83 Euro pro Monat gezahlt werden.
Deine Ausgangsaussage war:-paleface- hat geschrieben: ↑Fr 05 Mai, 2017 08:30 So.... hab gerade mit der GEZ telefoniert.
Bevor es heißt ich laber nur kacke.
Als Gewerblicher MUSS man doppelt zahlen wenn man ein AUTO in seinem Besitz hat, welches Gewerblich genutzt wird.
Man kann sein Auto natürlich auf rein privatliche Nutzung ummelden. Kann dann aber seine Fahrtenbücher nicht mehr Steuerlich gelten machen.
Soviel dazu.
Ich bin weiterhin der Meinung...Verbrecher!
https://www.rundfunkbeitrag.de/unterneh ... x_ger.htmlWissenswertes zu Kraftfahrzeugen
Ein Vorteil für Sie: Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Jedes weitere Kraftfahrzeug wird mit einem Drittelbeitrag – monatlich 5,83 Euro – berechnet.
Sie sind Freiberufler oder selbstständig? Wenn sich Ihre Betriebsstätte in einer privaten Wohnung befindet, ist sie beitragsfrei. In diesem Fall ist das erste nicht ausschließlich privat genutzte Kraftfahrzeug beitragspflichtig.
Die Anzahl Ihrer Kraftfahrzeuge hat sich geändert? Nutzen Sie folgendes Formular, um die Änderung mitzuteilen.
Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie ausschließlich die beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge an.
nach dieser Formulierung wären allerdings alle KFZ bei uns beitragpflichtig, da beide als Firmenkfz steuerlich betrachtet werden.In diesem Fall ist das erste nicht ausschließlich privat genutzte Kraftfahrzeug beitragspflichtig.
Es sei denn, bei dir sind Wohnort und Betriebsstätte verschieden.Jörg hat geschrieben: ↑Fr 05 Mai, 2017 09:44nach dieser Formulierung wären allerdings alle KFZ bei uns beitragpflichtig, da beide als Firmenkfz steuerlich betrachtet werden.In diesem Fall ist das erste nicht ausschließlich privat genutzte Kraftfahrzeug beitragspflichtig.
Wir zahlen aber nur eins... leise pfeifend ums Eck schleichend