Da hast vermutlich recht, denn eine Geschichte an sich ist alleine nicht schützbar. Erst dann ein entsprechendes Werkt - ob da ein Drehbuch darunter fällt? Ich vermute es.-paleface- hat geschrieben:Ich fürchte gar nicht.
Und das ist nicht mehr so?Früher hies es immer, man soll das Drehbuch vorher einmal an sich selber verschicken und nicht öffnen.
Dann hätte man vor Gericht ja den Beweis es als erstes gehabt zu haben.
Ja, glaube, das ist ein "gängiges" Thema, in welchem Umfang eine Geschichte auf welche Weise geändert sein müßte, um nicht mehr ein Urheberrecht der Ausgangsgeschichte bewertet zu werden.Aber dann ändert der andere halt einfach die Namen im Buch und hier und deine Kleinigkeit und dann hat er was neues.
Ja, das ist bestimmt eine gute Idee. Je nach Zuverlässigkeit der "Zeugen", könnte damit vielleicht auch das Risiko der unerwünschten Weitergabe erhöht werden, bevor es überhaupt die Notwendigkeit (außer zu Zwecken des Beweisens) gibt, eine Geschichte / ein Drehbuch weiterzugeben.Ansonsten gilt, so vielen wie möglich geben. Viele Zeugen.
Weshalb nicht?Da hast vermutlich recht, denn eine Geschichte an sich ist alleine nicht schützbar.
Warum erst das?Erst dann ein entsprechendes Werkt...
Vorab? Nicht erzählen bis wann?Ich würde die Geschichte einfach vorab nicht erzählen...
Ja, natürlich, völlig verständlich, warum überhaupt fragen?warum überhaupt hier fragen?
Donus hat geschrieben:Und das ist nicht mehr so?Früher hies es immer, man soll das Drehbuch vorher einmal an sich selber verschicken und nicht öffnen.
Dann hätte man vor Gericht ja den Beweis es als erstes gehabt zu haben.
Ja, glaube, das ist ein "gängiges" Thema, in welchem Umfang eine Geschichte auf welche Weise geändert sein müßte, um nicht mehr ein Urheberrecht der Ausgangsgeschichte bewertet zu werden.Aber dann ändert der andere halt einfach die Namen im Buch und hier und deine Kleinigkeit und dann hat er was neues.
Ja, das ist bestimmt eine gute Idee. Je nach Zuverlässigkeit der "Zeugen", könnte damit vielleicht auch das Risiko der unerwünschten Weitergabe erhöht werden, bevor es überhaupt die Notwendigkeit (außer zu Zwecken des Beweisens) gibt, eine Geschichte / ein Drehbuch weiterzugeben.Ansonsten gilt, so vielen wie möglich geben. Viele Zeugen.
Weshalb nicht?Da hast vermutlich recht, denn eine Geschichte an sich ist alleine nicht schützbar.
Warum erst das?Erst dann ein entsprechendes Werkt...
Vorab? Nicht erzählen bis wann?Ich würde die Geschichte einfach vorab nicht erzählen...
Ja, natürlich, völlig verständlich, warum überhaupt fragen?warum überhaupt hier fragen?
Ja, umgekehrt begibt man sich somit selbst in Gefahr eine nicht widerlegbare (ungewollte) Urheberrechtsverletzung zu begehenIdeen schützen.. nicht gerade einfach...
Filmideen, die es so oder so ähnlich nicht schon gab. Sind selten. Und immer wieder kommt es vor, dass Menschen unabsichtlich Ideen kopieren. Zum Beispiel dass sie auf eine Idee für eine Story kommen, welche sie als Kind irgend wo gesehen haben, sich aber nicht mehr daran erinnern können.
Ich hab das oft bei Studenten erlebt. Da wurden Ideen für Werbespots präsentiert, welche die Studenten wohl als Kind/Jugendliche bei Sendungen wie WWW (Witzigste Werbespots der Welt) gesehen haben. Die Studenten haben dann angegeben, die WWW immer geschaut zu haben. Aber an die einzelnen Spots können sie sich nicht mehr bewusst erinnern, und glauben dann des öftern, sie haben eine neue einmalige Idee gehabt.
Dann wäre da noch das Problem, dass gewisse Ideen quasi in der Luft liegen... auf einen Schlag tauchen dann zur gleichen Thematik zig Ideen auf. Einerseits passiert das bei aktuellen Themen häufig. Aber auch bei Themen, über die man lange nichts mehr gehört hat.
In Hollywood passiert das auch laufend. Siehe DeepImpact / Armageddon... dann die Animationsfilme mit Krabbelvieh usw
Verzeihung, klingt fast so, als wäre das an mich gerichtet, aber das ist bestimmt nicht so; aber an wen sonst?Umso patziger, umso mehr wird dir sicher geholfen. Gut gemacht.
Ich glaube nicht das es vor Gericht wirkt.Donus hat geschrieben:Und das ist nicht mehr so?Früher hies es immer, man soll das Drehbuch vorher einmal an sich selber verschicken und nicht öffnen.
Dann hätte man vor Gericht ja den Beweis es als erstes gehabt zu haben.
Ja, durchaus wohl, deshalb wäre es vermutlich wichtig als Urheberrechteinhaber so etwas unmittelbar vor der ersten Weitergabe & Veröffentlichung des eigenen Drehbuches zu tun. Daß nur, weil jemand anderer sich unrechtmäßig als Inhaber ausweisen wollte, genau so verfahren könnte, wird ja die Wirksamkeit nicht außer Kraft setzen können. Denn sonst wären Patentanmeldungen, die ja zumindest in dieser Weise dem gleichen Prinzip unterliegen dürften, ja vermutlich auch sinnlos aus diesem Grund.Ich glaube nicht das es vor Gericht wirkt.
Weil dann könnte ich ja heute ein Drehbuch klauen. Das an mich selber schicken.
Und vor Gericht gehen, gegen den anderen, der bestimmt nicht sowas gemacht hat.
Na dann bist ein schneller Leser, bis du dort den Schlüsselsatz gefunden hast:SirRollingVonShutter hat geschrieben:google--> geistiges eigentum schützen-->2 sekunden später
http://www.channelpartner.de/a/wie-man- ... ann,635486
warum überhaupt hier fragen?
Urheber ist derjenige, der eine schöpferische Leistung erbringt, die sich in einem Werk verkörpert. Bloße Ideen als solche sind daher nicht geschützt.
Verzeihung, verstehe überhaupt nicht, wie wäre das zu verstehen? In einem Film, einem (Dreh-)Buch werden die Geschichten doch dargestellt. Wieso kann man eine Geschichte nicht schützen, hingegen aber Film und Buch?Ich denke einen Fiml oder ein Buch kann man schützen. Eine Geschichte ? niemals.
Ein Drehbuch z.B. ist aber bereits ein Werk, das schützenswert ist. Ich handhabe es nach wie vor so:wolfgang hat geschrieben: Na dann bist ein schneller Leser, bis du dort den Schlüsselsatz gefunden hast:Urheber ist derjenige, der eine schöpferische Leistung erbringt, die sich in einem Werk verkörpert. Bloße Ideen als solche sind daher nicht geschützt.
Also per Einschreiben schicken? Oder als andere Versandform, die eine Unterschrift bedarf beim Empfang? Weil es sicherer ist hinsichtlich der Beweislage als es bei einer Standardsendung ohne Unterschrift wäre?Ich handhabe es nach wie vor so:
Das Werk/die Geschichte eingeschrieben an mich selbst schicken. Vor Gericht hat derjenige bessere Karten, der seiner Behauptung belegen kann. Datum des Poststempels und Unterschrift unter den Empfang sind solche Belege.
Das klingt doch gut.schreib das drehbuch, lade es auf deinem youtube account hoch, stell es auf privat, so das es keiner lesen kann. es gibt ein hochladedatum von youtube, das du nicht fäschen kannst. somit kannst du beweisen, dass du das drehbuch zu dieser zeit hochgeladen hast, das drehbuch also in deinem bestiz war. schreib in das drehbuch auf die erste seite
drehbuchautor: deinen namen
copyright 2017 by deinen namen. alle rechte vorbehalten.
Aber dann könnte doch die Handlung / Geschichte des in Deutschland vorliegenden Drehbuches in Amerika nach wie vor wesentlich gefahrloser kopiert werden, oder täusche ich mich?WGA musst du als deutscher nur machen, wenn du dein drehbuch in den usa anbieten willst.
die drehbücher, die du zur WGA schickst, werden dort nicht gelesen sondern nur "gelagert" / "versiegelt". erst bei einem gerichtsverfahren würden die drehbücher geöffnet und der inhalt geprügft werden.Donus hat geschrieben:Aber dann könnte doch die Handlung / Geschichte des in Deutschland vorliegenden Drehbuches in Amerika nach wie vor wesentlich gefahrloser kopiert werden, oder täusche ich mich?WGA musst du als deutscher nur machen, wenn du dein drehbuch in den usa anbieten willst.
Aber es gibt ja vermutlich noch viel mehr Länder, in denen jemand ein deutsches (natürlich übersetztes) Drehbuch verwenden könnte oder Teile daraus.
Donus hat geschrieben:Wie läßt sich vermeiden, bzw. eingrenzen, daß eine Geschichte / Idee (etwa für einen Film) von einem anderen (gänzlich oder in erheblichen / eindeutigen Teilen) kopiert wird (etwa beim beim Verschicken und / oder Veröffentlichen eines Drehbuches)?
Gar nicht.Donus hat geschrieben:Wie läßt sich vermeiden, bzw. eingrenzen, daß eine Geschichte / Idee (etwa für einen Film) von einem anderen (gänzlich oder in erheblichen / eindeutigen Teilen) kopiert wird (etwa beim beim Verschicken und / oder Veröffentlichen eines Drehbuches)?
Ja, stimmt, oder überhaupt Geld und / oder wohl vor allem auch die mit der Fremdnutzung vermutlich ausgeschlossene (nachträgliche) Eigennutzung der eigenen Geschichte.Aber hinter solchen Fragen steckt meist die Angst, jemand anderes könnte mit der eigenen Idee viel Geld verdienen während man selbst leer ausgeht.
Tja, ob das empfehlenswert wäre, müßte man wohl abhängig machen - was maximal wohl auch nur eingeschränkt ginge - von der eingeschätzten Beweislage, dem Ansehen, Einfluß, finanziellen Mitteln und der Qualität für den Verlag gegebenenfalls arbeitender Anwälte machen.Wenn man ein fertiges Manuskript oder Drehbuch zu Verlagen oder Filmproduktionsfirmen schickt um es zu verkaufen und diese verwenden es dann ohne zu fragen oder es zu bezahlen unter eigenem Namen ist das sehr ärgerlich. Dann muss man wohl den Rechtsweg gehen.
Ja, das stimmt wohl, so hätte die eigene Erfolgslosigkeit immerhin auch mal einen Vorteil.Aber die meisten Ideen oder Manuskripte führen nicht zum großen wirtschaftlichen Erfolg. So kann man vielleicht dieser Sorge etwas gelassener gegenüber stehen.
Na gut, wie ich sehe, wäre da also einiges an bekannter Literatur verloren gegangen.Gar nicht.
Sonst gäbe es keine Märchen/Sagen/Legenden.
Keine Bibel.
Kein altes/neues Testament.
Keinen Koran.
Alles vom andern geklaut.
Nein, nein, leider nicht, ganz im Gegenteil.p.s.
Hast du was NEUES ???
Ja, das würde ich auch so verstehen können. In einer solchen (frühen) Phase bereits ein Drehteam, Mitwirkende (für eine Zusammenarbeit) jeglicher Art zu suchen, wäre also entsprechend risikoreich.Eine IDEE lässt sich in der Tat kaum schützen, wohl aber eine Geschichte, und zwar umso besser, je größer die „Schöpfungshöhe“ ist. Wenn dir also jemand einen Pitch/eine Skizze klaut und daraus (schneller als du) ein zwanzigseitiges Treatment zusammenschraubt, liegen die Rechte daran bei ihm und nicht mehr bei dir, so habe ich das zumindest mal gelernt, auch auf die harte Tour. So manche Idee (in diesem Fall für journalistische Beiträge), die an Redaktionen in meiner Zeit als Freier pitchte, ging dann später als Beitrag eines anderen über den Sender – und du kannst nichts, aber auch gar nichts dagegen tun, zumal es ja durchaus sein kann, dass ein anderer zeitgleich mit dir den selben Einfall hatte.
Ich habe überhaupt keine Ahnung, aber der Autor könnte ja auf die Idee kommen einer weiteren Firma oder noch mehr die Geschichte anzubieten, wobei viel Zeit vergehen könnte, in der die (leicht geänderte, bzw. zur Erlangung des Urheberrechtes so weit wie nötig geänderte) Geschichte oder / und (leicht geänderte) Teile von ihr schon benutzt werden könnten. Auch müssen es ja nicht nur derartige Firmen sein, die kontaktiert würden, sondern (potentielle) Angehörige etwa eines neu zusammenzustellenden Drehteams, einer Vorproduktion und wohl viele mehr, die ja zur Entscheidung über eine Mitwirkung / Finanzierung und weiterem mehr gewisse, wohl recht umfangreiche Informationen verfügen können müssen zwangsläufig.Die Neigung, entwickelte GESCHICHTEN zu klauen ist meiner Erfahrung nach hingegen eher gering, denn wenn ein Autor eine gute Geschichte anbietet, hat die Produktionsfirma wenig Anlass, ihn besch … en zu wollen.
Eigentlich löst das eher den Gedanken aus, daß selbst ein (guter) Anwalt - wohl gibt es da noch weitaus mehr Varianten der, zurückhaltend ausgedrückt, "Übervorteilung" -, der den (Drehbuch-)Vertrag prüft, nur maximal wenig ausrichten könnte, damit es für den Autoren akzeptabel, bzw. nicht nachteilig verläuft.Vielmehr freuen die sich über neue Talente, solange diese willig und einigermaßen billig sind. Beschiss findet bei der szenischen Stoffentwicklung eher im Verlauf des developments statt, und zwar wie folgt: Rund 70% der Arbeit bei der Stoffentwicklung fällt in den Phasen Expose-Treatment-Bildertreatment-1.Drehbuchfassung an, aber mit der Vergütung verhält es sich in deutschen Standardverträgen genau umgekehrt, Zweidrittel der Kohle gibt’s bei Abnahme der ersten Drehbuchfassung, bzw. bei Drehbeginn.
Findige Produzenten lassen nun den Rookie die zähe Grundentwicklung mit X Revisionen leisten und kicken ihn dann vor Abnahme der 1. Scriptfassung raus. Den Löwenanteil des Honorars für relativ wenig Restarbeit kassiert dann ein Hausautor, der den Job übernimmt, gerne verwandt oder liiert mit dem Produzenten. Ein anderer, verbreiteter und „netter Trick“: Der Regisseur fummelt noch ein bisschen an der letzten Drehbuchfassung herum, kassiert dafür die Hälfte der letzten Drehbuchhonorartranche/Stoffentwicklungsförderung und asselt sich by the way auch noch den Credit als Co-Autor.
Ja, das ist verständlich.Bottom Line: IDEEN schützt man, indem man sie nicht herumerzählt. TREATMENTS etc. durch sorgfältige Auswahl der Produktionspartner und später (immer!) durch einen Anwalt, der den Drehbuchvertrag überprüft. Natürlich kann man sein Script auch beim Notar einlagern o.ä., aber aus oben genannten Gründen halte ich das eher für Geldverschwendung. Zumal Paranoia tödlich für jede Kreativität ist – und auch in geschäftlichen Verhandlungen ziemlich ungünstig rüberkommt.