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Umgang mit Nutzungsrechten



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
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Jommnn
Beiträge: 299

Umgang mit Nutzungsrechten

Beitrag von Jommnn »

Im Parallelthread wird gerade zum Thema Nutzungsrechte diskutiert, auch bei mir ist das gerade ein Thema, zum dem ich gern mal ein paar grundlegende Gedanken teilen möchte.

Das Urheberrecht liegt zunächst mal beim Erzeuger des Filmmaterials, soviel ist klar. Das gilt auch, wenn es sich um eine Auftragsproduktion handelt. Dem Kunden stehen dann Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte zu. Wie die sich genau ausgestalten, ist dann Verhandlungssache.

Ab und an kommen Kunden mit Standardverträgen, die die unbefristete, uneingeschränkte und ausschließliche Übertragung von Nutzungsrechten vorsehen. Erschreckend finde ich dabei, dass diese Kunden oft davon ausgehen, dass die Übertagung solcher umfassender Nutzungsrechte ein Standard seien. Das ist es - soweit ich das mit meinen juristischen Kenntnissen beurteilen kann - nicht. Einige Überlegungen dazu:


+ Mein Verhandlungsstandpunkt ist grundsätzlich, dass ich als Urheber das Material weiter verwenden darf. Und zwar das GESAMTE Material, nicht nur das unverwendete Rohmaterial. Natürlich kann der Kunde aushandeln, dass dies nicht geschieht, doch dann gilt:

+ Jede Erweiterung der Nutzungsrechte KOSTET! Es kann irgendwie nicht sein, dass Kunden meinen, dass es keinen Unterschied zwischen einfachen Nutzungsrechten und einem Total Buy out gibt.

+ Selbstverständlich sollte in meinen Augen nur eine Nutzung des Werk sein, wie sie zum Zeitpunkt der Auftragserteilung absehbar ist. Sollten der Kunde nach einem Jahr z. B. plötzlich einen Online-Film teuer ans TV verkaufen können, muss die Möglichkeit einer Nachvergütung bestehen.

+ Die Erlaubnis, das Werk im gesamten und in seinen Teilen frei verwenden zu dürfen, ist insbesondere dann probematisch, wenn Personen zu Wort kommen. Es wäre verantwortungslos gegenüber interviewten Personen, würde ich dem Kunden gestatten, dass Zitate grundsätzlich aus den Zusammenhang gerissen und beliebig in anderen Zusammenhängen verwendet werden dürfen.

+ Extrem skeptisch stehe ich dem Wunsch nach ausschließlichen Nutzungsrechten gegenüber. Wenn ausschließlich der Kunde das Material verwenden darf, kann ich es streng genommen nicht mal zu eigenen Werbezwecken auf die Homepage stellen.


Was selbstverständlich ist und was nicht, hängt natürlich auch von der Art der Produktion ab. Klar ist, dass bei teuren Werbeproduktionen eine wesentlich umfassendere Übertragung der Nutzungsrechte üblich ist. Das schlägt sich dann aber auch von vornherein im Preis nieder.

Bei vielen anderen Produktionen finde ich aber, dass wir als freischaffende Filmer auch als Gemeinschaft gewisse Standards schützen sollten. Wenn man neu im Geschäft ist kann ich verstehen, dass man die ein oder andere Selbstausbeutung unternimmt um reinzukommen. Ansonsten aber plädiere ich aber dafür, Total Buy out nicht zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen, sondern hart aber fair auszuhandeln. Meiner Erfahrung nach ist das letztlich oft auch nicht so schwierig wie anfangs gedacht.

Wie seht ihr das?



srone
Beiträge: 10474

Re: Umgang mit Nutzungsrechten

Beitrag von srone »

du wirst beauftragt ein event deines auftraggebers zu drehen, jetzt ist es so, du hast die urheberrechte am bild, dein auftraggeber jedoch die urheberrechte am event, er bezahlt dich für die nutzungsrechte deiner bilder, willst du das dann weiterverwerten, müsstest du ihn für die nutzungsrechte des events bezahlen, allenfalls kannst die verwertbarkeit in deinem showreel aushandeln.

lg

srone
ten thousand posts later...



Jommnn
Beiträge: 299

Re: Umgang mit Nutzungsrechten

Beitrag von Jommnn »

srone hat geschrieben:du wirst beauftragt ein event deines auftraggebers zu drehen, jetzt ist es so, du hast die urheberrechte am bild, dein auftraggeber jedoch die urheberrechte am event, er bezahlt dich für die nutzungsrechte deiner bilder, willst du das dann weiterverwerten, müsstest du ihn für die nutzungsrechte des events bezahlen, allenfalls kannst die verwertbarkeit in deinem showreel aushandeln.

lg

srone

Klar! Sicher wäre zu fragen, wie öffentlich ein Event ist oder nicht, ists eine Messe, ein Kongress ein Flohmarkt... Aber sein Urheberrecht zu verteidigen heißt ja auch nicht, das anderer abzulehnen! Gleiches gilt für Persönlichkeitsrechte von talking heads, auch die müssen natürlich geachtet werden.

Mir gings ja jetzt grundsätzlich um die Frage, inwieweit wir uns Nutzungsrechte umfassend abknebeln lassen... oder das eben selbstbewusst und fair verhandeln.



srone
Beiträge: 10474

Re: Umgang mit Nutzungsrechten

Beitrag von srone »

in meinem kontext geht es eher um eingeladene events, aber trotzdem, öffentliche, aber zu bezahlende events verhalten sich da nicht anders, es wird eine leistung, des eventsschaffenden geboten und selbige ist nicht meine, ich bin bei dir, wenn mein film an dritte verscherbelt werden sollte, das lässt sich jedoch in einem vertrag klar regeln, was jedoch im industrie kontext sehr selten passiert, ich erlebe da eher das gegenteil, europaweit agierende firmen fragen nach und dann kann man auch freigaben erstellen, sprich sich alternative versionen bezahlen lassen, da das gemeinsame interesse im vordergrund steht, ein produkt gut zu verkaufen, zu positionieren in unterschiedlichen märkten.

lg

srone

PS: schwierigkeiten, gibt es in diesem kontext eher mit zwielichtigen event-agenturen, selbige zu "sortieren" gehört eben auch zum business. ;-)
ten thousand posts later...



KanonCanon
Beiträge: 27

Re: Umgang mit Nutzungsrechten

Beitrag von KanonCanon »

Also ich kann jetzt natürlich nur für mich und meine Vorgehenweise sprechen, muss aber dazu sagen, dass ich noch über ausgesprochen wenig Erfahrung verfüge:

Wenn du,

- Festlegst dass das Material (oder das fertige Produkt/Video) nicht vom Auftraggeber weiterverkauft werden darf,

- Der Auftraggeber die Nutzungsrechte für Web- und Präsentationsbild am Auftrag erhält,

- Gleichzeitig aber festlegst, dass auch du weiterhin über die Nutzungsrechte des Materials verfügst (z.B. in erster Linie fürs Showreel),

- dein Video bzw. Material nicht in rufschädigender, pornographischer oder anderweitig bescheuerter Art und Weise verwendet werden darf,

- und zusätzlich darauf achtest, dass dieser Bild- und Nutzungsrechtevertrag ein Bestandteil deiner Preiskalkulation ist (sei es separat ausgewiesen und nach Laufzeit berechnet, wie ich es mache, oder anderweitig im Gesamtpaket verarbeitet)

Dann folgst du doch eigentlich einer recht guten Vorgehenweise, oder meint ihr nicht?

Also ich glaube dass, wie du schreibst uniquedition, der Vertrag in jedem Falle für diese umfassende Übertragung der Nutzungsrechte, auch zusätzliche Kosten verursachen sollte.
Allein dadurch denkt ein Kunde vielleicht auch mehr darüber nach, was er doch alles für sein Geld bekommt.

Meine Verträge räumen beispielsweise immer ein zeitlich uneingeschränktes und weltweites Nutzungsrecht ein.

Eigentlich doch auch nicht selbstverständlich oder?



wolfgang
Beiträge: 6654

Re: Umgang mit Nutzungsrechten

Beitrag von wolfgang »

uniquedition hat geschrieben:Ab und an kommen Kunden mit Standardverträgen, die die unbefristete, uneingeschränkte und ausschließliche Übertragung von Nutzungsrechten vorsehen. Erschreckend finde ich dabei, dass diese Kunden oft davon ausgehen, dass die Übertagung solcher umfassender Nutzungsrechte ein Standard seien. Das ist es - soweit ich das mit meinen juristischen Kenntnissen beurteilen kann - nicht.
Na klar wird in der Praxis derjenige, der sich die Mühe gemacht hat, die Verträge aufzusetzen, einen Vorteil haben. Er wird dir mir einem Text kommen der grundsätzlich ihm alle Vorteile einräumt. Damit setzt er bereits einen sogenannten "Verhandlungspunkt", gegen den du dann mal ankämpfen kannst. Darum macht er das ja! :)

Aber: was man hier vereinbart, liegt doch wie immer in der Sphäre beider Vertragspartner. Wie in jedem business-to-business Vertrag. Da darf man halt nicht vorschnell was unterschreiben und zustimmen. Denn Rechte die man überträgt können immer universell sein, oder sie sind eben eingeschränkt. Und Einschränkungen können zeitlicher, räumlicher, inhaltlicher oder sonstiger Natur sein. Sie können dir das Recht zur Eigennutzung überlassen, sie können exklusiv oder nicht-exklusiv sein - alles was einem so einfällt, was man in Verträge gießt und was halt von anderem Partner akzeptiert wird.

Natürlich wird das Interesse des Anderen immer sein, die Rechte möglichst billig und gleichzeitig umfassend zu bekommen. Was halt ein klarer Widerspruch ist. Und damit hängts halt von der Verhandlungsmacht und dem Verhandlungsgeschick ab.
Lieben Gruß,
Wolfgang



Jalue
Beiträge: 1425

Re: Umgang mit Nutzungsrechten

Beitrag von Jalue »

Genau das ist der Punkt, den sich jeder klar machen sollte, und zwar in allen Lebenslagen: ES GIBT KEINE STANDARDVERTRÄGE oder um es mal anders zu sagen: Jeder Vertragsbestandteil ist grundsätzlich und im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften verhandelbar, auch z.B. bei Arbeits- oder Mietverträgen. Ob man den Zuschlag noch bekommt, wenn man anfängt herumzuverhandeln, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Bei Imagefilmen habe ich kein Problem damit, sämtliche Nutzungsrechte komplett abzutreten, von mir aus auch für ein Streaming in den Quadranten der Borg. Was sollte ich mit den Bildern später auch anfangen wollen? Die Rechte am Motiv oder am Event liegen eh bei dem Unternehmen.

Bei journalistischen Formaten gebe ich Nutzungsrechte am Rohmaterial hingegen grundsätzlich nicht her, obwohl das von Kundenseite oft probiert wird. Wer sich darauf einlässt, verschenkt bares Geld, denn zeitlose Aufnahmen vom Hamburger Hafen/ dem Tempelhofer Feld/dem zeithistorischen Moment X oder was auch immer kann man mehrfach verwursten. Wer mal Stockfootage erwerben musste, weiß was ich meine, schon ein paar Sekunden ganz banaler Kram, oft in rattiger Qualität, kosten locker ein paar hundert Euro. Ganz vorne mit dabei in diesem Geschäft sind allseits bekannte Agenturen, die ihre 'Freien' wenn möglich mit einem Taschengeld abspeisen...



Pianist
Beiträge: 8405

Re: Umgang mit Nutzungsrechten

Beitrag von Pianist »

Ich sage Euch jetzt mal, wie ich das seit 22 Jahren mache: Ich treffe mit meinen Auftraggebern zu diesem Thema überhaupt keine Vereinbarungen. Wenn gewünscht, steht auf der Rechnung "Übertragung eines zeitlich und räumlich unbefristeten Nutzungsrechtes". Von "ausschließlich" steht nie irgendwo was. Das bedeutet: Meine Kunden können mit dem Film tun und lassen, was sie wollen. Genau dafür haben sie ihn sich ja machen lassen.

Umgekehrt habe ich jederzeit die Möglichkeit, bestimmte Aufnahmen auch in anderen Zusammenhängen zu nutzen, was für mich sehr wichtig ist, weil viele meiner Themen in einander greifen. Die Grenze wäre nur dort, wo ich den ursprünglichen Auftraggeber verärgern würde, und das mache ich natürlich nicht. In Zweifelsfällen bespreche ich das mit denen natürlich.

Aber mal ein Beispiel: Wenn ich schöne Aufnahmen für ein Unternehmen in einer bestimmten Branche gedreht habe, dann spricht meist nichts dagegen, einige der Aufnahmen dann auch in einem Film für den Spitzenverband dieser Branche zu verwenden.

Im Prinzip geht es bei allen meinen Aufträgen darum, dass bestimmte Themen positiv rübergebracht werden sollen. Von daher ziehen da eigentlich alle am gleichen Strang, so dass eher wenig Probleme zu erwarten sind, wenn Material weitergenutzt wird.

Gegenbeispiel: Nehmen wir mal an, ich würde für den Fahrzeugbauer Krone filmen, was nicht der Fall ist. Wenn ich nun für die einen Film über Gigaliner gemacht hätte, wäre es eher kontraproduktiv, wenn ich davon Material für die "Allianz pro Schiene" nutzen würde, um einen Hass-Film gegen Gigaliner zu machen. Mache ich aber einen Film für den Hersteller besonders leiser Güterzugwagen, dann hat natürlich niemand ein Problem damit, wenn ich davon Material auch für eine Lobbyveranstaltung der Bahnindustrie nutze.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Jalue
Beiträge: 1425

Re: Umgang mit Nutzungsrechten

Beitrag von Jalue »

Klar, in der Praxis läuft das bei mir auch so, weniger eine Sache von Vertragskram und Juristerei als dem gesunden Menschenverstand.

Die 'amtliche Vorgehensweise' bestünde wohl darin, jedem Angebot die eigenen AGB's beizufügen und sich die Zustimmung vom Kunden schriftlich bestätigen zu lassen. Aber offen gestanden war ich immer zu faul dafür.



Jommnn
Beiträge: 299

Re: Umgang mit Nutzungsrechten

Beitrag von Jommnn »

Pianist hat geschrieben:Ich sage Euch jetzt mal, wie ich das seit 22 Jahren mache: Ich treffe mit meinen Auftraggebern zu diesem Thema überhaupt keine Vereinbarungen.
Das ist natürlich die komfortabelste Situation - aber geht leider nicht immer. Bestimmte Kunden kommen eben gern mit solchen Verträgen an und mir gings darum, wie wir uns als Filmer dazu verhalten: Nicht von vornherein alles mitmachen, natürlich auch nicht unkonstruktiv alles verweigern, sondern fair aushandeln, nach dem Motto: Erweitete Nutzungsrechte kosten eben mehr.

Besser als Jalue hätte ichs kaum beschreiben können. Insbesondere der Versuch, bei journalistischen Inhalten umfassendes Buyout zum kleinen Preis zu erwerben, ist meines Erachtens nicht hinnehmbar und ich ermuntere herzlich, dass wir als Gesamtheit hier selbstbewusst auftreten und uns nicht gegenseitig dumpen.



Jalue
Beiträge: 1425

Re: Umgang mit Nutzungsrechten

Beitrag von Jalue »

Korrekt. In dem Zusammenhang ein interessanter Artikel, auf den ich heute gestoßen bin, auch das verlinkte Videointerview mit dem zitierten Kameramann ist sehenswert.

http://www.carta.info/80868/zukunft-der ... kunst-2-0/

Man kann das als Gejammer abtun - oder als Fingerzeig werten. Nur wer sich als Unternehmer begreift und auch konsequent so handelt, hat eine Chance. Leider sehen sich die meisten Freiberufler als 'Arbeitnehmer ohne Festanstellung' und betrachten ihre Auftraggeber nicht als Kunden, sondern de facto als 'Chefs'. Aus dieser Haltung heraus werden dann eben auch Knebelverträge akzeptiert.



Pianist
Beiträge: 8405

Re: Umgang mit Nutzungsrechten

Beitrag von Pianist »

Jalue hat geschrieben: Die 'amtliche Vorgehensweise' bestünde wohl darin, jedem Angebot die eigenen AGB's beizufügen und sich die Zustimmung vom Kunden schriftlich bestätigen zu lassen. Aber offen gestanden war ich immer zu faul dafür.
Das kannst Du auch komplett vergessen, weil in so ziemlich allen Einkaufsbedingungen den Bedingungen des Lieferanten pauschal widersprochen wird.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



domain
Beiträge: 11062

Re: Umgang mit Nutzungsrechten

Beitrag von domain »

Pianist hat geschrieben: Mache ich aber einen Film für den Hersteller besonders leiser Güterzugwagen, dann hat natürlich niemand ein Problem damit, wenn ich davon Material auch für eine Lobbyveranstaltung der Bahnindustrie nutze.
Mir scheint, du bist mit der ziemlich verbesserungsfähigen und permanent streikwilligen DBB irgendwie verbandelt.
Die ÖBB hat ohne Streiks nach der Schweiz die zweitmeisten Bahnkunden und betreibt auch Lobbying, wie heute im Eisenbahnmuseum Strasshofen
Habe kaum Bedenken dieses Foto eines Fans der Gölsdorfer 310.23 zu veröffentlichen. 2,15 m Raddurchmesser!
Kann mir was passieren?
Ich glaube er ist stolz darauf ;-)

Bild



Pianist
Beiträge: 8405

Re: Umgang mit Nutzungsrechten

Beitrag von Pianist »

Quizfrage: Welche Lok kann sogar mit einem Raddurchmesser von 2,30 m aufwarten?

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



MLJ
Beiträge: 2193

Re: Umgang mit Nutzungsrechten

Beitrag von MLJ »

@uniquedition
Hier findest du alle Antworten was "Nutzungsrechte" betrifft:

http://www.lo-recht.de/uebertragung-nutzungsrechte.php

http://hoesmann.eu/ausschliesliche-nutzungsrechte/

https://boehmanwaltskanzlei.de/nutzungsrechte

http://dejure.org/gesetze/UrhG/31.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Arc ... t-v12.html

Ich hoffe das hilft dir und allen anderen hier im Forum weiter denn da scheint es viel Unklarheit zu geben, zumindest was ich den Beiträgen bisher entnehmen konnte.

Cheers

Mickey
The little Fox.... May U live 2 C the Dawn



domain
Beiträge: 11062

Re: Umgang mit Nutzungsrechten

Beitrag von domain »

Nicht schwer zu finden lt. Google
https://de.wikipedia.org/wiki/DR_18_201

Solltest du im Umfeld mit der DBB dein Geld verdienen, dann hast du wirklich eine Lebensstellung.
Denn sowas von einer inkompetenten, unzuverlässigen, unpünktlichen und desolaten Bahn-Origanisation habe ich noch selten erlebt, Schande über das sonst so wohl organisierte Deutschland.
Nehmt euch ein Beispiel an der Schweiz oder an zweiter Stelle an Österreich, da liegen ja Welten dazwischen ...



Pianist
Beiträge: 8405

Re: Umgang mit Nutzungsrechten

Beitrag von Pianist »

Genau, die schnellste Dampflok der Welt! :-)

Wenn ich Bahn fahre, sind die Züge übrigens meist pünktlich. Das System der Schweiz kann man allerdings nicht auf Deutschland übertragen, auch wenn der SBB-Chef das gelegentlich behauptet.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Jommnn
Beiträge: 299

Re: Umgang mit Nutzungsrechten

Beitrag von Jommnn »

Jalue hat geschrieben:Leider sehen sich die meisten Freiberufler als 'Arbeitnehmer ohne Festanstellung' und betrachten ihre Auftraggeber nicht als Kunden, sondern de facto als 'Chefs'. Aus dieser Haltung heraus werden dann eben auch Knebelverträge akzeptiert.
Treffende Beschreibung!



wolfgang
Beiträge: 6654

Re: Umgang mit Nutzungsrechten

Beitrag von wolfgang »

MLJ hat geschrieben:@uniquedition
Hier findest du alle Antworten was "Nutzungsrechte" betrifft:

http://www.lo-recht.de/uebertragung-nutzungsrechte.php

http://hoesmann.eu/ausschliesliche-nutzungsrechte/

https://boehmanwaltskanzlei.de/nutzungsrechte

http://dejure.org/gesetze/UrhG/31.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Arc ... t-v12.html

Ich hoffe das hilft dir und allen anderen hier im Forum weiter denn da scheint es viel Unklarheit zu geben, zumindest was ich den Beiträgen bisher entnehmen konnte.

Cheers

Mickey
Hallo Mickey,
das sind ja einige sehr interessante Links! Dank für das Zusammentragen. Wenns recht ist poste ich die auch im VT, denn ich finde deine Sammlung sehr gut gelungen.
Lieben Gruß,
Wolfgang



MLJ
Beiträge: 2193

Re: Umgang mit Nutzungsrechten

Beitrag von MLJ »

@Wolfgang
Zitat:
"Wenns recht ist poste ich die auch im VT, denn ich finde deine Sammlung sehr gut gelungen."
Zitat ende.

Kannst du, kein Problem und hoffe das hilft endlich die Unklarheiten was Nutzungsrechte betrifft für jeden klar zu machen.

@All
Ich würde es begrüßen wenn man beim eigentlichen Thema bleiben könnte in diesem Thread ;)

Cheers

Mickey
The little Fox.... May U live 2 C the Dawn



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