srone hat geschrieben:du wirst beauftragt ein event deines auftraggebers zu drehen, jetzt ist es so, du hast die urheberrechte am bild, dein auftraggeber jedoch die urheberrechte am event, er bezahlt dich für die nutzungsrechte deiner bilder, willst du das dann weiterverwerten, müsstest du ihn für die nutzungsrechte des events bezahlen, allenfalls kannst die verwertbarkeit in deinem showreel aushandeln.
lg
srone
Na klar wird in der Praxis derjenige, der sich die Mühe gemacht hat, die Verträge aufzusetzen, einen Vorteil haben. Er wird dir mir einem Text kommen der grundsätzlich ihm alle Vorteile einräumt. Damit setzt er bereits einen sogenannten "Verhandlungspunkt", gegen den du dann mal ankämpfen kannst. Darum macht er das ja! :)uniquedition hat geschrieben:Ab und an kommen Kunden mit Standardverträgen, die die unbefristete, uneingeschränkte und ausschließliche Übertragung von Nutzungsrechten vorsehen. Erschreckend finde ich dabei, dass diese Kunden oft davon ausgehen, dass die Übertagung solcher umfassender Nutzungsrechte ein Standard seien. Das ist es - soweit ich das mit meinen juristischen Kenntnissen beurteilen kann - nicht.
Das ist natürlich die komfortabelste Situation - aber geht leider nicht immer. Bestimmte Kunden kommen eben gern mit solchen Verträgen an und mir gings darum, wie wir uns als Filmer dazu verhalten: Nicht von vornherein alles mitmachen, natürlich auch nicht unkonstruktiv alles verweigern, sondern fair aushandeln, nach dem Motto: Erweitete Nutzungsrechte kosten eben mehr.Pianist hat geschrieben:Ich sage Euch jetzt mal, wie ich das seit 22 Jahren mache: Ich treffe mit meinen Auftraggebern zu diesem Thema überhaupt keine Vereinbarungen.
Das kannst Du auch komplett vergessen, weil in so ziemlich allen Einkaufsbedingungen den Bedingungen des Lieferanten pauschal widersprochen wird.Jalue hat geschrieben: Die 'amtliche Vorgehensweise' bestünde wohl darin, jedem Angebot die eigenen AGB's beizufügen und sich die Zustimmung vom Kunden schriftlich bestätigen zu lassen. Aber offen gestanden war ich immer zu faul dafür.
Mir scheint, du bist mit der ziemlich verbesserungsfähigen und permanent streikwilligen DBB irgendwie verbandelt.Pianist hat geschrieben: Mache ich aber einen Film für den Hersteller besonders leiser Güterzugwagen, dann hat natürlich niemand ein Problem damit, wenn ich davon Material auch für eine Lobbyveranstaltung der Bahnindustrie nutze.
Treffende Beschreibung!Jalue hat geschrieben:Leider sehen sich die meisten Freiberufler als 'Arbeitnehmer ohne Festanstellung' und betrachten ihre Auftraggeber nicht als Kunden, sondern de facto als 'Chefs'. Aus dieser Haltung heraus werden dann eben auch Knebelverträge akzeptiert.
Hallo Mickey,MLJ hat geschrieben:@uniquedition
Hier findest du alle Antworten was "Nutzungsrechte" betrifft:
http://www.lo-recht.de/uebertragung-nutzungsrechte.php
http://hoesmann.eu/ausschliesliche-nutzungsrechte/
https://boehmanwaltskanzlei.de/nutzungsrechte
http://dejure.org/gesetze/UrhG/31.html
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Arc ... t-v12.html
Ich hoffe das hilft dir und allen anderen hier im Forum weiter denn da scheint es viel Unklarheit zu geben, zumindest was ich den Beiträgen bisher entnehmen konnte.
Cheers
Mickey