Das ist falsch. Kinder bedürfen eines besonderen Schutzes.s.holmes hat geschrieben: Ist das richtig, dass ich vom Gesetz her keine besondere Erlaubnis der Minderjährigen bzw. deren Eltern brauche?
Danke
Ganz streng betrachtet ist das schon so zu sehen...Rudolf Max hat geschrieben:Hallo,
Wenn Du das Interview verwenden willst, gibt es nur 2 Möglichkeiten:
Bewilligung der Eltern oder Gesicht des Kindes unkenntlich machen.
Du meinst das aber nicht im ernst, oder...?
Rudolf
Das ist dann die Möglichkeit der Einwilligung, die unten beschrieben wird.Wurzelkaries hat geschrieben: Vor Jahren.. meine Kids sind nun schon älter... wurde im Kindergarten gefilmt. Jede Eltern haben eine Einwilligungserklärung unterschreiben müssen.
Naja, ganz so ist es zum Glück nicht. Das würde nur gelten, wenn die Aufnahme im intimen persönlichen Lebensbereich erfolgt ist, also auf dem Klo oder im Kinderzimmer. In der Öffentlichkeit nicht. Anders würde es bei einer gezielten Tonaufnahme ("Abhören") aussehen, das wäre in jedem Fall verboten.rush hat geschrieben:Das Problem bei der Geschichte: Bereits die Aufnahme stellt einen Persönlichkeitsverstoß dar, nicht erst das möglicherweise gesendete Material.
Ich würde aus Höflichkeit sogar so weit gehen und sagen: Immer eine Zustimmung einholen, auch wenn es sich um Erwachsene handelt und bei Kindern diese auch selbst fragen, ob sie Einwände haben und nicht nur die Eltern.Pianist hat geschrieben:in jedem Fall die Einwilligung der Eltern einholen.
Ich würde die beschriebene Situation für eine weitere Diskussion mal gerne so abändern: Die Aufnahme des Interviews fand im öffentlichen Raum statt. Der Junge ist in den Hintergrund der Aufnahme gelaufen, nicht etwa zufällig, sondern mit dem bewussten Ziel aufgenommen zu werden. Er soll für die weitere Diskussion am Besten auch älter sein, so dass man nicht abstreiten kann, dass ihm die Situation wirklich klar war.phronopulax hat geschrieben:"Da hat mir am Sonntag bei einem Interview ein kleiner Junge von etwa 6 Jahren im Hintergrund in die Kamera gelacht und dazu gewunken..."
Und wie willst Du die Antwort im Fall eines Rechtsstreits beweisen? Was, wenn jemand anderes Sorgeberechtigt ist, als die zunächst zustimmende Person?Wurzelkaries hat geschrieben:Normalerweise flitzt da irgendwo ein Elternteil rum und man kann kurz fragen.
Jawoll, das handhabe ich genauso!TheBubble hat geschrieben:Ich würde aus Höflichkeit sogar so weit gehen und sagen: Immer eine Zustimmung einholen, auch wenn es sich um Erwachsene handelt und bei Kindern diese auch selbst fragen, ob sie Einwände haben und nicht nur die Eltern.
Das nehmen auch wir als Mittel der Wahl in solchen Fällen. Der Kopf muss dabei allerdings nicht zur Matschkugel mutieren, es genügt, den Bereich von Augenbrauen bis Nase leicht zu blurren. Wenn das Kind allerdings im Bild ständig von einer Seite zur anderen eiert, solltest du in der NLE einen Motiontracker haben oder wenigstens mit Pfadmasken fit sein.MLJ hat geschrieben:Alternative zum verpixeln ist das "Blurren" vom Gesicht des Kindes, also nur das Gesicht "Weichzeichnen"...
Passiert jedem immer wieder mal - und dann wird verpixelt, geblurt und getrackt ;-)Rudolf Max hat geschrieben:Manchmal sieht man den Wald nicht mehr vor lauter Bäumen...
Wenn Kinder selbst Videos erstellen und veröffentlichen kann das ein Problem sein. Z. B. wenn es sich um Prügel- oder Mobbing-Videos handelt. Durch das Filmen und die Veröffentlichung hoffen die Kinder und Jugendliche dann durch brutale Taten wahr- und ernstgenommen zu werden.Frank Glencairn hat geschrieben:Immer dieses wichtigtuerische Rumgezicke mit Kindern und Video. Was zu Henker ist denn an Kindern so besonders, daß diese Hysterie auch nur im geringsten irgendwie gerechtfertigt wäre?
"Bedürfen des besonderen Schutzes" - wenn ich das schon lese. Schutz wovor denn? Daß ihnen die Kamera auf den Kopf fällt.
Ich habe mal ein Projekt begleitet bei dem es darum ging, dass Kinder für einen Wettbewerb Aufnahmen machen sollten. Um das juristisch abzusichern wurde darauf Wert gelegt dass für die Aufnahmen u. a. auch die Einverständniserklärung von ev. abgebildeten Personen vorlag. Die Folge war dass kein Kind trotz hohem Preisgeld an diesem Wettbewerb teilgenommen hat. Und dabei ging es nur um Aufnahmen von einer Technik-Ausstellung für Kinder. Der lange juristische und für viele unverständliche Text in den Teilnahmebedingungen hat alle abgeschreckt.Rudolf Max hat geschrieben:Müsste man da jedesmal alles klären und juristisch absichern, es gäbe wohl gar keine Interviews mehr...
"Aufnahmen des eigenen Kindes" können Aufnahmen sein, bei dem das Kind abgebildet ist, oder Aufnahmen sein, die das Kind selbst erstellt.Rudolf Max hat geschrieben: Das erscheint mir absolut typisch... Seinem Kind zwar ein Smartphone mit Kamera schenken, damit es nur ja jeden Scheiss filmen kann, aber selber die Hosen gestrichen voll haben, wenn es denn um Aufnahmen des eigenen Kindes geht...