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pauschale Einverständniserklärung



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gefilmtundgeschnitten
Beiträge: 3

pauschale Einverständniserklärung

Beitrag von gefilmtundgeschnitten »

Hallo,
ist die folgende Vorgehensweise legal? Ich bin mir da nicht so sicher.

Es ist eine Veranstaltung, bei der Personen jedes Alters teilnehmen können, geplant. Für den Eintritt zur Veranstaltung bedarf es keiner Eintrittskarte.
Der Veranstalter möchte nun, dass jene Veranstaltung gefilmt wird. Er sagt zu den Teilnehmern: "Bitte beachten Sie, dass Videoaufnahmen gemacht werden. Jeder, der nicht gefilmt werden möchte, soll diesen Aufnahmen widersprechen."

Kann der Veranstalter nun so einfach damit rechnen, dass die Teilnehmer durch das Nicht-Widersprechen ihre Einwilligung gemäß §22 KunstUrhG gegeben haben?

Vielen Dank für die Antworten



MLJ
Beiträge: 2193

Re: pauschale Einverständniserklärung

Beitrag von MLJ »

@gefilmtundgeschnitten
Es gibt auf Eintrittskarten mittlerweile einen entsprechenden Hinweis, das Filmaufnahmen gemacht werden, was mit dem Kauf der Karte gleichzeitig als stilles Einverständnis gewertet wird. Bei Karten, wo das nicht drauf steht, jedoch Filmaufnahmen gemacht werden, ist ein entsprechender Hinweis am Eingang über geplante Filmaufnahmen und die Zuschauer geben somit mit ihrem Besuch der Veranstaltung ihr stilles Einverständnis bevor sie den Saal betreten.

Jeden Besucher einer Veranstaltung erst eine Einverständniserklärung unterschreiben zu lassen wäre kaum zu realisieren, denke mal an Veranstaltungen wie "Rock am Ring", die haben das auf den Tickets drauf wegen TV Aufzeichnungen. Es wird also immer VOR dem Besuch bekanntgegeben, das Filmaufnahmen geplant sind. Manche Verkaufsstellen haben einen Merkzettel bzw. Flyer der den Eintrittskarten beigefügt wird und extra darauf hinweisen.

Wenn jedoch kein Hinweis, weder auf der Eintrittskarte noch am Eingang vorhanden ist und erst bekanntgegeben wird, wenn alle bereits im Saal sind, DANN ist es möglicherweise problematisch da die Besucher im Vorfeld nicht Informiert wurden.

Was einen Widerspruch einzelner Personen angeht, so müssten die Besucher, die nicht damit einverstanden sind, die Veranstaltung verlassen. Hier richtet sich das klar nach dem Mehrheitsprinzip und würde ein Filmen der Veranstaltung nicht verhindern.

Da es bei der Veranstaltung keine Karten gibt, so würde es reichen am Eingang mit einem Hinweis die Besucher darauf aufmerksam zu machen und zusätzlich einen entsprechenden Hinweis gut sichtbar auszuhängen. Besuchen die Leute dann trotzdem die Veranstaltung, so müssen sie damit rechnen das sie im Film zu sehen sein werden da sie darüber im Vorfeld am Eingang Informiert wurden und geben somit automatisch ihr stilles Einverständnis.

Das ist auch bei großen Veranstaltungen mit Videoleinwänden der Fall wie eine Fan-Meile (Brandenburger Tor z.B.) oder eine Silvester Feier, da die Kameras auch in das Publikum schwenken und die Stimmung vom Publikum aufnehmen. Einzelne Personen können hier nicht gegen die Aufnahmen widersprechen und können die Veranstaltung nur verlassen wenn sie das nicht wollen.

Das hier dürfte dir weiterhelfen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Siehe Abschnitt "Veranstaltungen". Sollte trotzdem noch etwas unklar sein dann hilft nur eine Beratung durch einen spezialisierten Anwalt.

Cheers, Mickey.
The little Fox.... May U live 2 C the Dawn



gefilmtundgeschnitten
Beiträge: 3

Re: pauschale Einverständniserklärung

Beitrag von gefilmtundgeschnitten »

Hallo Mickey,
vielen Dank für die umfangreiche Antwort.

Mich hat dieser Widerspruch gewundert, dass bei Einverständniserklärungen oft ein langer Text mit allen möglichen Inhalten steht und es bei Veranstaltungen einfach mit Ankündigung gehen soll.



MLJ
Beiträge: 2193

Re: pauschale Einverständniserklärung

Beitrag von MLJ »

@gefilmtundgeschnitten
Überlege doch mal, was das für einen Papierkram bedeuten würde, mal abgesehen von den Verzögerungen beim Einlass, kaum zu realisieren bei über 100 Besuchern. Eine Einverständniserklärung ist nötig bei einzelnen Personen oder Künstlern, aber nicht bei einem großen Publikum. Hier reicht ein entsprechender klarer Hinweis am Einlass, auch wenn keine Karten nötig für den Eintritt sind.

Und um ganz sicher zu gehen sollte das ganze vor Beginn des Programms, also bevor das Spektakel losgeht, vom Veranstalter nochmal über Mikrophon den Zuschauern/Besuchern klipp und klar im Saal mitgeteilt werden damit die, die das nicht wollen, wieder den Saal verlassen können.

Denke mal an die ganzen Öffentlichen Veranstaltungen die im TV übertragen werden. Jeden Besucher vorher erst zu fragen wäre unmöglich wenn jeder vorher weiß das Filmaufnahmen gemacht werden. Wichtiger ist, das die Künstler die auftreten damit einverstanden sind, DAS kann richtig Ärger geben.

Wie bereits geschrieben, solltest trotzdem noch unsicher in dieser Sache sein, sprich mit einem Anwalt der darauf spezialisiert ist. Und wegen dank, keine Ursache, dafür ist ein Forum doch da, oder ? :)

Cheers, Mickey.
The little Fox.... May U live 2 C the Dawn



gefilmtundgeschnitten
Beiträge: 3

Re: pauschale Einverständniserklärung

Beitrag von gefilmtundgeschnitten »

Da hast du schon Recht.
Es war bei der letzten Veranstaltung, die ich gefilmt habe, tatsächlich so, dass die 160 Teilnehmer alle eine Erklärung unterschreiben mussten.

Bei der beschriebenen Veranstaltungen handelt es sich um eine Theatersache. Das heißt: Die Teilnehmer/ Besucher sind zum großen Teil auch selbst Künstler.

Natürlich ist das Forum dafür da, aber man kann sich ja dennoch bedanken. ;)



MLJ
Beiträge: 2193

Re: pauschale Einverständniserklärung

Beitrag von MLJ »

@gefilmtundgeschnitten
Bei 160 ist es ja noch gerade so realisierbar, aber eigentlich überflüssig wenn alle Bescheid wissen. Wichtig ist hier die Einwilligung der darstellenden Künstler, aber nicht vom Publikum, auch wenn bekannte Künstler im Publikum sind. Wenn das Publikum vorher darüber richtig Informiert wurde reicht das vollkommen aus für eine stille Einverständniserklärung.

Weiterhin habe ich es schon erlebt das von der Bühne aus das Publikum vom Veranstalter noch einmal klar darauf hingewiesen wurde vor der Veranstaltung und dann das Publikum gebeten wurde die Hand zu heben das sie mit den Aufnahmen einverstanden sind. Das ganze wurde nahtlos gefilmt als Nachweis, erst die Ansprache, dann das Publikum mit den erhobenen Händen, fertig.

Wie bereits geschrieben, bei einzelnen Personen oder Gruppen ist das anders, da ist das nötig, aber für ein Publikum reicht das stille Einverständnis aus, sind eben zwei verschiedene Welten.

Sicher, es ist schön wenn ich dir weiterhelfen konnte und nehme deinen Dank gerne an, aber ist wirklich nicht nötig. Hauptsache ist doch, das du in deiner Sache weiterkommst, oder ? :)

Cheers, Mickey.
The little Fox.... May U live 2 C the Dawn



Jensli

Re: pauschale Einverständniserklärung

Beitrag von Jensli »

Erstens wäre es mal schön zu erfahren, um was für eine geheimnisvolle Veranstaltung es sich da im Eröffnungspost überhaupt handelt. Der Satz des Veranstalters, "dass jeder, der nicht einverstanden ist, den Aufnahmen widersprechen kann", ist so natürlich auch Blödsinn. Wenn jemand nicht einverstanden sein sollte, kann er die Veranstaltung verlassen, Punkt, fertig. Überflüssig ist es außerdem. Auf Veranstaltungen muss man grundsätzlich immer damit rechnen, gefilmt/fotografiert zu werden, siehe auch den Punkt Veranstaltungen im Wikipedia-Link. Ein Hinweis ist gar nicht notwendig, auch auf Eintrittskarten nicht. Ich war schon oft auf Konzerten oder bei Comedians, Kabarettisten, da wurde immer für's TV aufgezeichnet, einen Hinweis darauf gab es nirgends (Zettelchen an den Eingangstüren der Frankfurter Festhalle, wo hunderte kreischende Teenis gleichzeitig reinströmen?? Lächerlich!). Einmal nur sagte Otto Waalkes, wir werden für RTL gefilmt, deshalb sollen wir schön mitmachen, aber das hatte natürlich keinen juristischen Hintergrund.
Das Ganze wird viel zu hoch gehängt und du machst dir (typisch deutsch) zu viel Kopf. Ohne Ankläger kein Richter und wenn sich doch hinterher jemand beschwert, schneidest du ihn raus oder legst eine Pixelmaske über sein Gesicht, meine Güte.

Richtig Ärger bekommst du nur, wenn du ungefragt Künstler, Musiker, etc. bei Veranstaltungen filmst, denn da sieht die Rechtslage natürlich ganz anders aus.



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