Hier im Süden hat die 'Bayrische Länder- und Seen-Verwaltung' (sowas gibt's :)) ) ein unglaubliches Mitspracherecht, zB kommerzielle Drehs im Engl. Garten in München oder rund um Neuschwanstein sind genehmigungspflichtig.railmaster hat geschrieben:… Bestehen hier Einschränkungen beim Dreh und ist das Einholen von Drehgenehmigungen erforderlich?….
'Öffentlich' kann genau zum Problem werden ;)rainermann hat geschrieben:… da ein öffentlicher Platz.…
Im Straßenverkehr Deutschlands wird täglich millionenfach geltendes Recht und Gesetz ignoriert!Ansonsten beeindruckend, wie hier einige bestehendes Recht ignorieren …
Wieso mutig?aerobel hat geschrieben:Eine komplexe Profiszenerie mitten in einer Stadt mit der Location des Fragestellers zu vergleichen ist schon sehr mutig...
Es ist egal ob kommerziell oder nicht, es geht um den Eingriff bzw. die Behinderungen durch die Dreharbeiten.k_munic hat geschrieben:Wieso mutig?aerobel hat geschrieben:Eine komplexe Profiszenerie mitten in einer Stadt mit der Location des Fragestellers zu vergleichen ist schon sehr mutig...
'Recht' gilt für alle, ob Du nun ein Wagenrennen vorm Brandenburger Tor inszenierst, oder 'n Mädel allein auf dem Dorf-Platz ablichtest:
Im ersten Satz des OP steht 'kommerziell'.
Und da gelten Regeln.
Es geht immer um Nutzung.- Schau ich mir die Bilder imm Stillen Kämmerlein an - kein Problem. Veröffentliche ich - Problem. Verdiene ich mit der Veröffentlichung Geld - ganz großes Problem.
Falls ich mich nicht VORHER schlau mache.
Was spricht denn dagegen, sich zu erkundigen?
Es gibt zuhauf Fälle, wo Unwissenheit teuer bestraft wurde.
Egal, ob Pro oder Amateur.
Es gibt kein Recht, Unrecht zu haben ;)
Das heißt, wenn da ein Mann mit Kamera steht der zwei Darsteller filmt, keine Drehgenehmigung.Wenn Sie öffentliche Wege, Straßen oder Plätze für Foto- oder Filmaufnahmen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, benötigen Sie eine Drehgenehmigung.
Man kann ohne Genehmigung drehen wie man will, solange man kein Stativ auf die Straße stellt.Beabsichtigt ein Produzent, Dreharbeiten lediglich mit einer Hand- oder Schulterkamera durchzuführen ohne verkehrliche Maßnahmen zu beeinflussen, ist keine Erlaubnis erforderlich! Der öffentliche Verkehr - auch der Fußgängerfluss - darf nicht behindert oder gestört werden und es werden keinerlei Aufbauten vorgenommen.
Beim Dreh. Wenn Du die Aufnahmen anschließend auch nutzen möchtest (wenn schon full quote, dann auch full lesen), macht das sehr wohl einen Unterschied.Gabriel_Natas hat geschrieben:… Es ist egal ob kommerziell oder nicht, es geht um den Eingriff bzw. die Behinderungen durch die Dreharbeiten.…
ichsachmaso: Als Rechtsanwalt würd' ich Dich nicht buchen! :)Gabriel_Natas hat geschrieben:… Das heißt, wenn da ein Mann mit Kamera steht der zwei Darsteller filmt, keine Drehgenehmigung. …
Gabriel_Natas hat geschrieben: Das ist sogar in Hollywood so (weswegen Guerilliafilmer dort das Stativ auf einen PickUp Truck stellen, was eben nicht auf der Straße ist ;) rechtliche Spitzfindigkeiten).
Sehe ich nicht so und hab's auch anders gelernt. Möchte aber auch nicht auf meiner Meinung beharren und bin gerne offen für Belege bzw. weitere Meinungen.k_munic hat geschrieben:Beim Dreh. Wenn Du die Aufnahmen anschließend auch nutzen möchtest (wenn schon full quote, dann auch full lesen), macht das sehr wohl einen Unterschied.Gabriel_Natas hat geschrieben:… Es ist egal ob kommerziell oder nicht, es geht um den Eingriff bzw. die Behinderungen durch die Dreharbeiten.…
LOL - Das musst mir mal erklären wie das gehen soll ;-)aerobel hat geschrieben:... allenfalls noch ein weisser Regenschirm als Aufheller...
Auch wenn man sie nutzen will, braucht man keine Genehmigung auf öffentlichen Straßen (für Grünflächen und Wälder gibt es wieder andere Regeln), solange die Regeln dort eingehalten werden (kein Stativ aufm Boden, keine Behinderung anderer ect.pp.).k_munic hat geschrieben:Beim Dreh. Wenn Du die Aufnahmen anschließend auch nutzen möchtest (wenn schon full quote, dann auch full lesen), macht das sehr wohl einen Unterschied.Gabriel_Natas hat geschrieben:… Es ist egal ob kommerziell oder nicht, es geht um den Eingriff bzw. die Behinderungen durch die Dreharbeiten.…
Für Journalisten, die über das Tagesgeschehen berichten, sowie alle Aufnahmen, die über tagesaktuelle Ereignisse berichten, gelten andere Regeln.Gabriel_Natas hat geschrieben: Sonst könnte kein Reporter/Berichterstatter Fotos/Filme machen. Denn bevor der sich ne Drehgenehmigung geholt hat, wär das Haus schon abgebrannt oder der Überfall vorbei oder oder oder.
nicht zu vergessen: als Regenschutz!Ein rein weisser Regenschirm , wird / kann wie folgt genutzt werden :
- als Diffuser um einen leichten Schatten zu bilden
- als Diffuser um eine Lichtquelle abzuschwächen
...
Kann ich irgendwie nachvollziehen :-) Vor allem die Bayerische Drehgenehmigung :-)aerobel hat geschrieben:
Das kann dann eben nur eine Deutsche Produktion sein... *brüll
P.S. "Füdlibürger" auf Deutsch = Arschbürger, die sichschon in die Hose scheissen, wenn sie die Haustüre mal ohne Sondergenehmigung vom Ordnungsamt verlassen...
Welch ein Land... gottseidank lebe ich nicht da...
So simpel ist es eben - leider - auch nicht.le.sas hat geschrieben:Du kanst drehen was und wo du willst, solange du
-kein Privatgrundstück betritts
-keine Persönlichkeitsrechte verletzt
-keine Gesetze Mißachtest (Naturschutz usw)
-nix großes aufbaust
(Stativ sollte noch klar gehen, Dolly zb geht nicht. Du darfst auf öffentlichen Plätzen also nix und niemanden behindern, der Rest ist egal)
LoLK.-D. Schmidt hat geschrieben:
nicht zu vergessen: als Regenschutz!
Ich habe das auch nur auf die Unübersichtlichkeit der Behörden bezogen. Die waren untereinander nicht einmal abgesprochen und haben mich durch Behörden quer durch Deutschland gelotst... bevor ich zuviel schreibe; das hier veranschaulicht meine damalige Situation ganz gut:rainermann hat geschrieben:Insofern kann ich auch nicht das Klischee vom Beamtendeutschland bestätigen, so gern das immer wieder hergenommen wird.
Jack43 hat geschrieben:nur so aus Neugierde, wo ist denn der Beitrag von Aerobel verblieben?