Pianist hat geschrieben: ↑So 31 Dez, 2017 11:14
walang_sinuman hat geschrieben: ↑So 31 Dez, 2017 11:10
Wenn ich mir das so ansehe, frage ich mich, was man überhaupt fotografieren darf.
So ziemlich alles. Ich verstehe gerade Dein Problem nicht so ganz...
Matthias
Das es die ganze zache ziemlich kompliziert macht und es andersherum so hinausläuft, das andere nicht mal darüber nachdenken, ob sie das dürfen.
Wenn ich im Zoo fotos mache, darf ich sie nicht einfach so benutzen, wenn ich im Nationalpark fotos mache, muss ich mich auch erst erkundigen ob ich sie benutzen darf,.... Wenn ich im Urlaub ein Foto von einer Tür mache, muss ich Überprüfen ob ich es verwenden darf,...
Einerseits machen es die Ausnahmen der panoramafreiheit einem schwer und andererseits, bieten die Ausnahmen nicht genügend schutz,...
Das Problem ist, das ich keine Ahnung habe, was ich jetzt genau machen darf und was nicht und das es mich teilweise einschränkt, aber auch auf gleiche Weise im gleichen zuge nicht genügend schützt.
Ich denke es wäre gut, wenn es eine allgemeine Anlaufstelle gäbe, wie zum Beispiel die GEMA oder VG Bild-Kunst,
Die man dann anschreiben kann.
So ist es ja ziemlich Schwierigkeiten, herauszufinden, von wem was ist, ob es allgemeingut ist, wie man die Person kontaktieren kann und ob und in welcher verwertungsgesellschaft jemand ist.
Ps. Ich neige dazu mir mehr Panik und sorgen zu machen, als nötig.
Ich glaube mein größtes Problem ist, das ich keine Stelle finde, die mir genau sagen kann, was fase ist,
Die Gesetzestexte nicht immer ganz einleuchtend, verständlich und eindeutig sind und es viele unterschiedliche Interpretationen davon gibt, von denen einige wohlmöglich oder mit ziemlich sicherer Wahrscheinlichkeit falsch sind.
Zum Beispiel;
https://ggr-law.com/urheberrecht/faq/we ... htsschutz/
Das verstehe ich ganz, da sich mir nicht erschließt, ob und wann ein Kunstwerk, als schutzfähiges werk zählt.
Des weiteren ist ein einfacher Schnappschuss, den man keinen größeren gestalterischen wert, ansehen kann, nicht durch das urheberrecht geschützt,... dafür gibt es dann aber ein anderes Gesetz, das den Schnappschuss für 10 oder 15 Jahre, (oder so) auf gleiche Weise schützt,... nur das dafür der tag der Entstehung gilt und nicht der Todestag des schöpfers.
Wie unterscheidet man das nun?
Ansonsten findet man viel zu viel widersprüchliches,... Zum Beispiel gibt es die Panorama-Freiheit die einen auch das Fotografien von Gebäuden und Kunstwerken erlaubt, die sich im öffentlichen raum befinden und andererseits gibt es dann wieder eine Ausnahme für dreidimensionale Objekte. Was stimmt nun?
Ich möchte mir nicht das ganze Gesetzbuch zum urheberrecht durchlesen.