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Wie "Recht am Bild" im Vorfeld auffangen?



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
dosaris
Beiträge: 1701

Wie "Recht am Bild" im Vorfeld auffangen?

Beitrag von dosaris »

hallo Kollegens,

wie handhabt Ihr das Problem, bei Anwesenden einer Reportage das Recht am eigenen Bild
vor Ort aufzufangen (nicht Panorama-Recht).

Voriges Jahr hatte ich beim Dreh einer TV-Reportage einen Besucher, der sofort meinte
sich aufplustern zu müssen, wenn ich den Dreh nicht sofort abbreche und die Aufnahmen
mit seinem Konterfei löschen würde. Der Dreh war mit Hilfe des Veranstalters noch vor
Ort zu retten (es war natürlich zuvor abgesprochen) und der Betroffene verließ dann
den Ort.

Das hätte natürlich auch zäher werden können :-(

Wenn möglich hänge ich zuvor Schilder auf "Heute TV-Aufzeichnung" , damit
niemand behaupten kann, er wäre heimlich gegen seinen Willen abgelichtet worden.
So kann jeder bei Einwänden den Drehort verlassen.

Wie handhabt ihr dies bzw welche Probleme hatten sich ggf ergeben mit welcher Lösung?

(die Rechtsprechung ist da ja sehr im Fluss)
Zuletzt geändert von dosaris am Fr 21 Apr, 2017 17:09, insgesamt 1-mal geändert.



Tys_Hase
Beiträge: 3

Re: Wie "Recht am Bild" im Vorfeld auffangen?

Beitrag von Tys_Hase »

Bei großen Veranstaltungen ist das natürlich ein Problem. Ein sichtbarer Hinweis, das gedreht wird, ist schon eine gute Lösung.
Wenn man eng mit dem Veranstalter zusammenarbeitet, kann man auch darauf achten, dass es bereits vorher angekündigt wird oder beim Ticketkauf angezeigt wird.

Grundsätzlich haben die Leute natürlich immer ihr Recht am Bild. Aber wenn es echt sehr weit verbreitet und bekannt ist, das gedreht wird, müssen die Leute halt darauf achten, nicht ins Bild zu laufen. Vor allem da man mit der Ausrüstung normalerweise auffällt wie ein bunter Hund.

Schwarze Schafe gibt es immer, deswegen wird man irgendwie damit umgehen müssen. Wenn man es aber lang und breit angekündigt hat, dann haben die gar keine Grundlage mehr zur Beschwerde. Und wenn sie es tun, freundlich mit ihnen umgehen, ihnen den Wind aus den Segeln nehmen.



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Wie "Recht am Bild" im Vorfeld auffangen?

Beitrag von pixelschubser2006 »

Das Wichtigste: Seriös und behutsam mit den Leuten umgehen. Damit werden 99% der Probleme im Keim erstickt. Ich fotografiere seit 25 Jahren auch Veranstaltungen vielerlei Art und hatte bislang nie Probleme. Auch mit Video nicht. Das ist alles eine Frage des menschlichen Umgangs bzw. des Auftreten. Und für den Fall daß es doch Ärger gibt, ist das mit Video besser, weil sich im Bewegtbild bestimmte Situationen besser nachvollziehen lassen (Konkludentes Einverständnis durch Verhalten). Gerade weil es bei Veranstaltungen völlig unmöglich ist, mit jedem Penner nen Modelvertrag zu schließen, zieht das schon. Ansonsten wie bereits gesagt durch Veranstalter deutlich auf die Videoaufnahmen hinweisen lassen, und zwar am Eingang. Damit gehört der Zwang zum Einverständnis zu den AGB des Veranstalters.
Der Vollständigkeit halber noch der Hinweis, daß in keinem Fall Menschen in herabwürdigender Situation gefilmt werden darf. Mir ist nur schleierhaft, wie RTL2 und VOX das machen. Serien wie Frauentausch würden so überhaupt nicht funktionieren. HALT STOP.. argh...



K.-D. Schmidt
Beiträge: 789

Re: Wie "Recht am Bild" im Vorfeld auffangen?

Beitrag von K.-D. Schmidt »

Mir ist nur schleierhaft, wie RTL2 und VOX das machen.
Das ist doch alles gestellt. "Fake", wie es heutzutage heißt.



MLJ
Beiträge: 2193

Re: Wie "Recht am Bild" im Vorfeld auffangen?

Beitrag von MLJ »

@pixelschubser2006
Sehr guter Beitrag von dir, stimmt was du geschrieben hast und ist eine gängige Praxis die sich auch bei mir bisher sehr gut bewährt hat :)

@Dosaris
Zitat:
"Wenn möglich hänge ich zuvor Schilder auf "Heute TV-Aufzeichnung" , damit niemand behaupten kann, er wäre heimlich gegen seinen Willen abgelichtet worden. So kann jeder bei Einwänden den Drehort verlassen."
Zitat ende.

Das ist bei großen Veranstaltungen durchaus Sinnvoll aber bietet nur Sicherheit, wenn du "Beweisaufnahmen" vor Beginn der Veranstaltung anfertigst von den angebrachten Schildern, möglichst mit Zeit- und Datum im Bild, Fotos mit entsprechenden Zeit- und Datumsangaben sind ebenfalls als Beweis vor Gericht zulässig. Zusätzlich müssen gut sichtbare Schilder bereits am Eingang vorhanden sein die kein Besucher beim Einlass übersehen kann. Weiterhin erfolgen in der Regel Durchsagen vom Veranstalter im Saal dass Filmaufnahmen gemacht werden mit dem ausdrücklichem Hinweis, dass Personen, die das nicht möchten den Saal verlassen müssen. Wie gesagt, in der Regel reicht das aus da man unmöglich jeden Besucher eine Einwilligung unterschreiben lassen kann was jeden zeitlichen Rahmen sprengen würde.

Hierzu gibt es einige Interessante Urteile:
Urteil LG Bielefeld "Die Super Nanny"
Urteil LG Berlin "Konkludente Einwilligung"
Urteil LG Berlin "TV Reality Aufnahmen"

Beispiele für Fernsehaufzeichnungen (Auszug SWR)
Frage:
Warum brauche ich eine Einverständniserklärung meiner Eltern wenn ich unter 18 Jahre bin ?

Antwort:
Als Besucher einer Fernsehaufzeichnung übertragen Sie Ihr „Recht am eigenen Bild“ auf den Produzenten. Das bedeutet, dass die bei der Aufzeichnung hergestellten Ton- und/oder Bildaufnahmen, die Sie zeigen, für alle Rundfunk-, Film- und/oder sonstige Wiedergabezwecke, insbesondere auch für den Online-, Mobile und/oder Internetbereich verwendet werden dürfen. Dieses allgemeine Persönlichkeitsrecht kann per Gesetz von unter 18-jährigen nicht abgetreten werden. Die Zustimmung zur Übertragung des "Rechts am eigenen Bild" kann nur schriftlich von einem gesetzlichen Vertreter erbracht werden. Daher benötigen wir die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung Ihrer Eltern, dass Sie an der Sendung teilnehmen dürfen.

Frage:
Warum muss ich eine Einverständniserklärung für mein Kind mitbringen obwohl ich dabei bin ?

Antwort:
Die Abtretung der „Rechte am eigenen Bild“, die für eine TV-Aufzeichnung vonnöten ist, kann bei Minderjährigen nur auf schriftlichem Wege erfolgen. Daher benötigen wir auch bei der Anwesenheit der Eltern im Studio immer eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung.
---------
Wenn du jetzt Besucher explizit Interviewest dann brauchst du vorher (!) die unterschriebene Einverständniserklärung des Besuchers, also BEVOR du die Aufnahme startest, das ist wichtig. Sollte die Person unter 18 sein und kein Elternteil zugegen sein so würdest du keine Chance vor Gericht haben sollten die Eltern nach der Veranstaltung gegen dich klagen.

Weiterhin sollte die Einverständniserklärung und Drehgenehmigung des Veranstalters ausreichen da dieser das Hausrecht besitzt. Nehmen wir einmal an, du lädst viele Freunde ein und du sagst ihnen vorher (!) dass du Videoaufnahmen machst und deine Gäste dann zur Party erscheinen, so geben die Gäste automatisch ihr stillschweigendes Einverständnis für die Aufnahmen da sie im Vorfeld darüber von dir informiert wurden. Auch hier gilt die Beweispflicht, z.B. ein entsprechender Vermerk auf der Einladung oder E-Mail.

Weitere hilfreiche Links zu diesem Thema:
Filmaufnahmen von Personen
Persönlichkeitsrecht bei Videos

Du kannst auch eine Einverständniserklärung mit der Kamera festhalten in dem du die Person filmst, samt Ausweis und der klaren Aussage, das die Person mit den Aufnahmen einverstanden ist. Das sollte allerdings nur als "Notlösung" dienen und nicht (!) als Ersatz für eine schriftliche Einverständniserklärung.

Ich hoffe das hilft dir ein wenig weiter :)

Cheers

Mickey
The little Fox.... May U live 2 C the Dawn



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