@pixelschubser2006
Sehr guter Beitrag von dir, stimmt was du geschrieben hast und ist eine gängige Praxis die sich auch bei mir bisher sehr gut bewährt hat :)
@Dosaris
Zitat:
"Wenn möglich hänge ich zuvor Schilder auf "Heute TV-Aufzeichnung" , damit niemand behaupten kann, er wäre heimlich gegen seinen Willen abgelichtet worden. So kann jeder bei Einwänden den Drehort verlassen."
Zitat ende.
Das ist bei großen Veranstaltungen durchaus Sinnvoll aber bietet nur Sicherheit, wenn du "Beweisaufnahmen" vor Beginn der Veranstaltung anfertigst von den angebrachten Schildern, möglichst mit Zeit- und Datum im Bild, Fotos mit entsprechenden Zeit- und Datumsangaben sind ebenfalls als Beweis vor Gericht zulässig. Zusätzlich müssen gut sichtbare Schilder bereits am Eingang vorhanden sein die kein Besucher beim Einlass übersehen kann. Weiterhin erfolgen in der Regel Durchsagen vom Veranstalter im Saal dass Filmaufnahmen gemacht werden mit dem ausdrücklichem Hinweis, dass Personen, die das nicht möchten den Saal verlassen müssen. Wie gesagt, in der Regel reicht das aus da man unmöglich jeden Besucher eine Einwilligung unterschreiben lassen kann was jeden zeitlichen Rahmen sprengen würde.
Hierzu gibt es einige Interessante Urteile:
Urteil LG Bielefeld "Die Super Nanny"
Urteil LG Berlin "Konkludente Einwilligung"
Urteil LG Berlin "TV Reality Aufnahmen"
Beispiele für Fernsehaufzeichnungen (Auszug SWR)
Frage:
Warum brauche ich eine Einverständniserklärung meiner Eltern wenn ich unter 18 Jahre bin ?
Antwort:
Als Besucher einer Fernsehaufzeichnung übertragen Sie Ihr „Recht am eigenen Bild“ auf den Produzenten. Das bedeutet, dass die bei der Aufzeichnung hergestellten Ton- und/oder Bildaufnahmen, die Sie zeigen, für alle Rundfunk-, Film- und/oder sonstige Wiedergabezwecke, insbesondere auch für den Online-, Mobile und/oder Internetbereich verwendet werden dürfen. Dieses allgemeine Persönlichkeitsrecht kann per Gesetz von unter 18-jährigen nicht abgetreten werden. Die Zustimmung zur Übertragung des "Rechts am eigenen Bild" kann nur schriftlich von einem gesetzlichen Vertreter erbracht werden. Daher benötigen wir die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung Ihrer Eltern, dass Sie an der Sendung teilnehmen dürfen.
Frage:
Warum muss ich eine Einverständniserklärung für mein Kind mitbringen obwohl ich dabei bin ?
Antwort:
Die Abtretung der „Rechte am eigenen Bild“, die für eine TV-Aufzeichnung vonnöten ist, kann bei Minderjährigen nur auf schriftlichem Wege erfolgen. Daher benötigen wir auch bei der Anwesenheit der Eltern im Studio immer eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung.
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Wenn du jetzt Besucher explizit Interviewest dann brauchst du vorher (!) die unterschriebene Einverständniserklärung des Besuchers, also BEVOR du die Aufnahme startest, das ist wichtig. Sollte die Person unter 18 sein und kein Elternteil zugegen sein so würdest du keine Chance vor Gericht haben sollten die Eltern nach der Veranstaltung gegen dich klagen.
Weiterhin sollte die Einverständniserklärung und Drehgenehmigung des Veranstalters ausreichen da dieser das Hausrecht besitzt. Nehmen wir einmal an, du lädst viele Freunde ein und du sagst ihnen vorher (!) dass du Videoaufnahmen machst und deine Gäste dann zur Party erscheinen, so geben die Gäste automatisch ihr stillschweigendes Einverständnis für die Aufnahmen da sie im Vorfeld darüber von dir informiert wurden. Auch hier gilt die Beweispflicht, z.B. ein entsprechender Vermerk auf der Einladung oder E-Mail.
Weitere hilfreiche Links zu diesem Thema:
Filmaufnahmen von Personen
Persönlichkeitsrecht bei Videos
Du kannst auch eine Einverständniserklärung mit der Kamera festhalten in dem du die Person filmst, samt Ausweis und der klaren Aussage, das die Person mit den Aufnahmen einverstanden ist. Das sollte allerdings nur als "Notlösung" dienen und nicht (!) als Ersatz für eine schriftliche Einverständniserklärung.
Ich hoffe das hilft dir ein wenig weiter :)
Cheers
Mickey
The little Fox.... May U live 2 C the Dawn