Hallo Christopher,lokmannz hat geschrieben:Anscheinend ist das Erstellen von Hochzeitsvideos in Österreich den Berufsfotographen vorbehalten.
Selten eine so unqualifizierte und sinnfreie Antwort gelesen!TonBild hat geschrieben:Hallo Christopher,lokmannz hat geschrieben:Anscheinend ist das Erstellen von Hochzeitsvideos in Österreich den Berufsfotographen vorbehalten.
ich weiß nicht, wie es in Österreich ist, aber hier in Deutschland ist die Schreibweise Fotograph seit der Rechtschreibreform von 1996 nicht mehr korrekt. Der Beruf heißt hier Fotograf und ursprünglich erstellen Fotografen Fotos und keine Filme oder Videos (obwohl sich hier das Berufsbild auch in einem Wandel befindet).
Der Kameramann oder die Kamerafrau beschäftigt sich mit der Produktion von Filmen oder Videos und damit auch von Hochzeitsvideos.
Woher kommt Deine Frage?
Diese klingt so, als ob in Österreich auch das Erstellen von Frikadellen den Berufsbäckern vorbehalten sein soll. (Allerdings, wenn dazu nur noch altbackene Brötchen vom Vortag und fast kein Hackfleisch mehr verwendet werden, könnte man das fast glauben.)
;-)
Also so wie die 3 Hochzeitsbilder Deiner Grosmutter?Gooerkfish hat geschrieben:Hey!
sofort der Dunst von Filmbelichtungsbädern
und, ja die Hochzeitsbilder meiner Grosmutter ( 3!) mir in den Sinn
kommen.
...
Also echt nur 3 PHOTOS... ich will PHOTOS aus einem PHOTOAPPARAT.
Und seit wann ist das bindend? Kann doch jeder schreiben wie er lustig ist, wir sind doch nicht mehr in der Schule.TonBild hat geschrieben: ich weiß nicht, wie es in Österreich ist, aber hier in Deutschland ist die Schreibweise Fotograph seit der Rechtschreibreform von 1996 nicht mehr korrekt.
mir sträuben sich ebenfalls noch immer die Nackenhaare: Teure Prozesse (plural) für die Innungen am Ende, aber wat für'n Krampf...Jott hat geschrieben:In Deutschland ist die Steinzeit auch noch nicht sooo lange überwunden. Bei meiner ersten Firmengründung (Filmproduktion, als GmbH) kam sofort eine fette Abmahnung vom Anwalt irgend einer Fotografen-Innung, da wir keine Fotografenmeister waren. Und zwar in einer Höhe, die das zarte GmbH-Pflänzchen sofort kaputt gemacht hätte - wäre ich nicht als Medieningenieur eine Hierarchiestufe höher gewesen in der Hackordnung. Sonst wären sie tatsächlich damit durchgekommen!
Das ist interessant und das wusste ich nicht. Insbesondere gab es wohl eine Unterscheidung zwischen Filmen, die zur öffentlichen Aufführung bestimmt sind, und privaten Filmen.GrauerHund hat geschrieben:https://www.wko.at/Content.Node/branche ... _mit_.html
Laut der Wirtschaftskammer-Homepage ist mit dem Fall der Meisterpflicht der Fotografen vor ca. 2 Jahren auch die Einschränkung, dass nur Meisterfotografen Hochzeiten filmen dürfen, gefallen.
Und ja, davor gab es diese schwachsinnige Einschränkung