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von Pianist » Di 26 Jan, 2021 11:13
Erst mal herzlichen Glückwunsch zu diesem Artikel, nach oberflächlichem Überfliegen ist der sehr gut geschrieben und es sind alle wesentlichen Aspekte enthalten. Auch sehr gut herausgearbeitet, dass es oftmals besser ist, Abschreibungen über einen längeren Zeitraum zu verteilen, weil sie dann wirksamer sind als am Anfang, wo man wenig verdient und wenig Steuern zahlt. Von mir noch folgender Hinweis: Jeder Selbständige in der Medienbranche sollte prüfen, welchen Charakter seine Tätigkeit hat. Wenn natürlich jemand Kameras oder Schnittplätze vermietet, ist er ohne Zweifel ein Gewerbebetrieb. Wenn jemand selbst nur am Schreibtisch sitzt, Aufträge für Filme an Land zieht, diese dann aber durch hinzugezogene Kameraleute, Autoren und Cutter realisieren lässt, ist er ein gewerblicher Filmproduzent. Wer jedoch alles alleine macht, also alle schöpferischen Leistungen aus einer Hand erbringt, und auch nichts anderes macht, der ist Filmemacher, somit selbständiger Künstler/Publizist und damit Freiberufler. Vorteil: Keine Gewerbesteuer, keine IHK-Mitgliedsschaft und keine Bilanzierungspflicht, auch nicht bei höheren Umsätzen und Gewinnen.
Nun geht es in diesem Artikel zwar um Steuern, aber das strahlt ja dann auch in das Thema "Sozialversicherung" rüber. Wer der Meinung ist, dass es sich bei ihm um einen freiberuflichen Filmemacher (selbständiger Künstler/Publizist) handelt, muss sich bei der Künstlersozialkasse melden und prüfen lassen, ob er nach §1 KSVG sozialversicherungspflichtig ist. Vorteil: Teilnahme an der gesetzlichen Rente mit 50-Prozent-Zuschuss. Ebenso 50 Prozent Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Früher habe ich die KSK sehr kritisch gesehen, inzwischen jedoch ist mir klar, dass das für freiberufliche Filmemacher eine sehr gute Sache ist, gerade in Nullzins-Zeiten.
Matthias
Filme über Menschen, Politik und Technik.