Danke für den Hinweis! Ich habe das jetzt verbessert.cven hat geschrieben: ↑Do 05 Sep, 2024 15:31 moin
Das die DJI Neo ohne Drohnenführerschein geflogen werden darf stimmt (C0 Klasse), aber das die Drohne ohne UAS-Betreibernummer (e-ID) Aufkleber (Drohnenkennzeichnung) geflogen werden darf stimmt imho nicht.
"Eine Registrierungspflicht für UAS-Betreiber besteht auch für UAS von weniger als 250 g, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist."
Quelle:
https://www.lba.de/DE/Drohnen/UAS_Betre ... _node.html
Also Haftpflicht abschießen und mit Ausweiss zusammen beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren.
best
cven
Für diese Geschosse gehört das auch längst eingeführt. :)cven hat geschrieben: ↑Do 05 Sep, 2024 15:31 moin
Das die DJI Neo ohne Drohnenführerschein geflogen werden darf stimmt (C0 Klasse), aber das die Drohne ohne UAS-Betreibernummer (e-ID) Aufkleber (Drohnenkennzeichnung) geflogen werden darf stimmt imho nicht.
"Eine Registrierungspflicht für UAS-Betreiber besteht auch für UAS von weniger als 250 g, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist."
Quelle:
https://www.lba.de/DE/Drohnen/UAS_Betre ... _node.html
Also Haftpflicht abschießen und mit Ausweiss zusammen beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren.
best
cven
Macht das Foto nicht deutlich welch ein gefährliches Geschoss so etwas heute ist? :)
Meine eigene Interpretation, die so nicht unbedingt stimmen muss: