slashCAM
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Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht

Beitrag von slashCAM » Fr 17 Mär, 2023 18:40


Nach aktueller Auslegung des Urheberrechtes in Deutschland besitzen Bilder, die mit generativen KI-Modellen wie Stable Diffusion oder Midjourney erstellt wurden, keinen U...
Bild
Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht




ruessel
Beiträge: 9171

Re: Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht

Beitrag von ruessel » Sa 18 Mär, 2023 08:56

Bild

Oben das KI Bild einer Werbeagentur, diese kommt zu einen anderen Schluss:
Der Pitch überzeugt – doch es gibt einen Haken: Neben der kreativen Umsetzung müssen Neckar und sein Team herausfinden, wie es um die Urheber- und Lizenzrechte steht, wenn eine bildgenerierende KI-Anwendung im Spiel ist.
Denn: „Das Urheberrecht gilt eigentlich nur für natürliche Personen (…), und die bildgenerierenden Technologien sind noch so neu, dass es noch keine Grundsatzurteile gibt.“

In Abstimmung mit der Rechtsabteilung entsteht folgende Argumentation: In der Telekom-Kampagne werden die KI-generierten Motive nicht alleinstehend genutzt, sondern in eine auf den Kunden angepassten Gesamtkomposition eingebettet. Diese Komposition ist eine kreative Leistung von natürlichen Personen – und sollte dementsprechend urheberrechtlich sicher sein.
https://t3n.de/news/ki-generierte-bilde ... e-1509175/
Gruss vom Ruessel




macaw
Beiträge: 472

Re: Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht

Beitrag von macaw » So 19 Mär, 2023 07:38

ruessel hat geschrieben:
Sa 18 Mär, 2023 08:56
Bild

Oben das KI Bild einer Werbeagentur, diese kommt zu einen anderen Schluss:
Der Pitch überzeugt – doch es gibt einen Haken: Neben der kreativen Umsetzung müssen Neckar und sein Team herausfinden, wie es um die Urheber- und Lizenzrechte steht, wenn eine bildgenerierende KI-Anwendung im Spiel ist.
Denn: „Das Urheberrecht gilt eigentlich nur für natürliche Personen (…), und die bildgenerierenden Technologien sind noch so neu, dass es noch keine Grundsatzurteile gibt.“

In Abstimmung mit der Rechtsabteilung entsteht folgende Argumentation: In der Telekom-Kampagne werden die KI-generierten Motive nicht alleinstehend genutzt, sondern in eine auf den Kunden angepassten Gesamtkomposition eingebettet. Diese Komposition ist eine kreative Leistung von natürlichen Personen – und sollte dementsprechend urheberrechtlich sicher sein.
https://t3n.de/news/ki-generierte-bilde ... e-1509175/
Was sie aber noch immer nicht davor schützen würde, dass jeder das per K.I. erzeugte Element benutzen dürfte, wenn es vom Rest getrennt wird, vermute ich. Skurrile Situation, denn wenn das so wäre, könnte ein Handygeschäft die Popularität einer erfolgreichen Kampagne der Telekom nutzen, um für andere Anbieter zu werben (weit hergeholt, ist aber nur ein Beispiel). Um das halbwegs auszuschließen, müssten das schon ihrerseits mehr oder weniger aufwendige Collagen sein - aber wie gesagt schützt das einen nicht wirklich, wie dieses Urteil zeigt:
https://www.mofo.com/resources/news/220 ... nommierten




Darth Schneider
Beiträge: 14467

Re: Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht

Beitrag von Darth Schneider » So 19 Mär, 2023 07:47

Das Urheberrecht gilt nur für natürliche Personen.

Ich denke heute zusammen mit der KI muss dieser Satz, beziehungsweise die ganzen Gesetze darum herum neu überdacht und überarbeitet werden.

Sonst kenn jeder z.B. das von der KI erstellte Bild der Werbeagentur da oben, brauchen und damit machen was er gerne möchte.
Das wird nicht sinnvoll oder das Ziel sein.
Gruss Boris




dosaris
Beiträge: 1695

Re: Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht

Beitrag von dosaris » So 19 Mär, 2023 08:26

Das hatten wir doch gerade im Parallel-Thread:
viewtopic.php?f=97&t=157754&p=1171426#p1171426

https://irights.info/artikel/welche-reg ... genz/30724

Klingt für mich seriös




TheBubble
Beiträge: 1861

Re: Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht

Beitrag von TheBubble » Mo 20 Mär, 2023 11:06

Die interessantere Frage ist, ob die KI interne urheberrechtlich geschütztes Material verwendet oder nicht. Beim Training "lernt" die KI, sie baut die Trainingsdaten in ihre internen Gewichtsfaktoren ein, und ggf. wirft sie gelerntes auch wieder aus. Wenn dabei Schutzrechte (bezüglich des zum Trainings verwendeten Materials) verletzt werden, dann war im Vergleich die Aufregung um eine Fototapete nur ein kleiner Sturm im Wasserglas.




MK
Beiträge: 2330

Re: Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht

Beitrag von MK » Mo 20 Mär, 2023 11:32

Dem Aussehen der Personen im Bild nach zu urteilen gibt es da die selben Familienverhältnisse wie in The Hills Have Eyes...




dienstag_01
Beiträge: 12266

Re: Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht

Beitrag von dienstag_01 » Mo 20 Mär, 2023 13:04

TheBubble hat geschrieben:
Mo 20 Mär, 2023 11:06
Die interessantere Frage ist, ob die KI interne urheberrechtlich geschütztes Material verwendet oder nicht. Beim Training "lernt" die KI, sie baut die Trainingsdaten in ihre internen Gewichtsfaktoren ein, und ggf. wirft sie gelerntes auch wieder aus. Wenn dabei Schutzrechte (bezüglich des zum Trainings verwendeten Materials) verletzt werden, dann war im Vergleich die Aufregung um eine Fototapete nur ein kleiner Sturm im Wasserglas.
Bedeutet das, ich kann niemals in meinem Leben ein Bild im Stil von Vincent van Gogh malen? Oder Werner Tübke? Oder...?
Ich MUSS also hässliche Bilder malen, die schönen gibts doch schon alle.
Ich schmeiß gleich meinen Malkasten in die Tonne.




Frank Glencairn
Beiträge: 18032

Re: Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht

Beitrag von Frank Glencairn » Mo 20 Mär, 2023 13:29

macaw hat geschrieben:
So 19 Mär, 2023 07:38
denn wenn das so wäre, könnte ein Handygeschäft die Popularität einer erfolgreichen Kampagne der Telekom nutzen, um für andere Anbieter zu werben
Ja, aber die wären mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn sie so ein beschissenes und unprofessionelles Motiv übernehmen würden, und damit auch zu allem Übel obendrein auch noch mit der Telekom in Verbindung gebracht werden.
De omnibus dubitandum




MK
Beiträge: 2330

Re: Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht

Beitrag von MK » Mo 20 Mär, 2023 16:38

Frank Glencairn hat geschrieben:
Mo 20 Mär, 2023 13:29
und damit auch zu allem Übel obendrein auch noch mit der Telekom in Verbindung gebracht werden.
Passt doch zur Telekom.




TheBubble
Beiträge: 1861

Re: Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht

Beitrag von TheBubble » Mo 20 Mär, 2023 16:59

dienstag_01 hat geschrieben:
Mo 20 Mär, 2023 13:04
TheBubble hat geschrieben:
Mo 20 Mär, 2023 11:06
Die interessantere Frage ist, ob die KI interne urheberrechtlich geschütztes Material verwendet oder nicht. Beim Training "lernt" die KI, sie baut die Trainingsdaten in ihre internen Gewichtsfaktoren ein, und ggf. wirft sie gelerntes auch wieder aus. Wenn dabei Schutzrechte (bezüglich des zum Trainings verwendeten Materials) verletzt werden, dann war im Vergleich die Aufregung um eine Fototapete nur ein kleiner Sturm im Wasserglas.
Bedeutet das, ich kann niemals in meinem Leben ein Bild im Stil von Vincent van Gogh malen? Oder Werner Tübke? Oder...?
Ich MUSS also hässliche Bilder malen, die schönen gibts doch schon alle.
Ich schmeiß gleich meinen Malkasten in die Tonne.
Wenn die "Bilder" eine zusammengestückelte Collage aus Werken sind, deren Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist, ja dann sehe ich mögliche Probleme. Das Potential für Streit und Ärger hat eine Fototapete deutlich gemacht.

Das Wort "Bilder" habe ich bewusst in Anführungszeichen gesetzt, da die Ausgabe einer AI ohne jedes künstlerische oder kreative Verständnis (durch die AI) aus gelernten Stichproben existierender Werke erzeugt wird. Wenn man ein (ernsthaftes) Bild malt, dann hat das sowohl künstlerisch und von der Schöpfungshöhe her gesehen eine andere Qualität und genießt daher Schutzrechte. Ob man derartige Schutzrechte auf AI "Werke" ausdehnen sollte? Wer weiß, ich tendiere augenblicklich noch zu nein. Ich sehe zu viele mögliche Probleme.

Und dann wäre noch zu klären, ob eine mit urheberrechtlich geschützten Werken trainierte AI nicht bereits dadurch selbst Urheberrechte dieser Werke tangiert und daher gar nicht ohne Zustimmung aller Rechteinhaber verbreitet oder öffentlich nutzbar gemacht werden dürfte. Auch eine interessante Frage.
Zuletzt geändert von TheBubble am Mo 20 Mär, 2023 17:02, insgesamt 1-mal geändert.




Frank Glencairn
Beiträge: 18032

Re: Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht

Beitrag von Frank Glencairn » Mo 20 Mär, 2023 17:01

TheBubble hat geschrieben:
Mo 20 Mär, 2023 16:59


Und dann wäre noch zu klären, ob eine mit urheberrechtlich geschützten Werken trainierte AI nicht bereits dadurch selbst Urheberrechte dieser Werke tangiert und daher gar nicht ohne Zustimmung aller Rechteinhaber verbreitet oder öffentlich nutzbar gemacht werden dürfte. Auch eine interessante Frage.
Diese Frage hat die EU schon längst beantwortet.
De omnibus dubitandum




TheBubble
Beiträge: 1861

Re: Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht

Beitrag von TheBubble » Mo 20 Mär, 2023 17:03

Frank Glencairn hat geschrieben:
Mo 20 Mär, 2023 17:01
Diese Frage hat die EU schon längst beantwortet.
Und die Antwort ist...? (Ich weiß es nicht.)




dienstag_01
Beiträge: 12266

Re: Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht

Beitrag von dienstag_01 » Mo 20 Mär, 2023 17:06

Frank Glencairn hat geschrieben:
Mo 20 Mär, 2023 17:01
TheBubble hat geschrieben:
Mo 20 Mär, 2023 16:59


Und dann wäre noch zu klären, ob eine mit urheberrechtlich geschützten Werken trainierte AI nicht bereits dadurch selbst Urheberrechte dieser Werke tangiert und daher gar nicht ohne Zustimmung aller Rechteinhaber verbreitet oder öffentlich nutzbar gemacht werden dürfte. Auch eine interessante Frage.
Diese Frage hat die EU schon längst beantwortet.
Wo?




dienstag_01
Beiträge: 12266

Re: Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht

Beitrag von dienstag_01 » Mo 20 Mär, 2023 17:12

TheBubble hat geschrieben:
Mo 20 Mär, 2023 16:59
dienstag_01 hat geschrieben:
Mo 20 Mär, 2023 13:04

Bedeutet das, ich kann niemals in meinem Leben ein Bild im Stil von Vincent van Gogh malen? Oder Werner Tübke? Oder...?
Ich MUSS also hässliche Bilder malen, die schönen gibts doch schon alle.
Ich schmeiß gleich meinen Malkasten in die Tonne.
Wenn die "Bilder" eine zusammengestückelte Collage aus Werken sind, deren Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist, ja dann sehe ich mögliche Probleme. Das Potential für Streit und Ärger hat eine Fototapete deutlich gemacht.

Das Wort "Bilder" habe ich bewusst in Anführungszeichen gesetzt, da die Ausgabe einer AI ohne jedes künstlerische oder kreative Verständnis (durch die AI) aus gelernten Stichproben existierender Werke erzeugt wird. Wenn man ein (ernsthaftes) Bild malt, dann hat das sowohl künstlerisch und von der Schöpfungshöhe her gesehen eine andere Qualität und genießt daher Schutzrechte. Ob man derartige Schutzrechte auf AI "Werke" ausdehnen sollte? Wer weiß, ich tendiere augenblicklich noch zu nein. Ich sehe zu viele mögliche Probleme.

Und dann wäre noch zu klären, ob eine mit urheberrechtlich geschützten Werken trainierte AI nicht bereits dadurch selbst Urheberrechte dieser Werke tangiert und daher gar nicht ohne Zustimmung aller Rechteinhaber verbreitet oder öffentlich nutzbar gemacht werden dürfte. Auch eine interessante Frage.
Was ich meinte, und was du wahrscheinlich nicht verstanden hast, durch Urheberrecht ist nicht der Stil eines Malers geschützt. Jeder kann also Bilder im Stil von... malen, allerdings keine direkte Kopie. Also werden begabte Maler demnächst Bilder für das Training der Datensätze malen und dann wird es keine Urheberrechtsklagen mehr geben.
Wenn denn diese Art von Bildern überhaupt über den ersten Aha-Effekt hinaus interessant sind.




TheBubble
Beiträge: 1861

Re: Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht

Beitrag von TheBubble » Mo 20 Mär, 2023 17:42

dienstag_01 hat geschrieben:
Mo 20 Mär, 2023 17:12
Was ich meinte, und was du wahrscheinlich nicht verstanden hast, durch Urheberrecht ist nicht der Stil eines Malers geschützt. Jeder kann also Bilder im Stil von... malen, allerdings keine direkte Kopie. Also werden begabte Maler demnächst Bilder für das Training der Datensätze malen und dann wird es keine Urheberrechtsklagen mehr geben.
Wenn für das Training gemalt und entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt werden, dann sollte das aus dieser Sicht in Ordnung sein. Natürlich dürfen weder die Maler bei den Trainingsbildern noch die AI intern und bei ihrer Ausgabe versehentlich andere gewerbliche Schutzrechte (wie das Markenrecht) verletzen. Wobei man (davon ausgehend, dass die Maler alles rechtlich korrekt machen) eine abschließende Prüfung der AI Ausgabe vielleicht auch auf den Nutzer abwälzen kann.

Es ist halt vieles furchtbar kompliziert.




Skeptiker
Beiträge: 5007

Re: Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht

Beitrag von Skeptiker » Mo 20 Mär, 2023 18:11

TheBubble hat geschrieben:
Mo 20 Mär, 2023 17:42
Es ist halt vieles furchtbar kompliziert.
Dann werden künftig wohl Prüf-AI's das www durchpflügen, auf der Suche nach Übereinstimmungen von AI-Kunst mit BIO-Kunst. Und nach Festlegung der entsprechenden Regeln und Tarife (aufgrund Marktwert des Originals) gleich berechnen, bei wieviel-%iger Übereinstimmung (mit geschütztem Original) was wieviel an Plagiatsgebühr kostet.
So ähnlich wie bei den Textvergleichen der Doktorarbeiten, die dann den Titel kosten, wenn ohne Quellangabe - den begehrten "Dr.-Knochen" schon in Sicht (hechel) - zu eifrig abgeschrieben wurde.




Frank Glencairn
Beiträge: 18032

Re: Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht

Beitrag von Frank Glencairn » Mo 20 Mär, 2023 19:13

dienstag_01 hat geschrieben:
Mo 20 Mär, 2023 17:06

Wo?
Da:
Nach der auf einer europäischen Richtlinie aus dem Jahr 2019 beruhenden Vorschrift des § 44 b) UrhG sind Vervielfältigungen von rechtmäßig zugänglichen Werken für das Text und Data Mining auch ohne Einwilligung des jeweiligen Urhebers zulässig.

Das Training einer KI-Anwendungen unter Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken ist dementsprechend grundsätzlich lizenzfrei zulässig. Nach Abschluss des Trainings sind die Daten allerdings zu löschen.

Rechteinhaber haben jedoch die Möglichkeit zum „Opt-Out": Sie können einen Vorbehalt gegen ein solches Data Mining erklären, der allerdings zwingend in maschinenlesbarer Form erfolgen muss.
Wobei der Unterschied zwischen opt-in und out für mich als Urheber eigentlich irrelevant ist - ich hab in beiden Fällen nichts davon.
De omnibus dubitandum




Frank Glencairn
Beiträge: 18032

Re: Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht

Beitrag von Frank Glencairn » Mo 20 Mär, 2023 19:28

TheBubble hat geschrieben:
Mo 20 Mär, 2023 11:06
... dann war im Vergleich die Aufregung um eine Fototapete nur ein kleiner Sturm im Wasserglas.
Die Tapetennummer ist eindeutig illegal, und das Urteil nicht auf geltendes Recht sondern auf Totalversagen des Rechtssystems, wenn nicht sogar auf aktive Rechtsbeugung zurückzuführen.
De omnibus dubitandum




macaw
Beiträge: 472

Re: Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht

Beitrag von macaw » Mo 20 Mär, 2023 21:01

Frank Glencairn hat geschrieben:
Mo 20 Mär, 2023 13:29
macaw hat geschrieben:
So 19 Mär, 2023 07:38
denn wenn das so wäre, könnte ein Handygeschäft die Popularität einer erfolgreichen Kampagne der Telekom nutzen, um für andere Anbieter zu werben
Ja, aber die wären mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn sie so ein beschissenes und unprofessionelles Motiv übernehmen würden, und damit auch zu allem Übel obendrein auch noch mit der Telekom in Verbindung gebracht werden.
Das war ja nur ein Beispiel. Abgesehen davon, da ich ja im Bereich Print arbeite schaue ich recht kritisch, auch aus Spaß auf das, was die "Kollegen" so machen. Da gibt es oft keine Scheu vor schlechtem Geschmack, es geht nur um Pragmatismus...




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