Ratgeber ARRI Alexa zum Sonderpreis? Betrugsmasche mit angeblicher Insolvenzware - Woran man Fake-Kanzleien erkennt

ARRI Alexa zum Sonderpreis? Betrugsmasche mit angeblicher Insolvenzware - Woran man Fake-Kanzleien erkennt

Aus aktuellem Anlass möchten wir auf eine Betrugsmasche aufmerksam machen, die schon große Schäden angerichtet hat und gezielt auch Unternehmen aus der Foto- und Filmbranche trifft: Betrüger treten unter dem Namen vermeintlicher Rechtsanwaltskanzleien oder Insolvenzverwalter auf und bieten per E-Mail oder Telefon hochwertige Kameratechnik, Fahrzeuge, Maschinen und andere Waren aus angeblichen Firmeninsolvenzen zu attraktiven Preisen an.



Wer bestellt und den Kaufpreis im Voraus überweist, erlebt anschließend jedoch eine böse Überraschung: Die angebotene Ware existiert häufig überhaupt nicht und wird entsprechend auch nie geliefert.



Im slashCam-Forum berichtete schon im Juni 2026 ein Nutzer, wie knapp er einem fünfstelligen Schaden entging - ein anderer schrieb, tatsächlich um einen Betrag dieser Größenordnung betrogen worden zu sein. Auch in unserem Redaktionspostfach kommen aktuell alle paar Tage einschlägige Mails rein. Wir haben uns die Masche deshalb näher angesehen und fassen zusammen, wie sie funktioniert, woran man sie erkennen kann und was Betroffene tun sollten.



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Wie der Insolvenz-Scam funktioniert

In einer E-Mail, die scheinbar von einer Rechtsanwaltskanzlei oder einem Insolvenzverwalter stammt, werden aus einem angeblich laufenden Verwertungsverfahren "vielfältige Sachwerte" oder eben auch spezifischer "eine Reihe von Filmtechnik-Positionen" angeboten.



Angehängt ist ein professionell gestalteter Katalog, etwa unter einem generischen Dateinamen wie „Katalog_2572.pdf“. Darin finden sich hochpreisige Produkte wie etwa eine ARRI Alexa Mini LF, eine RED V-Raptor 8K VV oder Objektivsätze von Cooke, Zeiss und Sigma, aber - zumindest in den Katalogen, die wir einsehen konnten - auch ein wilder Mix aus weiterer diverser Technik wie etwa Lkws, Baggern, E-Bikes, Landmaschinen und Photovoltaikanlagen.



Die Kampagnen können dabei auf das Profil der angeschriebenen Firma zugeschnitten sein. Eine Filmproduktionsgesellschaft erhält dann beispielsweise ein Angebot mit professionellen Sony-Kameras und passendem Zubehör. Das erhöht die Glaubwürdigkeit erheblich. Auch die Preise wirken oft bewusst plausibel: Die Kameras, Fahrzeuge oder Maschinen werden nicht zu absurd niedrigen Fantasiepreisen angeboten, sondern lediglich so stark rabattiert, dass ein Insolvenzverkauf nachvollziehbar erscheint und ausreichend attraktiv ist.



Die E-Mails stammen von vermeintlichen Anwälten, Insolvenzverwaltern oder Sanierungsexperten und klingen professionell, ebenso sehen die verlinkten Anwaltswebseiten und die Kataloge der Insolvenzmasse glaubhaft aus (kein Wunder, werden doch oft reale Kanzlei-Webseiten samt Adressen, Fotos, Umsatzsteuernummern und Handelsregisternummern kopiert, ebenso wie Produkte aus echten Insolvenzkatalogen). Auf den ersten und auch auf den zweiten Blick scheint alles korrekt, und selbst eine oberflächliche Recherche ergibt, dass es die erwähnten Rechtsanwälte tatsächlich gibt - nur sind sie in diesem Fall nicht die Eigner der jeweiligen Webseiten bzw. Absender der Mails - und oft sind ihre Schwerpunkte nicht einmal das Insolvenzrecht.



Was nämlich nicht stimmt, sind die Kontaktdaten. Die angegebene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ist nicht die der echten Kanzlei; wer diese nutzt, kontaktiert unwissentlich den Betrüger. Geschädigten zufolge bestärkt sich dieser Eindruck auch bei der Kontaktaufnahme.



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Die Masche ist nicht neu

Der Betrug mit Fake-Kanzleien ist seit Jahren bekannt. Dabei beschränkt sich das Vorgehen nicht auf angebliche Insolvenzverkäufe. Vergleichbare falsche Kanzleien treten auch im Zusammenhang mit Erbschaften oder Abmahnungen bzw. Aufforderungen zur Begleichung von Zahlungsansprüchen auf. Das Grundprinzip ist stets ähnlich: Ein juristisch wirkender Absender, eine professionell gestaltete Webseite und gegebenenfalls amtlich aussehende Dokumente erzeugen einen erheblichen Vertrauensvorschuss.



Dabei ist diese Masche schon seit Jahren so weit verbreitet, dass die Bundesrechtsanwaltskammer einen eigenen Ratgeber zum Erkennen und Umgang mit Fake-Kanzleien bereitstellt und es von den verschiedenen Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern schon Verzeichnisse gibt mit aufgeflogenen Fake-Kanzleien sowie diese große Liste von Fake-Anwaltskanzleien der Internet Watchlist.



Ist eine Fake-Kanzlei aufgeflogen, lässt sich jedoch mit einer neuen Domain, einem anderen Namen und ausgetauschten Kontaktdaten vergleichsweise schnell die nächste Identität aufbauen.



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Wie lässt sich der Scam erkennen?

Das Problem ist, dass der Schwindel häufig erst auf den zweiten oder dritten Blick auffällt. Wer nicht weiß, dass diese Betrugsform existiert, hat zunächst wenig Anlass, einer professionell gestalteten Kanzlei-Webseite oder einem scheinbar offiziellen Insolvenzangebot grundsätzlich zu misstrauen.



Um ein Angebot aus einer Insolvenzmasse darauf zu prüfen, ob es von einer Fake-Kanzlei stammt, lohnt es sich, die Anwaltszulassung im Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis zu prüfen und auch zu schauen, ob sich die Kanzlei in einer der oben verlinkten Listen von Fake-Kanzleien wiederfindet. Zudem kann man das angegebene Insolvenzverfahren mittels der amtlichen Insolvenzbekanntmachungen verifizieren.



Am wichtigsten ist dann der Vergleich der selbst recherchierten, offiziellen Kontaktdaten mit denen aus der E-Mail - weichen diese ab, ist Misstrauen angebracht. Man sollte auch den in der Mail genannten Anwalt nie über die im verdächtigen Schreiben genannte Telefonnummer oder E-Mail-Adresse kontaktieren, sondern nur über die offiziellen Kanäle - über diese kann man dann auch nach der Insolvenz nachfragen.



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Weitere Hinweise können das Alter einer Domain, Mail-Header, PDF-Metadaten oder die Herkunft der verwendeten Produktbilder liefern. Auch die Suche nach markanten Produktbeschreibungen, Seriennummern oder Bildern aus dem Katalog kann aufschlussreich sein: Tauchen dieselben Maschinen oder Kameras bereits in älteren Auktionen oder fremden Verwertungskatalogen auf, ist das ein starkes Warnsignal.





Auch ein Blick in die Metadaten von PDF-Katalogen kann interessant sein. Werden individualisierte Kataloge erst unmittelbar vor dem Versand einer Mail automatisch erzeugt, kann dies auf eine automatisierte Kampagne hindeuten.





KI kann bei der Überprüfung helfen - das slashCam Prüf-Prompt

Erfreulicherweise kann man sehr einfach KI zum Erkennen solcher Scams nutzen - wir haben dafür einen ausführlicheren forensischer_betrugsverdachts_check.html (Prüf-Prompt für Fake-Kanzleien) entwickelt, der verschiedene Faktoren systematisch abfragt und so unter anderem Mail-Header analysiert, Domains miteinander vergleicht, PDF-Metadaten auswertet und Inkonsistenzen zwischen Absender, Webseite und Kanzleidaten prüft. Daraus wird dann ein Betrugsverdachts-Score gebildet. Wichtig ist allerdings: Ein solcher Score ist lediglich ein heuristischer Risikoindikator und kein Beweis dafür, dass tatsächlich eine Straftat vorliegt. Wer keine KI verwenden will, kann diese einzelnen Prüfschritte auch einfach manuell ausführen.



Als Ausgangsmaterial eignet sich idealerweise die Originalmail (am besten im .eml-Format mit den vollständigen technischen Mail-Headern und damit Informationen über den Versandweg) zusammen mit dem Katalog-PDF. Eine solche KI-Analyse ersetzt jedoch nicht die unabhängige Überprüfung über offizielle Quellen.



Bei größeren Beträgen würden wir ohnehin davon abraten, ohne unabhängige Verifikation des Verkäufers und des Insolvenzverfahrens einfach per Vorkasse auf ein unbekanntes Konto zu zahlen. Gerade die Forderung nach Vorauszahlung ist bei unbekannten Anbietern ein wichtiges Warnsignal. Wer einen Betrugsverdacht hat, sollte die Beweismittel sichern und Anzeige bei der Polizei erstatten. Die BRAK empfiehlt außerdem, die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer zu informieren.



Ist bereits Geld überwiesen worden, sollte man sofort die eigene Bank kontaktieren und einen Überweisungsrückruf versuchen - möglichst schnell. Eine bereits ausgeführte, selbst autorisierte Überweisung lässt sich allerdings nicht wie eine Lastschrift einfach zurückbuchen.



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Wer steckt dahinter?

Bei unserer Recherche sind wir auf einen bemerkenswerten Fall gestoßen, der zeigt, wie professionell und zugleich standardisiert eine solche Betrugsmasche betrieben werden kann. In einem Urteil des Landgerichts Köln vom 26. Februar 2025, Az. 118 KLs 21/24, wird ein Betrugssystem beschrieben, das dem oben geschilderten Vorgehen stark ähnelt. Zwischen März 2023 und Februar 2024 kontaktierte der Angeklagte zahlreiche Unternehmen und bot ihnen angebliche Waren aus Insolvenzbeständen an. Tatsächlich existierten weder die behaupteten insolventen Firmen noch die angebotenen Waren.



Besonders interessant ist, woher das Know-how dafür stammte. Der Angeklagte hatte auf einer illegalen Online-Handelsplattform für umgerechnet 5.000 Euro in Kryptowährung ein sogenanntes „Coaching“ gekauft. Dafür bekam er eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Insolvenzbetrugsmasche samt zugehörigem Material. Es umfasste eine fertige Fake-Kanzlei-Website samt Domain, Rechnungsvorlagen, Telefonleitfäden und Textbausteine für E-Mails.





Betrug per Vorlage

Die mitgelieferte Webseite einer fiktiven Anwaltskanzlei verwendete der Täter anschließend als Vorlage. Für weitere Betrugskampagnen kopierte er sie und tauschte unter anderem Kanzleinamen, Mitarbeiter und Telefonnummern aus. Insgesamt setzte er neun unterschiedliche Kanzlei-Webseiten ein. In den 58 in der Anklageschrift aufgeführten Fällen bezifferte das Gericht den Gesamtschaden auf rund 303.000 Euro. Das Gericht verurteilte ihn schließlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten.



Der Fall zeigt vor allem, dass für solche Betrugsmodelle bereits komplette „Starterpakete“ gehandelt werden, die die Einstiegshürde für Möchtegern-Betrüger erheblich senken. Und ist einmal eine funktionierende Vorlage vorhanden, lassen sich daraus mit vergleichsweise wenig Aufwand immer neue Fake-Kanzleien, Domains und Kampagnen erzeugen.



Wilde Mischung aus Produkten im Katalog
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Interessant ist die Struktur dieser Betrugsmasche: Jemand verdient im Hintergrund sicher, weil jemand per Cryptowährung einen ansehnlichen Betrag für das Betrugspaket zahlt, der dann den eigentlichen Scam durchzieht weil er sich erhofft, so schnell an viel Geld zu kommen - was im vorhergehenden Fall auch gestimmt hat (in einem Jahr 303.000 Euro ist nicht wenig), nur dass das Geld - anders als für den "Coach" - nicht gefahrlos war: Der Scammer muss Kontakt mit den Opfern aufnehmen, Webseite und Telefon anmelden und das Geld einsacken, das hinterlässt Spuren, die dann zu seiner Ergreifung führen können.



Im vorliegenden Fall konnten dank einer Hausdurchsuchung alle Daten als Beweis gesichert werden. Dem Coach aber habhaft zu werden, der irgendwo auf der Welt sitzen kann außerhalb der Reichweite deutscher Gerichte, ist um einiges schwieriger. Er kann immer weiter neue Scammer anwerben, welche sich schnelles Geld versprechen - und so geht der Insolvenzbetrug immer weiter - höchstwahrscheinlich gibt es für andere Betrugsmaschen ähnliche Anleitungen. Inzwischen dürften generative KI-Systeme einige der dafür nötigen Arbeiten - etwa das Erstellen von Texten, Webseiteninhalten oder individuell zugeschnittenen Anschreiben - zusätzlich vereinfachen.



Die Insolvenzbetrugsmasche scheint relativ erfolgreich zu sein und hat schon viele Menschen um viel Geld gebracht. Wer also eine solche E-Mail von einer Fake-Kanzlei mit einem fingierten Insolvenzverkauf entdeckt, sollte deshalb auch dann Anzeige erstatten, wenn noch kein finanzieller Schaden entstanden ist. Damit können möglicherweise weitere potenzielle Opfer geschützt werden. Und man sollte auch im Bekanntenkreis davon erzählen, damit das Wissen um solche Betrugsvarianten entsteht. Und da solche Betrugsmaschen ständig weiterentwickelt und per KI bestimmt noch raffinierter (personalisierter) werden und neue Formen annehmen können, gilt vor allem: Misstrauen gegenüber allen Mails (oder auch Anrufen) von Anwälten und diese gleich prüfen!



Habt auch ihr (wie wir) schon solche E-Mails bekommen? Verbreitet das Wissen, dass es solche Fake-Kanzlei-E-Mails und Insolvenzangebote gibt, damit niemand darauf hereinfällt!



TL;DR: Betrüger geben sich als Rechtsanwälte oder Insolvenzverwalter aus und bieten Unternehmen hochwertige Waren aus angeblichen Insolvenzbeständen an. Professionelle Kanzlei-Webseiten, Produktkataloge und teilweise sogar gefälschte Gerichtsbeschlüsse sollen Vertrauen schaffen. Nach der Vorauszahlung wird jedoch nichts geliefert. Ob ein Angebot echt ist, lässt sich unter anderem über das amtliche Anwaltsverzeichnis, die Insolvenzbekanntmachungen und einen unabhängigen Abgleich der Kontaktdaten überprüfen.


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