Heise informiert, dass ab sofort (und erstmalig bis zum 31. Mai) YouTuber unter Umständen in den USA steuerpflichtig werden - selbst wenn sie nicht dort ansässig sind. Wer Videoclips auf Youtube hochgeladen hat, die auch in den USA abgerufen werden können, sollte deswegen ab sofort Steuerinformationen für das amerikanische Finanzamt in seinem Konto eintragen. Dies ist insofern auch für nicht bewusst internationalen Content relevant, da Youtube droht, bei fehlender Angabe bis zu 24 Prozent ALLER Einnahmen pauschal einzubehalten.
Ansonsten zählt Youtube als Einnahme, wenn ein Clip von einer amerikanischen IP aus abgerufen wurde und eine Vergütung erzielt hat. Von diesen USA-ClipClicks werden dann bis zu 30 Prozent als Steuern direkt abgezogen. Diese Vergütung kann durch Anzeigenaufrufe, Abonnements von Kanälen, YouTube Premium oder Streaming-Funktionen wie den Superchat generiert worden sein. Hat man eigene Werbedealclips direkt vor seine Videos geschnitten (quasi "hard encoded Advertising") kann Youtube dagegen keine Steuer auf diese Deals einbehalten.
Youtube hat zu dieser Problematik ein eigenes Tutorial Video erstellt, dass die neuen Steuereinstellungen für Youtuber außerhalb der USA näher erläutert.
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Da zwischen den USA und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert, kann Youtube für Deutschland auch exakt berechnete Sätze generieren. Hierfür muss allerdings eine gültige Steueridentifikationsnummer bei Youtube hinterlassen werden.
Sind alle Daten eingetragen kann man via YouTube Analytics seine monatlichen Einnahmen nach Land filtern lassen und die höhe der exakten Abgaben einsehen.
Eine dokumentierte und genaue Abrechnung ist wiederum hilfreich, wenn man hierzulande kein zweites mal Steuern für diese Einnahmen zahlen will. Wer sich hier unsicher ist, sollte auf jeden Fall einen Steuerberater aufsuchen, sofern es sich um relevante Beträge handelt. mehr Informationen bei www.heise.de