Verstoßen ARD und ZDF gegen das Kartellrecht?

Die Frage ist für viele slashCAM-Leser relevant, die unabhängig fürs Fernsehen (post-)produzieren oder Dienstleistungen für solche Produktionen anbieten: nutzen die ÖR-Sender ihre enorme, durch die Gebühren finanzierte Marktmacht dazu, sich über Tochterfirmen in alle Bereiche der Fernsehproduktion wie etwa Filmgeräteverleih und Postproduktion auszudehnen?


Ein Gutachten des Kartellrechtlers Rupprecht Podszun, das im Auftrag der "Allianz unabhängiger Filmdienstleister" (AUF, der u.a. ARRI Rental, Cinegate, der Ludwig Kameraverleih angehören) erstellt wurde, wirft ARD und ZDF eine massive Wettbewerbsverzerrung vor. Die Sender haben u.a. über die Bavaria Studios & Production Services GmbH (BSPS) - den größten Anbieter von Produktionsdienstleistungen auf dem hiesigen Markt - ein ganzes Konglomerat von Firmen geschaffen, welche Dienstleistungen rund um die Filmproduktion in Konkurrenz zu unabhängigen Firmen anbieten - durch ihre besondere Stellung gegenüber den auftraggebenden Sendern aber einen unfairen Marktvorteil besitzen.



So wurden z.B. einer Schätzung des AUF zufolge 86% aller öffentlich-rechtlichen, von anderen Töchtern des Netzwerks produzierten Auftragsproduktionen 2013 vom ARD & ZDF zugehörigen Cine Mobil Filmgeräteverleihs ausgestattet.



§PIC1L§Der Vorwurf: die marktbeherrschenden öffentlich-rechtlichen Sender verlangen von unabhängigen Produzenten eine Orientierung an den Preisen der Bavaria, welche aber von den Sendern quersubventioniert sind und deswegen außerordentlich niedrig angesetzt sein können. Zudem verlangen die Sender bei Aufträgen an unabhängige Firmen oft von diesen die Nutzung von Diensten Sender-eigener Tochterfirmen wie z.B. für die Miete von Filmtechnik. Eventuelle Gewinne dieser Tochterfirmen werden dann wieder an die Sender zurückgeführt, was einen besonderen Anreiz für die Sender bietet, genau solche Firmen zu beauftragen.

So bildet sich (auch durch Zukäufe) ein ständig wachsender Komplex von öffentlich-rechtlich Sendern und ihnen gehörenden Firmen rund um die Filmproduktion, in denen die Gebührengelder dann zirkulieren und zunehmend weniger Gelder für unabhängige Firmen übrig bleiben, die den Risiken des freien Marktes ausgesetzt sind in Gegensatz zu den Firmen, die den Sendern gehören.



Das Bundeskartellamt hatte schon Anfang Juli die Geschäftsräume der Bavaria-Studios durchsuchen lassen wegen des Verdachts auf unlauterer Preisabsprachen. Jetzt liegt also das Gutachten vor -- mit der Aufforderung, ein kartellrechtliches Pilotverfahren gegen die Bavaria Film GmbH samt Tochterfirmen einzuleiten, um eine eventuelle Behinderung des Wettbewerbs und Benachteiligung von unabhängigen Firmen zu prüfen.




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