Frage von rog27:Bislang habe ich immer nur mitgelesen, tolles Forum, jetzt habe ich aber eine Frage:
Nach dem Test der Nikon Z7 heute durch Slashcam gibt diese das 10 Bit 4K 422 Signal über HDMI ja mit einem 1,11 Crop aus. Damit kann ich leben. Der Atomos Ninja V wäre dafür gut geeignet, zeichnet aber - wie vermutlich alle Recorder nur auf eine SSD auf. Beim Filmen einer Hochzeit war mir gerade eine Speicherkarte abgeraucht. Der Schrecken sitzt so tief, das will ich nie wieder erleben.
Kann man zwei Ninja V Recorder zusammenschalten? Also das Signal der Kamera über HDMI in den ersten und per HDMI von dessen Ausgang in den HDMI Eingang des zweiten schicken? Es heisst ja, das HDMI Signal würde durchgeschleift werden. Dann müsste der zweite Recorder doch das selbe Signal erhalten, wie der erste? Ich finde nirgendwo eine Antwort im Netz.
Der Ninja V wiegt mit kleinerem Akku und SSD etwa 550 Gramm, mit Kabeln und Befestigungsmaterial würden zwei also etwa 1,3 Kg wiegen, die würde ich übereinander schrauben. Für den Blitzschuh wäre das wohl etwas schwer, ich würde dann so ein kleines Rig nehmen, zb. das von SmallRig:
https://www.smallrig.com/smallrig-cage- ... -2243.html, hab dazu folgendes Video gefunden (leider wohl japanisch):
https://youtu.be/4lupK4QI22A
Ist die Überlegung absurd? Wie macht ihr das? Ich kann mir nicht vorstellen, dass diejenigen von euch, die extern aufzeichnen, dies immer nur auf ein Speichermedium tun.
Vielen Dank für euren Rat
Bastian
Antwort von Jott:
Einfach parallel auch intern aufnehmen, oder geht das bei der nicht? Den geringen Qualitätsunterschied, wenn überhaupt sichtbar, wirst du im Fall der Fälle garantiert verschmerzen.
Wie auch immer, dein Wunsch ist durchaus begründet. Wir nutzen keine Kameras, die nicht gleichzeitig auf zwei Medien aufzeichnen. "Shit happens" ist keine Option, wenn's um Geld und Reputation geht.
Antwort von rog27:
Leider nicht. Laut Nikon-Datenblatt zur Z7 ist eine gleichzeitige interne Aufnahme und externe Ausgabe über HDMI nicht möglich.
Antwort von pillepalle:
Wenn man ängstlich ist einfach mit zwei Kameras filmen...
VG
Antwort von Darth Schneider:
Und dann ?
Wenn dann der erste Recorder bei der Aufnahme ein Problem hat und nix aufzeichnet ist ja dann womöglich dann auf dem zweiten Recorder auch nichts auf der Karte. Also das bringt am Schluss nur Kabelsalat und Ärger.
Bei nicht wiederholbaren wichtigen Szenen würde ich lieber gleich zwei, oder besser noch drei Kameras nehmen, ansonsten, die Karten halt öfters mal ersetzen und halt das Equipment jedesmal gründlich kontrollieren und ausprobieren vor jedem Dreh.
Ps: Bei zwei Speicherkarten Slots bleibt immer noch das Risiko, das die Kamera ausfällt, dann nützen dir die zwei Slots absolut nix.
Also wenn ihr wirklich sicher sein sollt, filmt mit mehreren Kameras, das ergibt viel mehr Sinn, auch für den Schnitt, mehr Kameras sind immer besser.
Gruss Boris
Antwort von Jott:
Wieso gibt es wohl recht viele Kameras mit Doppelschacht? Für Leute, die wissen wozu. Natürlich nutzt das trotzdem kaum einer, man müsste ja gleich zwei Karten kaufen ... ruinös.
Antwort von Darth Schneider:
Eigentlich sind die zwei Schächte bei den Fotokameras, wie der Xt2 wohl mehr für Fotografen, gedacht, wenn die jpegs und RAW gleichzeitig auf verschiedenen Karten brauchen. Die meisten filmenden Fotokameras wie die Nikon können ja gar nicht Film auf zwei Karten gleichzeitig aufzeichnen.
Bei den Camcordern sieht es da anders aus, aber eben, zwei Slots bringen dir überhaupt keine Sicherheit falls die Kamera dann beim Dreh einmal kaputt gehen sollte, genauso wenig bringen da zwei an der selben Kamera hängende Rekorder irgend etwas, eine zweite Kamera aber schon.
Ausserdem, hat der Kunde sicher nichts dagegen wenn dort eine hübsche Kamera zu viel auf dem Set herumsteht und mit aufnimmt, das macht doch schön Eindruck.
Es geht ja nicht immer nur die SD oder die CompactFlash Karte kaputt.
Gruss Boris
Antwort von Jott:
Eine Notkamera hat man sowieso dabei. Filmen kannst du aber nur mit einer.
Was redest du da eigentlich? Du plädierst für den Verzicht auf Datensicherheit und Backup. Da muss man erst mal drauf kommen. Aber bitte, richtige Männer machen auch am PC keine Backups.
FS7, FS5, X70, um nur einige Bestseller-Cams zu nennen: immer Doppelschacht.
Antwort von Darth Schneider:
Morgen Jott.
Kannst du auch richtig lesen, oder nur falsch interpretieren was ich schreibe ?
Zum dritten Mal. Ich denke zwei Kamera bieten weit mehr Sicherheit beim drehen, als zwei Sd Karten in der selben Kamera.
Ich kann es auch nochmal schreiben wenn du es nicht verstanden hast...
Die zweite Kamera ist ja gedacht als Backup.
Wenn du bei einer Hochzeit die Ringübergabe verpatzt wenn deine Kamera mit den zwei Kartenschächten den Geist aufgibt hast du eben noch ein Backup.
Das ist auch sinnvoller als zwei Rekorder, weil man beim schneiden noch zusätzlich mehr Bildmaterial hat.
Ps:
Schon unzählige Male war ich im Theater mit zwei Kameras nebeneinander und habe mit beiden gefilmt. Wenn eine davon mehr die Halbtotalen macht, die Hauptkamera die close ups, geht das tip top beide quasi gleichzeitig zu bedienen.
Eine dritte steht dann noch alleine hinten in der Mitte und filmt eine Totale.
So habe ich beim Schnitt drei verschiedene Kameraeinstellungen, mit nur nur einem Kameramann.
Wenn eine Kamera mal ausfällt, habe ich immer noch zwei, das genügt dann trotzdem, wenn’s sein muss für einen hübschen Film.
Gruss Boris
Antwort von Jott:
Wenn jemand in die Kamera spricht - Manager mit Teleprompter zum Beispiel - geht nur eine Kamera, nicht wahr? Es gibt nicht nur Hochzeit und Theater.
Antwort von rog27:
Vielen Dank für eure Antworten. Ja eine zweite Kamera habe ich immer dabei, die hat mir auch den besagten Hochzeitsfilm insoweit gerettet, dass ich überhaupt die Trauung dokumentieren kann. Trotzdem ist der Schaden groß. In der Kirche darf ich mit der zweiten Kamera auf Stativ nicht auf den Altar und auch nicht zu dicht an das Geschehen ran, das wäre zu aufdringlich. In dem vorhandenen Material ist die Zeremonie teilweise verdeckt.
Natürlich - wenn man bemerkt, dass eine Kamera nicht funktioniert, kann man die andere nehmen - aber wenn das Speichermedium ausfällt, merkt man das ja nicht.
Warum ich mir dann gerade die Nikon Z6 antun möchte, hat mehrere Gründe. Zum einen bin ich Nikon-Fotograf, zum anderen sind beim Filmen meine Haupteinsatzgebiete Hochzeiten und Firmenevents. Wegen der DSGVO-Bestimmungen brauche ich eine Kamera, die ein möglichst großes Freistellpotential bietet (damit Personen im Hintergrund unscharf werden). Natürlich kann man auch mit einer S-35 Kamera Personen im Hintergrund unscharf bekommen, dafür bin ich aber auf Tele beschränkt. Bei Weitwinkelaufnahmen reicht die Unscharfe für Personen, die 2-3m hinter den Akteuen stehen, beispielsweise bei 35mm 1.4 nicht mehr aus, um die unkenntlich zu machen.
Eine Sony A7III habe ich bereits, die würde ich aber gerne eintauschen. Tolle Qualität, aber ich habe zwei große Probleme mit ihr, die die Z6 lösen würde:
1.) Zwischendurch möchte ich auch mal Fotos machen. Die Umstellung bei Sony von Videobetrieb auf Foto ist bei Sony sehr umständlich. Es gibt nur eine Einstellung, d.h. die Werte vom Filmen werden in den Fotomodus übernommen. Man fotografiert dann also mit einer 50-stel Sekunde. Es gibt zwar User-Einstellungen, um die Änderungen dafür zu speichern, muss man aber immer wieder ins Menü. Wenn Die Kamera dann noch auf einem Gimbal sitzt, ist das unpraktikabel.
2.) Die A7III zeigt bei Auto-ISO im Filmmudus die ISO-Werte nicht an. Bei ISO steht dann nur "Auto-ISO". Die einzige Möglichkeit, die Werte zu sehen, ist dass man in den Fotomodus wechselt und den Auslöser halb drückt.
Das ist nur eine Kleinigkeit, die aber schnell zu überbelichteten Material führen kann, weil man nicht sieht, dass die Kamera bei einer 1,4-er Blende und einer 50-stel Sekunde bereits auf ISO 100 steht und nicht weiter runter regeln kann. Selbst mit Histogramm läßt sich eine Überbelichtung nicht immer erkennen, da manche Bereiche im Bild machmal überstrahlen müssen (beispelsweise helle Fenster in Innenräumen).
Natürlich verwendet man bei den Werten auch in etwas helleren Innenräumen schon Graufilter. Wenn die Graufilter aber zu stark sind, landet man schnell bei hohen ISO-Werten. Wenn Blende und Zeit feststehen sollen, ist die ISO-Automatik jedoch die einzige Möglichkeit, die Belichtung automatisch zu steuern.
Also, wenn FF gewünscht, Sony für mich nicht so gut geeignet und Leica zu teuer und die richtigen FF-Cinema-Kameras unerreichbar sind, sehe ich zur Nikon aktuell keine Alternative.
Daher noch einmal zurück zur Frage, ob man zwei Recorder miteinander verbinden kann.
Antwort von Frank B.:
rog27 hat geschrieben:
Daher noch einmal zurück zur Frage, ob man zwei Recorder miteinander verbinden kann.
Da würde ich doch direkt mal bei Atomos anfragen. Dennoch würde ich das nicht machen, auch wenn es ginge. Das gibt wirklich ein mächtiges Geraffel. Wie willst du denn damit dezent im Hintergrund bleiben. Du musst das irgendwie riggen oder auf Gimals verfrachten. Sagst ja selbst, dass es schon mit einem Stativ schwierig ist, im Altarraum zu hantieren, was ich im übrigen auch ganz in Ordnung finde. Der Altarraum sollte nicht zum Studio umgewandelt werden. Dass es mal Ausfälle gibt, muss man schon einkalkulieren. Was Jott sagt, stimmt schon. Eine Kamera mit zwei Schächten und bei Bedarf schnell umschalten. Klar liegt da manchmal schon das Kind im Brunnen, aber wenn man regelmäßig checkt, ob die Daten auch aufgezeichnet wurden, kann man schon mal viel Sicherheit schaffen. Möglicherweise besteht auch die Möglichkeit, die Karten zwischenzeitlich immer mal zu wechseln und sie gleich mittels Laptop oder anderem externen Datenbackup zu sichern und dann weiter zu verwenden. Zwei Kameras sind eigentlich auch zwingend, wenn man das professionell machen möchte. Sobald man merkt, dass etwas nicht stimmt mit der Aufzeichnung sofort umsatteln zu können. Das geht m.E. ja auch nur, wenn man ohne Gimbal oder Stativ arbeitet und die Kamera sofort einsetzen kann, ohne durch den Altarraum zu stürzen und sich die Kamera irgendwo von einem Stativ abzuschrauben. Ich denke, die größte Datensicherheit erreicht man durch geschickten Einsatz mehrerer Kameras und regelmäßiger Kontrolle und möglichst Sicherung des Aufgenommenen.
Ich hatte das kürzlich auch mal, allerdings bei einem viel unwichtigeren Einsatz, dass ich eine Reihe von Sequenzen aufnahm und die Kamera nicht aufzeichnete, was ich aber erst merkte, als ich die letzten Szenen kontrollieren wollte. Kamera in den Playmodus und die Aufnahmen fehlten. Es stellte sich heraus, dass die Karte plötzlich nicht mehr aufnahm. Es fehlten aber nur ca. 4-5 Aufnahmen, die vor der letzten Kontrolle lagen. Ältere Aufnahmen waren noch auf der Karte und konnten auch gesichert werden. Aber weder Aufnahme noch Formatieren der Karte funktionierte noch, auch im PC nicht. Wenn das bei einer Hochzeit passiert wäre, genau in dem Moment, wo das Paar sich das Ja-Wort gibt oder die Ringe tauscht, wäre das natürlich der Wurstkäse (engl. Worst Case). Von daher, immer mind. noch ne GoPro mit ins Geschehen nehmen und versteckt mitlaufen lassen.
Antwort von rog27:
Vielen Dank und guter Tipp - ich habe gerade mit einem Support-Menschen von Atomos gesprochen und auch bei Marcotec und Videodata angerufen. Grundsätzlich geht das. Man kann die beiden Recorder zusammen schließen. Der zweite Recorder empfängt dann das selbe Signal wie der erste, einschließlich Timecode.
Auf die Frage, wie andere das mit den Recordern machen, meinten alle, eher ein Recorder und als Backup die interne Aufzeichnung nehmen. Was ja leider bei der Z7 nicht geht.
Die alleinige externe Aufzeichnung hat aber noch einen weiteren Nachteil. Sollte es einen Aussetzer geben, etwa durch ungünstiges Berühren des HDMI-Kabels, was bei mir im Monitorbetrieb bislang häufiger vorkam (habe allerdings noch beine HDMI-Halteschelle) ist das Signal weg. Bei beiden Recordern. Einen internen Puffer im Recorder o.Ä. gibt es nicht. Immerhin erkennt zumindest der Ninja V Aussetzer und weisst durch einen Assistenten darauf hin. Ausserdem gibt es eine Recovery-Funktion, denn wenn es einen Aussetzer in der Aufnahme gibt, würde ein Rechner die Datei ja als beschädigt - und damit unabspielbar ansehen. Die Datei wäre dann wieder verwendbar - die fehlenden Frames sind allerdings weg.
Uhmm....
Antwort von Jott:
Grundsätzlich über das Risiko externer Recorder nachdenken ...
Antwort von cantsin:
Jott hat geschrieben:
Grundsätzlich über das Risiko externer Recorder nachdenken ...
...und das Risiko von HDMI als Recorder-Schnittstelle...
Antwort von Darth Schneider:
Oder, das Risko die Kamera auf ein Stativ zu schrauben, sie könnte herunter fallen...Oder den Objektivdeckel wegzunehmen, die Linse könnte schmutzig werden.....
Übertreibt es nicht.
Hdmi ist nur ein anderer Stecker mit Kabel, wenn man aufpasst hält das schon, wenn ich am teuren, bombenfesten Profi Stecker, an der Amira, oder Red fest genug ziehe geht auch etwas, viel teureres, kaputt, als das HDMI Kabel, das sich vielleicht sogar nur von der Kamera löst.....
Beim Kabel einstecken muss man halt bei hdmi etwas vorsichtig und langsam sein, dann gehen auch die Anschlüsse an den Kameras und den Rekordern oder Monitoren/TVs nicht kaputt und halten jahrelang.
Gruss Boris
Antwort von Frank B.:
Darth, hast schon Recht, Risiko gibts vieles. Allerdings summiert es sich mit allen zusätzlichen Teilen, die man kaskadiert.
Antwort von Darth Schneider:
Möglichst kurze, aber nicht zu kurze Kabel, die beim Dreh nicht im Weg herumhängen verwenden und die Kabel wenn sie eingesteckt sind möglichst gar nicht bewegen\berühren.
Ich finde jetzt einerseits, diese kleinen Display Rekorder schon sehr hilfreich beim filmen, schon alleine wegen den schön grossen Displays. Andererseits macht es die Kameras halt gar nicht mehr so handlich.
Also mit dem Display meiner Rx10, ist es schon vielfach eher ein raten, als ein Beurteilen, wie dann die Aufnahme wirklich wird....
Wirklich sehen tue ich das erst auf dem Computer, oder auf dem Tv Bildschirm. Mit anderen Kameras wird das nicht viel anders sein.
Ich hätte sehr gerne so einen Display Rekorder, würde ihn aber sicher nicht in die Ferien mitnehmen.
Gruss Boris
Antwort von rog27:
Und wenn man die Kamera am Gimbal betreibt - was ich fast ausschliesslich tue - dann bewegt sich das HDMI-Kabel permanent. Verdammt.
Bin gerade im Store gewesen, die Fujifilm XT-3 ist ja kein FF, immerhin gibt es 1,2-er Glas, aber auch die zeigt die ISO-Werte bei ISO-Automatik nicht an.
Die Nikon Z6 würde mit zwei Ninja V im SmallRIG je nach Optik komplett etwa 3,1-3,4 Kg wiegen, mit Zhiyun Crane 2 etwa 4,4 -4,7 Kg
Antwort von pillepalle:
Also so ganz verstehe ich Dich ja nicht. Die eine Sache ist professionell und vorsichtig zu sein, aber Du scheinst das alles schon ein wenig zu übertreiben.
Was soll der der Quatsch Vollformat wegen der DSGVO nutzen zu wollen? Wenn Du die Leute im Vollformat nicht erkennst, wirst Du sie auch im APS-C Modus nicht erkennen und umgekehrt. Das sind Nuancen in der sich die Unschärfe-Unterschiede bewegen. Abgesehen davon das Du nicht ernsthaft von der DGSVO betroffen sein wirst (wenn Du einer Auftragsarbeit nach gehst), sind die Personen um die Braut allesamt Verwandte und Bekannte. Die sehen auch das Du sie fotografierst. Und bei einem Gruppenfoto nutzt Dir das Vollformat auch nicht mehr oder weniger als jedes andere Sensorformat. Das ist echt kein Argument.
Es gibt auch nur wenige wirklich wichtige Momente bei einer Hochzeit. Vor allem die in der Kirche, oder im Standesamt. Die darf man nicht verpennen. Und da gibt es weit wahrscheinlichere Fehlerquellen als das Ausfallen einer XQD-Speicherkarte. Wenn Du z.B. den Aufnahmeknopf nicht richtig drückst nützen Dir auch keine 2 Speicherkarten, oder Dir im entscheidenden Moment jemand die Sicht versperrt usw... da würde ich ohnehin mindestens mit 2 Kameras und 2 Perspektiven arbeiten wollen.
Schon alleine das Du gleichzeitig filmst und fotos macht klingt etwas skuril. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge und wenn man beides gleichzeitig macht ist das Ergebnis garantiert suboptimal. Schon alleine das ständige hin und her schalten zwischen zwei völlig unterschiedlichen Modi und Einstellungen birgt die Gefahr von Fehlern. Ist nur Meine bescheidener Eindruck, aber die Speicherkarten Thematik lenkt Dich von den eigentlichen Problemen, die Du zu haben scheinst, ab...
VG
Antwort von rog27:
Bislang habe ich mir auch nicht so viel Gedanken gemacht über Backups - es war immer alles gut gegangen. Bis zu dieser Hochzeit. Natürlich gibt es viele Fehlerquellen, aber wenn man die Speicherausfallsicherheit erhöht, hat man eine weniger und doppelte Aufzeichnung scheint hier ja auch eher die Regel zu sein. Filmen und fotografieren von Veranstaltungen gleichzeitig machen immer mehr meiner Kollegen. Das kann tatsächlich stressig werden, meistens hole ich mir aber auch Unterstützung aus meinem Team.
Der Schrecken um die DSGVO war zur Zeit derer Einführung sicherlich etwas übertrieben. Von großen Klagewellen ist nichts zu lesen. Aber sie besteht und Auftragsarbeiten werden nach meiner Auffassung nur dann nicht berührt, wenn das Material über einen Sender läuft oder die Fotos in einer Zeitung gedruckt werden, sprich, wenn man für die Presse arbeitet. Für alle anderen Auftragsarbeiten benötigt man eine schriftliche Einverständniserklärung aller erkennbaren Personen. Selbst dann, wenn wie in meinem Fall ein Veranstalter das Material zur Öffentlichkeitsarbeit nutzt.
Es wird sicherlich unwahrscheinlich sein, dass sich daraus Probleme ergeben könnten, aber die Filme laufen öffentlich auf der Youtube- und Facebook-Seite des Veranstalters. Sollte einer der abgebildeten Personen seine Rechte kennen, wird er bestimmt keinen Ärger machen, aber wenn, kann das ein großes Problem werden, erst recht, wenn es mehrere sind. Lösungen wie Schilder mit dem Hinweis, dass gefilmt wird oder Aufdruck auf den Eintrittskarten reichen nicht aus. Also von den interviewten und gezeigten Personen Unterschriften einholen und die anderen durch Freistellen im Hintergrund unscharf werden lassen. Natürlich kann man die vor eine Mauer o.Ä. stellen, der Veranstalter will aber, dass man sieht, dass es gut besucht ist.
Bei Hochzeiten sollen die Gäste erkennbar sein. Man hat in der Kirche hinten aber häufig fremde Personen sitzen, die bspw. während des Einzugs ein Problem werden können und das Brautpaar wird ev. auch in der Öffentlichkeit gefilmt.
Der Unterschied zwischen FF und S-35 ist deutlich sichtbar. Probier das mal aus - fotografiere oder filme ein Motiv aus einem Meter Abstand mit FF bei 35mm einmal mit Blende 1,4 und einmal mit 2,1. Den Unterschied siehst du sofort. Natürlich ist auch das S-35 Bild im Hintergrund unscharf, aber man darf die Personen im Hintergrund nicht mehr erkennen können.
Meine Ausführungen stellen natürlich meine persönliche Rechtsauffassung dar, ohne Anspruch auf juristische Korrektheit.
Antwort von pillepalle:
@ rog27
Bei der DGSVO geht es um die Speicherung personenbezogener Daten durch Unternehmen und sie zielt nicht darauf Journalisten, oder Fotografen und Filmern, das Arbeiten unmöglich zu machen. Das Urheberrecht und alle anderen Rechte (insbesondere das Recht am eigenen Bildnis), von denen Du betroffen bist, ändern sich dadurch nicht und stehen über der DGSVO. Solange die abgebildeten Personen nur 'Beiwerk' sind, brauchst Du von denen auch kein Einverständnis. Wenn Du Dir aber wenige und gut erkennbare Personen raus suchst, musst Du die natürlich um ihr Einverständnis fragen. Das könnte prinzipiell auch mündlich erfolgen, nur hast Du dann im Streitfall das Problem dies zu beweisen. Also holt man die sich in der Regel schriftlich ein, wenn man die Bilder später nutzen/veröffentlichen möchte. Auch wenn es sicher noch einige Prozesse zu dem Thema geben wird, ändert sich für Fotografen und Filmer dadurch prinzipiell nicht viel. Die Rechte anderer zu achten gilt es aber nach wie vor und am Ende muss jeder selber entscheiden wie er was macht.
Das gilt natürlich auch für die Speicherproblematik. Wenn Du meinst eine Kamera nutzen zu müssen die 2 Speicherslots hat, dann mach das. Zwei Kameras wären aber prinzipiell die bessere Option, weil man damit nicht nur die Speicherkarten, sondern auch alle anderen möglichen Fehlerquellen doppelt.
VG
Antwort von Darth Schneider:
Könnte man nicht die Hochzeitsgäste einfach vorher schriftlich informieren das an der Hochzeit gefilmt beziehungsweise fotografiert wird, und diese darauf hinweisen das wenn sie das nicht wünschen, gefilmt oder fotografiert zu werden das Filmteam informieren sollten ?
So machen wir das bei den Ballettaufführungen, dort werden die Eltern der Kinder vor Probebeginn schriftlich informiert, das bei den Aufführungen gefilmt und fotografiert wird.
Aber das ganze ist etwas härter, wenn die Eltern das nicht wünschen, dürfen die Kinder bei den Aufführungen nicht mit tanzen. ( worauf dann immer auch die stursten Eltern nachgeben )
Gruss Boris
Antwort von TomStg:
"Darth Schneider" hat geschrieben:
Aber das ganze ist etwas härter, wenn die Eltern das nicht wünschen, dürfen die Kinder bei den Aufführungen nicht mit tanzen. ( worauf dann immer auch die stursten Eltern nachgeben )
Die einzig sinnvolle Methode, um komplett gestörten Eltern ihr unkooperatives Verhalten klarzumachen.
Allerdings ist damit nur das Thema der Aufnahme geklärt. Für die Veröffentlichung solcher Aufnahmen muss eine weitere Zustimmung erfolgen, die Art und Dauer möglichst genau beschreibt.
Antwort von Frank B.:
Ich würde das nicht als gestört bezeichnen. Es ist einfach das Recht der Eltern, darauf Einfluss zu nehmen, auf welchen PCs und Videoplattformen Bilder ihres Kindes gespeichert sind. Auch finde ich solches Vorgehen als sehr zweifelhaft, Kinder oder auch Erwachsene von der Teilnahme einer Tanzveranstaltung bzw. - aufführung auszuschließen, wenn sie keine Filmerlaubnis erteilen. Das Kind wurde wegen des Tanzes angemeldet, was zwar Publikum einschließt, aber nicht unbedingt vor der Weltöffentlichkeit, wo es Gefahr läuft auf irgendwelchen Pädophilenforen aufzutauchen.
Man kann aber Eltern auch versuchen zu gewinnen, wenn man ihnen die Lage klar macht und ihnen etwas ihre Sorge nimmt.
Antwort von Sammy D:
"Frank B." hat geschrieben:
Ich würde das nicht als gestört bezeichnen. Es ist einfach das Recht der Eltern, darauf Einfluss zu nehmen, auf welchen PCs und Videoplattformen Bilder ihres Kindes gespeichert sind. Auch finde ich solches Vorgehen als sehr zweifelhaft, Kinder oder auch Erwachsene von der Teilnahme einer Tanzveranstaltung bzw. - aufführung auszuschließen, wenn sie keine Filmerlaubnis erteilen. Das Kind wurde wegen des Tanzes angemeldet, was zwar Publikum einschließt, aber nicht unbedingt vor der Weltöffentlichkeit, wo es Gefahr läuft auf irgendwelchen Pädophienforen aufzutauchen.
Man kann aber Eltern auch versuchen zu gewinnen, wenn man ihnen die Lage klar macht und ihnen etwas ihre Sorge nimmt.
Vom Hochzeitsfilm zur Paedophilenplattform - wow, auf diesen Schluss muss man erst mal kommen...
Antwort von Frank B.:
"Sammy D" hat geschrieben:
"Frank B." hat geschrieben:
Ich würde das nicht als gestört bezeichnen. Es ist einfach das Recht der Eltern, darauf Einfluss zu nehmen, auf welchen PCs und Videoplattformen Bilder ihres Kindes gespeichert sind. Auch finde ich solches Vorgehen als sehr zweifelhaft, Kinder oder auch Erwachsene von der Teilnahme einer Tanzveranstaltung bzw. - aufführung auszuschließen, wenn sie keine Filmerlaubnis erteilen. Das Kind wurde wegen des Tanzes angemeldet, was zwar Publikum einschließt, aber nicht unbedingt vor der Weltöffentlichkeit, wo es Gefahr läuft auf irgendwelchen Pädophienforen aufzutauchen.
Man kann aber Eltern auch versuchen zu gewinnen, wenn man ihnen die Lage klar macht und ihnen etwas ihre Sorge nimmt.
Vom Hochzeitsfilm zur Paedophilenplattform - wow, auf diesen Schluss muss man erst mal kommen...
Nein, von der Kindertanzveranstaltung zur Pädophilenplattform. Lies nochmal!
Antwort von Sammy D:
"Frank B." hat geschrieben:
"Sammy D" hat geschrieben:
Vom Hochzeitsfilm zur Paedophilenplattform - wow, auf diesen Schluss muss man erst mal kommen...
Nein, von der Kindertanzveranstaltung zur Pädophilenplattform. Lies nochmal!
Genauso krank...
Antwort von Frank B.:
Ist es, aber die, die es tun sind es, nicht die, die vorbeugen wollen.
Antwort von TomStg:
"Frank B." hat geschrieben:
Ich würde das nicht als gestört bezeichnen. Es ist einfach das Recht der Eltern, darauf Einfluss zu nehmen, auf welchen PCs und Videoplattformen Bilder ihres Kindes gespeichert sind. Auch finde ich solches Vorgehen als sehr zweifelhaft, Kinder oder auch Erwachsene von der Teilnahme einer Tanzveranstaltung bzw. - aufführung auszuschließen, wenn sie keine Filmerlaubnis erteilen. Das Kind wurde wegen des Tanzes angemeldet, was zwar Publikum einschließt, aber nicht unbedingt vor der Weltöffentlichkeit, wo es Gefahr läuft auf irgendwelchen Pädophienforen aufzutauchen.
Man kann aber Eltern auch versuchen zu gewinnen, wenn man ihnen die Lage klar macht und ihnen etwas ihre Sorge nimmt.
Recht merkwürdiges Verständnis von Gemeinschaft.
Die Veranstalter, die Betreuer, und alle anderen nicht-gestörten Eltern sollen also von ein einem einzigen Elternpaar majorisiert werden können, dass von der Veranstaltung keine Aufnahmen und keine Veröffentlichung möglich sind, weil ohne jedes Augemaß ihr Kind partout eine Sonderrolle spielen muss? Unglaublich! Solche selbstzentrierten Eltern mit solcher Einstellung braucht niemand.
Antwort von wolfgang:
Ich finde es schon arg wenn Eltern, die von ihrem Recht gebrauch machen dass sie ihre Kinder nicht auf Aufnahmen haben wollen, hier gezwungen werden sollen sich dem Diktat der Gemeinschaft zu beugen. Dann sind sie krank und selbstzentriert? Und als "Beugemaßnahme" sollen die Kinder dann nicht auftreten dürfen?
Nein, sie nutzen einfach ein Recht welches es eben heute gibt, und das ist eben die Datenschutzverordnung. Obs uns als Filmer gefällt oder eben nicht. Denn das Filmen wird halt immer schwieriger werden, wenn es da erst mal genug Menschen gibt die diese Rechte kennen und darauf bestehen.
Antwort von Frank B.:
Genau so ist es. Es ist das Recht der Eltern. Und wenn man Aufführungen filmen und öffentlich verbreiten will, müsste man das den Eltern beim Beitritt in die Ballettgruppe oder sonstwo schon vorlegen, dass sie das mit dem Wissen tun, dass ihr Kind gefilmt wird. Und wenn sies nicht möchten, dass ihr Kind bei den betreffenden Veranstaltungen nicht mit tanzen wird. Wenns von vornherein klar ist, ists meistens händelbar. Aber nicht erst, wenn sich rausstellt, dass eine Aufführung für die das Kind ewig geübt hat und sich darauf gefreut hat, auf einmal gefilmt und veröffentlicht werden soll.
Ich hatte neulich eine ähnliche Sache. Wir haben mit unserem Träger ein Kinderwochenende geplant, an dem es mehrere Workshops für die Kinder geben sollte. Ich sollte eine Fotostory mit einer Gruppe erstellen. Da habe ich schon zu Beginn des Wochenendes alle Eltern schriftlich darauf hingewiesen, dass nur Kinder an meinem Workshop teilnehmen können, deren Eltern dies mit ihrer Unterschrift ausdrücklich erlaubt haben. Dazu habe ich die Eltern darauf hingewiesen, dass Fotos der Kinder aufgenommen und in einem Computer gespeichert werden müssen und dass das Ergebnis in verschiedenen Umfeldern präsentiert werden wird, diese legte ich den Eltern auch dar. Die Veröffentlichung in sozialen Medien und im Internet durch unseren Träger habe ich ausgeschlossen und die Löschung aller Fotos/ Daten, außer des Endergebnisses, zugesagt.
Alle Eltern haben ihre Einwilligung erteilt. Am Ende konnten natürlich nicht alle Kinder in meinem Workshop mitmachen, weil der nur auf 8 Kinder begrenzt war. Aber so habe ich gleich am Anfang alle Unsicherheiten ausgeräumt und habe dann auch kein Kind vor den Kopf stoßen müssen, das gern mitgemacht hätte aber bei dem nicht klar wäre, ob die Eltern dem zustimmen würden.
Antwort von Frank B.:
TomStg hat geschrieben:
"Frank B." hat geschrieben:
Ich würde das nicht als gestört bezeichnen. Es ist einfach das Recht der Eltern, darauf Einfluss zu nehmen, auf welchen PCs und Videoplattformen Bilder ihres Kindes gespeichert sind. Auch finde ich solches Vorgehen als sehr zweifelhaft, Kinder oder auch Erwachsene von der Teilnahme einer Tanzveranstaltung bzw. - aufführung auszuschließen, wenn sie keine Filmerlaubnis erteilen. Das Kind wurde wegen des Tanzes angemeldet, was zwar Publikum einschließt, aber nicht unbedingt vor der Weltöffentlichkeit, wo es Gefahr läuft auf irgendwelchen Pädophienforen aufzutauchen.
Man kann aber Eltern auch versuchen zu gewinnen, wenn man ihnen die Lage klar macht und ihnen etwas ihre Sorge nimmt.
Recht merkwürdiges Verständnis von Gemeinschaft.
Die Veranstalter, die Betreuer, und alle anderen nicht-gestörten Eltern sollen also von ein einem einzigen Elternpaar majorisiert werden können, dass von der Veranstaltung keine Aufnahmen und keine Veröffentlichung möglich sind, weil ohne jedes Augemaß ihr Kind partout eine Sonderrolle spielen muss? Unglaublich! Solche selbstzentrierten Eltern mit solcher Einstellung braucht niemand.
Du hast eine kleine Tochter im Grundschulalter, die hast du in einem Tanzverein, einer Ballettschule oder ähnlichem angemeldet, weil die Kleine so gern tanzt. Nun ist eine Aufführung geplant, deine Tochter tanzt die Hauptrolle und freut sich drauf. Dann sagt der Veranstalter, dass das genze auf YT hochgeladen werden wird und im Abspann alle Namen der Kinder stehen. Du sagst: Moment mal, das mag ich doch nicht. Der Veranstalter sagt, das macht er aber so. Du sagst: Ähm, nee, ich möchte das nicht. Der Veranstalter und alle anderen Eltern sagen dir: Du asozialer, gestörter und selbstzentrierter Idiot. Wir wollen das aber, wir wollen bekannt werden.
Ich nehme mal an, du hast keine Kinder?
Aber ich glaube, wir entfernen uns doch nun stark vom Threadthema.
Antwort von Roland Schulz:
Verstehe die a7M3 Problematik nicht - M1 und/oder M2 nutzen und fertig, wenn überhaupt! Der Videomodus ist „relativ“ unabhängig von den A,S,P,M Fotomodi, lediglich das Bildprofil bleibt aber wenn da RAW Files geschrieben werden juckt‘s auch „wenig“.
Die beiden Schächte laufen sowohl mit Videofiles als auch mit Fotos redundant.
Auch wenn‘s aktuell viel Wind drum gibt, bei mir mit 128GB Sandisk Exteme Pro UHS-II in Slot 1 und UHS-I in Slot 2 gibt’s NULL Stress!!
Mit der Z7 kaufste Dir nen ziemlich miesen AF ein (lichtschwach), bei der Z6 muss man mal abwarten. „Schöne“ Kamera, subjektiv besser verarbeitet als die Sony, besseres Display und besserer Sucher...
aber unter der Haube...
Zudem, wenn die a7M3 auf nem Gimbal zu fummelig sein soll - Freund, was soll da mit 2 Tommys werden, wenn‘s denn überhaupt funktioniert!?
Antwort von Darth Schneider:
Schon Interessant und heikel die Diskussion über Recht und Unrecht bei Veröffentlichung von Veranstaltungen.
Ps. Zur Anmerkung:
Wir laden weder Fotos noch Videos im Netz hoch, die Medien (Fotos und Videos ) werden nur als DVD und BluRay ausschliesslich an die Eltern der teilnehmenden Kindern verkauft.
Ich filme die Ballett Aufführungen schon ewig, weit über 20 Jahre lang, und sage, seit mehreren Jahren dem Veranstalter immer wieder, das, das Thema Datenschutz immer heikler werden wird, und das es vielleicht, leider, die letzte Aufführung sein wird, die ich filmen darf....da wir uns hier in einer Grauzone bewegen.
Gruss Boris
Antwort von Roland Schulz:
Sagt mal, geht’s euch noch gut???
Ich schweife ja auch schon mal ab aber ihr habt hier aus einer Frage nach „redundanter Aufzeichnung nen kompletten „DSGVO“ Thread gemacht ;-)!!
Was hat das noch mit der Frage zu tun?
Glaube da könnte man mal einiges nach OT verschieben.
Antwort von dienstag_01:
"Roland Schulz" hat geschrieben:
Sagt mal, geht’s euch noch gut???
Ich schweife ja auch schon mal ab aber ihr habt hier aus einer Frage nach „redundanter Aufzeichnung nen kompletten „DSGVO“ Thread gemacht ;-)!!
Was hat das noch mit der Frage zu tun?
Glaube da könnte man mal einiges nach OT verschieben.
Bei den Fragen hier geht es in erster Linie um Persönlichkeitsrechte, nicht um die DSGVO.
Aber das dauert noch eine Weile, dis das jeder begreift ;)
Antwort von Roland Schulz:
dienstag_01 hat geschrieben:
"Roland Schulz" hat geschrieben:
Sagt mal, geht’s euch noch gut???
Ich schweife ja auch schon mal ab aber ihr habt hier aus einer Frage nach „redundanter Aufzeichnung nen kompletten „DSGVO“ Thread gemacht ;-)!!
Was hat das noch mit der Frage zu tun?
Glaube da könnte man mal einiges nach OT verschieben.
Bei den Fragen hier geht es in erster Linie um Persönlichkeitsrechte, nicht um die DSGVO.
Aber das dauert noch eine Weile, dis das jeder begreift ;)
Hier geht‘s in erster Linie um redundante Aufzeichnung (!!!),
nicht um Persönlichkeitsrechte welche die DSGVO schützt!
Antwort von dienstag_01:
"Roland Schulz" hat geschrieben:
dienstag_01 hat geschrieben:
Bei den Fragen hier geht es in erster Linie um Persönlichkeitsrechte, nicht um die DSGVO.
Aber das dauert noch eine Weile, dis das jeder begreift ;)
Hier geht‘s in erster Linie um redundante Aufzeichnung (!!!),
nicht um Persönlichkeitsrechte welche die DSGVO schützt!
Persönlichkeitsrechte werden eben nicht nur von der DSGVO geschützt.
Gerade vom Recht am eigenen Bild sollte man als Filmer/Fotograf schon mal gehört haben.
Wenn du das hast, können wir wieder zur Datensicherheit zurückkehren ;)
Antwort von Frank B.:
Man durfte hier früher mal Exkurse machen, was niemals ausschloss, sich auch zum Grundthema des Threads zu äußern.
Antwort von Roland Schulz:
...auch wenn ich ohne auskomme, vielleicht sollten wir dem TO noch mal die MR1/MR2 Speicher der Kamera nahelegen, dann wäre ja eigentlich alles geritzt da seine a7M3 ja intern bereits redundant aufzeichnen kann.
Aus mir unerklärlichem Grund hat die Dre...bude Sony aber seit ein paar Wochen die Handbücher und den Support auf den europäischen Webseiten downgeschaltet. Die Links sind zwar noch da, führen aber ins Leere.
Im Beipackzettel welcher der Kamera beiliegt ist zu den MR1/MR2 Speichern ja leider so gut wie nichts beschrieben.
Wenn der TO Interesse am Sony a7M3 Helpguide hat in dem die MR1/2 Speicher beschrieben sind (finde ich nicht sooo intuitiv) einfach per PN melden - habe das Dokument, ausnahmeweise sogar in deutsch, als .pdf vorliegen.
Das hier so zu posten..., keine Ahnung ob das urheberrechtlich ok ist.
Antwort von rog27:
Hahaha - was habt ihr mit meinem Thread gemacht? Ich wollte doch nur eure Meinung zur Idee, zwei Atomos-Recorder für mehr Datensicherheit zusammen zu schließen, wissen;-)
Aber vielen Dank für die Antworten. Eine Antwort möchte ich aber noch kommentieren, dann komme ich zum Thema zurück:
pillepalle hat geschrieben:
@ rog27
Bei der DGSVO geht es um die Speicherung personenbezogener Daten durch Unternehmen und sie zielt nicht darauf Journalisten, oder Fotografen und Filmern, das Arbeiten unmöglich zu machen. Das Urheberrecht und alle anderen Rechte (insbesondere das Recht am eigenen Bildnis), von denen Du betroffen bist, ändern sich dadurch nicht und stehen über der DGSVO. Solange die abgebildeten Personen nur 'Beiwerk' sind, brauchst Du von denen auch kein Einverständnis.
VG
Bist du die da sicher? Dafür hätte ich gerne eine Quellenangabe. Immerhin steht ja einiges auf dem Spiel. Nach meiner Auffassung galten zusätzliche Personen als Beiwerk nur beim alten KUG. Die DSGVO sieht das nun nicht mehr vor, dazu gibt es viele Abhandlungen, hier eine kurze vom MDR:
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/ ... e-100.html
Hier eine detaillierte Auflistung, was in eine DSGVO-konforme Einwilligungserklärung reingeschrieben werden sollte:
https://nordbild.com/foto-einwilligungen-dsgvo/
Hier ein Beispiel, wie wir eine Einwilligungserklärung formulieren, ohne Anspruch auf juristische Korrektheit:
Einwilligungserklärung für die Erstellung von Fotoaufnahmen
Für das heutige Fotoshooting vereinbaren die unterzeichnenden Teilnehmer/innen mit dem Studio... die Erstellung von Fotoaufnahmen für deren privaten Gebrauch. Der verantwortliche Fotograf ist... . Die Fotoaufnahmen werden von... aufgenommen - sofern gewünscht bearbeitet - und zusammen mit den Daten, die für die Auftragsabwicklung erforderlich sind, bei uns gespeichert. Die Fotoaufnahmen und die Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Speicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung des Auftrags).
Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Ihre gespeicherten Fotoaufnahmen und personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem das Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen, auch ohne Angabe von Gründen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der unten angegebenen Adresse an uns wenden.
Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Immerhin hat das BMI beschwichtigt, dass sich for Fotografen durch die DSGVO wenig ändern soll, und das wird dann sicherlich auch für Filmemacher gelten:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurz ... dnung.html
Eine Gesetzesänderung oder -ergänzung hält es nich für nötig. Und ich meine, dass aber genau dass das Problem ist. Es gibt keine Rechtssicherheit. Ausnahmen scheint es nur für Journalisten zu geben.
Antwort von rog27:
@ Roland Schulz
Vielen Dank für deine Hilfe. Ich hatte deine letzte Antwort heute morgen gelesen und keine Zeit mehr zu antworten. Auf dem Drehtag heute hatte ich bei der die Sony A7III die MR1 und MR2 Speicher mit eigenen Einstellungen belegt - dazu stellt man alle Kameraeinstellungen wie gewünscht ein, geht auf Menu 1 -> Seite 3 -> MR1/2 Speicher und drückt Eingabe. Jetzt hat man tatsächlich getrennte Einstellungen für Video und Foto. Auch wenn man anders als bei Nikon Veränderungen erst immer wieder im Menü speichern müsste. Aber die Kamera ist so deutlich praktikabler geworden. Vor allem bietet sie ja eine doppelte Kartenaufzeichnung.
Antwort von rog27:
"Roland Schulz" hat geschrieben:
Mit der Z7 kaufste Dir nen ziemlich miesen AF ein (lichtschwach), bei der Z6 muss man mal abwarten. „Schöne“ Kamera, subjektiv besser verarbeitet als die Sony, besseres Display und besserer Sucher...
aber unter der Haube...
Zudem, wenn die a7M3 auf nem Gimbal zu fummelig sein soll - Freund, was soll da mit 2 Tommys werden, wenn‘s denn überhaupt funktioniert!?
Ja, die perfekte Kamera gibt es nicht. Die Sony a7III ist eine tolle Kamera. Wir haben 3 Azubis, die haben sich alle eine geholt. Ich habe aber tatsächlich häufiger Probleme mit dem AF meiner A7III. Die Gesichtserkennung flirtet bei meinem Exemplar gerne mit den den kräftigen Strukturen der Grills eines großen Grillhändlers, für den ich die Grillkurse filme. Ich habe mittlerweile alle AF-Einsellungen durchprobiert. Besonders gemein finde ich die Eigenart, dass die a7III beim Anschließen eines externen Monitors das eigene Display schwarz schaltet. Die Anzeigen bleiben dabei zwar erhalten, aber wenn man den Touch-AF setzen will, muss man den Bereich schätzen, der scharf gestellt werden soll.
Der AF der Z7/Z6 soll wohl schlechter sein, besonders bei wenig Licht - trotzdem verspreche ich mir viel davon. Ich hatte auf der Photokina etwa 2 Stunden den AF der Z6 im Videobetrieb getestet - leider ohne Karte - am Freitag Abend waren nicht mehr so viele Leute da. Man kann die Gesichtserkennung auf eine Person einloggen. Das scheint gut zu funktionieren.
Und es gibt das Problem der fehlenden Werte in der ISO-Automatik-Anzeige, die bei mir häufiger zu zu hellen Ergebnissen führt.
Ich bin euch sehr dankbar für eure Meinungen. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass zwei Atomos Ninja V Recorder für mehr Datensicherheit bei der Nikon Z6 nicht sinnvoll zusammen schließen lassen, weil die interne Aufzeichnung dabei abgeschaltet wird. Ein Aussetzer führt bei beiden Recordern zu beschädigten Dateien. Die lassen sich mit einem Atomos Programm zwar recovern - aber wenn ich mir vorstelle, ich müsste Aufnahmen einer Hochzeit recovern... Und dann natürlich das Gewicht.
Vielleicht stellt eine mobile Speicherlösung ja eine Alternative dar. Hier eine, die auch noch ohne Laptop auskommen würde:
https://www.dazuinfo.com/shop/
Antwort von pillepalle:
@ rog
Personen als Beiwerk gibt es immer noch (denk mal an ein Fußballstadion, oder einen öffentlichen Platz usw). Bei kleineren Personengruppen wird es in der Regel heikel und wenn sie im Mittelpunkt der Bildaussage stehen. Das ist Abwägungssache und es gibt einige Ausnahmen.
Normalerweise nennt man das Freigabeerklärung und in Deiner so steht ziemlich alles drin, nur nicht was wirklich wichtig ist :) Damit kannst Du Dich nur blamieren. Wenn Du von 'privatem Gebrauch' sprichst, kannst du die Bilder auch nirgendwo veröffentlichen, geschweige denn irgendwie nutzen. Jeder Upload im Netz ist schon eine weltweite Veröffentlichung und nicht mehr Privat.
Normalerweise steht da der Name und die Anschrift der abgebildeten Person und des Urhebers drin, das Datum der Aufnahmen, die Entlohnung, wie das Material genutzt werden darf (bezüglich räumlicher, sachlicher und zeitlicher Nutzung), ob Dritte das Material nutzen dürfen, ob die Person auf Namensnennung verzichtet usw. Es geht im Grunde nur um deren Persönlichkeitsrechte. Die DGSVO hat damit nichts zu tun.
VG
Antwort von rog27:
Oh pillepalle, ich will ja hoffen, dass du dich mit der DSGVO beschäftigt hast, wenn du deine Filmarbeit gegen Entlohnung anbietest. Noch einmal, darf ich um eine Quelle bitten?
Was du beschreibst, ist die Einwilligung zur Veröffentlichung von Aufnahmen (model release). Du benötigst nun aber bereits die Einwilligung zur Erstellung von Aufnahmen. Soweit ich informiert bin, muss die immer her, auch wenn man nicht beabsichtigt, die Aufnahmen zu veröffentlichen (siehe Quellenangaben). Darin soll u.A. der Zweck der Aufnahmen genannt werden. In meinem Beispiel private Fotoshootings, das könnten aber auch gewerbliche Aufnahmen sein, Videoclips für Öffenlichkeitsarbeit, Erklärvideos, Hochzeitsvideos usw. Privat steht da nicht drin, um irgendwelche Sachen damit machen zu dürfen oder nicht.
Will man die Aufnahmen auch veröffentlichen, benötigt man eine zusätzliche Einwilligung dafür. Das kann man natürlich auch in einer Erklärung kombinieren. In meinem Beispiel ist das aber nicht vorgesehen. Ich will dir auch nichts vorschreiben, das sollte einfach nur nett sein :-)
Antwort von TomStg:
rog27 hat geschrieben:
Oh pillepalle, ich will ja hoffen, dass du dich mit der DSGVO beschäftigt hast, wenn du deine Filmarbeit gegen Entlohnung anbietest.
So richtig verstanden, hast Du Sache wohl immer noch nicht.
Die DSGVO hat mit dem Recht am eigenen Bild nichts zu tun. Dies ist im Kunsturheberrecht geregelt. Ob es dabei eine Entlohnung gibt oder ob es im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt oder nicht, ist in diesem Zusammenhang völlig unerheblich.
Im Kunsturheberrecht wird unterschieden nach der Anfertigung des Bildes und nach der Art dessen Verbreitung.
Die DSGVO behandelt vor allem den Umgang mit digitalen personenbezogenen Daten, dh im wesentlichen um den administrativen Bereich.
Antwort von Frank B.:
Schon, aber es betrifft halt den privaten Bereich weniger. Es geht schon hauptsächlich um die, die das beruflich machen und auch wenn es nichts mit dem KUG zu tun hat, ist es doch etwas, dass nun zusätzlich zu beachten ist und was das KUG auch tangiert. Ähnlich zu anderen Rechtslagen wie die Straßenverkehrsordnung und das Waffengesetz. Wenn ich mit ner Waffe auf der Straße rumballere, kann ich nach beidem verurteilt werden. Hinkt jetzt, aber mir fiel nichts besseres ein.
Antwort von rog27:
Ich gebs auf
Antwort von dienstag_01:
rog27 hat geschrieben:
Ich gebs auf
Besser isses ;)
Antwort von pillepalle:
Ich glaube auch nicht das es besonders nützlich ist in einem Forum darüber zu diskutieren, weil das in der Handhabung sehr individuell sein kann. Deshalb taugen 08/15 Vorlagen aus dem Netz auch selten. Es gibt Vertragshandbücher, oder man kann einen Anwalt für Urheberrecht damit beauftragen, wenn man das ernsthaft und professionell machen möchte. In meinen Releases steht z.B. drin, das die Bilder auch in digitaler Form gespeichert und weiterverarbeitet werden dürfen. Genauso braucht man die in verschiedenen Sprachen, denn man kann niemanden etwas unterschreiben lassen, dessen Inhalt er gar nicht versteht. Ich würde mich jedenfalls als Privatperson/Amateur nicht wegen der DSGVO verrückt machen und welche Pflichten Unternehmer haben. Aber wenn Du Dich damit ernsthaft beschäftigen möchtest, dann wären Fachleute die sich mit der Materie auskennen die besseren Ansprechpartner.
VG