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Straßeninterviews - Internet (;Recht am eigenen Bild?)




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Frage von ComTia:


Hallo Liebe slashCAM Community,

Ich würde gerne eine neue Videreihe auf YouTube starten.
Und zwar möchte ich Straßeninterviews zu den verschiedensten Themen machen. Jetzt brauche ich ja normalerweise von jeder Person das Einverständnis, das ganze online zu stellen und Werbung zu schalten.

Wie kann ich das am besten anstellen?
Ich kann ja nicht jeden ein Formular unterschreiben lassen.

LG,
Julian




Antwort von final_cut_freak:

Hallo Julian,

nach meinen Erfahrungen ist es so, dass jemand, der auf der Strasse oder sonstwo aus freien Stücken ein Interview gibt damit quasi automatisch in eine Veröffentlichung einwilligt - sonst könnte er ja auch das Interview ablehnen!

Lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren!

Hans



Antwort von Bernd E.:

Im Prinzip ist das richtig, nur muss den Interviewpartnern dabei auch bewusst sein, wofür die Aufnahmen bestimmt sind. Antwortet jemand zum Beispiel im Glauben, du drehst fürs ZDF und er findet sich hinterher nur auf irgendeiner Homepage wieder, mit der er nichts zu tun haben möchte, dann kann es durchaus Ärger geben. Also sag den Leuten vorher klipp und klar, wer du bist und was du vorhast - und lass dabei schon mal Kamera samt Ton mitlaufen. Dann kann später niemand behaupten, er sei über den wahren Zweck der Aufnahme getäuscht worden.



Antwort von ComTia:

Vielen dank für eure Hilfe.

Also reicht es wenn man bsp. sagt:

Quote:
Ich mache Interviews auf YouTube, könnte ich sie mal kurz etwas fragen


LG,
Julian



Antwort von final_cut_freak:

Naja, Du hast es etwas komisch formuliert. Ich würde mal sagen, der Standardsatz würde in Deinem Fall lauten: "Hallo, ich mache Interviews zum Thema xy zur Veröffentlichung bei youtube - dürfte ich Sie/Dich auch mal was fragen?!"

Kann natürlich passieren, dass z.B. ältere Leute keine Ahnung haben, was youtube ist und Du das dann erst mal erklären musst etc. - aber da muss man halt als Videostreetfighter durch ;-)



Antwort von ComTia:

"final_cut_freak" wrote:
Naja, Du hast es etwas komisch formuliert. Ich würde mal sagen, der Standardsatz würde in Deinem Fall lauten: "Hallo, ich mache Interviews zum Thema xy zur Veröffentlichung bei youtube - dürfte ich Sie/Dich auch mal was fragen?!"

Kann natürlich passieren, dass z.B. ältere Leute keine Ahnung haben, was youtube ist und Du das dann erst mal erklären musst etc. - aber da muss man halt als Videostreetfighter durch ;-)


Okey, vielen dank :-).

--Close--



Antwort von DTEurope:

Laut Pressefreiheit (;Art5 Abs.1) brauchst Du bei einer Berichterstattung keine Einwilligung der Beteiligten solange Du ausser der Berichterstattung keine kommerziellen Absichten dabei hast.
Solange die Informationen also redaktionell genutzt wird ist ein Actor Release nicht notwendig.

Aus ehtischen Gründen kann das Fragen jedoch nicht schaden.



Antwort von Pianist:

"DTEurope" wrote:
Laut Pressefreiheit (;Art5 Abs.1) brauchst Du bei einer Berichterstattung keine Einwilligung der Beteiligten solange Du ausser der Berichterstattung keine kommerziellen Absichten dabei hast.

Warum kommt mir an dieser Stelle ein berühmtes Zitat von Dieter Nuhr in den Sinn?

Matthias



Antwort von rush:

"Pianist" wrote:
"DTEurope" wrote:
Laut Pressefreiheit (;Art5 Abs.1) brauchst Du bei einer Berichterstattung keine Einwilligung der Beteiligten solange Du ausser der Berichterstattung keine kommerziellen Absichten dabei hast.

Warum kommt mir an dieser Stelle ein berühmtes Zitat von Dieter Nuhr in den Sinn?

Matthias


Sehr sinniger Post... Nicht jeder kennt alle Zitate von Dieter Nuhr...



Antwort von Bernd E.:

"DTEurope" wrote:
...Laut Pressefreiheit (;Art5 Abs.1) brauchst Du bei einer Berichterstattung keine Einwilligung der Beteiligten solange Du...keine kommerziellen Absichten dabei hast...

Da interpretierst du das Grundgesetz aber sehr großzügig! Pressefreiheit bedeutet nicht, dass man quasi "Amok filmen" kann und veröffentlichen darf, was man will. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht existiert ja weiterhin; unter anderem dieses schränkt die Pressefreiheit ein (;Art.5 Abs.2 GG) und im Einzelfall kommt es immer auf eben diesen an. Da stößt man zum Beispiel schnell auf konkurrierende Begriffe wie "Persönlichkeitsschutz", "öffentliches Interesse" und vieles andere mehr, das aus gutem Grund dicke Medienrechtsbücher füllt.

"rush" wrote:
...Nicht jeder kennt alle Zitate von Dieter Nuhr...

Matthias" Assoziation bezieht sich wahrscheinlich auf den Nuhr-Klassiker "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten."



Antwort von iMac27_edmedia:

Gelernt habe ich von ZDF-Landesstudioleiter Dr. Uli Berls,
Konkludent, d.h. stillschweigende Zustimmung, wenn der Interviewpartner ein Interview gibt. Ähnlicher Fall, ZDF-Team begleitet Polizei, die stoppen Raser, der gibt bereitwillig Auskunft warum er zu schnell gefahren ist. Dieser Professor wird hinterher von Kollegen und Studenten darauf angesprochen, also klagt er gegen das ZDF.

Und das ZDF gewinnt, denn er hatte durch die Antwort auf die Fragen die stillschweigende Zustimmung erteilt.

Schwieriger ist es bei Interviews und Drehs mit Kindern, da kann auch nach Fertigstellung des Films diese unterbunden werden, da hat der Bayerische Rundfunk schon vielfach schlechte Erfahrungen gemacht.




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