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Frage von André:


Hi Leute ich habe einige Fragen was das neue Video Vegas 3.0 angeht!
Ich plane einen guten Film mit vielen SpecialEffeckten zu Drehen unteranderem habe ich
Combustion 2 und Lightwave 7.0 zuhause jetzt brauche ich noch die Richtige Schnittsoftware habe schon mit Premiere gearbeitet aber naja... habe darauf den Vergleichtest gelesen und frage nun was besser währe Premiere 6.0 oder Video Vegas 3.0?
Ach ja ich brauche noch eine Anständige CaptureCapture im Glossar erklärt Karte wer kann mir da was empfelen?
(;muss schon was bieten darf aber auch nicht soooo viel Kosten)!!

w -BEI- w.de




Antwort von Thorsten Schneider:

"(;User Above)" wrote:

: Hi Leute ich habe einige Fragen was das neue Video Vegas 3.0 angeht!
: Ich plane einen guten Film mit vielen SpecialEffeckten zu Drehen unteranderem habe ich
: Combustion 2 und Lightwave 7.0 zuhause jetzt brauche ich noch die Richtige
: Schnittsoftware habe schon mit Premiere gearbeitet aber naja... habe darauf den
: Vergleichtest gelesen und frage nun was besser währe Premiere 6.0 oder Video Vegas
: 3.0?
: Ach ja ich brauche noch eine Anständige CaptureCapture im Glossar erklärt Karte wer kann mir da was empfelen?
: (;muss schon was bieten darf aber auch nicht soooo viel Kosten)!!


Soso, hast Combustion aber kein Geld für eine "anständige" Karte ;-) Na ja, egal.

Was verstehst Du unter einer "anständigen" Capturekarte? Arbeitest Du mit analogem Video? Falls nicht, für DV reicht jede NoName-Firewirekarte. Es sei denn Du möchtest eine Karte mit Anschlussmöglichkeit für einen Monitor und stehst auf "Echtzeiteffekte"; dann werden schnell ein paar hundert oder tausen Ocken fällig.

Welche Schnittsoftware besser ist, kommt auf den persönlichen Geschmack an. Probier's halt aus. Die meisten in diesem Forum bevorzugen Premiere oder Media Studio Pro (;einfach aus dem Grunde, weil es lange Zeit das einzig brauchbare war). Wer neu einsteigt und noch nicht an den Workflow der vorgenannten Programme gewöhnt ist, fährt vielleicht mit Vegas-Video besser.

Viele Grüße
Thorsten

magic-spell -BEI- gmx.de



Antwort von advokatus:

"(;User Above)" wrote:

: könntest Du mich mal anschreiben?
:
: Glückauf aus Essen
: hannes


was möchtest du wissen hannes?





Antwort von hannes:

"(;User Above)" wrote:

: gibt es einen guten artikel für, in der digitaproduktion für rechtslage bei verwendung
: von kopierter software..... ist sehr aufschlussreich und neider gibt es überall....
:
: advokatus


könntest Du mich mal anschreiben?

Glückauf aus Essen
hannes


hannes -BEI- EuroNetwork.com



Antwort von advokatus:

"(;User Above)" wrote:

: Ich schätze, dieses Thema interessiert mehrere Leute. Leider ist Heft 3/2001 laut
: digitalproduction.de bereits vergriffen. Kannst Du die wichtigsten Passagen des
: Artikels hier mal posten oder gar den kompletten Text scannen?
:
: Thx

werde bei digitalproduction rückfragen, bekomme ich das OK werde ich diese wunderbaren situationsberschreibung ins forum stellen. diese fallstudie sei allen ans herz gelegt die professionell oder semiprofessionell videos produzieren

ich hoffe RudiX wird mich durch die länge des textes an das kreuz nageln

mfg





Antwort von Rainer:

"(;User Above)" wrote:

: bevor du von schwachsinn oder ähnlichen zu schreiben nachzudenken beginnst, würde ich
: dir beitrag aus der DIGITALPRODUCTION 3/01 seite 76 ans herz legen.


Ich schätze, dieses Thema interessiert mehrere Leute. Leider ist Heft 3/2001 laut digitalproduction.de bereits vergriffen. Kannst Du die wichtigsten Passagen des Artikels hier mal posten oder gar den kompletten Text scannen?

Thx

rainer-g -BEI- gmx.net



Antwort von advokatus:

"(;User Above)" wrote:

: Noch ein Satz zur Klarstellung: Das soll jetzt bloss nicht als Aufruf/Sympathie zum
: Einsatz von - oder gar professionellem/kommerziellem Arbeiten mit - Raubkopien
: verstanden werden: Kauft Euch die Software, die ihr braucht, legal!
:
: Daniel


Hallo Daniel,

bevor du von schwachsinn oder ähnlichen zu schreiben nachzudenken beginnst, würde ich dir beitrag aus der DIGITALPRODUCTION 3/01 seite 76 ans herz legen.

danach nimm deine ausführung und archiviere sie im ordner lebensweisheiten für kreativo blauauge.
schätze dich glücklich noch nicht in dieser lage des kontrollierten zu stecken, den in unseren breiten liegt die beweisplicht beim beklagten und nicht beim kläger. einmal auf der schippe kommst du so schnell nicht wieder runter.

advokatus




Antwort von Daniel Nolde:

"(;User Above)" wrote:

: obacht freund, combustion2 oder was auch immer für eine software du verwendest läst
: sich in deinem endprodukt immer nachweisen und du must belegen können wie du's
: gemacht, oder wer es gemacht hat.


Ausgemachter Schwachsinn.
Wenn Du nicht 100%ige Standardeinstellungen/materialien benutzt, die typische Einstellungen eines Programmes erkennen lassen (;was immer noch weit von einem Beweis entfernt ist!), kann man natürlich NICHT anhand eines fertigen Films erkennen, welche Software verwendet wird. Erst recht nicht in einem Werk, das durch x Programme gelaufen ist und aus zig oder gar hunderten Einzelelementen aus verschiedenen (;Software-) Quellen besteht - und dann vielleicht noch mehr oder weniger stark komprimiert ist!
Software, die man als solche erkennen würde, würde einfach nicht eingesetzt werden - denn kein professioneller Kreativ-Schaffender lässt zu, dass eine bestimmt Software sich im Bild als solche bemerkbar macht.
Ein Watermark fügt profesisonelle Software natürlich (;ungefragt) ebenfalls nicht ein, denn die Ergebnisse müssen auf's BitBit im Glossar erklärt genau stimmen!

Und: Selbst wenn es Hinweise auf Verwendung einer bestimmten Software geben würde, und der entspr. (;Film-) Schaffend nicht als Kunde registreirt, ist damit noch lange nichts "beweisen":
a) Es kann sein, dass Du Dich einfach nicht hast registrieren lassen
b) Es ist wahrscheinlich, dass Du Teile des Werkes von anderen hast machen lassen
c) Selbst wenn alles auf eine unberechtigte Softwarenutzng hindeutet (;was wie gesagt am Rande der Unmöglichkeit ist), ist noch lange nichts bewiesen, und: Eine Beweislastumkehr gibt es in diesem Bereich meines Wissens nach nicht, d.h. es muss hier immer DIR bewiesen werden, dass DU gegen das Gesetz verstossen hast, nicht umgekehrt!!

Noch ein Satz zur Klarstellung: Das soll jetzt bloss nicht als Aufruf/Sympathie zum Einsatz von - oder gar professionellem/kommerziellem Arbeiten mit - Raubkopien verstanden werden: Kauft Euch die Software, die ihr braucht, legal!

Daniel

daniel.nolde -BEI- gmx.net



Antwort von advokatus:

hallo Thorsten,

na er hat von combustion und lightwave7 die nullsoft nobudgetversion gekauft im bündle um -30 EURO.

ich lache mich schief ist doch das netz voll von diesen programmen die nix kosten.

der gute wird sich wundern wenn eines tages der strom ausfällt und eine hausdursuchung anfällt und ihm die haare geschnitten werden.

obacht freund, combustion2 oder was auch immer für eine software du verwendest läst sich in deinem endprodukt immer nachweisen und du must belegen können wie du's gemacht, oder wer es gemacht hat.

gibt es einen guten artikel für, in der digitaproduktion für rechtslage bei verwendung von kopierter software..... ist sehr aufschlussreich und neider gibt es überall....

advokatus





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