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Rechtliches zu drausen Filmen




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Frage von aight8:


Ich drehe ja sehr oft drausen. Eigentlich fast immer. Aber ich befasse mich immer mehr mit der Frage (;u.A. weil mein Kollege dauern erwähnt: Ja hier darfst du eh nicht Filmen) was man eigentlich GENAU Filmen darf und was nicht?

Ich gehe ja zu Filmen ab und zu in die Stadt. Wen ich da was Filme, dan sieht man ja sofort die ganzen Läden, z.B. McDonald etc. oder in den Bahnhof rein. Das die erste Frage. Wo ist den die Grenze?

(;1.) Wen man ausserhald von Läden oder öffentlichen Gebäuden steht darf man also NICHT in diese Richtung Filmen?

(;2.) Man darf also in der Stadt, weder an Bahnhöfen, in Lokalen filmen. Sprich nur auf der Strasse.

(;3.) Darf ich Personen direkt ins Gesicht filmen, und dan veröffentlichen? (;Bisschen ein krasses Beispiel ;) Aber man kann ja nicht jeden Fragen ob er im Video auftauchen will)

Also zusammengefasst: WO darf ich filmen, WENN darf ich WIE filmen?

Naia, kann mich da jemand bitte allgemein zu dem Thema aufklären?




Antwort von Daniel007:

Wenn ich schon so spät hier noch herumsurfe, kann ich dir diesen Thread einmal empfehlen, der vor ein paar Tagen von einem neugierigen Nutzer widerbelebt wurde. :D

http://forum.slashcam.de/drehgenehmigungen-vt3823.html

Vielleicht kann crassmike ja hier auch noch helfen.

Gute Nacht dann! ;-)



Antwort von aight8:

Ja ok hab mal diesen 2001 wiederbelebten Thread gelesen :D Interessant... aber halt nur ein nützlicher Post.. ;)

Villeicht kann ja noch jemand auf meine Fragen ein bisschen spezifischer eingehen :)



Antwort von soan:

- Du darfst in alle Richtungen filmen, sofern es sich um öffentliche Plätze und öffentliche Gebäude handelt.
- wieso beantwortest du mit deiner Frage 2 deine Frage 1, und das auch noch falsch?? Man darf in der Stadt filmen. Ein Bahnhof ist keine Stadt, sondern Gelände der Bahn. Und die möchten gerne eine Drehgenehmigung erteilen vor Dreh. Genauso ein Brauhaus - Privatgelände. Oder ein Friseursalon - Privatbereich.
- wenn Personen an dir vorbeilatschen und du sie filmst geben sie in gewisser Weise ihr Einverständnis (;stillschweigend) - denn sie merken ja das du filmst und nehmen es in kauf ohne dich anszusprechen. Wenn sie dich ansprechen ist der Wunsch zu respektieren.

Allerdings ist das Filmen von Personen generell heikel. Eine Menschenansammlung an einem Brunnen am Marktplatz in der Totalen - ok. Ein Mann am Tisch eines Eiscafes mit Gesicht gross - nicht ok.

Eine Gruppe prügelnder Jugendlicher in der Totalen auf dem Marktplatz - ok oder nicht?? Keine Ahnung, im Zweifel gilt immer: Fragen und absichern. Wir Fernsehfuzzis machen sowas ja ständig, aber da habe ich immer einen Redakteur im Rücken der im Zweifelsfall den Ärger bekommt (;oder die Hilfe des Fernseh-Rechtlers) :-)



Antwort von Pianist:

"aight8" wrote:
Ich gehe ja zu Filmen ab und zu in die Stadt. Wen ich da was Filme, dan sieht man ja sofort die ganzen Läden, z.B. McDonald etc. oder in den Bahnhof rein. Das die erste Frage. Wo ist den die Grenze?

Die Grenze ist die Grundstücksgrenze. Die wird manchmal klar erkennbar sein, zum Beispiel wenn da ein Zaun steht, und wenn nicht, dann muss jemand, der Ansprüche geltend machen möchte, in geeigneter Form nachweisen, wo die Grundstücksgrenze ist.
"aight8" wrote:
(;1.) Wen man ausserhald von Läden oder öffentlichen Gebäuden steht darf man also NICHT in diese Richtung Filmen?

Doch, natürlich darfst Du. Du stehst doch auf öffentlichem Straßenland und kannst Dich daher auf die Panoramafreiheit berufen. Ausnahmen bestehen in Deutschland wirklich nur für ganz wenige militärische Objekte, und da stehen ganz deutliche Schilder. Selbst Kunstwerke, die nicht dauerhaft am öffentlichen Ort stehen, darfst Du aufnehmen, aber dann nicht veröffentlichen (;Beispiel: "Verhüllter Reichstag").
"aight8" wrote:
(;2.) Man darf also in der Stadt, weder an Bahnhöfen, in Lokalen filmen. Sprich nur auf der Strasse.

"An Bahnhöfen" darfst Du natürlich filmen, wenn Du auf der öffentlichen Straße stehst. Du darfst als Eisenbahnfan übrigens auch innerhalb der normalen Fahrgastbereiche filmen, das ist erlaubt. Nur gewerbliche oder journalistische Aufnahmen benötigen eine Genehmigung. Und wenn Du mit einer privaten Gruppe in einer Kneipe bist, dann dürft Ihr Euch dort natürlich aus Spaß an der Freude filmen, so lange keiner was dagegen hat.
"aight8" wrote:
(;3.) Darf ich Personen direkt ins Gesicht filmen, und dan veröffentlichen? (;Bisschen ein krasses Beispiel ;) Aber man kann ja nicht jeden Fragen ob er im Video auftauchen will)

Naja, wenn es klar erkennbare Einzelpersonen sind, die das Hauptmotiv sind und nicht als Beiwerk durchgehen, dann musst Du sie schon fragen, wenn Du veröffentlichen möchtest. Wenn es aber recht viele Leute sind und diese Leute nur Beiwerk sind, musst Du sie nicht fragen. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Matthias



Antwort von newsart:

Guten Aben! Grundsätzlich musst du zunächst einmal unterscheiden:

A: Wo / was darfst Du filmen?

B: Wofür darfst du es verwenden?


Zunächst A: Im öffentlichen Raum kannst Du eigentlich völlig ungehemmt drauf los filmen. Als Grundregel gilt: Alles was Du aus dem normalen Blickwinkel eines Passanten sehen kannst, darfst Du auch filmen. Die Fassade der McDonald-Filiale also auch. Wenn Du aber mit einem Telebjektiv durchs Fenster in den Laden reinzoomst und ganz dicht filmst, wie die Kassiererin eine Quittung ausstellt, so ist damit die Grenze des "normalen" Blickwinkels überschritten. Auf privatem Grund und Boden (;dazu gehört etwa auch der Bahnhof als Eigentum der Deutschen Bahn oder ein Kaufhaus, brauchst Du für das Drehen eine Genehmigung des Eigentümers / Nutzers. Wie sieht es nun mit Personen aus: Jeder hat ein Recht am eigenen Bild. Deshalb ist die Nahaufnehme einer einzelnen Person grundsätzlich zustimmungspflichtig. Ab 5 Personen auf dem Bild allerdings spricht man von einer "Gruppe", die im öffentlichen Raum ungefragt gefilmt werden darf... sofern...

Und jetzt kommen wir zu B: ...sofern... Du die Aufnahmen privat oder redaktionell (;für jounalistische Berichterstattung) verwendest. Bei der Verwendung für Werbezwecke oder den Vertrieb über Agenturen, die auch an Werbekunden verkaufen, werden weit strengere Maßstäbe angesetzt. Hier brauchst du für JEDE erkennbar abgebildete Person eine Einverständniserklärung und kannst Probleme mit Markenrechten (;erkennbare Automarken oder auch das McDonald-Signet) bekommen.

In der Praxis hilft meistens die nicht-juristische Frage: Wer könnte aus welchem Grund etwas gegen die Aufnahme einzuwenden haben. Wenn dann die Alarmglocken schrillen, sollte man sich die Rechtslage vergegenwärtigen oder diese prüfen. Wenn einem kein Bedenkenträger einfällt, kommt hinterher auch meist keiner, der sich beschwert.

Übrigens gibt es auch ganz viele Argumente, die einen beim Filmen Rechtssicherheit geben. So bräuchte ich zwar bei einer Straßenumfrage von jedem Befragten die Einverständniserklärung. Wer aber bereitwillig in ein Mikrofon spricht, einem Kameramann mit deutlich sichtbarer Kamera gegenübersteht und in die Linse lächelt, der hat es schwer hinterher gegen die Verwendung Einspruch zu erheben. Selbstverständlich ist es verboten, mit der Handykamera der ahnungslosen Passantin unter den Rock zu filmen. Wenn aber der Superstar bei der Pressepräsentation des neuen Albums einen Bauchnabelausschnitt trägt, so kann er sich nicht beschweren, wenn auch tief in den Ausschnitt hineingezoomt wird.

Also: Nachdenken und nach gesundem Menschenverstand handeln, ist meist besser, als das Presserecht unterm Arm herumzutragen. Und je nach Situation gilt: Wer nett fragt, bekommt auch meist eine Genehmigung. Oder eben: Wer lange fragt, bekommt dumme Antworten. Da hilft nur Fingerspitzengefühl und ein wenig Erfahrung.



Antwort von le.sas:

Ne Menschengruppe ist doch ab 7 Personen, hab ich in der Uni gelernt.

Ansonsten- guck dir Google an, die machen auch einfach ungefragt Fotos von deinem Haus. Ich glaube nur wenn eine Person das explizit verbietet, musst du es rausnehmen. Ansonsten gelten so Sachen immer als Beiwerk wenn du was filmst und sich das nicht auf zb dieses Gebäude bezieht.



Antwort von Pianist:

"le.sas" wrote:
Ne Menschengruppe ist doch ab 7 Personen, hab ich in der Uni gelernt.

Interessant, was man heute so an einer Uni lernt. Diese Aussage hält sich zwar hartnäckig, ist und bleibt aber falsch. Richtig ist, dass es keine eindeutige Zahl gibt. Es hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab, ob jemand ein Recht am eigenen Bild hat oder als Beiwerk durchgeht.

"le.sas" wrote:
Ansonsten- guck dir Google an, die machen auch einfach ungefragt Fotos von deinem Haus. Ich glaube nur wenn eine Person das explizit verbietet, musst du es rausnehmen. Ansonsten gelten so Sachen immer als Beiwerk wenn du was filmst und sich das nicht auf zb dieses Gebäude bezieht.

Wenn die Panoramafreiheit gilt, dann muss man auch nichts rausnehmen, wenn es jemand fordert. Google macht das rein freiwillig, um größeren öffentlichen Ärger zu vermeiden. Wobei man auch noch zwischen individuellen Filmaufnahmen und dem systematischen Sammeln von Geodaten unterscheiden muss, da könnte es durchaus zu einer gesetzlichen Regelung kommen.

Matthias



Antwort von le.sas:

Hast du nicht vorhin was mit 5 Personen geschrieben?

Und wenn du Panoramafreiheit erwähnst denke ich , dass du dich auch damit auskennst und weißt, dass es durchaus Situationen gibt in der diese eingeschränkt werden kann und darf.Du kannst zwar von öffentlichen Plätzen/ Wegen aus Häuser ablichten, aber sobald es datenschutzrechtlich bedenklich wird, kann es dir verboten werden



Antwort von Jott:

Und wenn du Hilfsmittel benutzt wie zum Beispiel eine Stehleiter, um eine etwas höhere Perspektive zu erzielen.



Antwort von Pianist:

"le.sas" wrote:
Du kannst zwar von öffentlichen Plätzen/ Wegen aus Häuser ablichten, aber sobald es datenschutzrechtlich bedenklich wird, kann es dir verboten werden

Dann mach mir mal bitte ein Beispiel, wo eine Außen-Totale von einem Gebäude datenschutzrechtlich bedenklich wird. Ich kenne kein Gebäude, wo draußen in ganz großen Buchstaben die Straße, die Hausnummer und die Namen der Bewohner draufstehen, so dass man es in der Totalen lesen könnte.

Matthias



Antwort von Pianist:

"Jott" wrote:
Und wenn du Hilfsmittel benutzt wie zum Beispiel eine Stehleiter, um eine etwas höhere Perspektive zu erzielen.

Genau das wäre auch der einzige echte Vorwurf an Google Street View, dass die Kameraposition zu hoch gewählt wurde. Darüber kann man durchaus diskutieren.

Matthias



Antwort von le.sas:

Also erstmal- selbst mit ner 550D mache ich dir ein Totalenfoto auf dem du Hausnummer (;die sind übrigens immer ziemlich groß, für die Postboten usw...) und den Namen usw siehst.
Ansonsten ist ja auch nicht jedes Haus "verschlossen", also abgesehen von dem genennten kommen ja noch so Dinge wie Bewegungsmelder, Überwachungskameras, dicke Autos in der Hofeinfahrt (;was ist wenn die Garage auf ist und man die S&M vorlieben sieht) usw usw. Was ist wenn die Kinder von einem reichen Manager im Vorgarten spielen?
Versteh mich nicht falsch, ich bin sicherlich der erste dem das egal ist und der es trotzdem filmt, aber all das kann, richtig formuliert, locker ausreichen um vor Gericht zu argumentieren.

Google hat die Kameras soch hoch gebaut, um Häuser auch sehen zu können wenn Autos oder Vans davor parken. Und mit sicherheit auch aus dem Grund, um über Mauern in Vorgärten gucken zu können



Antwort von 0711video:

http://www.videoaktiv.de/201010154725/News/Intern/Rechtsratgeber-Die-Aufnahme-von-Darstellern-Schauspielern-und-Models.html



Antwort von crassmike:

"le.sas" wrote:
Also erstmal- selbst mit ner 550D mache ich dir ein Totalenfoto auf dem du Hausnummer (;die sind übrigens immer ziemlich groß, für die Postboten usw...) und den Namen usw siehst.
Ansonsten ist ja auch nicht jedes Haus "verschlossen", also abgesehen von dem genennten kommen ja noch so Dinge wie Bewegungsmelder, Überwachungskameras, dicke Autos in der Hofeinfahrt (;was ist wenn die Garage auf ist und man die S&M vorlieben sieht) usw usw. Was ist wenn die Kinder von einem reichen Manager im Vorgarten spielen?
Versteh mich nicht falsch, ich bin sicherlich der erste dem das egal ist...

Deine 550D schafft auch aufnahmen mit 18 (;Achtzehn) Megapixeln, während normale "full" HD-Auflösung nur ca. 2 Megapixel Auflösung bietet.

Naja, irgendwie hast du ja recht, dass dir jemand vor Gericht daraus einen Strick drehen könnte. Allerdings muss im Zivilrecht immer abgewägt werden, welches Interesse nun schwerwiegender ist: Die Privatsphäre, Sicherheit etc. der Leute oder das Interesse der Allgemeinheit an der Berichterstattung bzw. dein Interesse als Videokünstler an deinem "Werk".

Also sagen wir mal so - ganz hypothetisch:
Wenn man eine Überwachungskamera irgendwo an der Mauer sieht, ist das nich wirklich eine Einschränkung - wer einmal 360° ums Haus filmt, um alles draufzubekommen, könnte Probleme bekommen.

Wer ein Haus mit Hausnummernschild aufnimmt, um die schöne Architektur zu zeigen, dem kann das erstmal niemand verwehren. Selbst, wenn die Straße und die Stadt, in der sich die Sehenswürdigkeit befindet, im fertigen Video gesagt werden, ist hier die Information im Vordergrund, um evtl. Touristen diesen besonderen Ort zeigen zu können.

Wer ein heruntergekommenes Haus in irgendwelchen Problembezirken aufnimmt mit den Worten: "Wir sind in der Stadt X in der Straße Y - hier leben Assis.", der verletzt Rechte der Anwohner, da sie so bloßgestellt werden. Das selbe gilt für den Fall eines Villenviertels mit dem Off-Kommentar "...wir sind in der Straße Y - hier leben Bonzen".

Kinder sind dabei wiklich ein heikleres Thema, da sie ein besonderes Recht auf Schutz der Privatsphäre haben, also werden da im Streitfalle höhere Hürden gesetzt.

Aber als Daumenregel kann man nehmen: Solange man Personen 1) nur als "Beiwerk" oder "in der Masse" zeigt und 2) sie dabei nicht bloßgestellt werden, ist es OK.
Wenn einer der beiden Punkte wegfällt, wird es Probleme geben.

MfG




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