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Infoseite // Öffentliche Reproduktion eines Kunstwerks in einem Film veröffentlichen



Frage von siam:


In Wien läuft derzeit eine Kunstausstellung in der "Albertina" : "Monet bis Picasso"- die Sammlung Baltinger. Aus diesem Anlass wurde die Außentreppe mit der Repro eines Monet- Gemäldes bestückt. Ich habe diese Treppe gefilmt und sie soll Teil eines Videos werden, das bei YT online gehen soll. Nun fragt sich, ob das unter das Urheberrecht fällt. Wie gesagt- es handelt sich hierbei nicht um die Aufnahme eines Originals sondern um eine Reproduktion, die zum Zweck der Werbung vom Veranstalter der Ausstellung auf die Außentreppe montiert worden ist.
Vielen Dank für eine Antwort

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Antwort von carstenkurz:

Ob Original oder Reproduktion ist erstmal zweitrangig, grundsätzlich gibt es auch ein Urheberrecht an so einer Reproduktion, zumal wenn sie wie hier in einen spezifischen Kontext eingebettet ist.

Auch hier dürfte gelten, was man im Forum und anderswo aktuell zum Begriff 'Panoramafreiheit' findet.

Im Übrigen: Fragen kostet nichts und ist allemal besser als Raten oder Hoffen.

- Carsten

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Antwort von Pianist:

Das Problem wäre hier eher, dass das Werk sich nicht dauerhaft am öffentlichen Ort befindet, also wie damals beim verhüllten Reichstag. Nun ist der Monet allerdings schon mehr als 70 Jahre tot. Wenn es sich also lediglich um eine maßstäbliche Vergrößerung handelt, also kein neues Werk und auch keine Bearbeitung, dann ist die Schutzfrist abgelaufen und man kann das veröffentlichen.

Matthias

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Antwort von carstenkurz:

Um das Haare-spalten mal fortzusetzen - beim temporär verhüllten Reichstag handelte es sich um ein originäres Kunstwerk, nicht um eine dafür werbende Reproduktion.

Grundsätzlich denke ich, dass sowas, wenn es rein dokumentierenden Charakter hat, kein Problem ist. Zumal sich ein so Werbender grundsätzlich immer vorhalten lassen muss, dass das Werbemittel eben gerade zur freien Erreichung der Öffentlichkeit gedacht ist und die dokumentierende Wiedergabe gerade in diesem Sinne erfolgt, im Unterschied zur Präsentation eines originären Kunstwerkes selbst unter kontrollierten Bedingungen.

Von Christos' Reichstag gab und gibt es mit Sicherheit tausende Schnappschüsse und Videos im Netz - die wurden nicht angegriffen, sondern die kommerzielle Verwertung gezielt hochwertiger Aufnahmen durch professionelle Photographen bzw. Agenturen.

- Carsten

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Antwort von mann:

ACHTUNG - NUR EIN KOMMENTAR.
Das wär ja eigentlich noch schöner, wenn man noch nicht mal ne Museumsbude von außen filmen (und das anderen zeigen) darf, nur weil da ein paar Riesenplakate hängen. Zum Schwachsinn mit den Urheberrechten gab's ja mal vor einem Jahr diesen interessanten Spiegel-online-Artikel - da gehts allerdings mehr um print:

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,709761,00.html

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