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OT OT Was der Kunde vom Digitalfernsehen haben wird:




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Frage von Simon Martin:



"Lutz Bojasch" schrieb
> da kannst Du lange warten, es hat nichts mit Wucher zu tun. Keiner
> wird gezwungen den Mist zu kaufen.

IANAL, aber schau mal hier her: BGB § 138.
Insbesondere der Absatz 2 trifft IMHO hier voll zu.

http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html

Simon








Antwort von Lutz Bojasch:

Simon Martin schrieb:

> "Lutz Bojasch" schrieb
>> da kannst Du lange warten, es hat nichts mit Wucher zu tun. Keiner
>> wird gezwungen den Mist zu kaufen.
>
> IANAL, aber schau mal hier her: BGB § 138.
> Insbesondere der Absatz 2 trifft IMHO hier voll zu.

Hallo
Mannomann, Du willst allen Ernstes behaupten wenn eine Firma, sagen
wir mal 1000 Euro für ein Klingelsignal verlangt, das wäre eine, Zitat:
"Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter
Ausbeutung der Zwangslage.."
Ausnutzung einer Zwangslage??
Gehts noch oder bist Du "nur" Klingeltonsüchtig?
Sorry, mir wird das zum dumm jetzt. Kauf Klingeltöne, Logos, ärgere Dich
über die Preise, von mir aus verklage den Kapitalismus. Du wirst nur
Spott ernten.
Gruß Lutz
EOD





Antwort von Simon Martin:


"Lutz Bojasch" schrieb
> Mannomann, Du willst allen Ernstes behaupten wenn eine Firma, sagen
> wir mal 1000 Euro für ein Klingelsignal verlangt, das wäre eine, Zitat:
> "Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter
> Ausbeutung der Zwangslage.."
> Ausnutzung einer Zwangslage??

Du liest nicht weit genug:

"(;2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter
Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an
Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder
einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren
lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. "

"Ausbeutung der Unerfahrenheit" oder auch des "Mangels an Urteilsvermögen"
ist das Stichwort.

Meiner nicht juristisch gebildeten Amateurmeinung nach kann man, sind die
Bedingungen in Absatz 2 durchaus erfüllt.

Ok, aber jetzt Ende
Simon






Antwort von Heiko Nocon:

Lutz Bojasch wrote:

>"Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter
>Ausbeutung der Zwangslage.."
>Ausnutzung einer Zwangslage??

Du hast den Rest nicht zur Kenntnis genommen. Der Wucherparagraph geht
noch deutlich weiter. Absicht oder bloß läßliche Dummheit/Unwissenheit?

Letzteres kann ich mir bei deinem Google-Profil kaum vorstellen, also
vermute ich mal, daß du in irgendeiner Form an dieser miesen Abzocke bei
Jugendlichen und Kindern partizipierst und du diese Machenschaften
deshalb öffentlich verteidigst.

Würde ich hier schreiben, was ich von solchen Leuten halte, würde ich
mich strafbar machen...






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