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Musikrechte umgehen bei Filmfestival?!




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Frage von Zingel:


Hallo Zusammen,

wir wollten eigentlich einen Film in deutschen Kinos zeigen, allerdings hat uns der Regisseur nun gesteckt, dass er nicht alle Musikrechte für diesen Film geklärt hat und einige große Verlage da mit drin wären.
Was für Möglichkeiten haben wir denn nun? Kann man das ganze als ein Festival ausweiten, ohne den Film explizit zu benennen und dann keine Musikrechte zu zahlen? Der Produzent will nichts mehr bezahlen und umschneiden ist auch nicht möglich!
Welche Möglichkeiten gibt es?
Würde mich sehr über Tips und Tricks freuen!




Antwort von thos-berlin:

Ich denke, es gibt keinen Weg daran vorbei.

Soviel mir als Nicht-Jurist bekannt ist, gibt es grundsätzlich zwei Dinge, die zu beachten sind.

1.) Die Aufführungsrechte. In Deutschland i.d.R. die Gema. Man muß für die Aufführung der Musik Lizenzgebühren bezahlen. Es gibt Veranstaltungen, bei denen der einzelne Nutzer keine Gema zahlen muß. Das aber nur deshalb, weil eine übergeordnete Organisation einen Rahmenvertrag hat und pauschal (;für die untergeordneten Organisationen mit-) bezahlt. Dazu gehörem m.E: die Kirchen, Sportverbände und auch der BDFA (;Bund deutscher Filmautoren).

Dazu kommen in einem szenischen Werk..

2.) Die Werkrechte. Die Musik wird mit dem Video zu einem neuen Gesamtkunstwerk, bei dem es wohl auch zu einer Rechterverschmelzug kommt. Dabei müssen die Rechteinhaber zustimmen. Das wird wohl in Deinem Fall genau fehlen....

Ich würde diese komplexe Frage einem Anwalt für Medienrecht vorlegen. Ich denke, dessen Beratungsgebühr ist deutlich geringer, als spätere Regressforderungen der Rechteinhaber.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß das meine persönliche Meinung ist, die durchaus falsch sein kann.



Antwort von Bernd E.:

"Zingel" wrote:
...Was für Möglichkeiten haben wir denn nun?...

Wenn ihr die Rechte nicht habt, eine Freigabe nicht bekommen könnt und die Musik nicht herausgeschnitten werden kann, bleiben euch aus meiner Nicht-Juristen-Sicht gar keine Möglichkeiten, den Film legal zu veröffentlichen.

"Zingel" wrote:
...Kann man das ganze als ein Festival ausweiten, ohne den Film explizit zu benennen und dann keine Musikrechte zu zahlen?...

Was meinst du mit diesem Satz?



Antwort von domain:

Die Grundlage aller Überlegungen ist das Urheberrecht und weiterer Rechte z.B.: http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht.
Dabei spielt allein schon die Verwendung fremden geistigen Eigentums eine entscheidende Rolle, egal ob das privat, öffentlich oder unentgeltlich von einer dritten Person verwendet wird.
Auf der zweiten Ebene gibt es Organisationen, die die Rechte von Urhebern vertreten, nämlich durch Abgaben auf die Verwendung.
Auf der dritten Ebene gibt es eine Menge von Sonderregelungen und Ausnahmen ja nach Rechtsstand.

Also ich würde sagen, dass ihr euch auf einen gefährlichen Boden begebt, wenn die Dinge rechtlich nicht einwandfrei geregelt sind.
Eine Umgehung ist aber immer möglich: wo kein Kläger, dort kein Richter, ist halt ein Lotteriespiel und mit Risiko und ev. auch mit erheblichen nachträglichen Kosten verbunden.



Antwort von Zingel:

Ja, könnte in der Tat sehr heikel werden...
Müssen wir uns wohl einen anderen Film suchen...
Das mit dem Festival habe ich von einem Kinobetreiber gehört,
dass wenn man ein Filmfestival veranstaltet, also mehrere filme, mehrere tage und die titel auch nicht explizit benennt, dann kann man die Rechtefrage wohl umgehen?! Weiß da jemand was drüber?

Wäre es eine Möglichkeit, wenn der Produzent uns qausi ein Schreiben aufsetzt, dass er alle Folgen und Probleme bei einem Rechtsstreit übernehmen wird und wir als Veranstalter quasi aus dem Schneider wären?




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