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Frage von eliasgrn:


Hallo!

Ich möchte mir die Panasonic Lumix S5IIX zulegen und würde diese gerne bei asgoodasnew im Zustand neu kaufen. Ich habe gesehen, dass sie da 300€ günstiger ist als bei anderen Shops, wie zum Beispiel Fotokoch. Wie kommt das, wenn die Ware bei asgoodasnew auch als „Neu“ gekennzeichnet wird. Hat jemand schon Erfahrungen mit Kameras bei asgoodasnew gemacht? Ich habe dort schon Handys gekauft und da waren die Zustände immer top und alles war so wie beschrieben.

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Antwort von freezer:

Oft Top, manchmal Flop: Stiftung Warentest checkt Refurbished-Anbieter
https://winfuture.de/news,134752.html

Zusammenfassung
Gebrauchte Geräte mit Gebrauchsspuren können viel Geld sparen.
Die meisten gekauften Produkte entsprachen einem guten Zustand.
Bei neun Geräten wurden nach Bestellung Probleme festgestellt.
Asgoodasnew, Clevertronic und Rebuy erhalten Bestwertung im Test.
Buyzoxs und Refurbed erhalten nur das Urteil "ausreichend".

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Antwort von Jott:

Aufpassen mit „neu“, oft keine Mwst.-Rechnung möglich. Wer absetzen kann/will, muss aufpassen, dass er nicht drauf legt.

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Antwort von freezer:

Jott hat geschrieben:
Aufpassen mit „neu“, oft keine Mwst.-Rechnung möglich. Wer absetzen kann/will, muss aufpassen, dass er nicht drauf legt.
Ein Gebrauchthändler muss immer einer Rechnung mit MwSt. ausstellen - ist ja kein Verkauf von Privat an Privat.

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Antwort von rush:

freezer hat geschrieben:
Jott hat geschrieben:
Aufpassen mit „neu“, oft keine Mwst.-Rechnung möglich. Wer absetzen kann/will, muss aufpassen, dass er nicht drauf legt.
Ein Gebrauchthändler muss immer einer Rechnung mit MwSt. ausstellen - ist ja kein Verkauf von Privat an Privat.
Hinter den Preisen findet man zwar den Hinweis" Preis inkl. MwSt", allerdings gefolgt von 3 "***"
Im Kleingedruckten heißt es dann zu den 3 Sternen wie folgt:

*** > "Die von uns angebotenen Artikel unterliegen der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Die USt. wird somit nicht separat auf der Rechnung ausgewiesen."

Ob sich das nur auf gebrauchte oder auch neue Artikel bezieht müsste man mal erörtern - die 3 Sterne tauchen jedoch auch bei neuen Produkten auf

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Antwort von Bildlauf:

eliasgrn hat geschrieben:

Ich möchte mir die Panasonic Lumix S5IIX zulegen und würde diese gerne bei asgoodasnew im Zustand neu kaufen. Ich habe gesehen, dass sie da 300€ günstiger ist als bei anderen Shops, wie zum Beispiel Fotokoch.

Für mich stellt sich die Frage, ob sich 300 Euro Ersparnis lohnen.
Falls Du einen Händler in der Nähe hast, die gehen meist die Preise mit aus dem Internet.
Wenn Du keinen Händler in der Nähe hast, ist es wieder was anderes.
Aber auch da könntest Du mit einem "normalen" Fachhändler aus dem Internet glücklicher werden und eine "langfristige Beziehung" aufbauen, insb. hilfreich bei Fachproblemen, Reklamationen.
Vorteile sind besserer Service und wenn man öfter dort kauft beim Händler, dann gibt es auch mal Rabatte, womit du die 300 Euro wieder reinholst langfristig.
Ich hoffe Du verstehst meinen Ansatz.

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Antwort von Jott:

freezer hat geschrieben:
Jott hat geschrieben:
Aufpassen mit „neu“, oft keine Mwst.-Rechnung möglich. Wer absetzen kann/will, muss aufpassen, dass er nicht drauf legt.
Ein Gebrauchthändler muss immer einer Rechnung mit MwSt. ausstellen - ist ja kein Verkauf von Privat an Privat.
Dann schau mal nach beim Kleingedruckten.

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Antwort von Bildlauf:

Wenn er/sie Kleinunternehmer ist, dann wird auch keine MwsT ausgewiesen, egal ob der Käufer privat oder gewerblich ist.
Sobald man MwSt-pflichtig ist, muss man die MwSt immer aufführen, egal ob der Käufer privat oder gewerblich ist.
Und auch beides im Netz angeben, sei es mit Sternchen oder so.

Wenn ich einem Interessierten Privatkunden einen Preis sage, dann muss ich immer den Bruttopreis sagen.
Ich darf ihm nicht den Nettopreis sagen und dann aber eine Rechnung mit zugerechneter Umsatzsteuer schreiben, nachdem der Auftrag erledigt ist.

Bei Leuten die selber unternehmerisch tätig sind, da kann man dann über Nettopreise sprechen, da die Mwst nur ein durchlaufender Posten ist .

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Antwort von freezer:

Jott hat geschrieben:
freezer hat geschrieben:


Ein Gebrauchthändler muss immer einer Rechnung mit MwSt. ausstellen - ist ja kein Verkauf von Privat an Privat.
Dann schau mal nach beim Kleingedruckten.
Der kann schreiben was er will im Kleingedruckten - Fakt ist, ab einen bestimmten Umsatz ist er MwSt.-pflichtig. Und bei dem Laden fällt es mir schwer zu glauben, dass der Kleinunternehmer ist.

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Antwort von Bildlauf:

Das ist im Steuerrecht genau festgelegt, ab wann man MwSt-pflichtig ist.
Wenn das so ist, dann gibt es kein drum herum. MwSt muss dann immer berechnet und ausgewiesen werden, egal welche Kundengruppe und welche Dienstleistung.

asgoodasnew ist bestimmt keine Kleinunternehmen, aber vielleicht verkaufen über diese Plattform Kleinunternehmer und dann dürfen sie ohne MwsT-Brechnung/Ausweisung agieren, wenn sie eben Kleinunternehmer sind.

Aber man merkt doch, alleine wegen der Energie solcher Fragestellungen und weiteres lohnt sich das Schnäppchengejage meistens gar nicht....

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Antwort von rush:

Für alle die privat einkaufen ist das sowieso mehr oder weniger irrelevant... Da kann man bei solchen Händlern schon auch ein paar Taler sparen.

Aber zum Thema:

"So kommt es zum Beispiel vor, dass gewerbliche Wiederverkäufer Handelsware ohne ausgewiesene Umsatzsteuer einkaufen, beispielsweise bei privaten Verkäufer*innen oder umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmen. Da beim Einkauf keine Umsatzsteuer deklariert wurde, lässt sich für diese Einkäufe auch keine Vorsteuer verrechnen. Beim Wiederverkauf würden also 19 Prozent Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis anfallen, ohne Abzüge. Bei geringen Handelsmargen kann das zum Problem werden. Deshalb gibt es für solche Fälle die Möglichkeit der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. "

https://gruenderplattform.de/unternehme ... esteuerung

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Antwort von Bildlauf:

Mit der Differenzbesteuerung ist interessant.
Funktioniert bei selbständigen Filmleuten natürlich nicht oder nur in Teilen, aber Händler können zb. ein zb. teureres vintage objektiv für 1000 Euro kaufen von privat, verkaufen es für 2000 Euro und müssen nur die 1000 Euro Differenz mit 19% besteuern, also nur die Marge wird besteuert.

Nur wenn die Kamera neu ist bei asgoodasnew, dann wurde sie ja bei einem Zwischenhändler oder direkt beim Hersteller gekauft und die MwSt wäre nur ein durchlaufender Posten für asgoodasnews und würden an private und gewerbliche Leute normale Rechnung mit MwSt. ausgewiesen stellen.
Die kaufen ja keine Neuware "von privat".

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Antwort von rush:

Bildlauf hat geschrieben:

Die kaufen ja keine Neuware "von privat".
Doch, die kaufen auch Neuware von privat - so merkwürdig es klingt.

Leute die z.B. Handys über Vertragsverlängerungen bekommen, diese aber womöglich gar nicht benötigen, verkaufen jene Geräte häufig an solche Wiederverkäufer weiter weil man dann keinen Stress mit nervigen eBay Inseraten und noch anstrengenderen Preisverhandlungen hat. Das ist ein ziemlich einfacher Prozess und man bekommt als Privatperson das Geld was die Anbieter im entsprechenden Portal auswerfen, insbesondere wenn's noch neu und originalverpackt ist.

Die Sachen gehen dann quasi versiegelt direkt zum Reseller, der sie wiederum genau so verkauft, als neu und entsprechend differenzbesteuert.

Bei Kameras mag das zugegebenermaßen eher unüblich sein - aber vielleicht gibt es da andere Quellen wie etwa ungeöffnete Retouren oder whatever...

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Antwort von Bildlauf:

rush hat geschrieben:


Doch, die kaufen auch Neuware von privat - so merkwürdig es klingt.
ok, alles klar, sehr interessant.
Ist es dann wirklich noch offiziell Neuware, rein rechtlich?
weil asgoodasnew dann ja quasi der zweite Halter wäre, wie beim Auto.

Ich weiß nicht, ich würde lieber im Geschäft kaufen oder Kamera express und Co., nachher gibt es doch noch Scherereien.

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Antwort von rush:

Wie das im Detail aussieht kann ich dir auch nicht genau sagen. Allerdings hinkt der Autovergleich ein wenig - denn das Smartphone/die Kamera wurde ja noch nicht benutzt.
Bei einem KFZ lässt sich die Benutzung/Bewegung schwer vermeiden bei einem Besitzerwechsel - Herstellergarantie bekommt man aber auch als zweiter Halter wenn diese noch nicht abgelaufen ist.

Habe bisher auch nur gebrauchte Ware bei solchen Anbietern wie asgoodasnew erworben und fand die Sachen die paar Male ziemlich in Ordnung...

Widerrufsrecht hat man ja (als Privatperson) trotzdem und 'ne Art eigener Garantie bieten sie auch. Wie viel die dann taugt wenn was ist - mag auf einem anderen Blatt stehen.

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Antwort von Bildlauf:

Ist bestimmt auch seriös alles, sind ja auch gute Bewertungen und man macht prinzipiell nichts falsch.
Bin halt bei Kamera und Objektiven mehr der Händler Typ, aus diversen Gründen.

Angenommen ich gewinne ein Auto bei einer Game Show/Preisausschreiben, dann kann ich das Auto ja auch direkt weiterverkaufen, bin aber einmal Halter gewesen.
Wenn es mir angeliefert wird per Sattelschlepper, dann hat es nichtmal Kilometer gemacht.
Muss ich es abholen irgendwo, dann hat es Kilometer, und ist irgendwie "gebraucht", nicht mehr neu.

Vom Ding her hast Du ja recht, ein originales Handy durch Vertragsverlängerung und versiegelt ist neu, aber ist es rein rechtlich neu?
Ich frage mal bei Zeiten GPT.

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Antwort von Bildlauf:

So ganz allgemein, Neuware ist es eigentlich nur, wenn es eine direkte Lieferanten/Händlerkette ist, ohne Unterbrechung durch Privatmenschen.
Sobald eine Privatperson zwischendurch Eigentümer war, ist es nicht mehr absolute Neuware, sondern "wie neu".
Bei einem Händler ist ja von fach und sachgerechten Umgang mit Ware auszugehen, es ist zumindest die Annahme und wahrscheinlich auch Realität.

Bei Preissuchmaschine gibt es eine S5IIx, die als neu und originalverpackt deklariert ist, aber differenzbesteuert.
Differenzbesteuerung geht als Unternehmer ja nur bei Kauf bei Privatkunden oder Kleinunternehmern oder die selber differenzbesteuern.
Kauft ein Wiederverkaufsportal Neuware von einem Kleinunternehmer, der mit werkneuen Kameras handelt?
Nur dieser Kleinunternehmener müsste die Ware ja auch von Panasonic kaufen, und da ist keine Differenzbesteuerung möglich.
Wie auch immer, so richtig logisch ist es für mich noch nicht.

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Antwort von rush:

Bildlauf hat geschrieben:
So ganz allgemein, Neuware ist es eigentlich nur, wenn es eine direkte Lieferanten/Händlerkette ist, ohne Unterbrechung durch Privatmenschen.
Sobald eine Privatperson zwischendurch Eigentümer war, ist es nicht mehr absolute Neuware, sondern "wie neu".
Nö - "wie neu" bedeutet für mich eher das jemand das Produkt zumindest ausgepackt und in den Händen hatte, allerdings ohne dabei sichtbare Gebrauchsspuren etc. zu hinterlassen. Aber das Gerät wurde mindestens ausgepackt und begrabbelt - unabhängig davon ob vom Händler oder einer Privatperson.

"Neu & OVP" bedeutet dagegen für mich das was es ist - und dabei sollte es unerheblich sein ob jemand Privates oder ein Händler den Karton in der Hand hatte, vorausgesetzt er wurde nicht nachträglich wieder verschweißt etc.... Da gibt es sicher eine gewisse Grauzone.

Übrigens: Lässt du dir im Geschäft eine Kamera auspacken und zeigen, ist sie theoretisch auch nicht mehr NEU&OVP - wird dir in der Regel aber trotzdem als solche verkauft. Und ob das Gerät vorher schonmal ausgepackt war, kannst du auch beim Händler nicht immer mit Gewissheit sagen... Manchmal werden jene Kartons dann entsprechend "markiert" - darauf verlassen würde ich mich jedoch nicht.

Kaufe ich ein Produkt von einer Privatperson als NEU&OVP - dann verlange ich einen entsprechenden originalen Kaufbeleg die den Herkunftsnachweis belegt und idealerweise entsprechend die Garantie regelt. Hinweis: Nicht immer sind Garantien problemlos übertragbar...

Kauft nun ein Händler ein solches unbenutztes "Neu&OVP" Produkt z.b. von Privat über sein Ankaufportal auf - kann er es wie weiter oben beschrieben differenzbesteuert weiterverkaufen, sofern er explizit darauf hinweist.

Am Ende des Tages ist das sicher eher ein enger Bereich des Steuerrechts und wie man ihn auslegt - zudem hauptsächlich für Selbstständige/Firmen von Interesse weil die entsprechende Vorsteuer ziehen/verrechnen können.

Wie jene Händler an diese Produkte kommen kann ich dir nicht beantworten - zumindest nicht im Bereich Kamera. Für Smartphones wiederum habe ich es bereits weiter oben im Thread geschildert.

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Antwort von Bildlauf:

Klar, es ist eine kleinteilige Betrachtung alles, Steuerrecht, verbraucherrecht.

Ich definiere "wie neu", so daß es zb noch versiegelt ist, aber schonmal im Privatbesitz war oder das Produkt irgendwie einen "Umweg" gemacht hat der unüblich ist oder man nicht mehr von Direktbezug sprechen kann.
"Neu" bedeutet für mich direkte gewerbliche Händlerkette mit originalverpackter Ware.
Weil wer weiß, ob bei zb einer Privatperson sach und fachgerecht gelagert wurde. Stand das Paket 2 Monate neben einer Heizung oder im feuchten Keller?
Haben die Kinder des Haushalts mit dem Karton schonmal Fußball gespielt im Wohnzimmer?

Wegen der Ware beim Händler, da haben die ja meistens Aussteller. Sony Kamera Kartons zb sind versiegelt. Panasonic nicht (stand beim Kauf seinerzeit).
Ja streng genommen ist es nicht mehr neu, wenn die Ware im Geschäft ausgepackt und wieder eingepackt wird. Aber das soll nicht der Fall sein.

Im juristischen geht man ja auch von Annahmen aus, nicht nur von Realitäten. Es ist anzunehmen, daß ein Fachhändler nur fabrikneue Sachen veräußert, und sonst alles andere deklariert.

Ja letztendlich für Verbraucher irrelevant.
Wenn man aber bei Kamera express kauft hat man zumindest als Privat 5 Jahre Garantie und es ist irgendwie alles astrein abgesichert.

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