| Interview - rechtliches
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Frage von kili:
Hallo,
wie siehts rechtlich aus bei interviews: - der interviewte muss natürlich einer veröffentlichung zustimmen. --> muss er explizit der form der veröffentlichung zustimmen? Internet/TV/...
hat der interviewte ein RECHT darauf, zu erfahren, für was das interview genau bestimmt ist (;projekt)? bei footage-aufnahmen is das ja so einfach nicht. aber selbst wenn der zweck klar ist, ist ja nicht immer günstig, gleich zu sagen "unser bericht geht darüber, wie schlecht ihr automodell ist" oder so... in manchen fällen würde eine vorherige erläuterung, worum es geht, auch viel emotion nehmen, als wenn man den interviewten direkt konfrontiert...
- angenommen, das interview wird für eine tv-redaktion von einem freiberufler gedreht. muss der freiberufler sagen, dass er für die tv-redaktion arbeitet, oder kann er seinen namen nennen und gut is?
die meisten fragen dürftne leicht sein... ich frage nur nochmal extra nach, falls sich weitere aspekte ergeben
kennt jemand links dazu, die das ganze etwas genauer behandeln?
viele grüße!
Antwort von wenzel chris:
ich habe schon mit mehreren sendern gedreht... zb : rtl kümmert sich einen feuchten...um verträge.... sat1, pro7 macht mit allen beteiligten einen "model"-vertrag.... im prinzip den gleichen, den die fotografen verwenden...am besten, du schreibst so wenig wie möglich konkretes rein.. wenn jemand solchen vertrag unterschrieben hat kannst du als fotograf, kameramann oder produzent damit machen was du willst... solltest du einen solchen vertrag nicht haben, müsstest du rein rechtlich bild verpixeln und keinen o-ton, sondern "nachgesprochen aus dem gedächtnisprotokoll"
weiter: solltest du deinen beitrag an den sender verkaufen mach einen vertrag in dem der sender dir bestätigt, für welchen beitrag und welches datum..mach dann vertraglich fest dieses nur für datum und nur für diese sendung...sonst verkauft der sender dein material weiter und du schaust durch die finger
Antwort von Kameramensch:
solltest du einen solchen vertrag nicht haben, müsstest du rein rechtlich bild verpixeln und keinen o-ton, sondern "nachgesprochen aus dem gedächtnisprotokoll"
Wie kommt man denn immer auf solche irritierenden Rechtsansichten. Es kommt doch immer darauf an, wer der_die Interviewte ist (;Person des Öffentlichen Lebens usw.) und ob es dem Anschein nach nachvollziehbar ist, für wen oder was das Interview ist. Oder glaubt ihr ernsthaft, dass Personen, die auf der Straße zu bestimmten tagesaktuellen Themen angesprochen werden, hinterher einen Modelvertrag unterschreiben sollen?
Nicht dass ihr mich falsch versteht: Es ist schon gut was du schreibst. Verträge welche so unkonkret wie möglich sind (;Veröffentlichung in TV/Internet usw.) sind eine gute Glaubhaftmachung aber zwangsläufig notwendig sind sie nicht. Aber wenn man z.B. zu Beginn des Interviews in das Gespräch einfließen lässt für wen und was das ist, ist die Person in Kenntnis gesetzt. Solange sie nicht widerspricht ist alles in Butter. PRoblematisch ist es natürlich, ob die Person davon ausgehen konnte, dass wenn es für TV ist, dass es dann auch im Internet läuft usw.
Antwort von kili:
woanders las ich, dass es einfach klar sein muss, dass veröffentlicht wird. fertig aus. oder kennt ihr differenziertere angaben?
Antwort von Alf_300:
Irgedwie hab ich den Verdacht das nur novh Qwereinsteiger am Werk sind, oder dass denen die IMM lernen nicht das Wesentliche beigebracht wird.
Antwort von Kameramensch:
Grundsätzlich gebe ich dir Recht. Das liegt in der Natur der Sache. Für Nachweise kann es aber ganz gut sein, manchmal etwas schriftliches in petto zu haben. Kommt drauf an, was man für Interviews führt und wie kontrovers die werden können.
Antwort von rainermann:
An der Filmaka hatten wir von einem bekannten Doku-Regisseur folgenden Tip bekommen: bei Leuten auf der Straße kurz Mama, Papa oder Freunde grüßen lassen. Schon hat man einen Nachweis und damit Einverständnis, daß es dem Interviewten bekannt war, daß das Material gesendet bzw. veröffentlicht wird. Rechtliches zu beachten ist wichtig. Aber man sollte es auch nicht übertreiben. Macht lieber gute Filme und zieht Euer Ding durch.
Antwort von Kameramensch:
Richtig. In der Regel beginnt man das Interview auch mit den Worten Karl-Heinz Müller für Pro7, darf ich sie mal kurz Fragen ... bla bla finden sie es auch zu heiß in Deutschland? bla bla sülz. Damit ist klar, dass es für das Fernsehen ist. Vielleicht fragt man den Interviewten zwischendurch oder am Ende, ob es noch etwas gibt, dass er dem_der Fernsehzuschauer_in oder den Leuten im Internet sagen möchte. Ich habe mit so etwas viel bessere Erfahrungen gemacht, als mit Verträgen. Das werden die Leute immer mißtrauisch. Je länger sie sind, um so blöder wirds. Diese haben dann das dringende Bedürfnis, dass ihrem Anwalt vorzulegen.
Antwort von kili:
das ist ne gute idee. ich habe gelernt, beim straßen-interview (;also vox pop) bloß nich vorher viel rumzuquatschen "hallo, wir sind von x und drehen für y und blablabla"...
einfach "hallo, was halten sie von x" und danach dann die rechte klären. sonst unspontan und laaaangweilig.
viele grüße.
Antwort von Kameramensch:
Ja stimmt schon. Ich erinnere mich, auch mal sowas gelernt zu haben. ;)
Zum Glück muss ich keine Straßeninterviews machen. Ich hasse das wie die Pest! Man muss 100 Leute fragen, was sie gerade vom Sommer, Pabst oder Rammstein halten. Immer die gleiche filmische Einstellung und wenn überhaupt, wird hinterher ein Satz daraus genommen. Gähn!
Antwort von wenzel chris:
solltest du einen solchen vertrag nicht haben, müsstest du rein rechtlich bild verpixeln und keinen o-ton, sondern "nachgesprochen aus dem gedächtnisprotokoll"
Wie kommt man denn immer auf solche irritierenden Rechtsansichten. Es kommt doch immer darauf an, wer der_die Interviewte ist (;Person des Öffentlichen Lebens usw.) und ob es dem Anschein nach nachvollziehbar ist, für wen oder was das Interview ist. Oder glaubt ihr ernsthaft, dass Personen, die auf der Straße zu bestimmten tagesaktuellen Themen angesprochen werden, hinterher einen Modelvertrag unterschreiben sollen? Nicht dass ihr mich falsch versteht: Es ist schon gut was du schreibst. Verträge welche so unkonkret wie möglich sind (;Veröffentlichung in TV/Internet usw.) sind eine gute Glaubhaftmachung aber zwangsläufig notwendig sind sie nicht. Aber wenn man z.B. zu Beginn des Interviews in das Gespräch einfließen lässt für wen und was das ist, ist die Person in Kenntnis gesetzt. Solange sie nicht widerspricht ist alles in Butter. PRoblematisch ist es natürlich, ob die Person davon ausgehen konnte, dass wenn es für TV ist, dass es dann auch im Internet läuft usw.
zwischen interview und interview ist auch ein grosser schritt... wenn du einen nach seiner meinung zum wetter fragst und es offensichtlich ist, dass er in das mikrofon einer kamera spricht braucht man eigentlich gar nichts... wenn das interview aber versteckt geführt wird oder im lauf eines interviews der gefragte merkt, dass seine antworten zu konkret werden und er dann sagt er möchte nicht mehr, dann musst verpixeln... als versteckt gefilmt könnte auch zum tragen kommen (;weil eben die frage hier im board) wenn mit so einer kleinen spielzeugkamera gefilmt wird, wo leute vermuten würden, dass die aufnahme ein privat- oder schülerprojekt, und dann kommt es im tv... um sicher zu gehen (;auch bei fotos) besser immer so einen modelvertrag bereithalten
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Antwort von Kameramensch:
Ja, ich gebe dir bei dem von dir erwähnten Interviewstil grundsätzlich Recht. Also versteckt. Die Frage ist bloß, ob man hinterher einen Modelvertrag mit dem versteckt interviewten abschließen will. ;) Und die Frage ist auch, ob es dann immer noch ein Interview in dem Sinne ist, wie es hier verstanden wird.
Vielleicht sollte sich der Threadersteller nochmal äußern, um welche Art von Interview es sich handelt.
Antwort von kili:
hallo, aufzeichnung ohne genehmigung geht ja nich. also is verstecktes interview gleich unmöglich.
es geht darum: wenn man irgendwelche gerüchte gehört hat, die sich nach kurzer recherche bestäötigen... kann ich dann hingehen und sagen "wir würden sie gerne einfach so mal interviewn - bitte sagen sie im vornherein, ob das ok ist für veröffentlichung" und dann dabei auf das thema kommen... oder muss man sagen "wir haben gehört, dass... dafür wollen wir..."
Antwort von Kameramensch:
Erstmal vorneweg. Um welche Personen gruppe geht es denn hier? B,C und D Promis? Dann ists meistens ungefährlich. Aber vielleicht nur grundsätzlich.
Jede_r hat ein Recht am eigenen Bild. Bums. Kunsturhebergesetz (;§23) schützt vor Veröffentlichung der eigenen Bilder. Dies kannst du nur umgehen, wenn du die Zustimmung der Person bekommst. Und dann kommt es, wie oben beschrieben, darauf an, ob der Person objektiv zugerechnet werden kann, dass du veröffentlichst.
Aufnahme mit dem Iphone: Ganz sicher Nein. SD909: Vielleicht GH2: Vielleicht DVX 100: Meiner Meinung ja.
Dann kommt es darauf an, ob die Person weiß, dass du z.B. journalistisch tätig bist. Wenn ja, kann sie auch davon ausgehen, dass du es veröffentlichen wirst.
Fragst du vorher das Interview schriftlich (;nachweislich) an (;z.B.Fax) sieht es ganz gut für dich aus.
Usw. Usw.
Das sind echt viele Sacxhen die man da beachten muss. Ich kann nur immer wieder empfehlen, mit solchen Sachen zum Anwalt zu gehen. Und zwar zu einem, der_die sich halbwegs damit auskennt und nicht(;!) zum Scheidungsrechtler von nebenan. Wenn man den nicht hat bzw. nicht leisten kann, mus man es halt auf sich zukommen lassen. Aber vorsicht, die Streitwerte und damit die Gerichtsgebühren können hier ganz schnell mehrere 1000 Euro betragen, wovon sich dann die Gerichtsgebühren ableiten. Deshalb die Tricks von hier benutzen (;Omi grüßen lassen oder sagen, wir kommen von da und da.) und gut ist.
Antwort von kili:
Erstmal vorneweg. Um welche Personen gruppe geht es denn hier? B,C und D Promis? Dann ists meistens ungefährlich. Aber vielleicht nur grundsätzlich.
Aufnahme mit dem Iphone: Ganz sicher Nein. SD909: Vielleicht GH2: Vielleicht DVX 100: Meiner Meinung ja.
irgendwie befriedigt mich das noch nich ganz....
Antwort von Kameramensch:
Was hast du denn für eine Kamera? Wobei es natürlich auf den Gesamteindruck ankommt und nicht auf die Größe des Penis ... äh Kamera.
Antwort von kili:
naja, um es kurz zu sagen: es geht darum, dass mir die person ein interview gibt, das in einem beitrag gebracht wird, der der person womöglich missfällt.
ein auf fakten basierender negativ-beitrag (;aufdeckung, konfrontativ) ist ja nicht verboten. die frage ist nur, ob ich dem gleich komplett offerieren muss, worum es im beitrag geht (;z. B. wenn sich der beitrag auch nach den aussagen des interviewten richtet ist das schwer im vorraus zu sagen).
oft ist es ja sinnvoll, mit interviews zu beginnen...
ich denke, wenn ich hingehe und sag: "hallo, ich möchte ein interview machen und das später veröffentlichen. ist das ok für sie?" müsste das doch reichen, nicht?
Antwort von Kameramensch:
Aha, verstehe.
Das Interview beginnt mit: Ich wollte sie mal über ihren Hundesalon befragen. Welche Spülung nehmen Hunde? rabarber rabarber.
Und die dritte Frage ist dann: Stimmt es, dass sie früher Hundekopffeger im Hundeschlachthaus waren?
Ach Gott. Bei solchen Sachen immer schön vorsichtig sein. Da kann die Frage schon eine üble Nachrede sein (;oder war es eine Verleumdung? Ach das ist alles schon ein paar Semester her). Hauptsache ihr habt gut recherchiert. Bloß weil zwei Leute etwas sagen, könnt ihr euch nicht straffrei daruf berufen. Ich kann bloß nochmal zu einem Anwalt raten. Gerade wenn es um so etwas geht. Hier in Berlin gibts auf den Bürgerämtern alle zwei Wochen ne kostenlose Rechtsberatung zu wechselnden Rechtsgebieten. Strafrecht ist auf jeden Fall euer Gebiet. Unterschätzt das nicht.
Und im Medienrecht bin ich nicht firm, dass ich auch nur Ansatzweise sagen könnte, ob eine Kamera in Zeiten von Youtube nicht automatisch die Einwilligung bedeutet, wenn die Person brav antwortet. Nur mal so als Beispiel, man sieht bei Fernsehanstalten doch immer wieder Interviews, in denen die Personen nach der Hälfte abbrechen, weil ihnen die Fragen nicht gefallen. Das wird ja meist trotzdem ausgestrahlt. Liegt aber wahrscheinlich daran, dass die Leute eine Auseinandersetzung mit den meist großen Rechtsabteilungen von RTL und Co. (;meist zu Unrecht) scheuen.
Also: Anwalt! Anwalt! Anwalt!
PS: Sagt mal, ihr wollt doch nicht etwa mich interviewen oder? Ich habe nächste Woche nämlich einen Interviewanfrage zu diesem Thema: http://www.tagesspiegel.de/wissen/studienplatzvergabe-nc-beschluss-betrifft-ganz-berlin/6016470.html Wehe!
Antwort von Alf_300:
@Kili Du willst also sagen dass Du ein Interview unter falschen Voraussetzungen machen wilst und vielleicht hinterher den Beitrag sio hinschneidest dass er passt, so wie das in der Medienbranche Gang und Gäbe ist ?
Antwort von handiro:
Diese Art Übertölpelung ist NUR in Fällen von "öffentlichem Interesse" Presserechtlich machbar.
Dabei ist die Definition von "öffentlichem Interesse" zum Teil dehnbar, zum Teil schon durch hunderte Gerichtsurteile festgezurrt.
Wenn jetzt dieses "öffentliche Interesse" noch gar nicht existiert sondern durch die "Berichterstattung" erst kreiert werden soll: viel Spass mit den Medienarmwälten!
Wenn es sich allerdings um eine Aufdeckung einer Straftat handelt, kein Problem (;wenn es ein Staatsanwalt genauso sehen würde).
Wenn nicht, viel Spass... So etwas kann sich ein grosser Sender mit einem Stockwerk voller Justiziare leisten.
Die wissen dann aber auch alles abzuschätzen und gehen gerne auch mal als Verklagte vor Gericht, dafür werden sie ja auch bezahlt :-)
P.S. das "öffentliche Interesse" ist dem der Staatsanwälte sehr ähnlich! Dazu gehört z.B. nicht was Victoria aus dem Artemis heute so macht....;-)
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