| Funkmikrofon mit tragbarem Empfänger
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Frage von stunningguy:
Hallo,
ich habe mit einem Kumpel beschlossen einen Dokumentarfilm zu machen, bei dem Leute befragt werden, ohne zu wissen das sie gefilmt werden um keine Meinungsverzerrung durch Anwesenheit einer Kamera und eines Mikrofons zu verursachen. Aber das nur so nebenbei... wir haben zwar eine Kamera, aber leider kein Lavalier mit Sender und tragbarem Empfänger. Ich habe zwar ohne Ende stationäre Empfänger in diversen onlineshops gefunden, aber die bringen uns nichts wenn wir auf einer Einkaufspassage unterwegs sind. Kann mir jemand einen Tipp geben, wo man sowas mögl. gebraucht, bekommt? Die Qualität muss keinen professionellen Ansprüchen gerecht werden!
Wie viel muss ein armer Student denn für solche Geräte mindestens ablaschen, um eine brauchbare Tonqualität und Sendedistanz zu bekommen?
Bin für jeden Tipp dankbar!!
Antwort von Bernd E.:
...Dokumentarfilm...bei dem Leute befragt werden, ohne zu wissen das sie gefilmt werden... Dass das rechtlich eine problematische/riskante Angelegenheit wird, ist euch bewusst?
...brauchbare Tonqualität und Sendedistanz...?... http://forum.slashcam.de/funkmikrofon-fur-interviews-sprachaufnahme-vt53410.html
Gruß Bernd E.
Antwort von Andreas_Kiel:
ohne zu wissen das sie gefilmt werden Mein dringender Rat: Finger weg oder mit offener Kamera /Mikrofon drehen. Was Ihr vorhabt, ist eine Straftat:§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (;1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2.eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (;2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt (;...) 2.das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene (;...) nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt. (;...) (;3) (;...) (;4) Der Versuch ist strafbar. (;5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden. Die Straftat ist in dem Moment begangen, wo Ihr jemand anhaltet, um ihn versteckt zu befragen (;Absatz 4). Ihr geht ein sehr hohes Risiko hier ein, ich rate dringend davon ab, so vorzugehen. Dreht offen!! Wenn Ihr mit dem versteckten Dreh vielleicht noch durchkommt, weils niemand merkt ... spätestens im Moment der Veröffentlichung habt Ihr soviel Ärger auf dem Teller, das reicht für Jahre. Angefangen von der Straftat, über Ersatzansprüche aus verletzten Persönlichkeitsrechten ... BG, Andreas
Antwort von Flati:
Hallo Andreas, das widerspricht sich jedoch mit der gängigen Praxis. Sehr oft werden Bild und Tonaufnahmen für Reportmagazine gemacht wo ohne Genehmigung gefilmt und auch der Ton aufgezeichnet wird. Bei der Ausstrahlung wird in den Beiträgen dann das Gesicht unkenntlich gemacht und es erfolgt die Einblendung: Stimme nachgesprochen. Das kannst Du jeden Tag im Fernsehen sehen.
Antwort von joerg-emil:
....nunja, große Sendeanstalten haben ja auch eine eigene Rechtsabteilung mit einer ganzen Armee von findigen Anwälten ....da wagt so schnell keiner überhaupt Klage einzureichen...
Ich finde euer Vorhaben ebenfalls sehr bedenklich. ...eventuell würde ich in einem solchen Fall die Szenen mit unkenntlich gemachten EIGENEN Statisten komplett nachstellen...und glaub nicht alles, was du in der Glotze siehst, die machen das in heikelen Fällen genau so! Mit dieser Art von Sendungen wird Unterhaltung verkauft, nicht Realität.
Gruß vom Rhein Jörg-Emil
Antwort von Flati:
Stimmt schon das es heikel ist. Und das mit dem Nachspielen finde ich gar nicht so dumm als Idee, den dann könntet Ihr Euch von vorherein darauf beschränken nur die Meinungen zu notieren (;ohne Ton/Videoaufnahme) und das ganze dann nachspielen.
Antwort von Login_vergessen:
joerg-emil hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Du hast keine Rechtsabteilung, du wirst als Person belangt und musst alle Konsequenzen deines Handelns selber ausbaden. Es ist auch bei Sendeanstalten abzuwägen, ob der Inhalt der verdeckten Aufnahmen aus journalistischer Sicht so brisant ist, dass sich ein Rechtstreit dafür lohnen würde. Auch den Sendern passiert es, dass die Ausstrahlung von solchem Material per Gericht verboten wird. Also: Fahr mal mit dem Aufzug in deine Rechtsabteilung runter und zähle deine Anwälte. Sind es genug, dann viel Spaß beim Dreh. Ist da aber vieleicht doch keine Rechtsabteilung, lass die Finger davon - oder dich nicht erwischen...
Antwort von Andreas_Kiel:
Das kannst Du jeden Tag im Fernsehen sehen.
Das mit "Stimme nachgesprochen" sind ja meistens die, die ihr Gesicht im Fernsehen nicht zeigen wollen /nicht erkannt werden wollen. Das ist aber keine verdeckte Aufzeichnung, weil der Interviewpartner ja weiß (;!), daß er aufgezeichnet wird ... möchte halt nur unkenntlich gemacht werden. Von der tagtäglichen Praxis aus auf die Rechtmäßigkeit des eigenen Vorhabens zu schließen, geht auch nicht, dadurch kann keine Straftat legal werden. Die einzige Ausnahme, die mir spontan einfällt, wären verdeckte Aufnahmen, an deren Veröffentlichung ein überragendes öffentliches Interesse besteht. Und glaub mir, das ist eine extrem schwer zu nehmende Hürde und selbst wenn: der Weg bis zur Gerichtsentscheidung geht in solchen Fällen mit Sicherheit den kompletten Instanzenzug durch. Ihr habt das wissentlich gedreht, also Vorsatztat. Vorsatz heißt für Eure Rechtsschutzversicherung "Sekt auf den Tisch" - da braucht die nicht mal zahlen. Und vom Streitwert wird man schwindelig. Also Fazit: Finger weg. Wie "login_vergessen" treffend schreibt: Ihr seid nicht RTL oder sonstwer, daß Ihr einen solchen Streit wirtschaftlich aushaltet. BG, Andreas
Antwort von Estrella:
Bloß weil ein Sender eine Rechtsabteilung hat, heißt das nicht, dass er geltendes Recht biegen oder beugen kann. Wir haben 2 Möglichkeiten das legal zu drehen. 1. Gesicht und Stimme werden unkenntlich gemacht, oder 2. Wir bekommen von der gefilmten Person eine schriftliche oder digitale Erlaubnis zur Veröffentlichung. Liegt einer der beiden Fälle vor, hat niemand mehr die Möglichkeit uns zu verklagen. Das wurde bereits mit einem Juristen so besprochen.
Und außerdem: Ein Sender hat eine komplette Rechtsabteilung nicht für die Bearbeitung von Schadensersatzvorderungen, sondern zum Erwerb von Senderechten und Ausarbeitung von Werbeverträgen.
Antwort von robbie:
Wenn du dich so gut auskennst, dann sollte es doch auch kein Problem sein herauszufinden wo man einen Kameraempfänger für Funkmikros herbekommt...
Antwort von Andreas_Kiel:
Liegt einer der beiden Fälle vor, hat niemand mehr die Möglichkeit uns zu verklagen. Das wurde bereits mit einem Juristen so besprochen. Dann habt Ihr dem entweder nicht gesagt, was Ihr vorhabt:
bei dem Leute befragt werden, ohne zu wissen das sie gefilmt werden um keine Meinungsverzerrung durch Anwesenheit einer Kamera und eines Mikrofons zu verursachen oder der soll sein Studium mal dringend auffrischen (;müßte nach meiner Erinnerung im 2. Semester drangekommen sein). Das Filmen mit VORHER eingeholtem Einverständnis ist legal. Das versteckte Filmen, so wie Ihr es in Eurem Eingangsposting geschildert habt, ist illegal.
Und außerdem: Ein Sender hat eine komplette Rechtsabteilung nicht für die Bearbeitung von Schadensersatzvorderungen, sondern zum Erwerb von Senderechten und Ausarbeitung von Werbeverträgen. Das ist zum ersten falsch, weil die ihre angestellten Anwälte selbstverständlich für alles rund um Medienrecht einsetzen (;auch Schadenersatz usw., ausgenommen die haben keine Gerichtszulassung), und hier geht es nicht um Schadenersatz, sondern um STRAFRECHT. Du hast hier um Tips gebeten und sie bekommen. Ich kann als ausgebildeter Jurist nichts dafür, wenn das geltende Recht dem Laien nicht gefällt. BG, Andreas
Antwort von etv:
Hallo stunningguy,
nach diversen rechtlichen Tipps - die du natürlich beherzigen solltest, sofern dein Material in irgendeiner Weise öffentlich aufgeführt oder publiziert wird - nun endlich zurück zu deiner Frage:
Am besten gehtst du direkt auf die Seiten der Hersteller von Funkstrecken und suchst dort diverse Produktbezeichnungen. Die googelst du dann +der Option "Preis" und so bekommst du schon mal einen Überblick, welches Teil neu wieviel kosten würde. Mit diesen Infos solltest du eine günstige Funkstrecke finden und dann einfach bei eBay schauen, ob was dabei ist.
Ev. bekommst du auch bei einem Verleiher ein passendes Teil für deinen Dreh - die güstigen System sind auch im Verleih die Billigeren.
Ein Beispiel für ein System von Sennheiser ist das ew 122 P G2 - Infos gibt's unter diesem Link: http://www.sennheiser.com/sennheiser/icm.nsf/root/21412 Bei Thomann kostet dieses Set 622,- €
Grüße etv
Antwort von Günther76:
Hallo,
hab mir das IMG StageLine System angeschafft. Kostet irgendwie 250 Euro. Hat aber nur einen LINE Ausgang zur Cam. Bei reinem MIC Eingang an der Kamera benötigst du noch ein Dämpfungsglied, da der MIC Eingang dafür zu empfindlich ist. Hab das Ding allerdings nur so auf 5-10 Meter Abstand zwischen Sender und Empfänger getestet. Da funktioniert es einwandfrei, mehr benötige ich nicht für meine Zwecke. Vielleicht reicht euch das ja aus.
Man muss aber auch dazu sagen, dass das keine klassische Mikro Funkstrecke für ne Kamera ist. Ist wohl eigentlich - wie der Name schon sagt - für die Bühne konzipiert.
Gruss Alex HH
Antwort von stunningguy:
Der Fachbegriff lautet also "Funkstrecke"?... dann weiß ich ja schonmal wo nach ich suchen muss. Danke!
Antwort von Veki23:
Genau: FUNKSTRECKE!
Das hab ich auch hier im Forum gelernt. Dann gibt es UHF und VHF, Bluetooth und was weiss ich. Für einige benötigt man sogar eine Genehmigung für den Betrieb in Deutschland. Aber die echten professionellen Dinger gehen wohl echt erst bei AKG los und die Sennheiser Dinger für ca. 600,- Euro sind im Profi-Bereich wohl die absoluten Einsteiger-Geräte, geht auch deutlich teurer.
Hab auch überlegt zu mieten, da kosten die Funkstrecken aber laut Preislisten gern mal 50 Euro am Tag. Vielleicht kann man mit denen aber auch handeln.
Gruss Alex HH
Antwort von Bernd E.:
Der Fachbegriff lautet also "Funkstrecke"?... Wenn du auch nur einen Blick in meinen Link geworfen hättest, wäre dir diese Erkenntnis schon gestern gekommen...
Gruß Bernd E.
Antwort von jazzy_d:
Also ich würde das versteckte Filmen so machen:
Versteckt filmen um die Meinungen nicht zu verfälschen. Ganz am Schluss bei noch laufender Kamera die Passanten aufklären das gefilmt wurde und fragen ob die damit einverstanden sind das man das gefilmte Material verwendet (;so wie die das halt auch immer machen bei "versteckter Kamera").
So hast Du in den Aufnahmen die Du dann verwenden kannst die mündliche Zusage der Passanten auf Band und niemand wird irgend etwas zu reklamieren haben.
Und die Meinungen der Passanten die das dann nicht wollen werden halt nicht verwendet.
Ich mache sehr gute Erfahrungen mit dem Bluetooth-Mic von Sony. Geht halt nur mit entsprechenden Sony-Cams aber der Ton ist wirklich nicht schlecht. Und man kommt damit auch auf ziemliche Distanzen (;freie Sichtverbindung knapp bis zu 50 Meter). Das Mic kann man sich auch gut unsichtbar unters Hemd oder so klemmen.
Antwort von B.DeKid:
Der Fachbegriff lautet also "Funkstrecke"?... Wenn du auch nur einen Blick in meinen Link geworfen hättest, wäre dir diese Erkenntnis schon gestern gekommen... Gruß Bernd E.
Ach komm Bernd...... - in der Zeit hat "Gast" seinen Anwalt gefragt , der sich dann wiederum als "Gast" in einem für Gäste geführten Forum nach dem Recht -(;en) erkundigte .......da erwartest Du doch nicht etwa das er einen Link öffnen kann oder ;-) ER IST DOCH EIN ARMER STUDENT;-)
Wie war das mit dem ABI man sollte immer genug kleine Zettel dabei haben dann klappt das schon irgendwie?-) 13 Jahre Schule und s lesen nicht gelernt ....jaja aber dann über Hauptschüler meckern....LoL
Ich bin für 13 Jahre Schule für alle und Einstellungs Tests an Universitäten..... oder eben Studierte Kassierer im Norma.
Das Zauberwort in Google heisst " Funkmikro Empfänger " Toll und so was muss man nem Studenten sagen der uns später eventuell mal regiert ...... NeNe Ne armes D-Land
PS : Nun darfst meine Rechtschreibfehler suchen gehn.
Antwort von B.DeKid:
Also ich würde das versteckte Filmen so machen:
Versteckt filmen um die Meinungen nicht zu verfälschen. Ganz am Schluss bei noch laufender Kamera die Passanten aufklären ......
Und dafür bekommst dann eins aufs Auge ;-) Wirst sehn .... probiers mal am besten in Neu Köln oder so ner Gegend.
Antwort von stunningguy:
Der Fachbegriff lautet also "Funkstrecke"?... Wenn du auch nur einen Blick in meinen Link geworfen hättest, wäre dir diese Erkenntnis schon gestern gekommen... Gruß Bernd E. Ach komm Bernd...... - in der Zeit hat "Gast" seinen Anwalt gefragt , der sich dann wiederum als "Gast" in einem für Gäste geführten Forum nach dem Recht -(;en) erkundigte .......da erwartest Du doch nicht etwa das er einen Link öffnen kann oder ;-) ER IST DOCH EIN ARMER STUDENT;-) Wie war das mit dem ABI man sollte immer genug kleine Zettel dabei haben dann klappt das schon irgendwie?-) 13 Jahre Schule und s lesen nicht gelernt ....jaja aber dann über Hauptschüler meckern....LoL Ich bin für 13 Jahre Schule für alle und Einstellungs Tests an Universitäten..... oder eben Studierte Kassierer im Norma. Das Zauberwort in Google heisst " Funkmikro Empfänger " Toll und so was muss man nem Studenten sagen der uns später eventuell mal regiert ...... NeNe Ne armes D-Land PS : Nun darfst meine Rechtschreibfehler suchen gehn.
Herrscht in diesem Forum grundsätzlich ein so aggressives Gesprächsverhalten?
Deine Rechtschreibfehler interessieren mich genauso wenig wie dein kleingeistiges Geschwalle! Deine mit Vorurteilen behaftete Einstellung zum Bildungsbürgertum lässt auf deine Intelligenz rückschließen. Wahrscheinlich Bild-Leser.
Aber zurück zum Thema: Wenn du bei google nach "Funkmikrofon Empfänger" suchst, so wie ich es getan habe, bevor ich den Fachbegriff "Funkstrecke" dafür kannte, findest du ohne Ende Handmikrofone mit stationären Empfängern.
Ich wollte mit der Erklärung zu meinem Vorhaben hier keine juristische Aufklärung einfordern, sondern nur schildern was ich überhaupt vorhabe, um mir dann sagen zu lassen, welches Equipment dazu nötig ist. An dieser Stelle Danke an alle, die sich darum bemüht haben!!
Und an alle selbsternannten Juristen: Wenn ihr wirklich Ahnung von der Juristerei hättet, müsstet ihr doch eigentlich wissen, dass eine juristische Beratung im Internet strafbar ist, wenn ein subjektiver Fall vorliegt. Deshalb wird in Jura-Foren auch immer nur über rein hypothetische Fälle diskutiert. Niemals über Fälle die sich auf einen tatsächlichen Sachverhalt beziehen.
Antwort von B.DeKid:
@ stunningguy
Ne meine Tageszeitung is das rosa Blatt aber egal. IQ is 187 nebenbei.
Und wenn du lesen könntest , was von klarem Vorteil ist , währe Dir folgendes auf gefallen....
..... Du hast hier um Tips gebeten und sie bekommen. Ich kann als ausgebildeter Jurist nichts dafür, wenn das geltende Recht dem Laien nicht gefällt. BG, Andreas
Die Aussage der "möchte gern Juristen ist also mehr als PoPo.
Und neben bei erwähnt wirst du hier nicht belehrt sondern man versucht Dir Tip s zugeben ob Du sie annimmst ist Dir überlassen ....da Du es aber nicht mal notwendig hattest Dich mit dem geposteten Link von Bernd oder der Such Funktion des Forums auseinander zu setzen , bleibt halt nichts anderes übrig als es Dir etwas "förmlicher" zu erklären.
Fazit = Kümmer Dich selbst um den Kram und mach was Du willst . Uns kann es wohl egal sein ...... PS: Hättest Du damals "Die FunkFüchse " gehört würdest du auch den Begriff "Funkstrecke" kennen , sowie es Dir bekannt sein sollte, das Filmen und Aufnehmen von Leuten / Sprache in Deutschland Genehmigungspflichtig ist.
Besonders wenn Du dich als Student ausgibst , und das armer Student kannst Dir mal getrost sparen , denn wer sich entscheidet in die weiterbildung seiner selbst zu investieren der kann halt nicht auch noch entlöhnt dafür werden.
Antwort von robbie:
und jetzt kommt der überhit...
"Taschenempfänger"
Antwort von Andreas_Kiel:
Und an alle selbsternannten Juristen: Wenn ihr wirklich Ahnung von der Juristerei hättet, müsstet ihr doch eigentlich wissen, dass eine juristische Beratung im Internet strafbar ist, wenn ein subjektiver Fall vorliegt. Deshalb wird in Jura-Foren auch immer nur über rein hypothetische Fälle diskutiert. Niemals über Fälle die sich auf einen tatsächlichen Sachverhalt beziehen.
Erstens habe ich meine Qualifikationen von diesem Staat verliehen bekommen, zweitens war das keine Rechtsberatung, sondern die Darstellung der aktuellen Rechtslage. Und weil Du hier gerade am Klugscheißen bist, mal ein paar Fakten an den Laien: eine illegale Rechtsberatung wäre nicht strafbar, sondern eine bloße Ordnungswidrigkeit; das Rechtsberatungsgesetz bezieht sich darüberhinaus auf die geschäftsmäßige Besorgung von Rechtsangelegenheiten, und laut § 3 Abs. 2 RBerG gilt dieses Gesetz sowieso nicht für mich (;"durch dieses Gesetz werden nicht berührt ..."). Daß Du jetzt hier rumgiftest und mit "BILD-Leser" und "Geschwalle" um Dich wirfst, ist mehr als peinlich. Du benimmst Dich - um mal Klartext zu reden - wie eine verzogene Rotznase, die an der Kasse nach einem Lolli (;= versteckte Kamera) quengelt und den aber nicht bekommt (;= illegal).
Nimm Deine Legosteinchen und geh spielen. Hier war ein guter Tip, wo Du anfangen könntest; aber Neukölln kenne ich nur vom Hörensagen, versuche es mal in HH Wilhelmsburg.
Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen Zum Orginal-Thread / Zum Camcorder / Camcorder Zubehör-Forum
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