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Infoseite // Dreh an offentlichen Regierungs(!)gebäuden/Plätzen



Frage von Julzilla23:


Hallo Leute,

Ich plane ein paar Drehs für ein kurzes Porträt an teils öffentlichen Orten. Darunter sind zwei bei Regierungsgebäuden (Bundeshaus Bern, Stadthaus Zürich). Die Frage ist ob das irgendwelche Probleme darstellt zum einen bez. Panoramafreiheit, auch weil das beleuchtete Bundeshaus vielleicht ja wieder ein eigenes Werk darstellt (wie etwa der beleuchtete Eiffelturm den man ohne Rechte nicht (kommerziell) fotografieren darf). Ob man da irgendwelche Persönlichkeitsrechte verletzt, weil man an öffentlichen Orten ja eher selten allein ist ;), und ob es irgendeinen Unterschied macht, dass es Regierungsgebäude sind (die in einem gesellschaftskritischen Kontext gezeigt würden).

Das Ganze ist eine One-Man-Show ohne jegliche Hilfsmitten (ausser Stativ natürlich) was in ca. 3 Stunden auch erledigt währe. Doch durch die doch sehr indiskrete Kamera und die Tatsache dass ich dann eine ganze Weile dort herumgurken würde ist dann vielleicht etwas auffällig und darum Frage ich mich ob man da irgendwelche Drehgenehmigungen braucht.

Wir befinden uns in der Schweiz wohlgemerkt, ich weiss nicht wie sich das vom deutschen Recht unterscheidet.


Vielen Dank ans Forum im voraus!
Julzilla

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Antwort von Paralkar:

In Deutschland haben Gebäude keine Persönlichkeitsrechte und du darfst Sie fotografieren,

nur darfst du jetzt nicht mit nem Tele so reinhalten, das man sieht wer drin ist und was er da macht.

Schweiz kenn ich mich mit den Rechten nicht aus.

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Antwort von Pray:

In Deutschland haben Gebäude keine Persönlichkeitsrechte und du darfst Sie fotografieren,

nur darfst du jetzt nicht mit nem Tele so reinhalten, das man sieht wer drin ist und was er da macht.

Schweiz kenn ich mich mit den Rechten nicht aus. Korrekt, nur sollte man noch erwähnen das nur von öffentlichen Straßen und Plätzen aus gefilmt werden darf. Betrittst Du das Grundstück sieht es schon ganz anders aus.

So far
Pray

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Antwort von Paralkar:

Stimmt danke sorry, und auch keine Hilfsmittel hergenommen werden dürfen, wie Leitern etc. :-D by the way.

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_B ... er_Schweiz

Nicht bös gemeint, aber das hab ich jetzt in 2 min gegoogelt, mit "Schweiz persönlichkeitsrechte Gebäude" und da steht eigentlich auch schon alles an Antwort drin", das hättest du genauso geschafft

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